Merkblatt zur Bewerbung um einen Studienplatz für das Wintersemester 2018/2019

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Merkblatt zur Bewerbung um einen Studienplatz für das Wintersemester 2018/2019 Polyvalenter Zwei-Fächer-Bachelorstudiengang Professionalisierungsbereich: Anwendungsbezogene fachliche Vertiefung Studienvariante: Angewandte Mathematik und Informatik (PMI) (Bachelor of Science) Bitte lesen Sie dieses Merkblatt unbedingt vor der Online-Bewerbung! Inhalt 1 Grundlegende Informationen... 3 1.1 Bewerbungsverfahren für deutsche und ausländische Studienbewerber mit deutscher Hochschulzugangsberechtigung... 3 1.1.1 Zulassungsvoraussetzungen... 3 1.2 Bewerbungsverfahren für deutsche Studienbewerber mit ausländischer Hochschulzugangsberechtigung... 4 1.3 Bewerbungsverfahren für ausländische Studienbewerber ohne deutsche Hochschulzugangsberechtigung... 4 1.4 Bewerbungsverfahren für höhere Fachsemester... 4 2 Ablauf des Bewerbungs- und Zulassungsverfahrens... 5 2.1 Bevorzugte Auswahl... 5 2.2 Sonderquoten... 5 2.2.1 Ausländerquote... 5 2.2.2 Härtequote... 6 2.2.3 Zweitstudienquote... 6 2.2.4 Berufsqualifiziertenquote... 7 2.3 Hauptverfahren... 7 Härtefallantrag... 11 Wichtiger Hinweis für Studieninteressierte! Bitte beachten Sie, dass Ihnen sowohl die Zulassungs- als auch die Ablehnungsbescheide nur in unserem Bewerbungsportal zur Verfügung gestellt werden. Es erfolgt kein zusätzlicher Versand per Post! Liebe Studienbewerber 1, wir freuen uns, dass Sie sich an der Universität Hildesheim um einen Studienplatz im polyvalenten Zwei- Fächer-Bachelorstudiengang, Professionalisierungsbereich: Anwendungsbezogene fachliche Vertiefung, mit der Studienvariante Angewandte Mathematik und Informatik (PMI) bewerben wollen. Damit die Bewerbung für Sie wie für uns möglichst einfach erfolgen kann, bieten wir zum Wintersemester 2018/2019 für unsere Studiengänge wieder die Online-Bewerbung an. Diese erfolgt in zwei Schritten: 1 Soweit bei der Bezeichnung von Personen die männliche Form verwendet wird, schließt diese Bezeichnung Frauen ausdrücklich mit ein.

1) Zunächst müssen Sie den Zulassungsantrag ausfüllen. Dies geschieht über das Online- Bewerbungsformular ganz einfach direkt am Rechner. Bitte beachten Sie: Eine Online-Bewerbung ist in der Regel jeden zweiten Mittwoch im Monat von 7:30 bis 9:00 Uhr wegen Wartungsarbeiten am Datenbank-Server nicht möglich. Wir bitten um Ihr Verständnis. Bitte lesen Sie in Ihrem wie in unserem Interesse dieses Merkblatt vor dem Ausfüllen des Online-Bewerbungsportals sorgfältig durch! Sie ersparen sich und uns damit unnötigen zeitlichen Aufwand bei der Klärung von Fragen, die bereits in diesem Merkblatt beantwortet werden. Wenn Sie Änderungen auf zurückliegenden Seiten der Online-Bewerbung vornehmen möchten, nutzen Sie bitte den zurück -Button und nicht die Menüleiste auf der linken Seite. 2) Im zweiten Schritt müssen Sie uns folgende Unterlagen auf dem Postweg (nicht per E-Mail oder Fax!) übersenden: eigenhändig unterschriebene Eidesstattliche Versicherung über die Richtigkeit und Vollständigkeit Ihrer Bewerbungsunterlagen (PDF-Datei am Ende der Online-Bewerbung) amtlich beglaubigte Kopie Ihrer Hochschulzugangsberechtigung (in der Regel: Abiturzeugnis). Bitte reichen Sie das komplette Zeugnis und nicht nur die Seite, der Ihre Abschlussnote zu entnehmen ist, ein! Hinweis zur Beglaubigung: amtlich beglaubigen kann jede öffentliche Stelle, die ein Dienstsiegel führt. Dies sind z. B. Behörden wie Gemeindeverwaltungen, Landkreise und Stadtverwaltungen sowie Notare und öffentlich-rechtlich organisierte Kirchen. Nicht anerkannt werden Beglaubigungen von folgenden Stellen (auch wenn sie ein Siegel führen): Rechtsanwälte, Vereine, Wirtschaftsprüfer, Buchprüfer, Übersetzer, Wohlfahrtsverbände, Dolmetscher, Krankenkassen, Banken, Sparkassen, Allgemeiner Studierendenausschuss (AStA). tabellarischer Lebenslauf an Sie adressierter und ausreichend frankierter DIN-A4-Umschlag, falls Ihre Bewerbungsunterlagen im Falle einer Ablehnung