Überblick über die beiden Förderrichtlinien: Fließgewässerentwicklungs- und Kleinmaßnahmenförderrichtlinie

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1 Überblick über die beiden Förderrichtlinien: Fließgewässerentwicklungs- und Kleinmaßnahmenförderrichtlinie Dipl.-Ing. Julia Nicolaus Goslar, den 01. Oktober

2 Inhalt Fließgewässerentwicklungsrichtlinie (FGE-RL) Ein kurzer Überblick Hintergrund Wer ist förderfähig? Was ist förderfähig? Ablauf von Projektidee bis Förderung Wichtig 2

3 Inhalt Kleinmaßnahmenförderrichtlinie Ein kurzer Überblick Hintergrund Wer ist förderfähig? Was ist förderfähig? Besonderheiten Ablauf von Projektidee bis Förderung FGE-RL vs. Kleinmaßnahmenrichtlinie Wo liegen die Unterschiede? Fazit 3

4 Fließgewässerentwicklungsrichtlinie (FGE-RL) 4

5 Ein kurzer Überblick Im Rahmen des Fließgewässerprogramms gab es zunächst Förderrichtlinie Naturnahe Gewässergestaltung (bis 2006) Allein bis 2006 wurden rund 800 Projekte in ihrem Rahmen gefördert, mit einem Volumen von mehr als 75 Mio. Daraus wurde aufgrund des großen Erfolgs die Förderrichtlinie Fließgewässerentwicklung

6 Ein kurzer Überblick Zur Finanzierung stehen landeseigene Fördergelder, die z.b. aus der Abwasserabgabe stammen und durch EU-Mittel des Landwirtschaftsfonds ELER kofinanziert werden, zur Verfügung Die Laufzeit ist - analog zur EU-Förderperiode - von 2007 bis 2013 angelegt 2014 beginnt neue Förderperiode Gesamtvolumen rund 37 Mio. - Die Richtlinie ist ein wichtiges Instrument der Maßnahmenumsetzung

7 Hintergrund Das Land Niedersachsen, der Bund und die Europäische Union fördern zahlreiche Projekte, um die Ziele der WRRL gemeinsam zu erreichen Die Richtlinie dient der Sicherung und Verbesserung des Umweltzustands der heimischen Fließgewässer Zweck der Förderung ist die nachhaltige Stärkung des ländlichen Raums 7

8 Wer ist förderfähig? Förderfähig sind Kommunale Gebietskörperschaften, Wasserund Bodenverbände, Zweckverbände und sonstige Personen des öffentlichen Rechts In der Regel Förderung von ca. 70% maximal sind 90% Förderung möglich Die Differenz - der Eigenanteil - ist vom Maßnahmenträger zu leisten Dies kann in Form von Drittmitteln geschehen (z.b. über Sponsoren oder aus dem Ersatzgeld)

9 Wer ist förderfähig? Folgende Kriterien werden bei der Vergabe von Fördermittel herangezogen: Vorranggewässer (Entsprechend Leitfaden Oberflächengewässer NLWKN) Landesweite Bedeutung für Fischartenschutz Naturschutzrechtlich besonders geschützt Liegt ein Gesamtkonzept vor (z.b. Gewässerentwicklungsplan) 9

10 Was ist förderfähig? Im Mittelpunkt der Förderungen stehen Maßnahmen, die mit den Zielen des Niedersächsischen Fließgewässerprogramms, der WRRL und den entsprechenden Förderprogrammen ELER und PROFIL in Einklang stehen Beispiele: Naturnahe Umgestaltungen im Gewässer- und Böschungsbereich Anlage von Gewässerrandstreifen Planungen (Machbarkeitsstudien, Genehmigungsplanungen etc.) Nicht förderfähig sind Maßnahmen der typischen Gewässerunterhaltung 10

11 Ablauf von Projektidee bis Förderung Projektidee Sinnvoll im Vorfeld Informationsgespräch mit NLWKN Einreichung Projektskizze (Maßnahmenblatt) beim NLWKN wird geprüft (Einreichung Maßnahmenblatt ist unverbindlich!) Stichtag für die Einreichung der Maßnahmenblätter (Ende September für das jeweilige Folgejahr) beachten! Einplanung MU entscheidet Konkreten Antrag stellen (Verbindlich!!)

