Richtlinie für die Übernahme von Schülerbeförderungskosten im Sekundarbereich II als freiwillige Leistung des Landkreises Emsland
|
|
- Mathias Armbruster
- vor 5 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Richtlinie für die Übernahme vn Schülerbeförderungsksten im Sekundarbereich II als freiwillige Leistung des Landkreises Emsland Gemäß Kreistagsbeschluss vm , geändert mit Kreistagsbeschluss vm und , zuletzt geändert mit Kreistagsbeschluss vm , besteht ein Anspruch (als freiwillige Leistung) auf Beförderung bzw. auf Erstattung der ntwendigen Aufwendungen für Vllzeitschülerinnen und Vllzeitschüler im Sekundarbereich II unter flgenden Vraussetzungen: 1 Anspruchsberechtigung Anspruchsberechtigt sind Schülerinnen und Schüler, die im Rahmen ihrer Schulpflichterfüllung eine schulische Ausbildung in Frm vn Vllzeitunterricht abslvieren. Dies umfasst: Schülerinnen und Schüler des Gymnasiums der Klassen 11 bis 13, Schülerinnen und Schüler der berufsbildenden Schulen und zwar an: Berufsfachschulen ab Klasse II, Klassen, die den Sekundarabschluss I (Realschulabschluss) vraussetzen, Fachberschulen, hne abgeschlssener Berufsausbildung und Fachgymnasien bzw. beruflichen Gymnasien, sfern sie im Landkreis Emsland ihren ständigen Whnsitz haben und nicht nach dem Bildungs- und Teilhabepaket, Bundesausbildungsförderungsgesetz der aufgrund anderer gesetzlicher Bestimmungen (Nachrang der Richtlinie) einen Anspruch auf Beförderung bzw. auf Erstattung der ntwendigen Aufwendungen für den Schulweg haben. 2 Berechnung des Schulweges Der Schulweg muss mehr als 5,5 km betragen. Für Schülerinnen und Schüler, die wegen einer dauernden Behinderung nicht fähig sind, den Schulweg in angemessener Zeit zurückzulegen, besteht der Anspruch unabhängig vn der vg. Mindestentfernung. Der Nachweis der Beförderungsbedürftigkeit hat grundsätzlich im Vrfeld durch Vrlage eines ärztlichen Attestes zu erflgen. Vm Träger der Schülerbeförderung kann eine amtsärztliche Untersuchung veranlasst werden. Für die Berechnung der Länge des Schulweges wird der Weg zur nächsten Schule der vn der Schülerin der dem Schüler gewählten Schulfrm mit dem entsprechenden Bildungsgang zu Grunde gelegt. Maßgeblich ist dabei der kürzeste Fußweg zwischen der Haustür des Whngebäudes der Schülerin bzw. des Schülers und dem nächstgelegenen benutzbaren Hauseingang des Schulgebäudes. Stand: Seite 1 vn 2
2 Das vm Landkreis bestimmte Beförderungsmittel ist zu benutzen. Dabei ist der öffentliche Persnennahverkehr vrrangig. Eine Erstattung alternativ entstandener Fahrtksten (z. B. mit einem privaten Persnenkraftwagen) kann nur erflgen, sfern eine Beförderung im öffentlichen Persnennahverkehr nicht realisiert werden kann. 3 Einkmmensgrenze Hinsichtlich des Einkmmens dürfen bei einem kindergeldberechtigten Kind flgende Grenzen nicht überschritten werden: bei alleinstehendem persnensrgeberechtigten Elternteil: bei persnensrgeberechtigten Elternpaaren bzw. verheirateten persnensrgeberechtigten Elternteilen (sweit in gemeinsamem Haushalt whnend): Für jedes weitere kindergeldberechtigte Kind erhöht sich die Einkmmensgrenze um Für die Berechnung der Einkmmensgrenze ist die Summe der Einkünfte aus dem Vrjahr (z. B. für das Schuljahr 2018/19 die Summe der Einkünfte des Jahres 2017) im Sinne des Einkmmenssteuergesetzes zu berücksichtigen. Bei der Berechnung der Einkmmensgrenze ist jeweils die Summe der Psitiveinkünfte maßgeblich. Für den Fall, dass sich die Einkünfte der Eltern zwischen dem Berechnungszeitraum und dem evtl. Anspruchszeitraum auf ein Niveau reduziert haben, dass unterhalb der relevanten Einkmmensgrenze liegt, werden die Einkünfte des Anspruchszeitraumes, smit dem Zeitraum des entsprechenden Schuljahres, für das ein Antrag gestellt wird, berücksichtigt. Sfern ein Bescheid über Einkmmensteuer für das maßgebliche Kalenderjahr nicht vrgelegt werden kann, ist das aktuelle Familieneinkmmen (Summe der Einkünfte) nach anliegendem Schema, abzüglich gesetzlicher Freibeträge, zu ermitteln. Diese Richtlinie tritt am in Kraft. 4 Inkrafttreten Gleichzeitig tritt die Richtlinie vm außer Kraft. Meppen, LANDKREIS EMSLAND Winter (Landrat) Stand: Seite 2 vn 2