zurückgesendet werden sollen sofern sich Ihr Name (z. B. durch Heirat) geändert hat und nun vom Namen in Ihren Zeugnissen/Bescheinigungen abweicht: Nachweis über die Namensänderung (z. B. amtlich beglaubigte Kopie der Heiratsurkunde) ggf. weitere Nachweise. Informationen darüber, in welchen Fällen weitere Nachweise erforderlich sind, finden Sie unter Nr. 3 in diesem Merkblatt Bitte senden Sie Ihre Unterlagen auf dem Postwege (nicht per E-Mail oder Fax!) an: Universität Hildesheim Immatrikulationsamt - Bewerbung PMI - Universitätsplatz 1 31141 Hildesheim Bitte verwenden Sie keine Bewerbungsmappe. Wenn Sie eine Eingangsbestätigung wünschen, fügen Sie den oben genannten Unterlagen eine an Sie adressierte und ausreichend frankierte Postkarte bei. Bei Eingang Ihrer Unterlagen wird diese Karte abgestempelt und an Sie zurückgesandt. Eingangsbestätigungen werden weder telefonisch noch per E-Mail oder Fax erteilt! Ihre Bewerbung mit den entsprechenden Unterlagen muss bis spätestens zum 15.07.2018, 24:00 Uhr, in der Universität Hildesheim eingegangen sein. Später eingehende Bewerbungen können für das Zulassungsverfahren für das Wintersemester 2018/2019 nicht berücksichtigt werden! Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei Ihrer Bewerbung und hoffen, Sie im Oktober 2018 als neuen Studenten des polyvalenten Zwei-Fächer-Bachelorstudiengangs, Professionalisierungsbereich: Anwendungsbezogene

fachliche Vertiefung, mit der Studienvariante Angewandte Mathematik und Informatik (PMI) an der Universität Hildesheim begrüßen zu können. Wenn Sie noch Fragen zum Bewerbungs- und Zulassungsverfahren haben, nutzen Sie bitte ausschließlich diese E-Mail-Adresse: infoline@uni-hildesheim.de oder unsere telefonische Infoline: (0 51 21) 883-55555 Sie erreichen die Infoline montags bis donnerstags von 9.30 17.00 Uhr und freitags von 9.30 14.00 Uhr. Von Fragen nach Ihren Chancen, zugelassen zu werden, bitten wir abzusehen, da diese vor Durchführung des Auswahlverfahrens nicht beantwortet werden können. Fragen nach den Auswahlgrenzen (NC) früherer Zulassungsverfahren werden ebenfalls nicht beantwortet, da diese für das aktuelle Verfahren keinerlei Aussagekraft besitzen und nur zu Verwirrung führen würden. Mit besten Grüßen Im Auftrag Markus Flohr (Leiter des Immatrikulationsamtes) 1 Grundlegende Informationen Bewerbungsschluss: 15.07.2018 (Ausschlussfrist) Sie können sich an der Universität Hildesheim nur für einen zulassungsbeschränkten Studiengang bewerben. Die Studienplätze in dem zulassungsbeschränkten polyvalenten Zwei-Fächer-Bachelorstudiengang werden nach der Verordnung über die Vergabe von Studienplätzen durch die Hochschulen in der zurzeit geltenden Fassung vergeben. Die Bewerbungsfrist ist als Ausschlussfrist zu verstehen. D. h. Ihr Zulassungsantrag mit allen erforderlichen Unterlagen muss bis spätestens zum 15.07.2018, 24:00 Uhr, in der Universität Hildesheim eingegangen sein. Sollte diese Frist nicht eingehalten werden, ist eine Teilnahme am Zulassungsverfahren nicht möglich! Bitte beachten Sie, dass das Eingangsdatum bei der Universität Hildesheim und nicht das Datum des Poststempels maßgeblich ist! 1.1 Bewerbungsverfahren für deutsche und ausländische Studienbewerber mit deutscher Hochschulzugangsberechtigung Deutsche und ausländische Studienbewerber mit deutscher Hochschulzugangsberechtigung bewerben sich über die die Online-Bewerbung der Universität Hildesheim. Zur Online-Bewerbung gelangen Sie hier: http://www.uni-hildesheim.de/bewerbung Das Online-Bewerbungsformular dient der elektronischen Übermittlung der für das Auswahlverfahren erforderlichen Grunddaten und ist bis zum 15.07.2018, 24:00 Uhr, freigeschaltet. 1.1.1 Zulassungsvoraussetzungen Um an der Universität Hildesheim eine Zulassung für den für den polyvalenten Zwei-Fächer- Bachelorstudiengang zu erhalten, benötigen Sie eine Hochschulzugangsberechtigung (z. B. Allgemeine Hochschulreife (Abitur)). Die fachgebundene Hochschulreife berechtigt nur zum Studium der auf dem Zeugnis ausdrücklich genannten Studiengänge. In Zweifelsfällen entscheidet die Universität Hildesheim. Ein abgeschlossenes Fachhochschulstudium berechtigt ebenfalls zum Studium an der Universität Hildesheim. Es gibt weitere Möglichkeiten, ohne das klassische Abitur zum den polyvalenten Zwei-Fächer- Bachelorstudiengang zugelassen zu werden (z. B. über die sog. Immaturenprüfung oder aufgrund einer beruflichen Vorbildung). Nähere Informationen finden Sie hier: http://www.uni-hildesheim.de/zsb/vordemstudium/studieren-ohne-abitur/

