Bestimmung der Schulart von Hauptschulen gemäß 28 Schulgesetz NRW (SchulG NRW) und Bestimmungsverfahrensverordnung

Ähnliche Dokumente
Bestimmung der Schulart von Grundschulen gemäß 27 Schulgesetz NRW (SchulG NRW) i.v.m. Bestimmungsverfahrensverordnung (BestVerfVO)

Gemeinde Riegelsberg. Ortsrecht. Satzung der Gemeinde Riegelsberg über die Durchführung von Einwohnerbefragungen

Amtsblatt der Gemeinde Weilerswist

SG Motor Barleben e.v.

Satzung der Gemeinde Wachtberg zur Durchführung von Bürgerentscheiden vom

Abstimmungsheft der Stadt Aachen zum Bürgerentscheid

Vordrucke für die Wahl der Mitarbeitervertretung

Satzung über die Durchführung von Bürgerentscheiden der Stadt Hattingen vom 5. Juli Geltungsbereich

VHPready: ein Industriestandard für die Steuerung von dezentralen Energieanlagen Standardisierung, Zertifizierung und Weiterentwicklung

Bekanntgabe der Wählerinnenliste ( 7 Abs. 3 Verordnung der Landesregierung über die Wahl der Beauftragten für Chancengleichheit)

Bekanntgabe der Wählerinnenliste ( 7 Abs. 3 Verordnung der Landesregierung über die Wahl der Beauftragten für Chancengleichheit)

Bekanntgabe der Wählerinnenliste ( 7 Abs. 3 Verordnung der Landesregierung über die Wahl der Beauftragten für Chancengleichheit)

(11) Briefwahlunterlagen Gemeindekirchenratswahl 11. März 2018 in Ihrer Ev.-luth. Kirchengemeinde

A m t s b l a t t der Stadt Paderborn

1 Geltungsbereich. Diese Satzung gilt für die Durchführung von Bürgerentscheiden im Gebiet der Stadt Gladbeck (Abstimmungsgebiet).

Satzung für die Durchführung von Bürgerentscheiden in der Stadt Werther (Westf.) vom 22. Dezember 2006

Satzung der Gemeinde Hüllhorst für die Durchführung von Bürgerentscheiden vom

Satzung der Stadt Düren für die Durchführung von Bürgerentscheiden vom , in Kraft getreten am Geltungsbereich

S a t z u n g der Gemeinde Elsdorf zur Durchführung von Bürgerentscheiden vom 23. April Inhaltsverzeichnis:

Satzung der Stadt Kamp-Lintfort zur Durchführung von Bürgerentscheiden vom 22. Dezember 2005

Satzung. der Gemeinde Bedburg-Hau vom zur Durchführung von Bürgerentscheiden

Satzung für die Durchführung von Bürgerentscheiden in der Gemeinde Rheurdt vom 16. Dezember Inhaltsübersicht

(15) Briefwahlunterlagen

Satzung für die Durchführung von Bürgerentscheiden in der Stadt Grevenbroich vom (Fn 1)

Wahlordnung der Vertreter der Walddörfer Wohnungsbaugenossenschaft

Das Gesetz unterteilt die Vereinsgründung in zwei Phasen: die Errichtung und die Entstehung des Vereins.

Wahlordnung zur Vertreterversammlung (Listenwahl) Fassung Wahlturnus, Zahl der Vertreter (1) Die Wahl zur Vertreterversammlung findet gemäß

SATZUNG FÜR DIE DURCHFÜHRUNG VON BÜRGERENTSCHEIDEN. Präambel

SATZUNG VOM 30. SEPTEMBER 2005 FÜR DIE DURCHFÜHRUNG VON BÜRGERENTSCHEIDEN IN DER STADT NIEHEIM

Satzung der Stadt Delbrück. für die Durchführung von Bürgerentscheiden. vom

Wahlordnung zur Vertreterversammlung

Satzung zur Durchführung von Bürgerentscheiden vom geändert durch die 1. Änderungssatzung vom

SATZUNG FÜR DIE DURCHFÜHRUNG VON BÜRGERENTSCHEIDEN

Satzung der Stadt Oelde. für die Durchführung von Bürgerentscheiden. vom

Satzung der Stadt Haan vom für die Durchführung von Bürgerentscheiden

Personalratswahlen im Land Brandenburg

Satzung der Gemeinde Wenden über die Durchführung von Bürgerentscheiden. in der Fassung der ersten Nachtragssatzung vom

6DW]XQJ]XU'XUFKI KUXQJYRQ% UJHUHQWVFKHLGHQ LQGHUGHU6WDGW%HUJKHLPYRP

Wohnungsgenossenschaft Union Wismar eg WAHLORDNUNG

GesamtElternBeirat Ulmer Schulen Gemeinsam sind wir stark! Bildungslandschaft Ulm, wir sind dabei! Der gemeinsame Weg ist unser Ziel!