3 Landkreis Emsland Für Rückfragen: Fachbereich Bildung Frau Wilmering Schülerbeförderung Tel / Ordeniederung Meppen ANTRAG AUF ÜBERNAHME VON SCHÜLERBEFÖRDERUNGSKOSTEN IM SEKUNDARBEREICH II für das Schuljahr Antragsteller/-in (Erziehungsberechtigte/r): Name: Vrname: Adresse: Telefn: Ich bin: alleinstehend verheiratet erwerbstätig nicht erwerbstätig Ich habe / mein Kind hat Anspruch auf: Arbeitslsengeld II Szialhilfe Szialgeld Whngeld Kindergeldzuschlag Schüler/-innen -BAföG snstiges: 1. Kinder, für die eine Kstenübernahme beantragt wird: Name, Vrname Geb.-Datum Schule Klasse 2. Weitere kindergeldberechtigte Geschwister: Name, Vrname Geb.-Datum Schule Klasse 1
4 Beizufügen sind: - Schulbescheinigungen für das beantragte Schuljahr (Seite 1) für alle Kinder, für die eine Kstenübernahme beantragt wird swie - der aktuelle Lhnsteuer- der Einkmmensteuerbescheid (Vrjahr des Antragszeitraumes) der - das ausgefüllte, der Richtlinie anliegende Schema zur Ermittlung des Familieneinkmmens (nur wenn der vg. Bescheid nicht vrliegt). Sfern der Vrdruck Ermittlung der Summe der psitiven Einkünfte nach 2 Abs. 2 EStG verwendet wird, sind entsprechende Einkmmensnachweise beizufügen. Hinweis: Sllten Beförderungsksten rückwirkend beantragt werden, können nur die nachweislich entstandenen ntwendigen Aufwendungen für den Schulweg erstattet werden. Erklärungen: Ich versichere die Richtigkeit der Angaben und stimme zu, dass das Finanzamt anhand seiner Unterlagen die Angaben zu den Einkmmensverhältnissen überprüft und bei Zweifeln an der Richtigkeit das festgestellte Familieneinkmmen dem Landkreis Emsland mitteilt. Ort, Datum Unterschrift 2
5 Ermittlung der Summe der psitiven Einkünfte nach 2 Abs. 2 Einkmmensteuergesetz (EStG) nach aktuellem Einkmmen Antragssteller Eur Ehegatte Eur 1 Einkünfte aus Land- und Frstwirtschaft (sfern psitiv) Summe 1 Summe 1 2 Einkünfte aus Gewerbebetrieb (sfern psitiv) Summe 2 Summe 2 3 Einkünfte aus selbstständiger Arbeit (sfern psitiv) Summe 3 Summe 3 Antragssteller Eur Ehegatte Eur 4 Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit (Bruttarbeitslhn) abzüglich Versrgungs-Freibetrag ( 19 Abs. 2 EStG) abzüglich Werbungsksten (ggf. Pauschbetrag vn ) Summe 4 Summe 4 5 Einkünfte aus Kapitalvermögen Einnahmen abzüglich Werbungsksten (ggf. Pauschbetrag vn 51, bei Ehegatten 102 ) abzüglich Sparer-Pauschbetrag (801, bei Ehegatten ) Summe 5 Summe 5 6 Einkünfte aus Vermietungen und Verpachtungen Summe 6 Summe 6 7 Snstige Einkünfte i. S. d. 22 EStG (z. B. Rente) abzüglich Werbungsksten (ggf. Pauschbetrag vn 102 ) Summe 7 Summe 7 = = + Summe der psitiven Einkünfte nach 2 Abs. 2 EStG = Ich versichere, dass meine Angaben richtig und vllständig sind. Mir ist bewusst, dass die mir aufgrund falscher und/der unvllständiger Angaben gewährten Leistungen zu erstatten sind. Ort, Datum Unterschrift
Richtlinie. für die Übernahme von Schülerbeförderungskosten im Sekundarbereich II als freiwillige Leistung des Landkreises Emsland
Richtlinie für die Übernahme von Schülerbeförderungskosten im Sekundarbereich II als freiwillige Leistung des Landkreises Emsland Gemäß Kreistagsbeschluss vom 30.06.008, geändert mit Kreistagsbeschluss
MehrSatzung über die Schülerbeförderung im Landkreis Stade
Satzung über die Schülerbeförderung im Landkreis Stade Aufgrund der 7 und 36 Absatz 1 Nr. 5 der Niedersächsischen Landkreisordnung (NLO) i.v.m. 114 des Niedersächsischen Schulgesetzes (NSchG) in den zur
MehrSatzung über die Schülerbeförderung im Landkreis Ammerland
Satzung über die Schülerbeförderung im Landkreis Ammerland Auf Grund der 10 und 58 Abs. 1 Nr. 5 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) in der Fassung vom 17. Dezember 2010 (Nds. GVBl.
MehrRichtlinie. für die Erstattung von notwendigen Fahrtkosten zum Praktikumsbetrieb
Richtlinie für die Erstattung von notwendigen Fahrtkosten zum Praktikumsbetrieb Gemäß Kreistagsbeschluss vom 18.06.2018 besteht nach Maßgabe folgender Richtlinie ein Anspruch auf Erstattung von notwendigen
MehrSatzung für die Schülerbeförderung im Landkreis Emsland. Präambel
Satzung für die Schülerbeförderung im Landkreis Emsland Präambel Aufgrund der 7 und 36 Abs. 1 Nr. 5 der Nieders. Landkreisordnung i. V. m. 114 des Nieders. Schulgesetzes (NSchG), jeweils in der z. Zt.