1.2 Bewerbungsverfahren für deutsche Studienbewerber mit ausländischer Hochschulzugangsberechtigung Deutsche Studienbewerber mit ausländischer Hochschulzugangsberechtigung bewerben sich bis spätestens zum 15.07.2018, 24:00 Uhr, über uni-assist: uni-assist e.v. D-11507 Berlin Nähere Informationen hierzu sowie das erforderliche Bewerbungsformular finden Sie auf den Internetseiten des International Office der Universität Hildesheim: http://www.uni-hildesheim.de/index.php?id=2559 Ein Nachweis über die für die Aufnahme des Studiums erforderlichen Deutschkenntnisse ist bei einer deutschen Staatsangehörigkeit nicht erforderlich. 1.3 Bewerbungsverfahren für ausländische Studienbewerber ohne deutsche Hochschulzugangsberechtigung Alle ausländischen Studienbewerber ohne deutsche Hochschulzugangsberechtigung bewerben sich bis spätestens zum 15.07.2018, 24:00 Uhr, über uni-assist: uni-assist e.v. D-11507 Berlin Nähere Informationen hierzu sowie das erforderliche Bewerbungsformular finden Sie auf den Internetseiten des International Office der Universität Hildesheim: http://www.uni-hildesheim.de/index.php?id=2559 1.4 Bewerbungsverfahren für höhere Fachsemester Deutsche Studienbewerber, die bereits Studien- und Prüfungsleistungen in einem Studiengang einer anderen Hochschule erbracht haben, die vom Prüfungsausschuss des polyvalenten Zwei-Fächer- Bachelorstudiengangs der Universität Hildesheim anerkannt wurden, können sich für ein höheres Fachsemester bewerben. Eine Zulassung in höhere Fachsemester ist sowohl für das Winter- als auch für das Sommersemester möglich, sofern Studienplätze im entsprechenden Fachsemester zur Verfügung stehen. Bitte beachten Sie: Da in den Studienfächern Deutsch und Englisch derzeit keine freien Kapazitäten in den höheren Fachsemestern vorhanden sind, ist eine Bewerbung für ein höheres Fachsemester in diesen Fächern nicht möglich. Die Bewerbung für ein höheres Fachsemester erfolgt nicht online! Bitte nutzen Sie für Ihre Bewerbung den entsprechenden Antrag, den Sie als PDF-Datei auf unseren Internetseiten finden: http://www.uni-hildesheim.de/bewerbung Über die Zulassung in höhere Fachsemester entscheidet das Immatrikulationsamt, sofern Studienplätze im entsprechenden Fachsemester frei sind. Zum Wintersemester wird nur in ungerade höhere Fachsemester (3. und 5.) zugelassen. Zulassungsvoraussetzung ist also eine Einstufung mindestens in das dritte Fachsemester aufgrund der Anrechnung von Studienzeiten und bereits erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen. Die Anrechnung von Studienzeiten sowie von Studien- und Prüfungsleistungen erfolgt über das zuständige Prüfungsamt: Universität Hildesheim Prüfungsamt 1a/5/6 Universitätsplatz 1 31141 Hildesheim Der Antrag auf Zulassung in ein höheres Fachsemester muss mit allen notwendigen Unterlagen fristgerecht (= bis spätestens 15.07.2018) beim Immatrikulationsamt eingegangen sein. Ausländische Studienbewerber ohne deutsche Hochschulzugangsberechtigung müssen sich in jedem Falle über uni-assist bewerben (siehe 1.3). Dem Antrag auf Anerkennung von Studienzeiten und bereits erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen sind die entsprechenden Studienbescheinigungen, eine Übersicht über den bisherigen Studienverlauf (Transcript of Records, ggf. das Studienbuch), Kopien der erworbenen Leistungsnachweise (sofern kein Transcript of Records vorliegt; ggf. Scheine), ggf. Kopien über bereits abgelegte Voroder Abschlussprüfungen sowie ggf. Bescheinigungen über bereits abgelegte Praktika beizufügen.

