Nebenbestimmung 27 Konzept vorsorge Wiedernutzbarmachung" Zum zugelassenen Hauptbetriebsplan Tagebau Reichwalde

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KONZERN-ZWISCHENABSCHLUSS

Transkript:

LEAG O Lausitz Energie Bergbau AG Nebenbestimmung 27 Konzept vorsorge Wiedernutzbarmachung" Zum zugelassenen Hauptbetriebsplan 2017-2020 Tagebau Reichwalde Anlage zum Konzept vom 20.06.2017 [Achtung: Unterlage enthält Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, die ohne Zustimmung der Lausitz Energie Bergbau AG nicht veröffentlicht oder Dritten zugänglich gemacht werden dürfen] '.v\ m.:......... / tfr., ens Eck

Tagebau Reichwalde HBP 2017/20 Nebenbestimmung 27 Inhaltsverzeichnis 1 Veranlassung 3 2 Vorbemerkungen 3 2.1 Änderungen zum Vorsorgekonzept vom Juni 2017 3 2.2 Ausgaben für die Wiedernutzbarmachung des Tagebaus Reichwalde 3 3 Langfristige Unternehmensplanung 6 3.1 Grundlegende Annahmen zur Unternehmensplanung 6 3.2 Ergebnisse der langfristigen Unternehmensplanung 8 4 Die Bestandteile des Vorsorgekonzeptes 10 4.1 Wiedernutzbarmachung während des aktiven Bergbaus (Betriebsphase) 11 4.2 Finanzierung der Wiedernutzbarmachung nach Einstellung der Kohleförderung im Tagebau Reichwalde 11 4.3 Transparenz und Monitoring 13 Tabellen Tabelle 1: Maßnahmen zur Wiedernutzbarmachung Tagebau Reichwalde 4 während des aktiven Betriebs Tabelle 2: Maßnahmen zur Wiedernutzbarmachung Tagebau Reichwalde nach 4 Ende der Kohleförderung Tabelle 3: Laufzeiten der Lausitzer Tagebaue lt. aktueller Unternehmensplanung 6 Tabelle 4: Übersicht Entwicklung der Vermögensbilanz der Zweckgesellschaft 12 Diagramme Diagramm 1: Ausgaben (nominal) zur Wiedernutzbarmachung Tagebau Reichwalde 5 nach der operativen Phase Diagramm 2: Geplante Kohleförderung und Nettostromerzeugung im Lausitzer Revier 7 Diagramm 3: Entwicklung EBITDA 2018 2042 8 Diagramm 4: Entwicklung des LE-B Cashflow 2018 2042 9 Diagramm 5: Verpflichtung nach der operativen Phase 10 Lausitz Energie Bergbau AG 2/13

