Niedersächsisches Ministerium für Wissenschaft und Kultur Postfach 2 61, 30002 Hannover Niedersächsisches Ministerium für Wissenschaft und Kultur Museum Lüneburg Frau Dr. Düselder Wandrahmstr. 10 21335 Lüneburg Bearbeitet von Frau Rahn E-Mail: elke.rahn@mwk.niedersachsen.de Ihr Zeichen, Ihre Nachricht vom Mein Zeichen (Bei Antwort bitte angeben) Durchwahl (0511) 120- Hannover, den 22.9.3-50 110 JPN / 2-9/16 2433 25.11.2016 Zuwendung aus Landesmitteln für die Kulturelle Zusammenarbeit mit dem Ausland des Haushaltsjahres 2016 hier: Ausstellungsprojekt: Japanisches Kriegsgefangenenlager BANDO Anlagen: Allgemeine Nebenbestimmungen (ANBest-P) o Informationsblatt zu EU-Beihilfen o Hinweis auf 264 Strafgesetzbuch o Rechtsbehelfsverzichtserklärung o Erklärung zum Vorsteuerabzug o Mittelabruferklärung o Reisekostenmerkblatt o Verwendungsnachweis nebst Anlagen (Anlage 1 u. Zahlenmäßiger Nachweis ohne Vorlage von Belegen) Z u w e n d u n g s b e s c h e i d Sehr geehrte Frau Dr. Düselder, hiermit bewillige ich Ihnen gemäß 44 der Nds. Landeshaushaltsordnung (LHO) für das o. g. Projekt eine Zuwendung aus Mitteln der Kulturellen Zusammenarbeit mit dem Ausland für das Haushaltsjahr 2016 in Höhe von insgesamt 10.000,00 (in Worten: Zehntausend Euro). Ausgezeichnet mit dem Dienstgebäude u. Paketanschrift Leibnizufer 9, 30169 Hannover Stadtbahnen: Linien 10 u. 17 Clevertor Telefon (0511) 120-0 Telefax (0511) 120 2801 oder (0511) 120 99-Durchwahl E-Mail: Poststelle@mwk.niedersachsen.de Überweisung an das Niedersächsische Ministerium für Wissenschaft und Kultur Konto 106 022 304 Nordd. Landesbank Hannover (BLZ 250 500 00) IBAN: DE19250500000106022304 SWIFT-BIC: NOLADE2HXXX Zuwendungsbescheid BANDO.docx
- 2 - Die Zuwendung wird gewährt als nicht rückzahlbarer Zuschuss zu den zuwendungsfähigen Gesamtausgaben des Projekts im Rahmen einer Festbetragsfinanzierung. Die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) sind gemäß 36 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) Bestandteil dieses Zuwendungsbescheides. Um Rückforderungen zu vermeiden, bitte ich um sorgfältige Beachtung dieser Nebenbestimmungen. Aus dieser Bewilligung kann nicht geschlossen werden, dass auch in künftigen Haushaltsjahren mit einer Förderung gerechnet werden kann. Es ist zu erwarten, dass Kürzungen von Zuwendungen unumgänglich sind oder Zuwendungen ganz entfallen. Art. 53 Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO): Die Förderung wird nach den Voraussetzungen des Kapitels I sowie des Artikels 53 des Kapitels III der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 der EU-Kommission vom 17. Juni 2014 zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union ( allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung" AGVO) (ABl. L 187 vom 26.6.2014, S. 1) gewährt. In diesem Zusammenhang wird auf die Berichterstattungs- und Veröffentlichungspflicht der Artikel 9 und 11 der AGVO des MWK hingewiesen. Weiterführende Informationen können Sie hierzu auch unserer Webseite unter folgendem Link entnehmen http://www.mwk.niedersachsen.de/themen/kultur/antragsverfahren_zur_landeskulturfoerderung/eubeihilferecht/eu-beihilferecht-und-die-anwendung-auf-die-oeffentliche-kulturfoerderung--127366.html Kosten- und Finanzierungsplan Der Kosten- und Finanzierungsplan vom 15.05.2015 i. V. m. d. Aktualisierung vom 02.09.2016 wird im Gesamtergebnis für verbindlich erklärt. Änderungen sind mir umgehend mitzuteilen.