Bei modularisierten Studiengängen ist darauf zu achten, dass die eingereichten Unterlagen eine inhaltliche Zuordnung zu den Modulen des Studiengangs ermöglichen, für den die Anerkennung erfolgen soll. Die für die Beantragung der Anerkennung bereits erbrachter Studien- und Prüfungsleistungen erforderlichen Vordrucke finden Sie hier: http://www.uni-hildesheim.de/bewerbung 2 Ablauf des Bewerbungs- und Zulassungsverfahrens Die Universität Hildesheim nimmt Studienanfänger nur zum Wintersemester auf. Als Studienanfänger gelten Bewerber, die noch kein Studium abgeschlossen haben (Bachelor, Master, Diplom etc.). Sie gelten somit auch als Studienanfänger, wenn Sie bereits an einer anderen Hochschule eingeschrieben sind oder waren (ohne Abschluss!) und nun die Hochschule oder den Studiengang wechseln wollen. 2.1 Bevorzugte Auswahl Von den für Studienanfänger zur Verfügung stehenden Studienplätzen wird zunächst die Zahl der bevorzugt auszuwählenden Bewerber abgezogen. Bewerber, die 1. eine Dienstpflicht nach Artikel 12a des Grundgesetzes erfüllen oder eine solche Dienstpflicht oder entsprechende Dienstleistungen auf Zeit bis zur Dauer von drei Jahren übernommen haben, oder 2. einen freiwilligen Wehrdient geleistet haben, oder 3. einen Bundesfreiwilligendienst geleistet haben, oder 4. mindestens zwei Jahre Entwicklungsdienst nach dem Entwicklungshelfer-Gesetz geleistet haben, oder 5. einen Jugendfreiwilligendienst nach dem Jugendfreiwilligendienstegesetz oder im Rahmen eines von der Bundesregierung geförderten Modellprojekts geleistet haben, oder 6. ein leibliches/adoptiertes Kind unter 18 Jahre oder einen pflegebedürftigen sonstigen Angehörigen bis zur Dauer von drei Jahren betreut oder gepflegt haben, erhalten an der Universität Hildesheim bevorzugt einen Studienplatz im polyvalenten Zwei-Fächer- Bachelorstudiengang, Studienvariante PMI, wenn sie zu Beginn oder während eines der o. g. Dienste für den polyvalenten Zwei-Fächer-Bachelorstudiengang, PMI an der Universität Hildesheim zugelassen worden sind, den Studienplatz aber wegen des Dienstes nicht annehmen konnten. Die bevorzugte Auswahl setzt voraus, dass die Zulassung spätestens zum zweiten Vergabeverfahren, das auf die Beendigung Ihres Dienstes folgt, beantragt wird. Um Ihren Anspruch auf die bevorzugte Auswahl zu verwirklichen, müssen Sie sich erneut form- und fristgerecht um einen Studienplatz im polyvalenten Zwei-Fächer-Bachelorstudiengang, Studienvariante PMI (mit der Fächerkombination, für die Sie seinerzeit eine Zulassung erhalten haben!), an der Universität Hildesheim bewerben. Weiterhin benötigt das Immatrikulationsamt: Nachweis über die Ableistung des Dienstes (= amtlich beglaubigte Kopie der Dienstzeitbescheinigung) und eine einfache Kopie des früheren Zulassungsbescheids von der Universität Hildesheim für den polyvalenten Zwei-Fächer-Bachelorstudiengang, Studienvariante PMI Von der nach Berücksichtigung der bevorzugt zuzulassenden Bewerber noch verbleibenden Zahl von Studienplätzen werden vor Durchführung des Auswahlverfahrens noch vorab bestimmte Anteile für besondere Bewerbergruppen (= Sonderquoten) reserviert: 2.2 Sonderquoten 2.2.1 Ausländerquote 5 % der zur Verfügung stehenden Studienplätze werden an ausländische Studienbewerber vergeben.