Satzung für die Durchführung von Bürgerentscheiden in der Stadt Nideggen vom

Wahlordnung. des Integrationsrates Bad Pyrmont

Satzung zur Durchführung von Bürgerentscheiden (ausschließlich per Briefabstimmung) der Stadt Rheinbach vom 02. Dezember 2009.

KAPITEL 9 WAHLEN ZUR MITARBEITERVERTRETUNG MUSTER WAHLAUSSCHREIBEN

Satzung der Stadt Hennef (Sieg) für die Durchführung von Bürgerentscheiden vom 08. Dezember 2008

SATZUNG. über die Durchführung von Bürgerentscheiden in der Gemeinde Hünxe vom

Richtlinie für die Übernahme von Schülerbeförderungskosten im Sekundarbereich II als freiwillige Leistung des Landkreises Emsland

Satzung der Stadt Detmold für die Durchführung von Bürgerentscheiden vom * Präambel

Modalitäten für Wohnungslose - NRW Landtagswahl 2017

Elternbeirat GRUNDSCHULE Am Jahnweg

Satzung für die Durchführung von Bürgerentscheiden in der Stadt Kerpen vom in der Fassung der 1. Änderung vom

Satzung für die Durchführung von Bürgerentscheiden vom

Satzung zur Durchführung von Bürgerentscheiden in der Gemeinde Senden vom (veröffentlicht im Abl. 03/05, Seite 33 42)

Ausschreibung zur Erstellung eines Masterplans für ein FTTH-Glasfasernetz in der Region Obersteiermark Ost Teil 1: Interessensbekundung

3. Bekanntmachung zu den Wahlen zur Vertreterversammlung

Ordnung über die Wahl von Mitarbeitervertretungen in der Evangelischen Kirche von Westfalen (MVWahlO)

Satzung zur Durchführung von Bürgerentscheiden Satzung. der Gemeinde Ense für die Durchführung von Bürgerentscheiden vom

Wahlordnung für den Ausländerbeirat der Universitätsstadt Gießen vom ) Wahlgrundsätze

Wahlordnung für den Seniorenbeirat der Stadt Radevormwald

Unterschriftsliste zur Volksinitiative

Satzung der Stadt Brakel zur Durchführung von Bürgerentscheiden in der Stadt Brakel vom

Feststellung des Bedarfes an sonderpädagogischer Unterstützung hier: Schülerbogen

I. Vorbereitung der Wahl

Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft. Rheinland-Pfalz // INFODIENST // Handreichung zur Schulwahlordnung. F 3

WAHLORDNUNG zur Wahl der Vertreter und Ersatzvertreter

Wahlordnung. für die Wahl der Vertreter und Ersatzvertreter. der Wohnungsbaugenossenschaft Einheit eg Karl-Marx-Platz Erfurt

Satzung. der Stadt Warendorf über die Durchführung von Bürgerentscheiden. vom in der Fassung der 2. Änderungssatzung vom

Satzung. für die Durchführung von Bürgerentscheiden in der Stadt Bergkamen vom

Satzung für die Durchführung von Bürgerentscheiden in der Stadt Wülfrath

- vorläufiges Formular aufgrund Gesetzesänderung DirektZahlDurchfG im Herbst 2016 DGL.UM (Stand: September 2016)

Satzung der Stadt Waltrop für die Durchführung von Bürgerentscheiden vom

Satzung der Stadt Ratingen für die Durchführung von Bürgerentscheiden (BürgerentschSR) Inhaltsverzeichnis

Satzung für die Durchführung von Bürgerentscheiden der Stadt Schwerte vom

Satzung über die Durchführung eines Bürgerentscheides (Bürgerentscheidsatzung)

Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über die Genehmigung und Anerkennung von Schulen in freier Trägerschaft (SächsFrTrSchulVO)

Wahl der Frauen beauftragten

Satzung zur Durchführung von Bürgerentscheiden der Stadt Alsdorf vom

Satzung Über die Wahl des Jugendgemeinderats (4.3)

Geschäftsordnung der Vertreterversammlung

Satzung für die Durchführung von Bürgerentscheiden vom 21. September

Wahlordnung für die Wahl der Vertreter der WG Lipsia eg. 1 Wahlvorstand

WOHNUNGSGENOSSENSCHAFT WAHLORDNUNG

SATZUNG. ÜBER DIE DURCHFÜHRUNG VON BÜRGERENTSCHEIDEN in der Gemeinde Kall vom in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom 12.

Satzung der Stadt Geilenkirchen für die Durchführung von Bürgerentscheiden. vom

Satzung der Gemeinde Steimbke für die Durchführung von Einwohneranträgen, Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden sowie Bürgerbefragungen

Amtliche Bekanntmachung

Terminplan für die Mitarbeitervertretungswahl

W A H L O R D N U N G. zur Vertreterversammlung gem. 31 der Satzung. 1 Wahlvorstand 2. 2 Aufgaben des Wahlvorstandes 2. 3 Wahlberechtigung 3

Satzung der Gemeinde Beelen zur Durchführung von Bürgerentscheiden vom 05. Juli Inhaltsübersicht 1

Satzung für die Durchführung von Bürgerentscheiden in der Gemeinde Niederkrüchten vom 29. Juli Inhaltsübersicht

Satzung für die Durchführung von Bürgerentscheiden in der Gemeinde Bönen vom

Satzung für die Durchführung von Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden vom 7. März 2016

Geschäftsordnung des Elternbeirates

Fachschaftsrat Musterwissenschaften. Niederschrift

Satzung für die Durchführung von Bürgerentscheiden in der Gemeinde Anröchte vom

Wahlordnung für die Wahl der Vertreter zur Vertreterversammlung der Wohnungsbaugenossenschaft Köpenick Nord eg

(3) Der Bezirksausschuss wählt aus seiner Mitte einen Vorsitzenden.

Transkript:

Bestimmung der Schulart vn Hauptschulen gemäß 28 Schulgesetz NRW (SchulG NRW) und Bestimmungsverfahrensverrdnung (BestVerfVO) a) Vn Amts wegen werden Hauptschulen als Gemeinschaftsschulen errichtet. Auf Antrag der Eltern ist eine Hauptschule als kath. Bekenntnisschule, als ev. Bekenntnisschule der als Weltanschauungsschule zu errichten, wenn gewährleistet ist, dass eine Gemeinschaftsschule in zumutbarer Weise erreichbar ist ( 28 Abs. 1 SchulG NRW). b) Umwandlungsinitiative der Eltern: Bestehende Hauptschulen können in eine Gemeinschaftsschule umgewandelt werden ( 28 Abs. 2 Nr. 1.a) SchulG NRW). c) Umwandlungsinitiative des Schulträgers: Bestehende Hauptschulen können in eine Gemeinschaftsschule umgewandelt werden ( 28 Abs. 2 Nr. 1.b) SchulG NRW). Die Umwandlung einer Gemeinschaftshauptschule in eine Bekenntnisschule der Weltanschauungsschule ist nicht möglich.