MehrSatzung über die Schülerbeförderung im Landkreis Nienburg/Weser gemäß 114 des Niedersächsischen Schulgesetzes (Schülerbeförderungssatzung)
Satzung über die Schülerbeförderung im Landkreis Nienburg/Weser gemäß 114 des Niedersächsischen Schulgesetzes (Schülerbeförderungssatzung) Aufgrund der 10 und 58 Abs. 1 Nr. 5 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes
MehrAntrag auf Unterstützung Privat
Missin Hffnung Neubaugasse 10/14 1070 Wien T: 01 8790736-26 F: 01 8790736-20 ffice@missinhffnung.rg Antrag auf Unterstützung Privat - 2017 Familienname: Vrname:. Anzahl der Kinder (f.d. Kinderzulage bezgen
MehrSatzung. über die Schülerbeförderung im Landkreis Cloppenburg
Landkreis Cloppenburg Schülerbeförderungssatzung in der Fassung vom 01.08.2017 Satzung über die Schülerbeförderung im Landkreis Cloppenburg Aufgrund der 10 und 58 Abs. 1 Nr. 5 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes
MehrSatzung über die Schülerbeförderung im Landkreis Cuxhaven vom 11. März 2009 in der Fassung der Ersten Änderungssatzung vom 24.
- 1 - Satzung über die Schülerbeförderung im Landkreis Cuxhaven vom 11. März 2009 in der Fassung der Ersten Änderungssatzung vom 24. Juni 2009 Aufgrund der 7 und 36 Abs. 1 Ziffer 5 der Niedersächsischen
MehrSatzung über die Schülerbeförderung im Landkreis Friesland
Satzung über die Schülerbeförderung im Landkreis Friesland Aufgrund der 7 und 36 Abs. 1Nr. 5 der Niedersächsischen Landkreisordnung (NLO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1996 (Nds. GVBl.
Mehr- Informationsblatt zur Schülerbeförderung - Für Schülerinnen und Schüler, die Fahrtkosten verauslagen müssen!
Fragen Wer ist anspruchsberechtigt? - Informationsblatt zur Schülerbeförderung - Für Schülerinnen und Schüler, die Fahrtkosten verauslagen müssen! Antworten Welche Entfernung muss auf dem Schulweg erreicht
MehrSatzung des Landkreises Neuwied über die Schülerbeförderung
Satzung des Landkreises Neuwied über die Schülerbeförderung Der Kreistag hat aufgrund des 17 der Landkreisordnung (LKO) in der Fassung vom 31.01.1994 (GVBl. 1994,153) zuletzt geändert durch Artikel 1 des
MehrSatzung für die Schülerbeförderung im Landkreis Emsland. Präambel
Satzung für die Schülerbeförderung im Landkreis Emsland Präambel Aufgrund der 10, 58 Abs. 1 Nr. 5 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) in der Fassung vom 17.12.2010 (Nds. GVBI. S.
MehrSatzung. über die Schülerbeförderung im Landkreis Cloppenburg
Landkreis Cloppenburg Schülerbeförderungssatzung in der Fassung vom 01.08.2012 Satzung über die Schülerbeförderung im Landkreis Cloppenburg Aufgrund der 10 und 58 Abs. 1 Nr. 5 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes
MehrEinkommenserklärung für die soziale Wohnraumförderung von Wohnungssuchenden/Wohnungsinhabern/ Wohnungsinhaberinnen
Einkommenserklärung für die soziale Wohnraumförderung von Wohnungssuchenden/Wohnungsinhabern/ Wohnungsinhaberinnen Name, Vorname: Anschrift: Geburtsdatum: Beruf (Angabe freiwillig) 1. Meine steuerpflichtigen
MehrSatzung für die Schülerbeförderung im Burgenlandkreis
Satzung für die Schülerbeförderung im Burgenlandkreis gemäß geändert durch die Beschlüsse Nr. 146-10/2008 KT vom 15.12.2008 und Nr. 250-18/2010 KT vom 26.04.2010 1 Anspruchsberechtigung für Schüler gemäß
MehrKurz-Checkliste: Einkommensteuererklärung
Kurz-Checkliste: Einkmmensteuererklärung Seite 2 Kurz-Checkliste: Unterlagen zur Einkmmensteuererklärung 01 Persönliche Angaben / Angabe zur Persn Anschrift Familienstand Religinszugehörigkeit / Änderungen
MehrEinkommenserklärung (Antragsteller/in / Wohnungssuchende/r) zur Berechnung des Einkommens nach 13 bis 15 Thüringer Wohnraumfördergesetz
Seite 1 von 5 Anlage 5 Einkommenserklärung (Antragsteller/in / Wohnungssuchende/r) zur Berechnung des Einkommens nach 13 bis 15 Thüringer Wohnraumfördergesetz Formblatt ThürBau III a zum Antrag vom Wichtig:
MehrTool Außergewöhnliche Belastungen. Stand Verantwortlich: Herr Weiß C4-16 Jahr Name Zeichen von/am bis am durch. o o o o. o o o. o o o.
I C Tl Außergewöhnliche Belastungen F Int.Nr. 57 Stand 31.12.2009 Verantwrtlich: Herr Weiß C4-16 Mandant Jahr Bearbeiter Bearbeitungszeitraum geprüft Nr. Name Name Zeichen vn/am bis am durch Thema Tl Steuererklärungen,
MehrSie haben sich über die Betreuung Ihres Kindes bei einer Tagespflegeperson und die Möglichkeit einer Bezuschussung informiert.
1 vn 5 Stadtbetrieb Tageseinrichtungen für Kinder Sehr geehrte Eltern, Sie haben sich über die Betreuung Ihres Kindes bei einer Tagespflegepersn und die Möglichkeit einer Bezuschussung infrmiert. Für Ihre
MehrA. Für folgende Person
Antrag auf Gewährung von Mitteln aus dem Projekt Dabei sein Füllen Sie diesen Antrag bitte in Druckbuchstaben aus. Bitte beachten Sie die Hinweise zum Ausfüllen des Antrages. Eingangsstempel Angaben zur
MehrSatzun über die Schülerbeförderunq im Landkreis Holzminden
Satzun über die Schülerbeförderunq im Landkreis Holzminden Aufgrund der 7 und 36 Abs. 1 Nr. 5 der Niedersächsischen Landkreisordnung (NLO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1996 (Nds. GVBI.