2.2.2 Härtequote Wenn für Sie die Nichtzulassung nach den Auswahlkriterien Qualifikation oder Wartezeit eine außergewöhnliche Härte bedeuten würde, können Sie zusätzlich zum Zulassungsantrag einen Antrag auf Anerkennung als Härtefall stellen. Dieser Antrag muss zusammen mit Ihren Unterlagen bis zum Ende der Bewerbungsfrist in der Universität eingegangen sein. Das Antragsformular finden Sie im Anhang dieses Merkblattes unter Nr. 4. Maximal 2 % der innerhalb des polyvalenten Zwei-Fächer- Bachelorstudiengangs insgesamt zur Verfügung stehenden Studienplätze werden für Fälle außergewöhnlicher Härte vergeben. Bevor Sie einen Härtefallantrag stellen, sollten Sie selbstkritisch prüfen, ob er Aussicht auf Erfolg hat. Nicht jede Beeinträchtigung, mag sie auch als hart empfunden werden, rechtfertigt eine Zulassung als Härtefall. Vielmehr müssen in Ihrer Person so schwerwiegende gesundheitliche, soziale oder familiäre Gründe vorliegen, dass es Ihnen auch bei Anlegung besonders strenger Maßstäbe nicht zugemutet werden kann, auch nur ein einziges Semester auf die Zulassung zu warten. Es muss also eine besondere Ausnahmesituation vorliegen. Der Antrag kommt daher nur für sehr wenige Personen in Betracht. Die weitreichende Bedeutung einer positiven Härtefallentscheidung für diejenigen, die wegen der Besetzung der Studienplätze durch Härtefälle nicht mehr nach den allgemeinen Auswahlkriterien zugelassen werden können, macht eine besonders kritische Prüfung der vorgetragenen Begründung und der vorgelegten Nachweise notwendig. Bisher wurde ein Härtefallantrag nur in wenigen Fällen anerkannt. Wenn Sie einen Härtefallantrag gestellt haben, prüft die Universität zunächst, ob Sie einen Studienplatz nach den Auswahlkriterien Qualifikation oder Wartezeit erhalten können. Ist dies nicht der Fall, wird geprüft, ob Sie als Härtefall anerkannt werden können. 2.2.3 Zweitstudienquote Wenn Sie bereits ein Studium in einem anderen Studiengang an einer deutschen Hochschule (auch Fachhochschule) erfolgreich abgeschlossen haben (Erststudium) und sich für einen grundständigen Studiengang bewerben, sind Sie Zweitstudienbewerber und können nur im Rahmen der sog. Zweitstudienquote ausgewählt werden. Ein konsekutiver Masterstudiengang ist kein Zweitstudium, da die Absolvierung eines Erststudiums Zugangsvoraussetzung ist. Maximal 3 % der innerhalb des polyvalenten Zwei-Fächer-Bachelorstudiengangs insgesamt zur Verfügung stehenden Studienplätze werden an Zweitstudienbewerber vergeben. Die Auswahl unter den Zweitstudienbewerbern erfolgt nach einer durch eine Messzahl bestimmten Rangfolge. Die Messzahl wird aus dem Ergebnis der Abschlussprüfung des Erststudiums und dem Grad der Bedeutung der Gründe für ein Zweitstudium ermittelt. Für das Prüfungsergebnis des abgeschlossenen Erststudiums gibt es folgende Punktwerte: Noten ausgezeichnet und sehr gut 4 Punkte Noten gut und voll befriedigend 3 Punkte Note befriedigend 2 Punkte Note ausreichend 1 Punkt Note nicht nachgewiesen 1 Punkt Die Note, mit der Sie Ihr Erststudium beendet haben, muss im Abschlusszeugnis oder in einer besonderen Bescheinigung der Stelle nachgewiesen sein, die für die Ausstellung des Abschlusszeugnisses zuständig ist. Nach dem Grad der Bedeutung der Gründe für das Zweitstudium werden folgende Punktzahlen vergeben: "zwingende berufliche Gründe" - 9 Punkte; "wissenschaftliche Gründe" - 7 bis 11 Punkte; "besondere berufliche Gründe" - 7 Punkte; "sonstige berufliche Gründe" - 4 Punkte; "keiner der vorgenannten Gründe" - 1 Punkt. Die Punkte für das Ergebnis der Abschlussprüfung des Erststudiums und für Ihre Begründung werden zu einer Messzahl addiert. Die Messzahl ist maßgeblich für Ihre Einstufung auf der Rangliste der Zweitstudienbewerber. Bewerber mit höherer Messzahl gehen solchen mit niedrigerer Messzahl vor. Als Zweitstudienbewerber können Sie sich dann für ein höheres Fachsemester bewerben, wenn sie in der Lage sind, die erforderlichen Studienzeiten sowie Studien- und Prüfungsleistungen für das ange-

