Gewässerschauen im Landkreis Limburg-Weilburg Organisation, Ziele, Chancen und Durchführung in der Praxis

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1 Gewässerschauen im Landkreis Limburg-Weilburg Organisation, Ziele, Chancen und Durchführung in der Praxis Gewässer-Nachbarschaft Westerwald-Lahn & Taunus-Lahn in Freienfels 15. November 2016

2 Inhalt 1) Rechtliche Grundlagen 2) Gewässerschau - Vorbereitung - Durchführung - Dokumentation/Schauprotokolle 3) Beispiele

3 Warum werden Gewässerschauen durchgeführt? 69 HWG (1) Satz 1: Bei den Wasserbehörden sollen Schaukommissionen gebildet werden, die die Wasserbehörden durch Schauen der natürlich fließenden oberirdischen Gewässer und der Wasserschutzgebiete (Gewässerschau) unterstützen. 24 HWG (1) Satz 1: Die Unterhaltung oberirdischer Gewässer ist unter Beachtung der Ergebnisse der Gewässerschau durchzuführen.

4 Was umfasst die Gewässerschau? 69 HWG (1) Satz 3: Beim Schauen der oberirdischen Gewässer ist auch der Zustand der Gewässerrandstreifen und der Überschwemmungsgebiete mit einzubeziehen.

5 Wer gehört der Schaukommission an? 69 HWG (2): Die Schaukommissionen setzen sich aus je einer Vertreterin oder einem Vertreter - der unteren Wasserbehörde - der Behörde für den Bereich Regionalentwicklung, Landschaftspflege und Landwirtschaft und bei oberirdischen Gewässern aus je einer Vertreterin oder einem Vertreter - der unteren Naturschutzbehörde - und des örtlich zuständigen Gemeindevorstands - oder des Verbandsvorstands, soweit die Unterhaltung einem Verband obliegt.

6 Wann und Wo müssen Gewässerschauen durchgeführt werden? 69 HWG (1) Satz 1: Bei den Wasserbehörden sollen Schaukommissionen gebildet werden, 24 HWG (1) Satz 1: Die Unterhaltung oberirdischer Gewässer ist unter Beachtung der Ergebnisse der Gewässerschau durchzuführen. Grundsätzlich liegt es im Ermessen der Wasserbehörden, wann und wo Gewässerschauen durchgeführt werden. Der Gesetzgeber unterstellt jedoch, dass Gewässerschauen im Rahmen der bestehenden Möglichkeiten durchgeführt werden.

7 Was sind die Ziele der Gewässerschau? a) Die Schaukommissionen sollen die Wasserbehörde unterstützen ( 69 (1) HWG) b) Die Unterhaltung oberirdischer Gewässer ist unter Beachtung der Ergebnisse der Gewässerschau durchzuführen ( 24 HWG) Die Gewässerschauen dienen dazu, die Anforderungen an eine mit den der Schaukommission angehörenden Trägern Öffentlicher Belange abgestimmte Gewässerunterhaltung zu ermitteln und festzuschreiben.

8 Was sind die Ziele der Gewässerunterhaltung? Grundsatz: 39 (2) Satz 1 WHG: Die Gewässerunterhaltung muss sich an den Bewirtschaftungszielen nach Maßgabe der 27 bis 31 ausrichten und darf die Erreichung dieser Ziele nicht gefährden. 27 (1) WHG: Oberirdische Gewässer sind,, so zu bewirtschaften, dass 1. eine Verschlechterung ihres ökologischen und ihres chemischen Zustands vermieden wird und 2. ein guter ökologischer und ein guter chemischer Zustand erhalten und erreicht werden.

9 Was sind die Ziele der Gewässerunterhaltung? Landkreis Limburg-Weilburg Die Ziele im Einzelnen: 39 (1) Satz 2 WHG: Zur Gewässerunterhaltung gehören insbesondere: 1. die Erhaltung des Gewässerbettes, auch zur Sicherung eines ordnungsgemäßen Abflusses 2. die Erhaltung der Ufer, insbes. durch Erhaltung u. Neuanpflanzung einer standortgerechten Ufervegetation, sowie die Freihaltung der Ufer für den Wasserabfluss, ( ) 4. die Erhaltung und Förderung der ökologischen Funktionsfähigkeit des Gewässers insbes. als Lebensraum von wildlebenden Tieren und Pflanzen. ( ) 24 (1) Satz 2 HWG: Über 39 Abs. 1 Satz 2 des Wasserhaushaltsgesetzes hinaus umfasst die Gewässerunterhaltung insbesondere auch die Verpflichtung, 1. den Belangen der Fischerei, der Land- und Forstwirtschaft, der Energieerzeugung und der Erholung in ausreichendem Maße Rechnung zu tragen, 2. feste Stoffe aus dem Gewässer oder von seinen Ufern zu entfernen, soweit es im öffentlichen Interesse von Bedeutung ist, um den Gemeingebrauch zu erhalten ( ) - 24 (2) Satz 1 HWG: Natürliche Gewässer, die sich nicht in einem natürlichen oder naturnahen Zustand befinden, sind, sofern nicht überwiegende Gründe des Wohls der Allgemeinheit entgegenstehen, in einem angemessenen Zeitraum wieder in einen naturnahen Zustand zurückzuführen (Renaturierung).

