Anpassung Umwandlungsfaktoren bei der PVS

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Transkript:

Anpassung Umwandlungsfaktoren bei der PVS 29.03.2016 www.pv-swissport.ch 1 / 12

Auszug aus Vision & Mission & Leitbild Die PVS schützt ihre Mitglieder durch bedarfsgerechte und überdurchschnittliche Vorsorgeleistungen, bietet hohe Sicherheit und schafft Vertrauen durch frühzeitige und klare Kommunikation. Die PVS ist ihren Versicherten ein verlässlicher Partner in der Gestaltung ihrer Zukunft. Die PVS informiert ihre Versicherten offen, nachvollziehbar, vollständig und zeitgerecht. Aktive und Rentner sollen gleichermassen von den Kassenleistungen profitieren. Die Finanzierung, welche von Arbeitgeber und Arbeitnehmer gemeinsam getragen wird, muss kostendeckend sein. Die PVS wendet aktuelle versicherungstechnische Grundlagen an und überprüft diese regelmässig. Die PVS bewirtschaftet ihr Vermögen umsichtig und berücksichtigt soweit möglich nachhaltige Anlagen. Die PVS bezieht die sozialen und gesellschaftlichen Entwicklungen laufend in ihre Entscheide ein. 2 / 12

Zusammensetzung Umwandlungsfaktor(en) Unter dem Umwandlungsfaktor (-Satz) versteht man den Prozentsatz des angesparten Kapitals, der den Pensionierten als Rente jährlich ausbezahlt wird. Der Umwandlungsfaktor (UWF) ist weitgehend von folgenden Grössen abhängig: Lebenserwartung (Demographie) der Rentenbezüger STERBLICHKEIT Abzinsung der künftigen Rentenzahlungen TECHNISCHER ZINSSATZ Anwartschaftliche Hinterlassenenrenten HÖHE EHEGATTENRENTE Altersguthaben x Umwandlungsfaktor = lebenslängliche Rente Beispiel Verheiratet, Pensionierung mit 63: CHF 100'000 x 5.56% = CHF 5'560 pro Jahr / CHF 463 pro Monat Beispiel Ledig, Pensionierung mit 63: CHF 100'000 x 6.32% = CHF 6'320 pro Jahr / CHF 527 pro Monat 3 / 12

Lebenserwartung der Rentenbezüger Lebenserwartung im Alter 63 Ausgangslage per 1. Januar 2013 (BVG 2010) Für Frauen: 25.62 Jahre (+ 3.67 Jahre zu EVK 2000); das heisst, sie werden durchschnittlich 88.62 Jahre alt. Für Männer 23.05 Jahre (+ 3.96 Jahre zu EVK 2000); das heisst, sie werden durchschnittlich 86.05 Jahre alt. Lebenserwartung im Alter 63 Ausgangslage heute (BVG 2015) Für Frauen: 26.42 Jahre (+ 0.80 Jahre zu BVG 2010); das heisst, sie werden durchschnittlich 89.42 Jahre alt. Für Männer 24.27 Jahre (+ 1.22 Jahre zu BVG 2010); das heisst, sie werden durchschnittlich 87.27 Jahre alt. 4 / 12

Periodentafel versus Generationentafel (a) Die Sterblichkeitswahrscheinlichkeit lässt sich mittels zwei Methoden berechnen: Die Periodentafel ist eine reine Vergangenheitsbetrachtung mit als konstant angenommener Sterblichkeit. Sie tut so als würde die Lebenserwartung künftig nicht weiter steigen. Die Generationentafel hingegen berücksichtigt die zukünftig erwartete Sterblichkeitsabnahme. Somit wird die steigende Lebenserwartung für später geborene Personen (approximativ) einkalkuliert. Periodentafel vs. Generationentafel Periodentafel Generationentafel Berücksichtigung bisheriger Sterblichkeitsabnahme Berücksichtigung bisheriger & zukünftiger Sterblichkeitsabnahme Fazit: Die Generationentafel gibt ein transparenteres Bild auf die effektiven Kosten der Verpflichtungen. Gemäss der Generationentafel lebt der Mensch tendenziell länger als gemäss Periodentafel. Wodurch sich der Wert des notwendigen Deckungskapitals erhöht. 5 / 12