strebte Fachsemester nachzuweisen. Das Anrechnungsverfahren entspricht dem für Erststudienbewerber (siehe 1.4). 2.2.4 Berufsqualifiziertenquote Bis zu 10% der zur Verfügung stehenden Studienplätze werden an Zugangsberechtigte aufgrund besonderer beruflicher Qualifikation (z. B. Meister, staatlich geprüfte Techniker, staatlich geprüfte Betriebswirte) vergeben. Nähere Informationen finden Sie hier: http://www.uni-hildesheim.de/zsb/vordemstudium/studieren-ohne-abitur/ 2.3 Hauptverfahren Die nach Abzug der Sonderquoten verbliebenen Studienplätze im polyvalenten Zwei-Fächer- Bachelorstudiengang werden zu 90% nach Qualifikation und zu 10% nach Wartezeit 2 vergeben. Bei der Vergabe der Studienplätze in der Hauptquote (Qualifikation) findet ein hochschuleigenes Auswahlverfahren statt, das in der Auswahlordnung geregelt ist. Die Auswahlordnung für den polyvalenten Zwei-Fächer-Bachelorstudiengang finden Sie hier: http://www.uni-hildesheim.de/bewerbung In der Studienvariante PMI sind die Fächer Mathematik oder Informationsmanagement/Informationstechnologie als Erstfach wählbar. Als Zweitfach stehen zur Verfügung entweder das nicht als Erstfach gewählte Fach (Mathematik bzw. Informationsmanagement/Informationstechnologie) oder eines der Fächer Biologie, Chemie, Geographie, Physik, Technik oder Wirtschaft. Im Rahmen des Auswahlverfahrens wird eine Rangliste erstellt. Für die Bestimmung des Ranglistenplatzes wird die Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung mit Gewichtungsfaktor 0,6 berücksichtigt. Die aus den in der Hochschulzugangsberechtigung ausgewiesenen Halbjahresergebnissen des Schulfaches Mathematik errechneten fachspezifischen Durchschnittsnoten gehen mit dem Gewichtungsfaktor 0,2 in die Gesamtnote ein. Auf dieselbe Art wird eine Durchschnittsnote für das dem Zweitfach korrespondierende Schulfach errechnet, die dann ebenfalls mit dem Faktor 0,2 in die Gesamtnote eingeht. Um welche Fächer es sich jeweils handelt, entnehmen Sie bitte der Auswahlordnung für den polyvalenten Zwei-Fächer-Bachelorstudiengang. Bitte beachten Sie: In der Online-Bewerbung werden vier Halbjahresnoten der von Ihnen gewählten Fächer abgefragt. Sollten in Ihrem Zeugnis weniger als vier Halbjahresnoten ausgewiesen sein, tragen Sie bitte auch nur die vorhandenen Halbjahresnoten ein und wählen nicht die Noten des Alternativfaches, in dem Sie möglicherweise über vier Halbjahresnoten verfügen. Über die Zulassung bzw. Ablehnung des Zulassungsantrages erteilt die Universität Hildesheim einen Bescheid. Sollten Sie im Hauptverfahren nicht zugelassen werden, wird Ihre Bewerbung automatisch für etwaige Nachrückverfahren berücksichtigt. 2 Dabei gilt als Wartezeit die Zeit, die seit dem Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung bis zu dem Semester, zu dem die Zulassung beantragt wird, verstrichen ist. Es zählen nur volle Halbjahre (01.04. 30.09. eines Jahres = Sommersemester, 01.10. 31.03. des Folgejahres = Wintersemester). Nicht zur Wartezeit zählen alle Semester, die sie an einer deutschen Hochschule eingeschrieben waren. Einem weit verbreiteten Gerücht muss an dieser Stelle noch begegnet werden: Manche Abiturienten glauben, mit jedem Semester Wartezeit würde sich ihre Abiturnote um eine Zehntelnote verbessern und auf diese Weise würden sie irgendwann einen Studienplatz erhalten. Eine solche Regelung gibt es in Niedersachsen nicht! Bei der Auswahl nach Wartezeit hat jeweils die Bewerberin oder der Bewerber mit der längeren Wartezeit den Vorrang.