Mehr1 Anspruchsberechtigung
Satzung über die Schülerbeförderung im Landkreis Göttingen (Schülerbeförderungssatzung) Stand 06.03.2018 Aufgrund der 10 und 58 Abs. 1 Nr. 5 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) vom
MehrEinkommenserklärung (Antragsteller/in / Wohnungssuchende/r) zur Berechnung des Einkommens nach 13 bis 15 Thüringer Wohnraumfördergesetz
Einkommenserklärung (Antragsteller/in / Wohnungssuchende/r) zur Berechnung des Einkommens nach 13 bis 15 Thüringer Wohnraumfördergesetz Formblatt ThürBau III a zum Antrag vom Wichtig: Zutreffendes bitte
MehrSatzung des Landkreises Cochem-Zell über die Schülerbeförderung vom
Satzung des Landkreises Cochem-Zell über die Schülerbeförderung vom 26.04.2013 Der Kreistag hat aufgrund des 17 der Landkreisordnung (LKO) in der Fassung vom 31.01.1994 (GVBI. S. 188), zuletzt geändert
MehrSatzung des Landkreises Rostock über die SchülerbeiOrderung und Erstattung von Aufwendungen (Schülerbeförderungssatzung)
Satzung des Landkreises Rostock über die SchülerbeiOrderung und Erstattung von Aufwendungen (Schülerbeförderungssatzung) Auf der Grundlage des 92 in Verbindung mit 5 Abs. 3 bis 6 der Kommunalverfassung
MehrSatzung des Landkreises Altenkirchen über die Schülerbeförderung vom
Satzung des Landkreises Altenkirchen über die Schülerbeförderung vom 30.06.2014 Inhaltsübersicht: 1 Grundsatz 2 Schulweg 3 Anerkennung der notwendigen Beförderungskosten 4 Beförderung zu Schulen in freier
MehrEinkommenserklärung für die soziale Wohnraumförderung von Wohnungssuchenden/Wohnungsinhabern/ Wohnungsinhaberinnen
Einkommenserklärung für die soziale Wohnraumförderung von Wohnungssuchenden/Wohnungsinhabern/ Wohnungsinhaberinnen Name, Vorname: Anschrift: Geburtsdatum: Beruf (Angabe freiwillig) 1. Meine steuerpflichtigen
MehrDer Kreisausschuss des. Bestätigung durch die Schule
Antrag auf Übernahme A Der Kreisausschuss des der Beförderungskosten Landkreises Limburg-Weilburg nach 161 Hessisches Schiede 43 Schulgesetz 65549 Limburg Schul-Nr. Schüler-Nr. Klasse Schulform Die Übernahme
MehrSo erhalten Sie einen Transportpass vom Landkreis Kassel nach Hessen
LANDKREIS KASSEL - Der Kreisausschuss - 220 Verkehr und Sport Schülerbeförderung Kasinoweg 22 34369 Hofgeismar Tel. 0 56 71 / 80 01-0 Sehr geehrte Antragstellerin, sehr geehrter Antragsteller, der Ihnen
MehrA. Angaben zur Schülerin / zum Schüler (bitte gut leserlich ausfüllen!) Name Vorname Geburtsdatum. Name der Schule
Antrag auf Erstattung von Fahrtkosten für ein Betriebspraktikum - einzureichen beim Landkreis Oldenburg, Schulamt, Hochbau, Postfach 1464, 27781 Wildeshausen - A. Angaben zur Schülerin / zum Schüler (bitte
MehrSchülerbeförderungssatzung 40 01
Satzung über die Schülerbeförderung in der Region Hannover Beschluss der Regionsversammlung vom 1. Juli 2003 In der Fassung des Beschlusses der Regionsversammlung vom 18.11.2014 Amtsblatt für die Region
MehrA N T R A G. weiblich männlich und hier einkleben!
A N T R A G Schulstempel auf Ausstellung eines Schülerfahrausweises für Schüler/-innen der Gymnasien, des beruflichen Gymnasiums, der Integrierten Gesamtschule, der Fachoberschule sowie der Höheren Berufsfachschule
Mehr~ S A T Z U N G ~ über die Schülerbeförderung im Landkreis Gifhorn
~ S A T Z U N G ~ über die Schülerbeförderung im Landkreis Gifhorn Aufgrund der 10 und 58 Abs. 1 Nr. 5 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17.
Mehr1.8. Sachbearbeitende Stelle: Sachgebiet 21.3
1.8 Sachbearbeitende Stelle: Sachgebiet 21.3 Letzte Änderungen Datum Text In-Kraft-Treten 04.06.2012 Änderungssatzung vom 04.06.2012 01.08.2012 26.06.2017 Änderungssatzung vom 26.06.2017 01.08.2017 S A
MehrSatzung zur Schülerbeförderung im Landkreis Jerichower Land. vom 24. Juni 2013 (bekannt gemacht im Amtsblatt Nr. 8 vom 28.