Tagebau Re1chwalde - HBP 2017/20 - Nebenbestimmung 27 1 Veranlassung In der Zulassung zum Hauptbetriebsplan Tagebau Reichwalde 2017-2020 wurde mit der Nebenbestimmung 29 die Vorlage eines Konzeptes zur erforderlichen Vorsorge zur Wiedernutzbarmachung und etwaiger Nachsorgeverpflichtungen bis zum 30.06.2017 gefordert. Dieses Konzept wurde auf Grundlage des Geschäftsjahresabschlusses 2016 mit Schreiben vom 20.06.2017 beim Sächsischen Oberbergamt eingereicht. Die nun vorliegende Unterlage wurde auf Anforderung des Sächsischen Oberbergamts (Schreiben vom 22.10.2018) als Anlage zum Vorsorgekonzept in der Fassung vom 20. Juni 2017 erstellt. Sie beinhaltet und berücksichtigt neben einer Untersetzung der im Konzept in den Punkten 4 und 5 dargestellten Aussagen auch die inzwischen beschlossenen Änderungen in der Unternehmensplanung und aktualisierte und konkretisierte Aussagen zur Finanzierung der Wiedernutzbarmachungsmaßnahmen auf der Grundlage des Geschäftsjahresabschlusses 2017. 2 Vorbemerkungen 2.1 Änderungen zum Vorsorgekonzept vom Juni 2017 Im Vergleich zum Vorsorgekonzept vom Juni 2017 verschiebt sich die Auskohlung des Tagebaues Reichwalde in das Jahr 2042. Infolge der Fortschreibung der Planungen kommt es zu kleineren Änderungen in der zeitlichen Einordnung von Maßnahmen. Rückstellung für Restraumgestaltung: Im Vergleich zum Vorsorgekonzept vom Juni 2017 ergeben sich keine wesentlichen räumlich und zeitlich veränderten Maßnahmen der Restraumgestaltung. Aufgrund der Aktualisierung der Abbauführung und Optimierung der bergmännischen Restraumgestaltung ergeben sich geringfügige Anpassungen bezüglich der Gestaltung des Restraumes. Der Beginn der Hauptmaßnahmen der Restraumgestaltung verschiebt sich entsprechend der neuen Laufzeit des Tagebaus von 2042 auf 2043. Rückstellung für Rückbauverpflichtungen: Inhaltlich keine wesentlichen Änderungen, außer der zeitlichen Verschiebung Rückstellung für Rekultivierung von Tagebauflächen und Wiederherstellung von Tagebaurandflächen: Inhaltlich keine wesentlichen Änderungen, außer der zeitlichen Verschiebung Rückstellung für wasserwirtschaftliche Ausgleichsmaßnahmen: Inhaltlich keine wesentlichen Änderungen, außer der zeitlichen Verschiebung Rückstellung infolge Grundwasserabsenkungen: Inhaltlich keine wesentlichen Änderungen. außer der zeitlichen Verschiebung 2.2 Ausgaben für die Wiedernutzbarmachung des Tagebaus Reichwalde Basierend auf dem Konzept zur Wiedernutzbarmachung des Abbaufeldes Reichwalde wurden die erforderlichen Ausgaben während des aktiven Betriebs des Tagebaus (2018 bis 2042) sowie nach Beendigung der Kohleförderung (2043 bis 2080) ermittelt. Die Ergebnisse dazu sind in den nachfolgenden Tabellen zusammengefasst: Lausitz Energie Bergbau AG 3/13

Tagebau Re1chwalde - HBP 2017/20 - Nebenbes!tmmung 27. Maßnahmen zur Wiedernutzbarmachung Ausgaben wa h ren d d es a kt iven B e t rre b s ( in Mio. I)* nomma Restraumgestaltung - Bergmännische und wasserrechtliche Restraumgestaltung - Projektierungsleistungen für Restraumgestaltung Reichwalde - Zwischenbegrünung des zukünftigen Seegrundes (AFB-Kippe vor den Ortschaften) - Einbindung der Bergbaufolgelandschaft in die bestehende Straßeninfrastruktur Rückbau von Anlagen - Rückbau von Großgerätetechnik von bereits vor Auskohlung ausgelaufener Abraumlinien - Rückbau Brückenbauwerke von bereits vor Auskohlung ausgelaufener Abraumlinien Rekultivierung und Renaturierung Entschädigungen infolge Grundwasserabsenkung.. Gesamtausgaben 114,4 Tabelle 1: Maßnahmen zur Wiedernutzbarmachung Tagebau Reichwalde während des aktiven Betriebs... Ausgaben Maßnahmen zur Wiedernutzbarmachung nach Beendigung der Kohleförderung ( in ~io.l)~ nomma Restraumgestaltung - Sicherung und Ausgestaltung der verbleibenden Hohlform (z.b. Massenbewegung, Verdichtung), Einbindung der Bergbaufolgelandschaft in die bestehende Straßeninfrastruktur - Errichtung von Ein- und Auslaufbauwerken - Filterbrunnen- und Oberflächenentwässerung während der Herstellung des Bergmännischen Restraums und der Flutung (Einstellungsphase). - Errichtung und Betrieb einer Pumpstation, Wasserüberleitung aus der Neiße zur Flutung des Restsees, Konditionierung des Flutungswassers sowie Nachsorge - Flurneuordnung Rückbau von Anlagen - Technische Anlagen und Geräte. bauliche Anlagen einschließlich Verund Entsorgungsnetze - Wasserwirtschaftliche Anlagen Rekultivierung und Renaturierung Wasserwirtschaftliche Ausgleichsmaßnahmen und Entschädigungen infolge Grundwasserabsenkung sowie Rückverlegungen -.... 1111 Gesamtausgaben 404,9 * nominal: alle Aufwendungen mit der Eskalation bis zum Ende der Maßnahmenumsetzung Tabelle 2: Maßnahmen zur Wiedernutzbarmachung Tagebau Reichwalde nach Ende der Kohleförderung Lausitz Energie Bergbau AG 4/13

