Herstellung der ökologischen Durchgängigkeit Böhme - Sohlgleite Bad Fallingbostel Träger: UHV Böhme

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1 Herstellung der ökologischen Durchgängigkeit Böhme - Sohlgleite Bad Fallingbostel Träger: UHV Böhme - Verbesserung bzw. Herstellung der Durchgängigkeit für Fische und Makrozoobenthos - Schaffung von Laichhabitaten für strömungsliebende Arten - erhöhter Sauerstoffeintrag in das Gewässer

2 Maßnahmen in der Aue Rückverlegung einer Verwallung am Wümme-Nordarm im Bereich Ottersberg Träger: Flecken Ottersberg Abtrag des Mutterbodens + Zulassen der Sukzession, Aufwuchs von Erlen und vereinzelt Weiden. Bei vorhandener Grasnarbe entwickelt sich bei Sukzession Rohrglanzgras. - natürlicher Hochwasserrückhalt - Aufwuchs übernimmt Ufersicherung

3 Anlage von Gewässerrandstreifen Anlage eines Randstreifen am Wümme-Nordarm. Zulassen der Sukzession. Wümme- Nordarm wird extensiv unterhalten (evtl. Gehölzrückschnitt) Strukturelle Verbesserungen durch Gehölzaufwuchs, Flachwasserzonen für Fische, Makrozoobenthos, Makrophyten

4 Rückverlegung eines Hochwasserdeiches Rückverlegung eines HW-Deiches an der Wörpe im Bereich Lilienthal Veerenmoor. Träger: GLV Teufelsmoor. Fläche wurde von der Gemeinde Lilienthal zur Verfügung gestellt. Zulassen der Sukzession Selbstansaat von Gräsern und Erlen mit positiver Wechselwirkung auf das Gewässer, z. B. Verhinderung des Eintrags von Feinsedimenten, Rückhalt von Schadstoffen

5 Rückverlegung eines Hochwasserdeiches an der Wörpe Zusätzlich: Anlage von Biotopen und Flutmulden in der neuen Aue. Entwicklung eines Gehölzsaumes durch Zulassen der Sukzession - Förderung der Ansiedlung von Erlen, Amphibien - Wechselwirkung mit Fließgewässer - Reduzierung von Feinsediment- und Schadstoffeinträgen

6 Was können die Gemeinden leisten, um das Ziel guter ökologischer Zustand zu erreichen? - Analyse des Gewässersystems auf dem Gemeindegebiet - sind EU-Gewässer vorhanden (A > 10 km²) - existieren ggf. Gewässerentwicklungspläne mit Maßnahmen auf dem Gebiet der Gemeinde - lassen sich Entwicklungsmaßnahmen der Gemeinde mit Zielen der WRRL verknüpfen - sind evtl. finanzielle Mittel aus der Kompensation vorhanden, die sich ggf. als 10%iger Eigenanteil einsetzen und somit verzehnfachen lassen - stehen gemeindeeigene Flächen für Maßnahmen zur Verfügung - existieren neben den möglichen Trägern der UHV z. B. auch Angelvereine, die für die Umsetzung von Kleinmaßnahmen (<15.000,- ) in Frage kommen - kann die Gemeinde ggf. selbst die Trägerschaft übernehmen

7 - wird evtl. ein Flurbereinigungsverfahren durchgeführt, durch das Flächen am Gewässern erworben werden können - enge Zusammenarbeit mit UHV - entwickeln von gemeinsamen Projekten - weniger Unterhaltung ist mehr - Zulassen von Sukzession im und am Gewässer - keine Anpflanzung von artfremden Gehölzen - Schulen ans Gewässer Begleitung (Erfassung) von Sukzessionsflächen z. B. im Bio-Unterricht -....

8 Erfahrungen des NLWKN a) Allgemein - bisher überwiegend UHV als Antragsteller, Kommunen treten selten auf - Maßnahmenanzahl ist von Akteuren vor Ort abhängig (hohes Engagement viele Maßnahmen) - Antragsteller tragen Personal- und Vorfinanzierungskosten - Genehmigungsbehörden sind durch Vielzahl der Genehmigungsverfahren (i. d. R. Plangenehmigung) stark ausgelastet - Lange Zeitdauer von Einreichung des Maßnahmenblattes bis zur Umsetzung (Antragstellung Bewilligungsbescheid Genehmigung Ausschreibung ggf. Verzögerung durch naturschutzrechtliche Bestimmungen Witterungs- und HW- Einflüsse) - Enge Zusammenarbeit zwischen Zuwendungsempfänger und NLWKN erforderlich (Mitteilungspflichten, vorzulegende Unterlagen beim Verw.-Nachw.)

9 Bei der Umsetzung der Maßnahmen: - Akzeptanz bei der Bevölkerung ist groß, besonders wenn es sich um ortsbildprägende Maßnahmen handelt - in jedem Fall positive Auswirkungen auf die Ökologie des Gewässers - leider kaum beweissichernde Maßnahmen zum Nachweis der Wirksamkeit (Problem der ELER-Förderung) - Die spätere Unterhaltung spielt bei der Gewässerentwicklung eine wichtige Rolle (z. B. zulassen der Sukzession) - Keine Anpflanzung von Erlen aus Baumschulen! Entweder Ansaat oder Entnahme und Umpflanzung aus vorhandenen Beständen am Gewässer -...

10 und zum Schluss: Vielen Dank für ihre Aufmerksamkeit

11 Zuständige Förderrichtlinie: Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen der Fließgewässerentwicklung (Nds.MBl.Nr.50/2007 S.1525) Höhe der Zuwendung: bis zu 90% der zuwendungsfähigen Ausgaben (incl. MWSt.) Anmeldung der Maßnahme: (unverbindlich) per mit Maßnahmenblatt (Formblatt) + Lageplan bis zum für das Folgejahr Auswahl der Maßnahmen: Bewertung und (Vor-) Auswahl der Maßnahmen durch NLWKN Listenvorschlag an MU Mittelzuweisung durch MU Aufforderung zur Antragstellung an entspr. Träger Antrag (verbindlich) durch Träger Zuwendungsbescheid durch NLWKN

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