Tischvorlage für die Vorbesprechung des Bauausschusses am 6.6.2016 im Rathaus Erosion des Berghanges Standsicherheit Hochbeha lter Von Stadtrat Alfred Fraas am 4.6.2016 (Auszug) Luftbild Entwässerungsbereich des Golfplatzes mit Höhenangaben Alfred Fraas, Stadtrat und Kulturreferent Wolfratshausen am 4.6.2016 Im Entwässerungsbereich zum Nordostabfluss bei Hochbehälter sind ca. 25.000 m² des Golfplatzes (helblau) und das Rough mit ca. 1200 m² (dunkelblau). Erosion Berghang Standsicherheit Hochbehälter am 4.6.2016 von Stadtrat Alfred Fraas Seite 1
Bei einem Starkregenereignis gehen in 24 Std. ca. 30 Liter/m² nieder. Die Messung der Niederschläge am 24.5.2016 ergeben in dem hellblau markierten Bereich ca. 750 m³/tag, 30 m³/h, bzw. knapp 9 Liter/Sekunde zu entwässern. Nachdem der Golfplatzboden gesättigt ist, findet diese Entwässerung im Moment an der einzigen Abflussstelle (rot) statt. Dieser dadurch entstehende kleine Bach spült die Oberfläche des Berghanges ab und aus. Die Wassermenge fließt auf einer Bergkantenlänge von ca. 10m ab. Gleichmäßig verteilt auf die 10 m ergäbe dies 3.000 Liter/h/m. Vor dem Bau des Golfplatzes wurde die Entwässerung etwa gleichmäßig auf die Länge von ca. 400 m Bergkante verteilt. Bei gleichem angenommenen Niederschlag hatte damit die Bergkante max. 75 Liter/h/m zu entwässern. Diese Wassermenge verursacht sicherlich keine Erosion des Berghanges. Der bei Bau des Golfplatzes künstlich angelegte Wall (grün) leitet die Entwässerung jetzt zwangsweise zur Abflussstelle und konzentriert das Abwasser. Dies führt offensichtlich zu den starken Auswaschungen des Berghanges unterhalb des Hochbehälters. Wenn das Entwässerungsproblem nicht bald beseitigt wird, könnte die Standfestigkeit des Hochbehälters für das Trinkwasser von Wolfratshausen gefährdet werden. Rechtliche Auswirkungen (wer trägt die Verantwortung und wer muss Abhilfe schaffen) Das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) regelt in 37 den Wasserabfluss: (1) Der natürliche Ablauf wild abfließenden Wassers auf ein tiefer liegendes Grundstück darf nicht zum Nachteil eines höher liegenden Grundstücks behindert werden. Der natürliche Ablauf wild abfließenden Wassers darf nicht zum Nachteil eines tiefer liegenden Grundstücks verstärkt oder auf andere Weise verändert werden. Erosion Berghang Standsicherheit Hochbehälter am 4.6.2016 von Stadtrat Alfred Fraas Seite 2
(2) Eigentümer oder Nutzungsberechtigte von Grundstücken, auf denen der natürliche Ablauf wild abfließenden Wassers zum Nachteil eines höher liegenden Grundstücks behindert oder zum Nachteil eines tiefer liegenden Grundstücks verstärkt oder auf andere Weise verändert wird, haben die Beseitigung des Hindernisses oder der eingetretenen Veränderung durch die Eigentümer oder Nutzungsberechtigten der benachteiligten Grundstücke zu dulden. Satz 1 gilt nur, soweit die zur Duldung Verpflichteten die Behinderung, Verstärkung oder sonstige Veränderung des Wasserabflusses nicht zu vertreten haben und die Beseitigung vorher angekündigt wurde. Der Eigentümer des Grundstücks, auf dem das Hindernis oder die Veränderung entstanden ist, kann das Hindernis oder die eingetretene Veränderung auf seine Kosten auch selbst beseitigen. (3) Aus Gründen des Wohls der Allgemeinheit, insbesondere der Wasserwirtschaft, der Landeskultur und des öffentlichen Verkehrs, kann die zuständige Behörde Abweichungen von den Absätzen 1 und 2 zulassen. Soweit dadurch das Eigentum unzumutbar beschränkt wird, ist eine Entschädigung zu leisten. (4) Die Absätze 1 bis 3 gelten auch für wild abfließendes Wasser, das nicht aus Quellen stammt. Der Bau des Golfplatzes mit dem Wasser leitenden Wall hat den natürlichen Ablauf wild abfließenden Wassers gravierend