Finanzierung von Maßnahmen zur Umsetzung der WRRL Praktische Hinweise zur Hessischen Förderrichtlinie Gewässerentwicklung und Hochwasserschutz
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- Dagmar Fromm
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1 Finanzierung von Maßnahmen zur Umsetzung der WRRL Praktische Hinweise zur Hessischen Förderrichtlinie Gewässerentwicklung und Hochwasserschutz GFG Gewässernachbarschaften 2012
2 Agenda Grundlagen Antragsverfahren Durchführungsphase Verwendungsnachweisführung und prüfung Historie Grundlegende Änderungen Änderungen in der Finanzierung Was und woher Ausblick
3 Grundlagen Rechtliche Rahmenbedingungen Richtlinie vom 30. Juli 2008 Förderung von Maßnahmen zur Gewässerentwicklung und zum Hochwasserschutz Hessisches Wassergesetz (HWG) vom Gesetz zur Neuregelung des Rechts des Naturschutzes und der Landschaftspflege vom Erlass vom 3. März 2011 über die Verwendung von Mitteln aus der Ausgleichsabgabe Landeshaushaltsordnung (LHO), Verwaltungsvorschriften
4 Antragsverfahren Antragstellung Antragsberechtigt sind: Gemeinden, Wasser- und Bodenverbände, kommunale Zweckverbände Teilnehmergemeinschaften (TG) nach dem Flurbereinigungsgesetz Gemeinden sind berechtigt, die Zuwendung an Dritte, die nicht selbst antragsberechtigt sind, nach Maßgabe des Zuwendungsbescheids weiterzuleiten. Fördersätze liegen zwischen 65 % und 85 %. Die Höhe des Fördersatzes wird vom HMdIS und HMdF jährlich neu festgesetzt.
5 Antragsverfahren Fördervoraussetzungen Freiwilligkeit der Maßnahme Mit der Maßnahme darf noch nicht begonnen worden sein (Ausnahme Grunderwerb, der nicht länger als 2 Jahr zurück liegt, Planung und Voruntersuchungen) Maßnahmenabhängige Voraussetzungen Vollständige Unterlagen, aktuelles Antragsformular, Genehmigung, (Kauf-) Wertgutachten
6 Antragsverfahren Finanzierung des Eigenanteils Barmittel Eigene Grundstücke (in Höhe des anrechenbaren Wertes) Zuwendung Dritter Fischereiabgabe, Dorferneuerung, Privatpersonen, Firmen etc. verringern die zuwendungsfähigen Ausgaben Naturschutzrechtliche Ausgleichsabgabe seit Erlass vom
7 Antragsverfahren Förderverfahren Antragsphase Abstimmung mit allen Beteiligten Antragstellung mit allen erforderlichen Unterlagen über die zuständige technischen Fachbehörde (UWB oder RPU) an die WIBank Prüfvermerk nach ZBau der zuständigen Fachbehörde und Weiterleitung an WIBank Bewilligungsphase Fördersatz Berichtsvorlage für HMUELV HMUELV entscheidet über Zuwendungsfähigkeit Mitteilung der Entscheidung an WIBank Bescheiderstellung und Versand durch WIBank oder Übergabe
8 Durchführungsphase Mitteilungspflicht Zuwendungsempfänger hat Mitteilungspflicht Abruf der Fördermittel Auszahlung gemäß Zahlungserlass des HMdF Abruf Anlaufquote nach Beginn, weiterer Raten nach (Bau-) Fortschritt Kostenverschiebung oder Änderung der (Bau-)Ausführung Kostenverschiebung innerhalb des Ausgabenplanes - bis zu 50 % der Einzelansätze (Summen) möglich - > 50 % Antrag über zuständige Fachbehörde an WIBank Änderungsantrag über zuständige Fachbehörde an WIBank mit Begründung, Kostengegenüberstellung (Bescheid Plandaten), etc. Prüfvermerk der zuständigen Fachbehörde
9 Verwendungsnachweisführung und prüfung Fachbehörden Vorlage Verwendungsnachweis über zuständige Fachbehörde an WIBank mit allen Unterlagen, Erklärungen, Sachbericht etc. innerhalb eines Jahres nach Abschluss fachliche Prüfung des Verwendungsnachweises durch zuständige Fachbehörde und Erststellung Prüfvermerk, auch Prüfung Vor-Ort Überwachung der Grundstücknutzung nach 3 bzw. 8 Jahren nach Abschluss WIBank haushaltsrechtliche Prüfung des Verwendungsnachweises, auch Prüfung Vor-Ort mit Fachbehörde im Einzelfall Durchführung von Anhörungsverfahren im Einzelfall Erstellung Änderungs- / Widerrufs- oder Zinsbescheide Auszahlung der Restrate
10 Historie
11 Historie
12 Grundsätzliche Änderungen Fokus liegt auf WRRL Maßnahmenprogramm hat Vorranggewässer ersetzt Bewirtschaftungsplan und Maßnahmenprogramm sind Planungsinstrumente Maßnahmen-ID
13 Grundsätzliche Änderungen Maßnahmen im Rahmen der genehmigungsfreien Gewässerentwicklung Gewässerschau oder Maßnahmenprogramm/WRRL-Viewer Festlegen von geeigneten Maßnahmen im Kontext mit WRRL (Maßnahmen-ID) Maßnahmen im Rahmen der Unterhaltung Abwicklung kann über UWB erfolgen schnell und unkompliziert für verschiedene Maßnahmengrößen eigenes Personal / eigene Planung
14 Finanzierung Änderungen Wegfall der Ausgleichsabgabe zur Finanzierung des monetären Eigenanteils - Ökopunkte, eigene Grundstücke als Alternative Pflanzmaßnahmen nur noch in Ausnahmefällen Maßnahmen an Gewässern, die nicht durch WRRL beschrieben werden Grunderwerb über 10,00 /qm gilt aber nicht für eingebrachte Grundstücke Grunderwerb zwei Jahre vor Antragstellung möglich, auch als separate Maßnahme
15 Finanzierung Änderungen Planungsphase 9 der Planung nach HOAI, Planungskosten über 20 % der Baukosten Bewilligungszeitraum im Zuwendungsbescheid Übertragung der Mittel und Verlängerung des Bewilligungszeitraum per Antrag bis spätestens Mitte Nov. erforderlich (Begründung) Vorteilsausgleich bei Verlegung, Neubau oder Ausbau von Wegen, Brücken, Versorgungsleitungen, Maßnahmen lt. Punkt der Richtlinie werden mit % gefördert, daraus kann sich ein Mischfördersatz ergeben, wenn Hochwasserschutz und Gewässerrenaturierung kombiniert werden Abschlag von bis 30 %, wenn nicht im Sinne der WRRL
16 Was und woher Antragsformulare und Unterlagen Gewaesserentwicklung-Hochwasserschutz.html b08982f49b4a74fafa6a96b25eec
17 Was und woher Literatur und Beispiele
18 Was und woher GFG
19 Ausblick Forderungen aus der WRRL sollen bis 2015 bzw umgesetzt werden Abfluss von Fördermitteln steigerungsfähig ausreichende Fördermittel in 2012 vorhanden geplante Zielerreichung bis 2015 steht in Frage Anreize zur Umsetzung Kommunen haben vielfältige Aufgaben
20 Fragen und Diskussion
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