3 Übersicht über die einzureichenden Bewerbungsunterlagen Nachfolgend finden Sie die für die jeweiligen Fälle erforderlichen Bewerbungsunterlagen. Bitte vergessen Sie nicht, Ihre sechsstellige Bewerbernummer, die Sie mit Absendung der Online-Bewerbung erhalten, auf Ihren Bewerbungsunterlagen zu vermerken. Senden Sie die Unterlagen bis spätestens zum 15.07.2018 an: Universität Hildesheim Immatrikulationsamt - Bewerbung PMI - Universitätsplatz 1 31141 Hildesheim Fall alle Bewerber für das erste Fachsemester (Online-Bewerbung) wenn Sie eine Eingangsbestätigung wünschen: Einzureichende Unterlagen eigenhändig unterschriebene Eidesstattliche Versicherung über die Richtigkeit und Vollständigkeit Ihrer Bewerbungsunterlagen (PDF-Datei am Ende der Online- Bewerbung) amtlich beglaubigte Kopie Ihrer Hochschulzugangsberechtigung (in der Regel: Abiturzeugnis) tabellarischer Lebenslauf an Sie adressierte, ausreichend frankierte Postkarte Sie haben eine andere Hochschulzugangsberechtigung als das Abitur (z. B. Immaturenprüfung, Meisterprüfung, Kolleg etc.). Sie haben ein Abiturzeugnis, bei dem keine Halbjahresergebnisse der Fächer als Punktwerte ausgewiesen sind. Wenn Sie einen Dienst (Wehrdienst, Ersatzdienst, Freiwilliges Soziales Jahr, Freiwilliges Ökologisches Jahr, europäischer Freiwilligendienst, Bundesfreiwilligendienst, Entwicklungsdienst für eine Dauer von mindestens 2 Jahren) absolviert haben. Wenn Sie ein Anrecht auf bevorzugte Auswahl haben (s. unter Nr. 2.1) Wenn Sie einen Härtefallantrag stellen wollen. Antrag auf Zulassung für ein höheres Fachsemester amtlich beglaubigte Kopie des Abschlusszeugnisses der Prüfung, mit der Sie die Hochschulzugangsberechtigung erworben haben amtlich beglaubigte Kopie des Abiturzeugnisses amtlich beglaubigte Kopie der Dienstzeitbescheinigung amtlich beglaubigte Kopie der Bescheinigung über die Ableistung des Dienstes einfache Kopie des früheren Zulassungsbescheids von der Universität Hildesheim für den polyvalenten Zwei-Fächer- Bachelorstudiengang, Studienvariante PMI Härtefallantrag mit den entsprechenden Nachweisen (im Anhang dieses Merkblattes unter Nr. 4) aufgefülltes Antragsformular mit den dort genannten Unterlagen. Das Antragsformular finden Sie auf unseren Internetseiten: http://www.unihildesheim.de/bewerbung

Fall Einzureichende Unterlagen Zweitstudienbewerber amtlich beglaubigte Kopie des Abschlusszeugnisses des Erststudiums Die Note, mit der Sie Ihr Erststudium beendet haben, muss im Abschlusszeugnis oder in einer besonderen Bescheinigung der Stelle nachgewiesen sein, die für die Ausstellung des Abschlusszeugnisses zuständig ist. Andernfalls muss der schlechteste Leistungsgrad zugrunde gelegt werden. auf einem gesonderten Blatt (formlos) eine ausführliche schriftliche Begründung für Ihren Zweitstudienwunsch mit Angaben über die bisherige Ausbildung und berufliche Tätigkeit sowie zum angestrebten Berufsziel. Die Begründung sollte abschließend alle Gesichtspunkte enthalten, die für Ihr Zweitstudium maßgebend sind.

Postanschrift: Universität Hildesheim Immatrikulationsamt Universitätsplatz 1 31141 Hildesheim Härtefallantrag zu meiner Bewerbung für den Studiengang: zum Wintersemester 2018/2019 Polyvalenten Zwei-Fächer-Bachelorstudiengang, Studienvariante Angewandte Mathematik und Informatik (PMI) Der Härtefallantrag ist zusammen mit den erforderlichen Nachweisen und den sonstigen Bewerbungsunterlagen bis spätestens zum 15.07.2018 an die o. g. Adresse zu senden. Bitte beachten Sie: Es gilt das Eingangsdatum bei der Universität Hildesheim und nicht das Datum des Poststempels! Name: Vorname: Geschlecht: männlich weiblich Geburtsdatum: Bewerbernummer: Zusatz: (z. B. Zimmer Nr., bei, c/o) Telefon: Straße/ Hausnummer: Postleitzahl/ Ort: E-Mail: Für den Fall, dass meinem Zulassungsantrag nicht entsprochen werden kann, beantrage ich, außerhalb der allgemeinen Auswahlmaßstäbe für den o. a. Studiengang zugelassen zu werden, weil die Nichtzulassung im o. a. Studiengang eine außergewöhnliche Härte bedeuten würde. Eine außergewöhnliche Härte liegt vor, wenn besondere soziale oder familiäre Gründe in der Person des Bewerbers/der Bewerberin die sofortige Aufnahme des Studiums in dem gewählten Studiengang zwingend erfordern. Mir ist bekannt, dass nur Angaben berücksichtigt werden, die durch amtlich beglaubigte Kopien der Originale belegt sind. Es sind Anlagen beigefügt. Ich versichere, dass die von mir gemachten Angaben einschließlich der diesem Antrag beigefügten Anlagen vollständig und richtig sind. Mir ist bekannt, dass unwahre Angaben den Ausschluss vom Studium zur Folge haben. Ort, Datum Unterschrift Antragsteller_in -Hinweis: Ohne Unterschrift gilt der Antrag als nicht gestellt!-

