Richtlinie für die Übernahme von Schülerbeförderungskosten im Sekundarbereich II als freiwillige Leistung des Landkreises Emsland

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1 Richtlinie für die Übernahme vn Schülerbeförderungsksten im Sekundarbereich II als freiwillige Leistung des Landkreises Emsland Gemäß Kreistagsbeschluss vm , geändert mit Kreistagsbeschluss vm und , zuletzt geändert mit Kreistagsbeschluss vm , besteht ein Anspruch (als freiwillige Leistung) auf Beförderung bzw. auf Erstattung der ntwendigen Aufwendungen für Vllzeitschülerinnen und Vllzeitschüler im Sekundarbereich II unter flgenden Vraussetzungen: 1 Anspruchsberechtigung Anspruchsberechtigt sind Schülerinnen und Schüler, die im Rahmen ihrer Schulpflichterfüllung eine schulische Ausbildung in Frm vn Vllzeitunterricht abslvieren. Dies umfasst: Schülerinnen und Schüler des Gymnasiums der Klassen 11 bis 13, Schülerinnen und Schüler der berufsbildenden Schulen und zwar an: Berufsfachschulen ab Klasse II, Klassen, die den Sekundarabschluss I (Realschulabschluss) vraussetzen, Fachberschulen, hne abgeschlssener Berufsausbildung und Fachgymnasien bzw. beruflichen Gymnasien, sfern sie im Landkreis Emsland ihren ständigen Whnsitz haben und nicht nach dem Bildungs- und Teilhabepaket, Bundesausbildungsförderungsgesetz der aufgrund anderer gesetzlicher Bestimmungen (Nachrang der Richtlinie) einen Anspruch auf Beförderung bzw. auf Erstattung der ntwendigen Aufwendungen für den Schulweg haben. 2 Berechnung des Schulweges Der Schulweg muss mehr als 5,5 km betragen. Für Schülerinnen und Schüler, die wegen einer dauernden Behinderung nicht fähig sind, den Schulweg in angemessener Zeit zurückzulegen, besteht der Anspruch unabhängig vn der vg. Mindestentfernung. Der Nachweis der Beförderungsbedürftigkeit hat grundsätzlich im Vrfeld durch Vrlage eines ärztlichen Attestes zu erflgen. Vm Träger der Schülerbeförderung kann eine amtsärztliche Untersuchung veranlasst werden. Für die Berechnung der Länge des Schulweges wird der Weg zur nächsten Schule der vn der Schülerin der dem Schüler gewählten Schulfrm mit dem entsprechenden Bildungsgang zu Grunde gelegt. Maßgeblich ist dabei der kürzeste Fußweg zwischen der Haustür des Whngebäudes der Schülerin bzw. des Schülers und dem nächstgelegenen benutzbaren Hauseingang des Schulgebäudes. Stand: Seite 1 vn 2

2 Das vm Landkreis bestimmte Beförderungsmittel ist zu benutzen. Dabei ist der öffentliche Persnennahverkehr vrrangig. Eine Erstattung alternativ entstandener Fahrtksten (z. B. mit einem privaten Persnenkraftwagen) kann nur erflgen, sfern eine Beförderung im öffentlichen Persnennahverkehr nicht realisiert werden kann. 3 Einkmmensgrenze Hinsichtlich des Einkmmens dürfen bei einem kindergeldberechtigten Kind flgende Grenzen nicht überschritten werden: bei alleinstehendem persnensrgeberechtigten Elternteil: bei persnensrgeberechtigten Elternpaaren bzw. verheirateten persnensrgeberechtigten Elternteilen (sweit in gemeinsamem Haushalt whnend): Für jedes weitere kindergeldberechtigte Kind erhöht sich die Einkmmensgrenze um Für die Berechnung der Einkmmensgrenze ist die Summe der Einkünfte aus dem Vrjahr (z. B. für das Schuljahr 2018/19 die Summe der Einkünfte des Jahres 2017) im Sinne des Einkmmenssteuergesetzes zu berücksichtigen. Bei der Berechnung der Einkmmensgrenze ist jeweils die Summe der Psitiveinkünfte maßgeblich. Für den Fall, dass sich die Einkünfte der Eltern zwischen dem Berechnungszeitraum und dem evtl. Anspruchszeitraum auf ein Niveau reduziert haben, dass unterhalb der relevanten Einkmmensgrenze liegt, werden die Einkünfte des Anspruchszeitraumes, smit dem Zeitraum des entsprechenden Schuljahres, für das ein Antrag gestellt wird, berücksichtigt. Sfern ein Bescheid über Einkmmensteuer für das maßgebliche Kalenderjahr nicht vrgelegt werden kann, ist das aktuelle Familieneinkmmen (Summe der Einkünfte) nach anliegendem Schema, abzüglich gesetzlicher Freibeträge, zu ermitteln. Diese Richtlinie tritt am in Kraft. 4 Inkrafttreten Gleichzeitig tritt die Richtlinie vm außer Kraft. Meppen, LANDKREIS EMSLAND Winter (Landrat) Stand: Seite 2 vn 2