verändert. Diese Veränderung führt zum Nachteil des tieferliegenden Grundstücks. Dementsprechend regelt 37 WHG, dass der natürliche Ablauf wild abfließenden Wassers auf ein tiefer liegendes Grundstück nicht zum Nachteil eines höher liegenden Grundstückes behindert werden darf. Umgekehrt darf der natürliche Ablauf nicht zum Nachteil eines tiefer liegenden Grundstückes verstärkt oder auf andere Weise verändert werden. Dem Oberlieger ist hiermit untersagt, besondere ablaufverstärkende Flächenversiegelungen vorzunehmen, in Gräben gesammelte und damit punktuell gesteigerte Ableitungen zu schaffen oder die Änderung der Abflussrichtung des Wassers vorzunehmen. <nicht öffentlich> Erosion Berghang Standsicherheit Hochbehälter am 4.6.2016 von Stadtrat Alfred Fraas Seite 3
Die rechtliche Klärung der Haftungssituation dürfte aller Voraussicht nach sehr lange Zeit in Ansprung nehmen, vor allem auch, bis ein Ergebnis vorliegt, mit dem eine Realisierung der notwendigen Maßnahmen in Angriff gehen kann. 1) <nicht öffentlich> 2) Eine Abhilfe der gefährdenden Wasserführung und das Stoppen der Erosion ist zur Gefahrenabwehr sofort dringend geboten. Dabei sind die zu beteiligenden und betroffenen Behörden von den dringend erforderlichen Maßnahme nur zu informieren, wenn diese nicht reagieren. Auch der Betreiber des Golfplatzes muss die baulichen Maßnahmen zunächst dulden. Ein Vorschlag, für eine einfache, preiswerte und sofortige Maßnahme zur Ableitung des Abwassers ist nachfolgend dargestellt. Sofortmaßnahme für die Ableitung des Abwassers des Golfplatzes. Jede Maßnahme, die die erheblichen Abwassermengen direkt oder indirekt Richtung Osten zum Berghang führt, müssten mit erheblichen technischen Aufwand das Wasser zwangsgeführt ableiten. Dies würde zu erheblichen zeitlichen Verzögerungen und enormen Kostenaufwand führen. Daher ist bereits geplant, ein Auffangbecken und Ableitung nach Westen in den Rauschergraben zu erstellen. Die Genehmigung des Wasserwirtschaftsamtes steht immer noch aus. Die Realisierung benötigt aber ebenfalls Zeit und bringt wieder einen gewissen hohen Kostenaufwand mit sich. Zudem ist durch den gegebenen Querschnitt des Abflussrohres immer eine Beschränkung der Abflussmenge gegeben. Die topografischen Verhältnisse erlauben eine sehr einfache, preisgünstige und sofort realisierbare Möglichkeit, das Abwasser nach Westen umzulenken. Die Abgrenzung des Greens wird durchgehend ein wenig erhöht, damit das Wasser nicht mehr in den Bereich des Rough abfließen kann, sondern nach Westen gelenkt wird (in nachfolgender Skizze braun auf 662m NN). Damit entsteht ein kleiner Wall, der vom existierenden Wall (grün) zu dem Zaun südwestlich der Hochbehältereinfriedung führt. Diese Abschottung wäre leicht sofort mit Sandsäcken oder einer kleinen Aufschüttung (z.b. Lehmerde) möglich. Erosion Berghang Standsicherheit Hochbehälter am 4.6.2016 von Stadtrat Alfred Fraas Seite 4
Alfred Fraas, Stadtrat und Kulturreferent Wolfratshausen am 4.6.2016 Der gesamte Niederschlag aus den 25.000 m² Golfgelände flösse somit in Richtung Hochbehälterzufahrt. Diese Zufahrtstraße selbst wird bereits bei 656m NN und 654m NN in einem Abwasserrohr in den Rauschergraben entwässert. Alfred Fraas Stadtrat und Kulturreferent der Stadt Wolfratshausen am 4.Juni 2016 alfred@fraas.de Erosion Berghang Standsicherheit Hochbehälter am 4.6.2016 von Stadtrat Alfred Fraas Seite 5
Aufzeichnung Niederschläge in Wolfratshausen vom 22.5.2016 bis 6.6.2016 Wetterstation Fraas Sauerlacher Straße 26a Entwässerungsmengen (rot) der Niederschläge (grün) in Liter/h/m² gerechnet bei Wasseraufnahme von 2 Liter/h/m² im Boden. Erosion Berghang Standsicherheit Hochbehälter am 4.6.2016 von Stadtrat Alfred Fraas Seite 6