Tagebau Re,chwalde - HBP 2017/20 - Nebenbestimmung 27 Das nachfolgende Diagramm stellt die geplanten jährlichen Ausgaben (nominal) zur Wiedernutzbarmachung nach Ende des operativen Tagebaubetriebs ab 2043 dar. Diagramm 1: Ausgaben (nominal) zur Wiedernutzbarmachung Tagebau Reichwalde nach der operativen Phase In Summe sind für die Erfüllun - (Preisbasis 2042 - auf Reichwalde. Ausgaben in Höhe von geplant. davon entfallen Die genannten Ausgaben in Höhe von - beruhen auf externen Gutachten sowie Einzelkalkulationen der LE-8 auf der Grundlage erfahrungsbasierter spezifischer Kostensätze und entsprechender Mengenangaben und Flächenbilanzen. Damit ist eine fachlich fundierte Ermittlung der zu erwartenden Ausgaben und der entsprechenden Rückstellungen gegeben. Dies zeigt sich am Beispiel des Tagebaus Cottbus-Nord. Die Wiedernutzbarmachung des im Dezember 2015 ausgekohlten Tagebaus erfolgt in Übereinstimmung mit den zurückgestellten Budgets und entsprechend dem vorgesehenen Zeitplan. Lausitz Energie Bergbau AG 5/13

Tagebau Re1chwalde - HBP 2017/20 - Nebenbestimmung 27 3 langfristige Unternehmensplanung Nachfolgend werden die grundlegenden Annahmen der langfristigen Unternehmensplanung der LE-B beschrieben sowie die für die Beurteilung der Finanzkraft des Unternehmens wesentlichen Ergebnisse dargestellt. 3.1 Grundlegende Annahmen zur Unternehmensplanung Die hier vorgestellten Eckpunkte des finanziellen Vorsorgekonzeptes gelten unter folgenden Voraussetzungen: das neue Revierkonzept vom 30.03.2017 wird wie geplant umgesetzt. die genehmigten Tagebaue und Kohlevorräte können wie geplant vollständig genutzt werden, die Rahmenbedingungen bleiben so, dass der Betrieb von Tagebauen und Kraftwerken nicht weiter eingeschränkt wird, die aus dem BREF-Prozess zu erwartenden Emissionsgrenzwerte sind wirtschaftlich und technisch leistbar. Zum Nachweis der langfristigen Finanzkraft des Unternehmens und zur Untersetzung des Vorsorgekonzeptes hat die LE-B wie auch die LEAG (also LE-B und LE-K) insgesamt eine langfristige Unternehmensplanung erstellt, die auch eine Prognose der Entwicklung der bergbaubedingten Rückstellungen und der Liquidität der LE-B umfasst. Die Planung beruht auf den vorhandenen energiewirtschaftlichen Rahmenbedingungen und steht in Übereinstimmung mit den Grundsätzen des sächsischen Energie- und Klimaprogrammes sowie dem Landesentwicklungsplan im Hinblick auf den Tagebau Reichwalde. Die Langfristplanung basiert dabei im Wesentlichen auf der am 06.12.2017 vom Aufsichtsrat bestätigten Mittelfristplanung des Unternehmens. Weiterführende Erkenntnisse aus dem Jahresabschluss 2017, insbesondere hinsichtlich der Höhe der bergbaubedingten Rückstellungen, sind in die Planung eingeflossen. Die langfristige Unternehmensplanung geht unter Berücksichtigung des neuen Revierkonzeptes vom 30.03.2017 von folgenden Laufzeiten der Tagebaue aus: Welzow-Süd Nochten Reichwalde Tabelle 3: Laufzeiten der Lausitzer Tagebaue lt aktueller Unternehmensplanung Die Laufzeiten der Kraftwerke der Lausitz Energie Kraftwerke AG (LE-K) ergeben sich unter Maßgabe der vollständigen Auskohlung der genehmigten Tagebaue und des Teilfeldes Mühlrose und der vorliegenden Kraftwerkseinsatzplanung. Das nachfolgende Diagramm verdeutlicht die Stromerzeugung und Kohleförderung der LEAG im Lausitzer Revier gemäß der vorliegenden Unternehmensplanung. Lausitz Energie Bergbau AG 6/13