Periodentafel versus Generationentafel (b) Lenbenserwatung in Jahren 21.0 20.5 20.0 19.5 19.0 18.5 Lebenserwartung im Alter von 65 (Mann) 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 Die Generationentafel schätzt die zunehmende zukünftige Lebenserwartung (mittels Modell). Die Periodentafel wird zwar regelmässig (alle 5 Jahre) angepasst, tut aber so, als würde die Lebenserwartung künftig nicht weiter steigen. 6 / 12

Technischer Zinssatz Der Technische Zinssatz ist eine rechnerische Grösse, die bei der Pensionierung des Arbeitnehmers zum Zuge kommt. Es wird gefragt: Wie hoch kann das für die lebenslangen Rentenzahlungen zurückgestellte Kapital während des Vermögensverzehrs (laufende Rentenzahlungen) verzinst werden? Technischer Zins 3.00% (seit 1. Januar 2013) Mindestzinssatz BVG in der beruflichen Vorsorge im Jahr 2016: 1.25% Projektionszins auf Ihrem Versicherungsausweis: 1.5% (seit 2013) Hypothekarischer Referenzzinssatz bei Mietverhältnissen: 1.75% (gültig seit 2. Juni 2015) 7 / 12

Umwandlungsfaktoren (a) gültig ab 1. Januar 2013 (Reglement, Anhang I) Zur Ermittlung der Altersrente ist der Umwandlungsfaktor als Prozentsatz des Sparkapitals zu verwenden. Beträgt der Altersunterschied zwischen Ehe- resp. Lebenspartnern mehr als 10 Jahre, so wird die Rente pro angebrochenes Jahr über 10 Jahre Altersunterschied um +/- 1% korrigiert. Die Tabelle basiert auf den BVG 2010 Grundlagen mit der Periodentafel und einem technischen Zinssatz von 3.0% und einer Ehegatten-/Lebenspartnerrente mit 70%. 8 / 12

Umwandlungsfaktoren (b) Was macht der Umwandlungsfaktor (UWF)? Der UWF definiert die Leistungshöhe: Altersguthaben x UWF = Altersrente Bsp.: 500 000 x 5,56%* = 27 800 Entwicklung des Altersguthabens 63 Altersrente Alter Wie hoch sollte der versicherungstechnisch korrekte UWF sein? Die Grösse des versicherungstechnischen UWF hängt ab von den Barwerten der verschiedenen Renten. Die Rentenbarwerte hängen wiederum ab von den Grössen Schlussalter, technische Grundlagen (z. Bsp. Sterbewahrscheinlichkeit), technischer Zins und den Rentensätzen für Hinterlassenenleistungen. Der UWF sollte so hoch gewählt werden, dass der Barwert der Renten gerade dem Kapital entspricht, das angespart wurde. 9 / 12

Umwandlungsfaktoren (c) Die Folgen eines zu hohen Umwandlungsfaktor (UWF) Notwendiges Deckungskapital (DK) = 539 806 CHF Altersguthaben = 500 000 CHF Buchhalterischer Pensionierungsverlust von jährlich 2 050 CHF Entwicklung des Altersguthabens 63 Altersrente Alter Bestimmung der Altersrente mittels reglementarischem UWF): 500 000 x 5,56% = 27 800 CHF Bestimmung des notwendigen DK mittels versicherungstechnisch korrektem UWF: 27 800 5,15%* = 539 806 CHF * Versicherungstechnisch richtiger UWF für Verheiratete 10 / 12

Planung für den 1. Januar 2018 (= wiederum 1.5 Jahre "Vorlaufzeit") Sterbetafeln BVG 2010 => BVG 2015 Periodentafel (mit 0.5% Rückstellungen für Langlebigkeit zulasten der Aktiven) oder Generationentafel (ohne 0.5% Rückstellungen für Langlebigkeit zulasten der Aktiven) gemäss ALM-Empfehlung Technischer Zins gemäss ALM-Empfehlung Ehegattenrente (Anwartschaft) bleibt bei 70% Dämpfungsmassnahmen / Abfederungen gemäss ALM-Empfehlung Wiederum grosszügige Übergangslösung für MA mit Nachtstundenguthaben 11 / 12

Das Leistungsniveau bleibt hoch Vergleich für einen typischen Versicherten mit neuem Plan Sparguthaben in % Lohn 700 600 500 400 300 200 100 - Swissport Standard Plus Swissport Standard Standard Plus Standard BVG- Minimum 25 30 35 40 45 50 55 60 65 70 75 80 85 90 Alter 100 90 80 70 60 50 40 30 20 10 0 Rente in % letzter Lohn 12 / 12