- 3 - In diesem Zusammenhang bitte ich insbesondere Ziffer 2.1.4 der ANBest-P zu beachten. Auszahlung der Mittel Die Zuwendung wird als Festbetragsfinanzierung gewährt. Sie darf insoweit und nicht eher angefordert werden, als sie innerhalb von 2 Monaten nach der Auszahlung für fällige Zahlungen benötigt wird. Im Übrigen darf die Zuwendung jeweils anteilig mit etwaigen Zuwendungen anderer Zuwendungsgeber und wenn die vorgesehen eigenen und sonstigen Mittel des Zuwendungsempfängers verbraucht sind, in Anspruch genommen werden. Die Zuwendung erfolgt unter dem Vorbehalt, dass die Gesamtfinanzierung gesichert ist. Eine Kopie der Bewilligungen der anderen Mittelgeber ist mir umgehend nach Erhalt, spätestens zusammen mit dem Mittelabruf, vorzulegen. Sofern die Zuwendungen der anderen Mittelgeber nicht oder nicht in der in Aussicht gestellten Höhe erfolgen sollten, ist mir unter Vorlage eines geänderten Kosten- und Finanzierungsplans umgehend (innerhalb des Bewilligungszeitraumes) Mitteilung zu machen. Bei Abruf der Zuwendung oder eines Teilbetrages bitte ich Sie, mir dies auf dem beigefügten Vordruck zu bestätigen. Die Zuwendung kann aus kassentechnischen Gründen nur ausgezahlt werden, wenn der Abruf bis spätestens zum 09.12.2016 bei mir eingegangen ist. Die Zuwendung kann erst ausgezahlt werden, wenn der Zuwendungsbescheid bestandskräftig geworden ist. Sie können die Bestandskraft herbeiführen und damit die Auszahlung beschleunigen, wenn Sie mit beigefügtem Vordruck auf das Einlegen eines Rechtsbehelfes verzichten. Bewilligungszeitraum Der Bewilligungszeitraum endet am 31.12.2016; das bedeutet, dass das Projekt einschließlich der finanziellen Abwicklung (Zahlung aller Rechnungen) bis zu diesem Zeitpunkt abgeschlossen sein muss. Ausgaben, die nach Ablauf des Bewilligungszeitraums anfallen, können nicht mehr als zuwendungsfähig anerkannt werden. Dies kann unter Umständen eine Kürzung der Zuwendung zur Folge haben. Sollten Sie den Bewilligungszeitraum nicht einhalten können, setzen Sie sich bitte rechtzeitig mit mir in Verbindung. Eine
- 4 - Verlängerung des Bewilligungszeitraums ist nur auf vorherigen begründeten Antrag möglich. Ein bis zum Ende des Bewilligungszeitraums nicht verausgabter Restbetrag ist umgehend an mich zurückzuzahlen. Nebenbestimmungen Hinsichtlich der Reisekosten sowie der Kosten für Übernachtung und Verpflegung sind die Vorschriften des 84 Nds. Beamtengesetz (NBG) in Verbindung mit dem Bundesreisekostengesetz (BRKG) anzuwenden. Hierzu verweise ich auf das beigefügte Merkblatt. Ich bitte, mir die beiliegende Erklärung zum Vorsteuerabzug umgehend zurückzusenden. An geeigneter Stelle ist bei Werbemaßnahmen, im Programm und in Einladungen auf die Förderung durch das Land Niedersachsen hinzuweisen ( Gefördert aus Mitteln des Landes Niedersachsen ). Sollten Sie das Niedersachsen-Zeichen verwenden wollen, müssen Sie dazu rechtzeitig eine Vereinbarung mit der Staatskanzlei schließen. Die dafür erforderlichen Informationen und den passenden Vordruck finden Sie auf der Internet-Seite www.niedersachsen.de unter Presse und Service. Das Logo des MWK können Sie für dieses Projekt nicht verwenden. Insbesondere bitte ich darum, dass das MWK Referat 22 - aktuelle Berichte und ggf. Einladungen zu dem geförderten Projekt erhält. Verwendungsnachweis Den Verwendungsnachweis legen Sie mir bitte auf beigefügtem Vordruck innerhalb von sechs Monaten nach Abschluss des Projektes, spätestens bis zum 30.06.2017 zur Prüfung vor. Der Vordruck kann auf Wunsch auch elektronisch zur Verfügung gestellt werden.
- 5 - Der Verwendungsnachweis besteht u. a. aus einem Sachbericht und einer Auflistung der Zahlungen in chronologischer Reihenfolge. Wegen der Höhe der Zuwendung lasse ich einen einfachen Verwendungsnachweis ohne Belegvorlage nach Nr. 6.6 ANBest-P zu. Bezüglich der Anforderungen an den Verwendungsnachweis verweise ich auf die beigefügte ANBest-P. Die Rechnungsbelege (Originale) sind nach Abschluss der Prüfung noch mindestens fünf weitere Haushaltsjahre aufzubewahren. Die Original-Rechnungsbelege sind für eine eventuelle Überprüfung bereitzuhalten. Sofern die Zuwendung nicht oder nicht mehr ihrem Zweck entsprechend, unwirtschaftlich oder nicht innerhalb von zwei Monaten nach der Auszahlung verwendet wurde oder die Auflagen dieses Bescheides nicht erfüllt wurden, kann der Zuwendungsbescheid widerrufen und die Zuwendung zurückgefordert werden. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage beim Verwaltungsgericht Lüneburg, Adolph-Kolping-Straße 16, 21337 Lüneburg, erhoben werden. Die Klage muss den Kläger, den Beklagten und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen. Sie soll einen bestimmten Antrag enthalten und die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben werden. Für die Erhebung der Klage stehen folgende Möglichkeiten zur Verfügung: 1. Schriftlich oder zur Niederschrift: Die Klage kann schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle des Verwaltungsgerichts erhoben werden. Die Anschrift lautet: Verwaltungsgericht Lüneburg, Adolph-Kolping-Straße 16, 21337 Lüneburg. Der Klage sollen dieser Bescheid im Original oder in Kopie und so viele Abschriften der Klage mit ihren Anlagen beigefügt werden, dass alle Beteiligten eine Ausfertigung erhalten können.
- 6-2. Auf elektronischem Weg: Die Klage kann auch mit qualifizierter elektronischer Signatur durch Zuleitung über folgenden Zugang erhoben werden: Einreichung über das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Verwaltungsgerichts Lüneburg, EGVP-Adresse: govello- 1262097630893-000201650. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrage Rahn