Diagramm 2: Geplante Kohleförderung und Nettostromerzeugung im Lausitzer Revier Die wichtigsten kaufmännischen Ansätze der Unternehmensplanung sind nachfolgend kurz erläutert: Die Umsatzerlöse aus dem Rohkohleverkauf basieren auf den Konditionen des Kohleliefervertrags zwischen der LE-B und der LE-K. Im Langfristzeitraum wurden entsprechende Anpassungen der Vertragskonditionen beim Auslaufen von Tagebauen bzw. bei der Außerbetriebnahme von Kraftwerksblöcken unterstellt. Die Ermittlung der zukünftigen Nettostromvermarktungserlöse sowie des Aufwands für C02- Emissionszertifikate beruht auf Marktpreisen. Dabei wurden für die Jahre 2018 bis 2022 die Terminmarktnotierungen vom 9. Oktober 2017 angesetzt. Ab 2023 wurden die Werte mit einer vorsichtig angesetzten Preissteigerung von 1.5 % p. a. fortgeschrieben. Dementsprechend wurde mit konservativen Prämissen für die Erlösplanung gerechnet, die die erwartete Angebotsverknappung am Strommarkt nach dem Kernkraft-Ausstieg nicht berücksichtigen. Die Unternehmensplanung der LE-B basiert auf Nominalwerten, welchen in Bezug auf die Ausgaben folgende ausgabenspezifische erfahrungsbasierte Preissteigerungsraten zugrunde liegen: Rückstellungsausgaben: übrige Sachkosten: Personalkosten: 1,0 % p. a. 1,0 % p. a. / ab 2023 1,5 % p. a. 2,0 % p. a. Dabei beruht die Preissteigerungsrate für die Rückstellungsausgaben auf statistischen Auswertungen realer Beschaffungsvorgänge des Unternehmens und ist Grundlage für die Ermittlung der Bergbaurückstellungen in den testierten Jahresabschlüssen der LE-B. Die vorhandenen liquiden Mittel unterliegen bis 2022 keiner Verzinsung, ab 2023 wurde eine im Vergleich zu langjährigen Mittelwerten geringfügige Verzinsung von 1.1 % p. a. nach Steuern angenommen. Lausitz Energie Bergbau AG 7/13

Tagebau Re1chwalde - HBP 2017/20- Nebenbestimmung 27 3.2 Ergebnisse der langfristigen Unternehmensplanung Aufbauend auf den voranstehenden Prämissen wurde für die LE-B im Rahmen der Langfristplanung das operative Ergebnis vor Abschreibungen, der sogenannte EBITDA ermittelt. Die Entwicklung des EBITDA der LE-8 für die Jahre 2018 bis 2042 ist in folgender Grafik dargestellt: Diagramm 3: Entwicklung EBITDA 2018-2042 Die Zielgröße, welche für die Beurteilung der Finanzkraft der LE-B herangezogen wird, ist der Cashflow. Dieser lässt sich ausgehend vom EBITDA anhand des nachfolgenden Schemas ermitteln: Ergebnis vor Zinsen, vor Steuern vom Einkommen und Ertrag, vor Abschreibungen und vor Gewinnausschüttung (EBITDA) Investitionen + Rückstellungszuführungen Rückstellungsausgaben >---+-------------- Steuerzahlung ----- - - + Kreditrückzahlung von LE-K + Finanzergebnis = Cashflow Lausitz Energie Bergbau AG 8/13