Begründung des Härtefallantrags: Kreuzen Sie bitte neben den einzelnen Punkten an, auf welchen der nachstehenden Gründe Sie Ihren Antrag stützen. Fügen Sie bitte die jeweils in der Klammer genannten Unterlagen sowie eine ausführliche Erläuterung Ihrer Situation bei. Ich begründe meinen Antrag wie folgt: (Achten Sie bitte darauf, dass Sie zu allen vorgetragenen Tatsachen aussagekräftige Belege beigefügt haben!) 1. Besondere gesundheitliche Gründe des Bewerbers/der Bewerberin, die die sofortige Zulassung erfordern: 1.1 Der Bewerber/die Bewerberin leidet an einer Krankheit mit der Tendenz zur Verschlimmerung, die ihn/sie mit hoher Wahrscheinlichkeit in Zukunft außerstande setzen wird, die Belastungen des Studiums in diesem Studiengang durchzustehen (fachärztliches Gutachten). 1.2 Der Bewerber/die Bewerberin ist durch Krankheit behindert; seine/ihre berufliche Rehabilitation kann nur durch eine sofortige Zulassung zum Studium sichergestellt werden, weil aufgrund seiner/ihrer Behinderung eine sinnvolle Überbrückung der Wartezeit entweder nicht möglich ist oder gegenüber gesunden Studienbewerber_innen in unzumutbarer Weise erschwert ist (fachärztliches Gutachten). 1.3 Der Bewerber/die Bewerberin ist aufgrund körperlicher Behinderung auf ein enges Berufsfeld beschränkt; das angestrebte Studium lässt eine erfolgreiche Rehabilitation erwarten (fachärztliches Gutachten). 1.4 Der Bewerber/die Bewerberin muss aus gesundheitlichen Gründen sein/ihr bisheriges Studium oder den bisherigen Beruf aufgeben; eine sinnvolle Überbrückung der Wartezeit ist aus diesen Gründen für ihn/sie nicht möglich (fachärztliches Gutachten). 1.5 Der Bewerber/die Bewerberin ist körperbehindert; er/sie ist aufgrund seiner/ihrer Behinderung entweder zu jeder anderen zumutbaren Tätigkeit bis zur Zuweisung eines Studienplatzes außerstande oder gegenüber den nicht behinderten Studienbewerber_innen bei einer weiteren Verweisung auf die Wartezeit in unzumutbarer Weise benachteiligt (fachärztliches Gutachten). 1.6 Der Bewerber/die Bewerberin ist infolge Krankheit in der Berufswahl oder Berufsausübung beschränkt; er/sie ist aufgrund dieses Umstandes entweder an einer sinnvollen Überbrückung der Wartezeit gehindert oder gegenüber gesunden Studienbewerber_innen in unzumutbarer Weise benachteiligt (fachärztliches Gutachten). Zu Nummer 1.1-1.6 Im fachärztlichen Gutachten muss zu den einzelnen Kriterien, die in der jeweiligen Nummer genannt sind, hinreichend Stellung genommen werden. Das Gutachten soll Aussagen über Entstehung, Schwere, Verlauf und Behandlungsmöglichkeiten der Erkrankung sowie eine Prognose über den weiteren Krankheitsverlauf enthalten. Es sollte auch für einen medizinischen Laien nachvollziehbar sein. Als zusätzliche Nachweise sind z. B. der Schwerbehindertenausweis, der Feststellungsbescheid des Versorgungsamtes, der Ausmusterungsbescheid der Bundeswehr geeignet. 2. Besondere wirtschaftliche Notlage des Bewerbers/der Bewerberin, jedoch nur bei einem Zusammentreffen mit Gründen der Nrn. 1 und/oder 3 (zum Nachweis geeignete Unterlagen). 3. Besondere familiäre Gründe des Bewerbers/der Bewerberin, die die sofortige Zulassung erfordern (zum Nachweis geeignete Unterlagen). 4. Der Bewerber/die Bewerberin hat in einem früheren Semester eine Zulassung für den an erster Stelle genannten Studiengang erhalten, konnte sie aber aus von ihm/ihr nicht selbst zu vertretenden zwingenden Gründen (insbesondere Krankheit) nicht in Anspruch nehmen. (Nachweis über den zwingenden Grund, der die Einschreibung verhindert hat, und früherer Zulassungsbescheid). 5. Der Bewerber/die Bewerberin kann vergleichbare besondere soziale Gründe, die die sofortige Zulassung erfordern, geltend machen (zum Nachweis geeignete Unterlagen). 12