Satzung zur Schülerbeförderung im Landkreis Jerichower Land vom 24. Juni 2013 (bekannt gemacht im Amtsblatt Nr. 8 vom 28. Juni 2013) Auf der Grundlage der 6 und 33 Absatz 3 Nr. 1 der Landkreisordnung für
MehrAntrag B (Berufliche Schulen) auf Übernahme der Beförderungskosten nach 161 Hessisches Schulgesetz
Antrag B (Berufliche Schulen) auf Übernahme der Beförderungskosten nach 161 Hessisches Schulgesetz Schulamt Frankfurter Straße 71 64293 Darmstadt Der Magistrat Eingangsstempel Schulamt Die Bearbeitungszeit
MehrLeistungen für Bildung und Teilhabe
Wohin können Sie sich wenden? Zuständig für die Antragstellung und die Gewährung der Leistung ist: Landratsamt Tübingen Wilhelm-Keil-Straße 50 72072 Tübingen den Nachweis der Berechtigung (z. B. Bescheid
MehrEinkommenserklärung/Verdienstbescheinigung Zur Prüfung der Einkommensverhältnisse nach des Gesetzes über die soziale Wohnraumförderung (WoFG)
Kreuzen Sie zutreffendes bitte an X und lassen Sie die Angaben ggf. vom Arbeitgeber/Steuerberater ausfüllen bzw. vom Finanzamt bestätigen. Bitte jeweils eine Einkommenserklärung von jeder haushaltsangehörigen
MehrAntrag auf Bewilligung einer Schülerbeförderung gemäß 36 der Verordnung über die sonderpädagogische Förderung (Sonderpädagogikverordnung SopädVO)
Bezirksamt Mitte von Berlin Abteilung Schule, Sport und Facility Management Schul- und Sportamt Bearbeiterin SchuSpo 1 112 Frau Kühn Telefon: (030) 9018 26018 Fax: (030) 9018 26001 E-Mail: f.kuehn@ba-mitte.berlin.de
MehrAntrag auf Fahrtkosten-Erstattung bei Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel
Stadt Kempten (Allgäu) Amt für Kindertagesstätten, Schulen und Sport Schülerbeförderung Rathausplatz 22 87435 Kempten (Allgäu) Antrag auf Fahrtkosten-Erstattung bei Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel
MehrAntrag auf Fahrtkosten-Erstattung bei Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel
Stadt Kempten (Allgäu) Amt für Kindertagesstätten, Schulen und Sport Schülerbeförderung Frau Schmuck Rathausplatz 22 87435 Kempten (Allgäu) Antrag auf Fahrtkosten-Erstattung bei Benutzung öffentlicher
MehrS A T Z U N G. des Landkreises Kaiserslautern über die Beförderung von Schülerinnen und Schülern. vom
S A T Z U N G des Landkreises Kaiserslautern über die Beförderung von Schülerinnen und Schülern vom 29.04.2013 Der Kreistag hat auf Grund des 17 der Landkreisordnung (LKO) in der Fassung vom 31.01.1994
MehrAntrag auf Erstattung von Fahrtkosten für die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel gem. Art. 3 Schulwegkostenfreiheitsgesetz (SchKfrG)
An das Landratsamt Bad Tölz Wolfratshausen -SG 15 Schülerbeförderung- Prof.-Max-Lange-Platz 1 83646 Bad Tölz Der Antrag ist bis spätestens 31. Oktober für das vorangegangene Schuljahr beim Landratsamt
MehrAntrag zur Übernahme des Elternbeitrages in Kindertageseinrichtungen/Tagespflege gemäß 90 Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII)
An: Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge Jugendamt Referat Wirtschaftliche Jugendhilfe PF 10 02 53/54 01782 Pirna oder Abgabe in jedem Bürgerbüro! Antrag zur Übernahme des Elternbeitrages in Kindertageseinrichtungen/Tagespflege
MehrMACH MIT! EHRENAMT IST WICHTIG FORMULAR FÜR DIE WÜRDIGUNG EHRENAMTLICHER TÄTIGKEIT
MACH MIT! EHRENAMT IST WICHTIG FORMULAR FÜR DIE WÜRDIGUNG EHRENAMTLICHER TÄTIGKEIT 1. Vn der Schule / Organisatin auszufüllen: Name, Adresse und Telefnnummer des / der ehrenamtlich tätigen Schülers / Schülerin:
MehrSozial- und Familienpass-Richtlinien der Gemeinde Weil im Schönbuch
Änderungsvorschlag Sozial- und Familienpass-Richtlinien der Gemeinde Weil im Schönbuch Der Sozial- und Familienpass der Gemeinde Weil im Schönbuch ist eine Freiwilligkeitsleistung der Gemeinde. Auf eine
MehrEinkommenserklärung * nach 14 bis 16 des Landeswohnraumförderungsgesetzes (LWoFG)
Anlage 1 Einkommenserklärung * nach 14 bis 16 des Landeswohnraumförderungsgesetzes (LWoFG) Name, Vorname des/der Erklärenden Geburtsdatum Anschrift Beruf Abschnitt 1 Zu meinem Haushalt gehören die nachstehend
MehrLeseexemplar S a t z u n g für die Schülerbeförderung im Landkreis Ostprignitz-Ruppin vom
Leseexemplar S a t z u n g für die Schülerbeförderung im Landkreis Ostprignitz-Ruppin vom 15.01.2004 Aufgrund der 5 und 29 Abs. 2 Nr. 9 der Landkreisordnung vom 15. Okt. 1993 (GVBl. I S. 433) in Verbindung
Mehr(2) Für die Feststellung, ob die Antragsgrenze nach 39a Abs. 2 EStG überschritten wird, gilt Folgendes:
TK Lexikon Arbeitsrecht Lohnsteuer-Richtlinien 2015 Zu 39a EStG R 39a.1 Verfahren bei der Bildung eines Freibetrags oder eines Hinzurechnungsbetrags HI7376523 HI7376524 Allgemeines (1) Soweit die Gewährung
MehrS A T Z U N G. des Landkreises Bernkastel-Wittlich. über die Schülerbeförderung. vom 01. August 2014
S A T Z U N G des Landkreises Bernkastel-Wittlich über die Schülerbeförderung vom 01. August 2014 Der Kreistag hat auf Grund des 17 der Landkreisordnung (LKO) in der Fassung vom 31.01.1994 (GVBl. S. 188,
MehrSatzung des Landkreises Vorpommern-Greifswald über die Schülerbeförderung und die Anerkennung der notwendigen Aufwendungen nach 113 Abs.