Tagebau Re1chwalde - HBP 2017/20 - Nebenbestimmung 27 Der Cashflow beschreibt den Zahlungsmittelüberschuss, den die LE-8 erwirtschaftet. Aus dem Cashflow wird der Finanzmittelbedarf für die Erfüllung der Verpflichtung zur Wiedernutzbarmachung des Tagebaus Reichwalde sowie der weiteren Tagebaue der LE-8 bedient. Der für die Beurteilung der künftigen finanziellen Leistungsfähigkeit der LE-8 relevante Cashflow zeigt folgende Entwicklung: Diagramm 4: Entwicklung des LE-8 Cashflow 2018-2042 Die LE-8 erwirtschaftet von 2018 bis 2042 ohne Berücksichtigung von Ausgaben zur Wiedernutzbarmachu~ ierung nach dem Tagebauende jährlich signifikant positive Cashflows, die kumuliert --betragen. Diese Cashflows sind bereits gemindert um die ~ Wiedernutzbarmachung während der aktiven Phase der Tagebaue, die kumuliert ~ betragen. Der tendenziell rückläufige jährliche Cashflow resultiert aus dem Rückgang der Kohleförderung im Bewertungszeitraum. Nach Abzug der Rekultivierungsausgaben nach Tagebauende beträgt der von 2018 bis 2042 erwirtschaftete kumulierte Cashflow Damit ergibt sich zum Ende der operativen Phase der Tagebaue der LE-8 ein Liquiditätsbestand in Höhe von - der sich aus dem Liquiditätsbestand 2017 - zuzüglich dem bis 2042 erwirtschafteten Cashflow zusammensetzt. Der Liquiditätsbestand der LE-8 im Jahr 2042 überstei t somit die Gesamtaus _.2.aben für die Wiedernutzbarmachung in Höhe von - (Preisbasis 2042) deutlich. Lausitz Energie Bergbau AG 9/13

Tagebau Re1chwalde - HBP 2017/20- Nebenbestimmung 27 Diagramm 5: Verpflichtung nach der operativen Phase Die sich aus der langfristigen Unternehmensplanung ergebende Liquidität berücksichtigt noch nicht die Möglichkeiten einer finanziellen Verwertung des im Eigentum des Unternehmens befindlichen beachtlichen Grundvermögens. 4 Die Bestandteile des Vorsorgekonzeptes Das Vorsorgekonzept zur Sicherung der Verpflichtungen zur Wiedernutzbarmachung nach Einstellung des aktiven Tagebaus Reichwalde setzt sich aus den folgenden Elementen zusammen: 1. schrittweise und planmäßige Wiedernutzbarmachung während des aktiven Tagebaubetriebs Reichwalde, 2. schrittweises Ansammeln der für die Phase nach Abschluss des Tagebaubetriebes für die Erfüllung der Wiedernutzbarmachungsverpflichtungen erforderlichen Finanzmittel in einem Sondervermögen, welche separiert vom Kerngeschäft der Lausitz Energie Bergbau AG Investitionen außerhalb des Braunkohlebergbaus tätigt. 3. Transparenz und Monitoring der für die Beurteilung der Finanzkraft des Unternehmens wesentlichen Kenngrößen im Zeitablauf. Diese drei Elemente werden im Folgenden näher erläutert: Lausitz Energie Bergbau AG 10/13

