Handlungsmöglichkeiten und - notwendigkeiten JEDER Betroffene sollte : Sofort einen Antrag auf Schallschutz stellen Die Vorlage einer korrigierten KEV verlangen, wenn bereits eine KEV vorgelegt wurde Die FBB zur schriftlichen Anerkennung eines Schutzzieles von 0 x 55 db(a) auffordern
Sie brauchen Hilfe? Wir übernehmen Ihre außergerichtliche Betreuung im Schallschutzverfahren! Ihre Vorteile: Kompetente Unterstützung bei Antragstellung Korrespondenz mit FBB wird von fachtechnisch versierten Rechtsanwälten übernommen Kostenkontrolle durch Pauschalpreis (100 zzgl. gesetzlicher MwSt. und Auslagenpauschale, insgesamt 130,- ) Nicht inbegriffen: Begleitung eines Ortstermins sowie Gutachter zu Überprüfung einer KEV Dauer der Betreuung: Bis zur Vorlage einer (falschen) KEV durch FBB und hiernach erfolgter einmaliger Aufforderung zur Berichtigung durch Kanzlei Baumann Rechtsanwälte Wer diese Form der Unterstützung in Auftrag geben will: hier klicken
Weil das Schallschutzziel alle angeht: Unterstützung der OVG-Antragsteller! Klage Sofern MIL in seiner Entscheidung zur Hauptsache eine Verschlechterung des Schutzzieles verfügt, muss ggf. seitens der Betroffenen geklagt werden Antragsteller benötigen in jedem Fall öffentliche, politische und finanzielle Hilfe
Was kann ich tun, um meinen Schallschutz durchzusetzen? 1. Das Prinzip Hoffnung im Vertrauen auf den Rechtsstaat -Nach Beantragung von Schallschutz darauf vertrauen, dass FBB überhaupt zeitnah eine KEV vorlegt und hierin das richtige Schutzziel berücksichtigt -Auf eine zwangsweise Durchsetzung des Schutzziels durch das MIL sowie eine Ablehnung des Planänderungsantrages der FBB hoffen -Auf Gespräche auf politischer Ebene setzen aber Die Erfahrungen der letzten Jahre lassen für Hoffnung wenig Raum
2. Schallschutzerstattungsklage Jeder Anspruchsberechtigte kann Schallschutzerstattungsklage gegen die FBB erheben (für die, welche das Prinzip Hoffnung (allein) nicht für zielführend halten) Ablauf des Schallschutzverfahrens Schalltechnische Objektbeurteilung Vorlage KEV und Leistungsverzeichnis Beauftragung Fachfirma führt zu Schwierigkeiten Bezifferung der Klage praktisch nur mit Gutachter möglich Prüfung von KEV, STOB und Leistungsverzeichnis praktisch nur mit Gutachter möglich Erstattung durch FBB Hohe Kosten
3. Alternativlösung: Anschluss an Klagegemeinschaft Schallschutz Stufenweises Vorgehen in Klagegemeinschaft: Auf 1. Stufe erstreiten 3 Musterkläger ein Grundurteil gegen die FBB auf Kostenerstattung für solche Maßnahmen, die das Schallschutzziel 0 x 55 db(a) gewährleisten Auf 2. Stufe Ermittlung und Bezifferung jedes Einzelanspruchs durch gemeinsamen Gutachter und Durchsetzung der Einzelforderungen zu gesetzlichen Gebühren
Zur 2. Stufe - Vorgehensweise Ziel: Kostengünstige Durchsetzung der individuellen Erstattungsansprüche durch Klage Gemeinsame Beauftragung eines Gutachters zur Ermittlung der erforderlichen Schallschutzmaßnahmen für alle Kläger und deren Kosten Finanzierung des Gutachters aus Klagefonds Durchführung der Klageverfahren auf Basis der gesetzlichen Gebühren
Risikominimierung für alle! Bei erfolgreichem Grundurteil in 1. Stufe ist Unterliegen in 2. Stufe praktisch ausgeschlossen, allenfalls Teilunterliegen in Bezug auf die konkrete Höhe des Zahlungsanspruchs denkbar (abhängig vom Einzelfall) Außerdem Verrechnung mit eigenem, höherem Kostenerstattungsanspruch sehr wahrscheinlich Kostenrisiko damit überschaubar!
F A Z I T Durch Mitgliedschaft in Klagegemeinschaft Schallschutz kann das Schutzziel schnell und mit nur geringfügigem Risiko individuell gesichert werden der Schallschutz für jedes Objekt umfassend realisiert werden das Kostenrisiko für die Betroffenen um mindestens die Hälfte, sogar bis auf ein Drittel gesenkt werden selbst bei nur 2/3-Erfolg der Zahlungsklage das Kostenrisiko sogar auf Null reduziert werden
F A Z I T Durch Mitgliedschaft in Klagegemeinschaft Schallschutz kann wer Mitglied der Klagegemeinschaft werden möchte: wenden Sie sich an die Kanzlei BAUMANN Rechtsanwälte, Annastraße 28, 97072 Würzburg. Dort erhalten Sie den ANTRAG auf Aufnahme in die Klagegemeinschaft Schallschutz beim Flughafen Berlin-Brandenburg oder Bestellen Sie den Antrag über das Webformular