a) Errichtung einer Hauptschule Antragsverfahren = Einleitungsverfahren + Abstimmungsverfahren + Anmeldeverfahren Antragsberechtigte gemäß 5 Abs. 3 BestVerfVO: die im Gebiet des Schulträgers whnenden Eltern, deren Kinder für den Besuch der Hauptschule in Frage kmmen und eine bestehende Schule der gewünschten Schulart in zumutbarer Weise nicht erreichen können Die Eltern haben gemäß 5 Abs. 5 BestVerfVO für jedes Kind eine gemeinsame Stimme. Sie können sich nur aus wichtigem Grund bei der Ausübung ihrer Antragsrechte vertreten lassen. Schulträger und Schulaufsicht haben das Verfahren zur Errichtung vn Gemeinschaftshauptschulen gemäß 6 Abs. 3 Satz 3 BestVerfVO bis zum 31.12. des jeweiligen Schuljahres durchzuführen. Einleitungsverfahren Antragsfrm: Schriftlich bei zuständiger Behörde bis zum Beginn des 01.02. des jeweiligen Schuljahres einreichen Keine Sammelanträge Antragsinhalt: Vr- und Zunamen und Anschrift der Eltern Vr- und Zunamen, Geburtstag und Bekenntnis des Kindes Erklärung, welche Schulart beantragt wird Eigenhändige Unterschrift des Antragsstellers Bei Antragsmangel (in Frm und/der Inhalt): Beseitigung des Mangels innerhalb vn 2 Wchen möglich, ansnsten gilt er als nicht gestellt Ergebnis: Ablehnung, wenn Anträge vn weniger als 20% der Eltern der für einen gerdneten Schulbetrieb erfrderlichen Schüler gestellt wurden. Eine Gemeinschaftsschule für die übrigen Kinder nicht in zumutbarer Weiser erreicht werden kann. Wenn Ablehnung, dann Zustimmung durch untere Schulaufsicht und Unterrichtung der Antragsteller. Ergebnisfeststellung, wenn Anträge vn mindestens 20% der Eltern der für einen gerdneten Schulbetrieb erfrderlichen Schüler gestellt wurden, d.h. Entscheidung durch untere Schulaufsicht, d.h. Angaben zu Zahl der Kinder, für die rdnungsgemäße Anträge gestellt sind Beantragter Schulart Abstimmungsbezirk Abstimmungsverfahren wenn Antrag nicht abgelehnt wurde, Bekanntmachung der Entscheidung in rtsüblicher Weise Bekanntmachung gemäß 8 Abs. 2 BestVerfVO: Mitteilung an Abstimmungsberechtigte, dass sie über den Antrag abstimmen können Hinweis, dass sie nur abstimmen können, wenn sie in ein vn der Behörde aufzustellendes Abstimmungsverzeichnis eingetragen wrden sind Ort, Tage und Zeiten der Abstimmung und der Eintragung in das Abstimmungsverzeichnis

Abstimmungsverzeichnis: Eintragung vn Amts wegen der auf Antrag Bis zum 3. Tag vr der Abstimmung an 3 Tagen öffentlich auszulegen Abstimmungsberechtigte: Antragsberechtigte, die in das Abstimmungsverzeichnis eingetragen wrden sind Abstimmungsverfahren: Innerhalb vn 2 Wchen nach der Bekanntmachung Prüfung der Abstimmungsberechtigung Geheime Durchführung: Stimmzettel müssen unbebachtet ausgefüllt und in verschlssenen Umschlag gelegt werden können, Wahlurne Innerhalb eines öffentlichen Gebäudes, das an 3 Werktagen ffen zu halten ist Für jedes Kind nur 1 Stimmzettel nach Muster 2a 2c Stimmzettel: Abgabe im Umschlag, Wahrung der Geheimhaltung, Wille der Abstimmungsberechtigten muss sich zweifelsfrei ergeben; trifft 1 Vraussetzung nicht zu, ist Stimmzettel ungültig Auszählung: Nach Abschluss der Abstimmung vn mindestens 2 im Dienst der zuständigen Behörde stehenden Persnen gemeinsam Ergebnis ist durch Entscheidung festzustellen. Die Entscheidung im Abstimmungsverfahren bedarf nicht mehr der Zustimmung der beren Schulaufsicht. Es sind auch Stimmen mitzuzählen, die in einem anderen Abstimmungsverfahren desselben Schulträgers für dieselbe Schulart abgegeben wrden sind, sfern es im selben Schuljahr hne Erflg durchgeführt wurde und die Schulwege für alle in Betracht kmmenden Kinder zumutbar sind Ergebnis psitiv, wenn für den Antrag ausreichend viele Eltern gestimmt haben, deren Kinder einen gerdneten Schulbetrieb gewährleisten und die übrigen Kinder eine Gemeinschaftsschule in zumutbarer Weise erreichen können Sdann ist das Anmeldeverfahren zu eröffnen. Entscheidung: Ist gemäß 8 Abs. 1 BestVerfVO i.v.m. 4 BekanntmVO NRW in rtüblicher Weise bekannt zu machen. Die Entscheidung im Abstimmungsverfahren bedarf nicht mehr der Zustimmung der beren Schulaufsicht. Anmeldeverfahren Ergebnis: Ist bei der Zahl der angemeldeten Schüler für die beantragte Schulart ein gerdneter Schulbetrieb gewährleistet, ist die beantragte Hauptschule zu errichten Feststellung des gerdneten Schulbetriebs richtet sich nach 82 Abs. 1 und 3 SchulG NRW Entscheidung über das Ergebnis des Antragsverfahrens trifft die bere Schulaufsicht