10 Ist eine Renaturierung noch der Gewässerunterhaltung zuzuordnen? Ja!! : 39 (1) Satz 1 WHG: Die Unterhaltung umfasst die Pflege und Entwicklung und 24 (2) Satz 2 HWG: Die Wasserbehörde kann für Gewässer, die sich nicht in einem natürlichen Zustand befinden, die erforderlichen Unterhaltungsmaßnahmen festlegen.

11 Ergebnis: Das Protokoll einer Gewässerschau sollte im Idealfall ein (kleines) Pflege- und Entwicklungskonzept für das oberirdische Gewässer sein!

12 Vorbereitung der Gewässerschau - Frühzeitige Terminabstimmung mit den Mitgliedern der Schaukommission und relevanter Dritter - Abrufen von Fachinformationen bzw. -unterlagen: - Liegenschaftskarte (Kennzeichnung kommunaler Eigentumsflächen) - Übersichtskarte naturschutzrechtl. relevanter Flächen (Kompensation, FFH, etc.) - Überschwemmungsgebietskarte - Erosionsflächen (angrenzend) - Liste zugelassener Gewässerbenutzungen - Vorausgegangene Schauprotokolle - Bereits geplante Entwicklungsmaßnahmen - Bildung überschaubarer Gewässerabschnitte - Ermittlung des Zeitbedarf für Durchführung, Dokumentation und Nachbearbeitung - Veröffentlichung des Schautermins

13 Durchführung der Gewässerschau - Informationsaustausch - Verständigung auf die Schwerpunkte der Schau - Abstimmung der zu betrachtenden Gewässerabschnitte (Haltepunkte) - Örtliche Eingrenzung der erforderlichen und wünschenswerten Pflegemaßnahmen - Erarbeitung und Abstimmung der erforderlichen Gewässerentwicklungsmaßnahmen - Fachliche und rechtliche Informationen und Beratung von Schauteilnehmern und Anliegern (Problemstellungen ggf. nachträglich aufarbeiten) - Aufnahme aller wasserrechtlich relevanten Benutzungen u. baulichen Anlagen - Dokumentation (Fotos, örtliche Feststellungen, Abstimmungsergebnisse) möglichst durch eine/n Schriftführer/in

14 Dokumentation der Gewässerschau Landkreis Limburg-Weilburg Dokumentation der Schauteilnehmer, Schaubeginn/Schauende, Ort Dokumentation (Verortung und Bilder) von - Wanderhindernissen - Durchlässe, Brücken, Verrohrungen - Sohl- und Böschungsbefestigungen - bauliche Anlagen im Gewässer, im Gewässerrandstreifen und Ü-Gebiet - Wasserentnahmen, Abwassereinleitungen - unzulässige Ablagerungen im Gewässer, Gewässerrandstreifen, Ü-Gebiet - notwendige Gehölzpflege- bzw. entwicklungsmaßnahmen - sonstige Auffälligkeiten (Gewässertrübungen, Verschlammung der Gew.Sohle, etc.) Benennung des jeweiligen Handlungsbedarfes sowie der hierfür Verantwortlichen Rechtliche Einordnung Hinweis auf Förderoptionen Evtl. Ausführungen zu mehrjährigen Pflegemaßnahmen z.b. Gehölzschnitt

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17 Chancen intensiver Gewässerschauen Transparenz hinsichtlich des Handlungsbedarfes bzgl. Gewässerpflege und Gewässerentwicklung Rechtliche Grundlage für die Ausführung der dokumentierten Unterhaltungsmaßnahmen Rechtliche und fachliche Grundlage für die Ablehnung von Wünschen Dritter Dokumentation des Bestandes (auch vor dem Hintergrund der Übergangsvorschriften zur HWG Novelle vom ) Minderung des Verwaltungsaufwandes für alle Beteiligten auf Grund klarer Handlungsanleitungen Konkretisierung potentieller Projekte für Kompensationsmaßnahmen und für die Nutzung von Fördertöpfen Belastbare Planungsgrundlage für kommunale Bauämter bei Haushaltsplanungen, Planung von Einsätzen des Bauhofes etc. Beschleunigung der Gewässerentwicklung im Hinblick auf die Erreichung der Bewirtschaftungsziele der Wassergesetze

18 Klassische Beispiele für Missstände an Gewässern, die im Rahmen von Gewässerschauen betrachtet werden

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27 Beispiele für Missstände an Gewässern, die heute im Rahmen von Gewässerschauen ebenfalls betrachtet werden

28 Durchlass am Allendorfer Bach Landkreis Limburg-Weilburg

29 Absturz am Laubusbach

30 Sohl- und Böschungsbefestigung am Iserbach Landkreis Limburg-Weilburg

31 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

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