Lust auf Wasserrahmenlinie an der Eyter

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1 9. Erfahrungsaustausch Lust auf Wasserrahmenlinie an der Eyter Thedinghausen 22. September 2011

2 Ohne Moos nix los Gewässerentwicklungsprojekte beim Mittelweserverband

3 Dipl.-Ing. Geschäftsführer (noch) Mittelweserverband Hermannstr Syke Tel.: 04242/9224-0, Fax: Internet:

4 Gliederung des Vortrages Kurzportrait des Verbandes Gesetzlicher Auftrag Zum Einstieg: Die Hache Weitere Maßnahmen Die Eyterrenaturierung im Bereich Thedinghausen - unser aktuelles Highlight Fazit

5 Kurzportrait des Verbandes Lage in Niedersachsen, Naturräumliche Gliederung, Verbandsgebiet, Gewässernetz, Gremien und dort vertretene Interessen

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10 Mit seinem eigenen Bauhof (Regiebetrieb) kümmert sich der Verband um ca. 480 km Gewässer II. Ordnung

11 davon sind rd. 190 Km EU-Gewässer

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13 Gesetzlicher Auftrag Nach dem Wasserhaushaltsgesetz des Bundes (WHG) Nach dem Niedersächsischen Wassergesetz (NWG)

14 WHG 39 Gewässerunterhaltung (1) Die Unterhaltung eines oberirdischen Gewässers umfasst seine Pflege und Entwicklung als öffentlich-rechtliche Verpflichtung (Unterhaltungslast). Zur Gewässerunterhaltung gehören insbesondere: die Erhaltung des Gewässerbettes, auch zur Sicherung eines ordnungsgemäßen Wasserabflusses, die Erhaltung der Ufer, insbesondere durch Erhaltung und Neuanpflanzung einer standortgerechten Ufervegetation, sowie die Freihaltung der Ufer für den Wasserabfluss, die Erhaltung der Schiffbarkeit von schiffbaren Gewässern mit Ausnahme der besonderen Zufahrten zu Häfen und Schiffsanlegestellen die Erhaltung und Förderung der ökologischen Funktionsfähigkeit des Gewässers insbesondere als Lebensraum von wild lebenden Tieren und Pflanzen, die Erhaltung des Gewässers in einem Zustand, der hinsichtlich der Abführung oder Rückhaltung von Wasser, Geschiebe, Schwebstoffen und Eis den wasserwirtschaftlichen Bedürfnissen entspricht. Fußnote 39 Abs. 3 idf d. G v I 2585: Niedersachsen - Abweichung durch 61 Abs. 3 Niedersächsisches Wassergesetz (NWG) v Nds. GVBl. S. 64 mwv (vgl. BGBl. I 2010, 970)

15 NWG 61 Gewässerunterhaltung (zu 39 WHG) Die Unterhaltung eines Gewässers umfasst seinen ordnungsgemäßen Abfluss und an schiffbaren Gewässern die Erhaltung der Schiffbarkeit. Die Unterhaltung umfasst auch die Pflege und Entwicklung. Maßnahmen der Gewässerunterhaltung sind insbesondere die Reinigung, die Räumung, die Freihaltung und der Schutz des Gewässerbetts einschließlich seiner Ufer, die Erhaltung und Anpflanzung standortgerechter Ufergehölze, die Pflege von im Eigentum des Unterhaltungspflichtigen stehenden Flächen entlang der Ufer, soweit andernfalls eine sachgerechte Unterhaltung des Gewässers nicht gewährleistet ist, die Unterhaltung und der Betrieb der Anlagen, die der Abführung des Wassers dienen. 39 Abs. 1 WHG findet keine Anwendung.

16 Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (von Jens Schatz (NLWKN-Direktion) übernommene Folie Hochwasservorsorge und Gewässerentwicklung Abgrenzung zwischen Maßnahmen der Fließgewässerentwicklung und des Hochwasserschutzes Fließgewässerentwicklung ist Pflichtaufgabe des Landes, aber freiwillig für Dritte Hochwasserschutz ist Pflichtaufgabe der Kommunen oder in besonderen Fällen des Landes Jens Schatz NLWKN Direktion

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18 und damit fing alles an Die Hache - unterhalb Sudweyhe

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21 Die Finanzierung:? Aber erheblich weniger Kosten als bewilligter Zuschuss!!

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23 und so ging es weiter Die Hache - an der Mühle Sudweyhe

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25 Die Finanzierung: - Leader II (über Landkreis Diepholz) - Landkreis Diepholz (aus Kompensationspool) - Straßenbauverwaltung (und warum?) Hinweis: Leader II ( Sonderfinanzierung Landkreis)

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27 ... Die Hache - Unterhalb Barrien (Kulturstau Griffel)

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29 Die Finanzierung: dazu vorab eine Anmerkung

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Herzlich willkommen!

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