Landkreis Vorpommern-Greifswald Die Landrätin AMTLICHE BEKANNTMACHUNG Satzung des Landkreises Vorpommern-Greifswald über die Schülerbeförderung und die Anerkennung der notwendigen Aufwendungen nach 113
Mehr1) Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit / Versorgungsbezügen
Einkommenserklärung für den Sozialen Wohnungsbau (Für jede haushaltsangehörige Person mit eigenem Einkommen ist eine gesonderte Einkommenserklärung notwendig) Name, Vorname Anschrift (Ort, Straße und Hausnummer)
MehrVerbindliche Erklärung zum Elterneinkommen für den Besuch der offenen Ganztagsschule OGS
Anlage 2 Öffnungszeiten: Montag, Dienstag: 8.30-12.00 Uhr 14.00 15.30 Uhr Donnerstag: 8.30-12.00 Uhr und 14.00 17.00 Uhr Freitag: 8.30 12.30 Uhr Mittwochs: g e s c h l o s s e n Gelsenkirchener Kindertagesbetreuung
Mehrfür die Schülerin, den Schüler Name, Vorname Geburtsdatum Besuchte Schule Erziehungsberechtigte/r (Unterhaltsleistender)
Kostenfreiheit des Schulwegs Antrag auf Fahrtkosten-Erstattung An Landratsamt Lichtenfels Postfach 13 40 Schulbestätigung nicht vergessen! Letzter Abgabetermin: 31. Oktober für das vorangegangene Schuljahr
MehrStipendienantrag für Schulanfänger zur Aufnahme an der Georg Heinsius von Mayenburg-Grundschule
Stipendienantrag für Schulanfänger zur Aufnahme an der Georg Heinsius von Mayenburg-Grundschule Ich bewerbe mich für ein Sozial Stipendium für das Schuljahr:... für die Klassenstufe: 1 1. Bewerber (Schülerin/Schüler)
MehrSchülerbeförderungssatzung 2-02
Schülerbeförderungssatzung 2-02 Satzung der Stadt Ludwigshafen am Rhein über die Schülerbeförderung 1 Der Stadtrat hat aufgrund des 24 der Gemeindeordnung (GemO) in der Fassung vom 31.01.1994 (GVBI. S.
MehrSatzung für die Schülerbeförderung im Landkreis Saalekreis (Schülerbeförderungssatzung) Präambel. 1 Anspruchsbestimmungen
Beschluss-Nr. 359-39/13 Der Kreistag beschließt die Satzung für die Schülerbeförderung im Landkreis Saalekreis zum 01.01.2014 Satzung für die Schülerbeförderung im Landkreis Saalekreis (Schülerbeförderungssatzung)
MehrAntrag auf Gewährung eines Zuschusses für eine Familienerholung
Antrag auf Gewährung eines Zuschusses für eine Familienerholung I. Antragstellerin Ehepartner(in)/Lebenspartner(in) Name:...... Geburtsname:...... Vorname:...... Geburtsdatum:...... Anschrift:............
MehrAntrag auf Befreiung bzw. Ermäßigung von den Hortgebühren für das Schuljahr 20 /20
Antrag auf Befreiung bzw. Ermäßigung von den Hortgebühren für das Schuljahr 20 /20 Hortkind bzw. Hortkinder männlich O weiblich O Geschlecht Geb.-Datum: Die Hortbetreuung wird beantragt: O ab Schulbeginn
MehrErklärung zum verfügbaren Nettoeinkommen des Kindes
Familienkasse Name, Vorname des Kindergeldberechtigten Geschäftszeichen / Ordnungsnummer / Kindergeldnummer (Bitte bei allen Schreiben an die Familienkasse angeben) Erklärung zum verfügbaren Nettoeinkommen
Mehr1 Anwendungsbereich. 2 Mindestentfernung
Satzung zur Schülerbeförderung in der Stadt Halle (Saale) (veröffentlicht im Amtsblatt am 29.07.2013) Aufgrund des 71 Schulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (SchulG LSA) in der Fassung der Bekanntmachung
Mehr1. Empfänger von laufender Sozialhilfe und Arbeitslosengeld II (Alg II) 3. Familien mit behindertem Kind mit mindestens 20 % Behinderungsgrad
Gemeinde Weil im Schönbuch Az.: 487.51, 020.06 Sozial- und Familienpass-Richtlinien der Gemeinde Weil im Schönbuch (Fassung ab 7. Juni 2011 mit rückwirkender Geltung ab 01.01.2011 bzw. 05.07.2011 für Absatz
MehrGrundschule Zuchering Anmeldung zur Mittagsbetreuung im Schuljahr 2018/19 Tel. Mittagsbetreuung: 0173/ ,
Stadt Inglstadt Inglstadt, im April 2018 Schulverwaltungsamt Ludwigstr. 30 Pstanschrift: Rathausplatz 4 85049 Inglstadt Tel. 0841/305-2735, -2742, -2731 mail: nachschulischebetreuung@inglstadt.de Grundschule
MehrA n t r a g. auf Gewährung eines Stipendiums aus der Dr. Frerichs-Stiftung
A n t r a g auf Gewährung eines Stipendiums aus der Dr. Frerichs-Stiftung I. Angaben zur Person Name, Vorname Geburtstag, -ort Familienstand Anzahl der Kinder Besuch des Ulrichsgymnasiums Norden von bis
MehrStipendien für einen Intensivsprach- und Orientierungskurs
Stipendien für einen Intensivsprach- und Orientierungskurs Die Vlkshchschule Hildesheim, die Hchschule für angewandte Wissenschaft und Kunst (HAWK) und die Stiftung Universität Hildesheim schreiben hiermit
MehrAntrag auf Zulassung eines zahnärztlichen Medizinischen Versorgungszentrums (MVZ) gem. 95 Abs. 1 SGB V