b) Umwandlung einer Hauptschule auf Elterninitiative Antragsverfahren = Einleitungsverfahren + Abstimmungsverfahren Hauptschulen, die Bekenntnisschulen der Weltanschauungsschulen sind, können gemäß 28 Abs. 2 SchulG i.v.m. 1 Abs. 4 BestVerfVO in eine Gemeinschaftsschule umgewandelt werden. Antragsberechtigte gemäß 5 Abs. 4 BestVerfVO: Eltern, deren Kinder am Stichtag (10.01. des jeweiligen Schuljahres) die Schule besuchen Die Eltern haben gemäß 5 Abs. 5 BestVerfVO für jedes Kind eine Stimme. Sie können sich nur aus wichtigem Grund bei der Ausübung ihrer Antragsrechte vertreten lassen. Einleitungsverfahren Antragsfrm: Schriftlich bei zuständiger Behörde bis zum Beginn des 01.02. des jeweiligen Schuljahres einreichen Keine Sammelanträge Antragsinhalt: Vr- und Zunamen und Anschrift der Eltern Vr- und Zunamen, Geburtstag und Bekenntnis des Kindes Erklärung, welche Schulart beantragt wird Eigenhändige Unterschrift des Antragsstellers Bei Antragsmangel (in Frm und/der Inhalt): Beseitigung des Mangels innerhalb vn 2 Wchen möglich, ansnsten gilt er als nicht gestellt Ergebnis: Ablehnung, wenn Anträge vn weniger als 10% der Eltern gestellt wurden. Wenn Ablehnung, dann Zustimmung durch untere Schulaufsicht und Unterrichtung der Antragsteller. Ergebnisfeststellung, wenn Anträge vn mindestens 10% der Eltern gestellt wurden, d.h. Entscheidung durch untere Schulaufsicht, d.h. Angaben zu Zahl der Kinder, für die rdnungsgemäße Anträge gestellt sind Beantragter Schulart (Abrundung auf nächstniedrigere ganze Zahl) Abstimmungsverfahren wenn Antrag nicht abgelehnt wurde, Bekanntmachung der Entscheidung in rtsüblicher Weise Bekanntmachung: Mitteilung an Abstimmungsberechtigte, dass sie über den Antrag abstimmen können Ort, Tage und Zeiten der Abstimmung Abstimmungsberechtigte = Antragsberechtigte Abstimmungsverfahren: Innerhalb vn 2 Wchen nach der Bekanntmachung Variante A ( 8 Abs. 4 BestVerfVO): persönliche Wahl Prüfung der Abstimmungsberechtigung Geheime Durchführung: Stimmzettel müssen unbebachtet ausgefüllt und in verschlssenen Umschlag gelegt werden können, Wahlurne Innerhalb eines öffentlichen Gebäudes, das an 3 Werktagen ffen zu halten ist Für jedes Kind nur 1 Stimmzettel nach Muster 4 Stimmzettel: Abgabe im Umschlag, Wahrung der Geheimhaltung, Wille der Abstimmungsberechtigten muss sich zweifelsfrei ergeben; trifft 1 Vraussetzung nicht zu, ist Stimmzettel ungültig