3 Landkreis Emsland Für Rückfragen: Fachbereich Bildung Frau Wilmering Schülerbeförderung Tel / Ordeniederung Meppen ANTRAG AUF ÜBERNAHME VON SCHÜLERBEFÖRDERUNGSKOSTEN IM SEKUNDARBEREICH II für das Schuljahr Antragsteller/-in (Erziehungsberechtigte/r): Name: Vrname: Adresse: Telefn: Ich bin: alleinstehend verheiratet erwerbstätig nicht erwerbstätig Ich habe / mein Kind hat Anspruch auf: Arbeitslsengeld II Szialhilfe Szialgeld Whngeld Kindergeldzuschlag Schüler/-innen -BAföG snstiges: 1. Kinder, für die eine Kstenübernahme beantragt wird: Name, Vrname Geb.-Datum Schule Klasse 2. Weitere kindergeldberechtigte Geschwister: Name, Vrname Geb.-Datum Schule Klasse 1

4 Beizufügen sind: - Schulbescheinigungen für das beantragte Schuljahr (Seite 1) für alle Kinder, für die eine Kstenübernahme beantragt wird swie - der aktuelle Lhnsteuer- der Einkmmensteuerbescheid (Vrjahr des Antragszeitraumes) der - das ausgefüllte, der Richtlinie anliegende Schema zur Ermittlung des Familieneinkmmens (nur wenn der vg. Bescheid nicht vrliegt). Sfern der Vrdruck Ermittlung der Summe der psitiven Einkünfte nach 2 Abs. 2 EStG verwendet wird, sind entsprechende Einkmmensnachweise beizufügen. Hinweis: Sllten Beförderungsksten rückwirkend beantragt werden, können nur die nachweislich entstandenen ntwendigen Aufwendungen für den Schulweg erstattet werden. Erklärungen: Ich versichere die Richtigkeit der Angaben und stimme zu, dass das Finanzamt anhand seiner Unterlagen die Angaben zu den Einkmmensverhältnissen überprüft und bei Zweifeln an der Richtigkeit das festgestellte Familieneinkmmen dem Landkreis Emsland mitteilt. Ort, Datum Unterschrift 2

5 Ermittlung der Summe der psitiven Einkünfte nach 2 Abs. 2 Einkmmensteuergesetz (EStG) nach aktuellem Einkmmen Antragssteller Eur Ehegatte Eur 1 Einkünfte aus Land- und Frstwirtschaft (sfern psitiv) Summe 1 Summe 1 2 Einkünfte aus Gewerbebetrieb (sfern psitiv) Summe 2 Summe 2 3 Einkünfte aus selbstständiger Arbeit (sfern psitiv) Summe 3 Summe 3 Antragssteller Eur Ehegatte Eur 4 Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit (Bruttarbeitslhn) abzüglich Versrgungs-Freibetrag ( 19 Abs. 2 EStG) abzüglich Werbungsksten (ggf. Pauschbetrag vn ) Summe 4 Summe 4 5 Einkünfte aus Kapitalvermögen Einnahmen abzüglich Werbungsksten (ggf. Pauschbetrag vn 51, bei Ehegatten 102 ) abzüglich Sparer-Pauschbetrag (801, bei Ehegatten ) Summe 5 Summe 5 6 Einkünfte aus Vermietungen und Verpachtungen Summe 6 Summe 6 7 Snstige Einkünfte i. S. d. 22 EStG (z. B. Rente) abzüglich Werbungsksten (ggf. Pauschbetrag vn 102 ) Summe 7 Summe 7 = = + Summe der psitiven Einkünfte nach 2 Abs. 2 EStG = Ich versichere, dass meine Angaben richtig und vllständig sind. Mir ist bewusst, dass die mir aufgrund falscher und/der unvllständiger Angaben gewährten Leistungen zu erstatten sind. Ort, Datum Unterschrift

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