Antrag auf Zulassung eines zahnärztlichen Medizinischen Versrgungszentrums (MVZ) gem. 95 Abs. 1 SGB V I. vllständiger Name / Bezeichnung des MVZ:. II. Rechtsfrm des MVZ: Gesellschaft bürgerlichen Rechts
MehrSatzung über die Schülerbeförderung im Landkreis Mansfeld - Südharz (inkl. der zweiten Änderung)
Satzung über die Schülerbeförderung im Landkreis Mansfeld - Südharz (inkl. der zweiten Änderung) Aufgrund des 6 der Landkreisordnung des Landes Sachsen Anhalt (LKO LSA) vom 05. Oktober 1993 (GVBl. LSA
MehrAntrag auf Einzel- Förderung für Bedürftige oder Menschen mit Behinderungen 1. Persönliche Angaben: (bei Kindern der Erziehungsberechtigten)
Antrag auf Einzel- Förderung für Bedürftige oder Menschen mit Behinderungen 1. Persönliche Angaben: (bei Kindern der Erziehungsberechtigten) Mutter Vater Name Vorname Geburtsdatum Telefon Staatsangehörigkeit
MehrANTRAG AUF GEWÄHRUNG EINER LAUFENDEN GELDLEISTUNG ZU DEN KOSTEN DER TAGESPFLEGE gemäß 22-24a, 90 Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII)
(Version 01/2016) Eingang: ANTRAG AUF GEWÄHRUNG EINER LAUFENDEN GELDLEISTUNG ZU DEN KOSTEN DER TAGESPFLEGE gemäß 22-24a, 90 Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII) I. Kind/Kinder: 1. (Vorname, Familienname)
MehrSatzung über die Erstattung von Schülerfahrtkosten sowie die Beförderung von Schülerinnen und Schülern der Landeshauptstadt Potsdam vom 12.
Satzung über die Erstattung von Schülerfahrtkosten sowie die Beförderung von Schülerinnen und Schülern der Landeshauptstadt Potsdam vom 12. Juni 2006 Die Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt
MehrSatzung des Landkreises Südwestpfalz über die Schülerbeförderung vom
Satzung über die Schülerbeförderung 209 Seite 1 Satzung des Landkreises Südwestpfalz über die Schülerbeförderung vom 06.10.2015 Der Kreistag hat aufgrund des 17 der Landkreisordnung (LKO) in der Fassung
MehrAntrag auf Übernahme von Bestattungskosten gemäß 74 Sozialgesetzbuch (SGB) XII
An das Landratsamt Berchtesgadener Land Fachbereich 12 Sziales und Seniren Pstfach 2164 83423 Bad Reichenhall eingegangen am: Antrag auf Übernahme vn Bestattungsksten gemäß 74 Szialgesetzbuch (SGB) XII
MehrSatzung zur Schülerbeförderung. Landkreis Nordhausen. in der Fassung der 1. Änderungssatzung
Satzung zur Schülerbeförderung im Landkreis Nordhausen in der Fassung der 1. Änderungssatzung in Kraft getreten am 01.12.2016 Satzung zur Schülerbeförderung im Landkreis Nordhausen Präambel Auf Grundlage
MehrBestimmung der Schulart von Grundschulen gemäß 27 Schulgesetz NRW (SchulG NRW) i.v.m. Bestimmungsverfahrensverordnung (BestVerfVO)
Bestimmung der Schulart vn Grundschulen gemäß 27 Schulgesetz NRW (SchulG NRW) i.v.m. Bestimmungsverfahrensverrdnung (BestVerfVO) a) Errichtungsinitiative der Eltern: Eltern können die Errichtung vn Grundschulen
MehrBekanntmachung der Neufassung der Satzung über die Schülerbeförderung und Erstattung von Schülerfahrtkosten des Landkreises Potsdam-Mittelmark
Bekanntmachung der Neufassung der Satzung über die Schülerbeförderung und Erstattung von Schülerfahrtkosten des Landkreises Potsdam-Mittelmark vom 11.08.2014 Auf der Grundlage des Artikels 3 der Satzung
MehrVerbindliche Erklärung zum Elterneinkommen für den Besuch der offenen Ganztagsschule OGS
Öffnungszeiten: Montag, Dienstag: Donnerstag: Freitag: Mittwochs: 8.30-12.00 Uhr 14.00-15.30 Uhr 8.30-12.00 Uhr 14.00-17.00 Uhr 8.30-12.30 Uhr g e s c h l o s s e n Gelsenkirchener Kindertagesbetreuung
MehrEinkommenserklärung für die soziale Wohnraumförderung (WFNG)
Beachten Sie bitte die Hinweise auf Seite 4 Einkommenserklärung für die soziale Wohnraumförderung (WFNG) Bitte jeweils eine Einkommenserklärung von jeder haushaltsangehörigen Person mit eigenem Einkommen
MehrSatzung des Eifelkreises Bitburg-Prüm über die Schülerbeförderung vom
Seite 1 von 6 Satzung des Eifelkreises Bitburg-Prüm über die Schülerbeförderung vom 28.09.2010 (Durchgeschriebene Fassung: Bei der nachfolgenden Satzung handelt es sich um einen Zusammendruck der Ursprungssatzung
MehrANTRAG AUF GEWÄHRUNG EINER LAUFENDEN GELDLEISTUNG ZU DEN KOSTEN DER TAGESPFLEGE gemäß 22-24a, 90 Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII)
ANTRAG AUF GEWÄHRUNG EINER LAUFENDEN GELDLEISTUNG ZU DEN KOSTEN DER TAGESPFLEGE gemäß 22-24a, 90 Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII) zurück an den Landkreis Uelzen - Wirtschaftliche Jugendhilfe - Veerßer
MehrWann ist eine Wohnung angemessen?