Tagebau Re1chwalde - HBP 2017/20 - Nebenbestimmung 27 4.1 Wiedernutzbarmachung während des aktiven Bergbaus (Betriebsphase) Bereits in der aktiven Betriebsphase des Tagebaus werden Maßnahmen zur Wiedernutzbarmachung vorbereitet. finanziert und durchgeführt. Dazu gehören z. B. Maßnahmen im Rahmen der bergmännischen und wasserwirtschaftlichen Restraumgestaltung, der beginnende Rückbau einzelner. nicht mehr benötigter Anlagen sowie Maßnahmen zur Rekultivierung und Renaturierung Die geplanten Maßnahmen zur Wiedernutzbarmachung während der aktiven Phase des Tagebaus Reichwalde sind konkret unter Ziff. 2.2 aufgelistet. Sie haben im Zeitraum 2018-2042 einen Wertumfang von insgesamt 114.4 Mio. (nominal). 4.2 Finanzierung der Wiedernutzbarmachung nach Einstellung der Kohleförderung im Tagebau Reichwalde Gemäß der voranstehend erläuterten, konservativen Planung übersteigt das künftige Finanzierungspotenzial den Verpflichtungsumfang zur Wiedernutzbarmachung der LE-B. In diese Werte noch nicht eingerechnet ist das aus umfangreichem Grundvermögen resultierende weitere Finanzierungspotenzial. Im Hinblick auf den Tagebau Reichwalde betragen die Ausgaben für die Wiedernutzbarmachung nach Ende der Braunkohleförderung im Jahr 2042 nominal 404,9 Mio. (siehe wiederum konkret unter Ziff. 2.2). Die für die Finanzierung dieser Ausgaben benötigten Mittel sollen in einem Sondervermögen nach deutschem Recht, etwa in Form einer Zweckgesellschaft, sukzessive angespart werden. Als Zuführung in die Zweckgesellschaft können neben Liquidität auch andere Vermögenswerte wie Finanzanlagen (z.b. festverzinsliche Wertpapiere oder Anteile an Investmentfonds), Beteiligungen. Investitionen in Sachwerte bzw. neue Geschäftsfelder genutzt werden. Die Zweckgesellschaft soll in der Lage sein, in Anlagen mit einem günstigen Rendite-Risiko-Profil außerhalb der kohlebasierten Stromerzeugung zu investieren und entsprechende Erträge zu erwirtschaften. Die Zweckgesellschaft soll folgenden Anforderungen genügen: das Vermögen der Zweckgesellschaft soll weiterhin dem Vermögen der LE-8 zugerechnet werden, mit dem Vermögen soll gewirtschaftet/investiert werden können (Generierung von Erträgen), Insolvenzsicherheit des Vermögens als Sondervermögen nach deutschem Recht, Verfügbarkeit der benötigten Liquidität zur Deckung der Ausgaben zur Wiedernutzbarmachung nach dem Auslauten des Tagebaus, einfache Verwertbarkeit des Vermögens im Risikofall (Insolvenz der LE-B) für das Sächsische Oberbergamt bzw. den Freistaat Sachsen. Eine geeignete Rechtsform für die Ausgestaltung der Zweckgesellschaft ist noch abschließend zu definieren. Für den Tagebau Reichwalde ist vorgesehen, mit der Auss~ Zweckgesellschaft im Jahr 2021 durch Zuführung von Vermögenswerten in Höhe von~ zu beginnen und anschließend ab dem Jahr 2025 über 18 Jahre bis zum Auslauten des Tagebaus im Jahr 2042 jährlich weitere Mittel im Wert von - p. a. zuzuführen. Lausitz Energie Bergbau AG 11/13

Tagebau Reichwalde - HBP 201 7/20 - Nebenbestimmung 27 Der Beginn der Zuführung im Jahr 2021 ergibt sich daraus, dass sich die Käufer der LEAG Gruppe in dem Kaufvertrag verpflichtet haben, die Liquidität der LEAG-Gruppe grundsätzlich bis zum 30.09.2021 unangetastet zu lassen (sog... Cash-lock-up" Klausel). Die jährliche Zuführung ist so kalkuliert, dass sämtliche zukünftige Ausgaben zur Wiedernutzbarmachung nach der ~ Betriebsphase des Tagebaus bis 2042 unter Berücksichtigung einer Verzinsung von~ nach Steuern gedeckt werden können. Die Entwicklung der Vermögensbilanz der Zweckgesellschaft stellt sich für den Tagebau Reichwalde dann wie folgt dar: Tabelle 4: Übersicht Entwicklung der Vermögensbilanz der Zweckgesellschaft Lausitz Energie Bergbau AG 12/13

Tagebau Re,chwalde - HBP 2017/20 - Nebenbest,mmung 27 Die LE-B wird demnach die Zweckgesellschaft mit ausreichend Mitteln ausstatten. um die Ausgaben für die Wiedernutzbarmachung des Tagebaus Reichwalde in Höhe von nominal 404,9 Mio. zudecken. 4.3 Transparenz und Monitoring Regelmäßig, z. B. im Rahmen der jeweiligen Zulassung der Hauptbetriebspläne, kann der Umfang und die Bewertung der Wiedernutzbarmachungsverpflichtung überprüft sowie der Wert der in der Zweckgesellschaft enthaltenen Vermögensgegenstände im Abgleich mit dem Ansparplan bei Bedarf durch einen Wirtschaftsprüfer geprüft und bestätigt werden. Lausitz Energie Bergbau AG 13/13