12 Ablauf von Projektidee bis Förderung Bescheid Danach erfolgt die Ausschreibung des Vorhabens Maßnahmenträger geht bei der Zahlung zunächst in Vorkasse Bewilligungszeitraum beachten wichtig! Abrechnungsphase Verwendungsnachweise einreichen vollständig! Wenn alles ok, erfolgt die Erstattung der Auslagen 12

13 Wichtig Zeiträume und Stichtage im Auge behalten Wenn bei der Umsetzung der Maßnahme zusätzliche Kosten entstehen oder es günstiger wird, Abweichung melden! Es ist sinnvoll, die gesamte Umsetzung der Maßnahme genau zu dokumentieren Kontoauszüge als Einzelbelege einreichen Bei der Ausschreibung müssen 3 verschiedene Angebote eingeholt werden 13

14 Kleinmaßnahmenförderrichtlinie 14

15 Ein kurzer Überblick Beginn August Dezember 2014 Maximalförderbetrag Bei den Fördermitteln handelt es sich um reine Landesmittel Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt und unter dem Vorbehalt des Widerrufs Dieser Fall tritt ein, wenn z.b. Grundstücke vor Ablauf von mindestens 20 Jahren verkauft oder anders als dem Zuwendungszweck entsprechend verwendet werden Die Richtlinie soll Maßnahmen unbürokratisch fördern Gemeinden, Landkreise, Städte und UHV sind nicht förderfähig

16 Hintergrund Ziel Kleinmaßnahmenförderrichtlinie: Im Fokus der Zuwendungen steht die Förderung von kleinen und mittleren Fließgewässern mit geringem finanziellem Volumen (Kleinmaßnahmen) Die Maßnahmen sollen vor Ort am Gewässer eine nachhaltige Verbesserung der ökologischen Situation bewirken und auch auf diesem Weg dazu beitragen, die niedersächsische Gewässerlandschaft zu verbessern. So kann auch überregional z.b. durch die Erhaltung und Wiederherstellung der natürlichen Dynamik, Funktionsfähigkeit und Struktur ein Beitrag zur landesweiten Umsetzung der EG- Wasserrahmenrichtlinie geleistet werden. 16

17 Wer ist förderfähig? Förderfähig sind privatrechtliche Institutionen (Vereine, Verbände, Stiftungen), die nicht gewerblich tätig sind und wasserwirtschaftliche Aufgaben verfolgen Nicht förderfähig sind Institutionen des öffentlichen Rechts (Städte, Gemeinden, Landkreise, UHV)

18 Wer ist förderfähig? In der Regel gibt es eine 90% Förderung (es gehen auch 100% bei reinen Materialkosten) Der Eigenanteil beträgt in der Regel 10% der Kosten Im Idealfall kann der Antragsteller dieses Geld selber aufbringen Es ist aber auch möglich, diesen Anteil durch die finanzielle Beteiligung Dritter aufzubringen (z.b. aus Mitteln der Eingriffsregelung, Fördertöpfe etc.) Eigenarbeitsleistungen können nicht als Eigenanteil eingebracht werden 18

19 Was ist förderfähig? Allgemein förderfähig sind Vorhaben, die zur Umsetzung von Zielen der EG-Wasserrahmenrichtlinie sowie der FFH- Richtlinie bzw. des Schutzgebietsnetzwerks Natura 2000 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume wildlebender Tiere und Pflanzen dienen. Beispiele: Strukturverbesserung an Gewässern Einbringung von Kies Die naturnahe Anlage von Gewässerrandstreifen Die Beseitigung ökologischer Sperren 19