Bei Ihnen steht ein Umzug an und Sie erhalten ALG II bzw. möchten diese Leistung beantragen? Dann bitten wir um Beachtung der flgenden Hinweise, damit Ihnen keine finanziellen Nachteile entstehen! Erkundigen
MehrAntrag auf Gewährung eines Zuschusses für Fahrten und Lager
Antrag auf Gewährung eines Zuschusses für Fahrten und Lager Antrag an Anschrift der Gebietseinheit Antragsteller Name der Jugendrganisatin Anschrift Email Telefn Die Vereinbarung gemäß 72 a, 8 a SGB VIII
MehrAntrag auf Einzel- Förderung für Bedürftige oder Menschen mit Behinderungen 1. Persönliche Angaben: (bei Kindern der Erziehungsberechtigten)
Antrag auf Einzel- Förderung für Bedürftige oder Menschen mit Behinderungen 1. Persönliche Angaben: (bei Kindern der Erziehungsberechtigten) Mutter Vater Name Vorname Geburtsdatum Telefon Staatsangehörigkeit
Mehr- Alle Betragsangaben in Euro/ Für jede haushaltsangehörige Person mit eigenem Einkommen ist eine gesonderte Einkommenserklärung notwendig -
Zum Antrag Eigenheimförderung der Stadt Kaarst vom - Alle Betragsangaben in Euro/ Für jede haushaltsangehörige Person mit eigenem Einkommen ist eine gesonderte Einkommenserklärung notwendig - Anschrift
MehrLESEFASSUNG. 1 Anspruchsberechtigung
LESEFASSUNG Satzung für die Schülerbeförderung im Landkreis Parchim und eingearbeitet: 1. Satzung zur Änderung der Satzung für die Schülerbeförderung im Landkreis Parchim Kreistag vom 06.12.2007 Beschluss-Nr.:
MehrAntrag Schulfahrtkostenerstattung
Antrag Schulfahrtkostenerstattung Lesen Sie vor dem Ausfüllen des Antrages zunächst folgende Hinweise: 1. Haben Sie Anspruch auf Schulfahrtkostenerstattung? Bitte geben Sie nur dann einen Antrag ab! Sie
MehrAnlage A Fragebogen zu den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen
Anlage A Fragebogen zu den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen zum Antrag auf Gewährung einer Zuwendung zur Finanzierung von Sanierungsmaßnahmen und Planungsleistungen. Ihre Angaben werden
MehrAntrag zur Erteilung. Wird von der Behörde ausgefüllt!
Eintragungen bitte in Druckschrift oder mit Schreibmaschine vornehmen. Zutreffendes ausfüllen oder so : ankreuzen. Unvollständige Anträge müssen unbearbeitet zurückgesandt werden. Wird von der Behörde
MehrW i r t s c h a f t l i c h e r F r a g e b o g e n (bitte Vor- und Rückseite/n beachten)
W i r t s c h a f t l i c h e r F r a g e b o g e n (bitte Vor- und Rückseite/n beachten) 1. Angaben zu dem betreuten Kind besucht die Einrichtung: weitere Kinder, die eine Tageseinrichtung besuchen: seit
Mehr0#567##&678!6598!6767:#"&;78!6#,67#6#<6< )* +' &). / !"#$%&'()*)+,-,+./0'),,1(+..*/$23 & 3
!! "#$"%&' (! )* +',- &). /!"#$%&'()*)+,-,+./0'),,1(+..*/$23 0 0#567##&678!6598!6767:#"&;78!6#,67#6#
MehrLandratsamt Mühldorf a. Inn
Landratsamt Mühldorf a. Inn Landratsamt Mühldorf a. Inn Amt für Jugend und Familie Töginger Str. 18 84453 Mühldorf a. Inn Eingangsstempel: Antrag auf Übernahme des Elternbeitrags für Kindergarten Kinderkrippe
Mehr(SCHULSTEMPEL) ZUTREFFENDES BITTE ANKREUZEN A N T R A G
- (SCHULSTEMPEL) ZUTREFFENDES BITTE ANKREUZEN A N T R A G AUF ÜBERNAHME DER BEFÖRDERUNGSKOSTEN GEM. 161 SCHULGESETZ BEI BENUTZUNG ÖFFENTLICHER ODER PRIVATER VERKEHRSMITTEL A ) SCHÜLERIN/SCHÜLER GESCHLECHT:
Mehr