Variante B ( 8 Abs. 5 BestVerfVO): Briefwahl Schule übermittelt dem Schulträger eine Liste mit den Namen der Schülerinnen und Schülern, ihrer Eltern und der Adressen zum Stichtag 10.01. Schulträger teilt Eltern schriftlich mit, dass sie über die Umwandlung abstimmen können Dieses Schreiben enthält Datum des Abstimmungsendes und Hinweis, dass Brief bis dahin beim Schulträger eingegangen sein muss Schreiben enthält außerdem 1. Stimmzettel nach Muster 4 2. Umschlag für Stimmzettel 3. Frmular für die eidesstaatliche Versicherung, dass der Stimmzettel persönlich der nach dem erklärten Willen der Eltern gekennzeichnet wrden ist 4. weiteren Umschlag, in dem die Eltern den verschlssenen Umschlag mit dem Stimmzettel und das Frmular mit der eidesstaatlichen Versicherung innerhalb der Zwei-Wchen-Frist an den Schulträger zurückschicken Stimmzettel ist ungültig, wenn eine der mehrere der Vraussetzungen des 27 Abs. 2 des Kmmunalwahlgesetzes erfüllt sind. Auszählung: Nach Abschluss der Abstimmung vn mindestens 2 im Dienst der zuständigen Behörde stehenden Persnen gemeinsam Ergebnis ist durch Entscheidung festzustellen Entscheidung ist in rtüblicher Weise bekannt zu machen Durchführung der Umwandlung, wenn für den Antrag mindestens 1/3 der Eltern der die Schule besuchenden Kinder stimmen. Andernfalls bleibt die bisherige Schulart unverändert Entscheidung über das Ergebnis des Antragsverfahrens trifft die bere Schulaufsicht Der Beschluss des Schulträgers zur Änderung der Schulart der Schule bedarf der Genehmigung der beren Schulaufsicht.

c) Umwandlung einer Hauptschule auf Schulträgerinitiative Beschluss des Schulträgers, ein Abstimmungsverfahren durchzuführen Abstimmungsverfahren Bekanntmachung: in rtsüblicher Weise Mitteilung an Abstimmungsberechtigte, dass sie über den Antrag abstimmen können Ort, Tage und Zeiten der Abstimmung Abstimmungsberechtigte = Antragsberechtigte: Eltern, deren Kinder am Stichtag (10.01. des jeweiligen Schuljahres) die Schule besuchen Abstimmungsverfahren: Innerhalb vn 2 Wchen nach der Bekanntmachung Variante A ( 8 Abs. 4 BestVerfVO): persönliche Wahl Prüfung der Abstimmungsberechtigung Geheime Durchführung: Stimmzettel müssen unbebachtet ausgefüllt und in verschlssenen Umschlag gelegt werden können, Wahlurne Innerhalb eines öffentlichen Gebäudes, das an 3 Werktagen ffen zu halten ist Für jedes Kind nur 1 Stimmzettel nach Muster 4 Stimmzettel: Abgabe im Umschlag, Wahrung der Geheimhaltung, Wille der Abstimmungsberechtigten muss sich zweifelsfrei ergeben; trifft 1 Vraussetzung nicht zu, ist Stimmzettel ungültig Variante B ( 8 Abs. 5 BestVerfVO): Briefwahl Schule übermittelt dem Schulträger eine Liste mit den Namen der Schülerinnen und Schülern, ihrer Eltern und der Adressen zum Stichtag 10.01. Schulträger teilt Eltern schriftlich mit, dass sie über die Umwandlung abstimmen können Dieses Schreiben enthält Datum des Abstimmungsendes und Hinweis, dass Brief bis dahin beim Schulträger eingegangen sein muss Schreiben enthält außerdem 1. Stimmzettel nach Muster 4 2. Umschlag für Stimmzettel 3. Frmular für die eidesstaatliche Versicherung, dass der Stimmzettel persönlich der nach dem erklärten Willen der Eltern gekennzeichnet wrden ist 4. weiteren Umschlag, in dem die Eltern den verschlssenen Umschlag mit dem Stimmzettel und das Frmular mit der eidesstaatlichen Versicherung innerhalb der Zwei-Wchen-Frist an den Schulträger zurückschicken Stimmzettel ist ungültig, wenn eine der mehrere der Vraussetzungen des 27 Abs. 2 des Kmmunalwahlgesetzes erfüllt sind. Auszählung: Nach Abschluss der Abstimmung vn mindestens 2 im Dienst der zuständigen Behörde stehenden Persnen gemeinsam Ergebnis ist durch Entscheidung festzustellen Entscheidung ist in rtüblicher Weise bekannt zu machen Durchführung der Umwandlung, wenn für den Antrag mindestens 1/3 der Eltern der die Schule besuchenden Kinder stimmen. Andernfalls bleibt die bisherige Schulart unverändert Der Beschluss des Schulträgers zur Änderung der Schulart der Schule bedarf der Genehmigung der beren Schulaufsicht.