20 Was ist förderfähig? Bei der Auswahl einer Maßnahme lohnt ein Blick in den Leitfaden Oberflächengewässer Teil A (NLWKN 2008), denn dort ist eine Vielzahl der förderfähigen Maßnahmen aufgeführt Nicht förderfähig sind Maßnahmen, die aus rechtlichen Verpflichtungen umgesetzt werden müssen, wie z.b. Kompensationsverpflichtung für Eingriffe in Natur und Landschaft 20

21 Was ist förderfähig? Folgende Ausgaben können konkret gefördert werden: Bauleistungen Erwerb von Baumaterial Transport- und Entsorgungsleistungen Erwerb von technischen Geräten Grunderwerb (max. bis zur Höhe der geltenden Bodenrichtwerte) Entschädigungs- und Ablösezahlungen 21

22 Besonderheiten Eigentlich ist eine Gemeinde oder Kommune bei der Kleinmaßnahmenförderrichtlinie kein Fördermittelempfänger, aber, wenn sie z.b. mit einem Naturschutzverein zusammen eine Maßnahme plant, ist es machbar an dieser Stelle doch Fördergelder zu erhalten (Fördermittelempfänger muss eindeutig der Verein sein und die Maßnahme darf nicht aus anderen rechtlichen Verpflichtungen entstehen) Eine Kommune kann sich außerdem mit einer geplanten Maßnahme gezielt einen passenden Partner zur Verwirklichung suchen, der gefördert werden kann

23 Besonderheiten Ein Projekt kann vorrangig behandelt werden, wenn es an einem prioritären Gewässer, entsprechend des Nds. Leitfadens Maßnahmenplanung A Fließgewässerhydromorphologie (NLWKN 2008) durchgeführt oder von regionalen Abstimmungen (z.b. Geko s) als vorrangig ausgewählt wurde Windhundprinzip Wer zuerst seinen Antrag einreicht, wird auch als erster bearbeitet es können bereits Anträge für 2014 eingereicht werden 23

24 Ablauf von Projektidee bis Förderung Projektidee Informationsgespräch mit NLWKN Eingang der Maßnahmenblätter Prüfung auf Förderfähigkeit Finanzierungsanträge Prüfung

25 Ablauf von Projektidee bis Förderung Zuwendungsbescheid Umsetzung der Maßnahme Mittelabruf beim NLWKN Erstellung der Verwendungsnachweise (Antragsteller) Prüfung beim NLWKN 25

26 FGE-RL vs. Kleinmaßnahmenförderrichtlinie 26

27 Wo liegen die Unterschiede? Kleinmaßnahmenförderrichtlinie Bei der Kleinmaßnahmenförderrichtlinie sollen die Förderanträge unkompliziert und schnell bearbeitet werden Ein Antrag der eingereicht wird, wird bearbeitet es gibt keine Warteliste Geld kann im Voraus bezogen werden, muss aber innerhalb von 2 Monaten genutzt werden, sonst Abzüge Gemeinden sind auf direktem Weg nicht förderfähig erst auf Umwegen

28 Wo liegen die Unterschiede? FGE-RL Dauer von Antragstellung bis zur Umsetzung der Maßnahme kann bis zu 2 Jahre dauern Es gibt einen Stichtag für die Einreichung der Förderanträge (Ende September für das jeweilige Folgejahr)

29 Fazit Die Kleinmaßnahmenförderrichtlinie soll eine Vereinfachung darstellen, um kleinere Maßnahmen schneller auf den Weg bringen zu können. Aus der FGE-RL wurden daher nur die wesentlichen Inhalte übernommen. Es soll auf diesem Weg ein schnellerer, unkomplizierterer und unbürokratischer Ablauf ermöglicht werden Durchaus sinnvolle Ergänzung zur FGE-RL

30 Weitere Hinweise Ansprechpartner beim NLWKN Bearbeiter in Braunschweig: Frau Angelika Oehmen Tel Mail: Förder-Crash-Kurs am 02. Oktober 2013 bei der U.A.N. es gibt noch freie Plätze! 30

31 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! 31

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