Preisliste gültig ab 01.07.2015



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Wochenseminar vom 6. bis 10. April 2015

Transkript:

Preisliste gültig ab 01.07.2015 Boxenmiete (monatlich): Heu/Stroh/Wasser/Wiese/Strom: 120,00 Pferd Gesamt: 170,00 Heu/Wasser/Wiese/Strom: 90,00 Pferd Gesamt: 140,00 Heu/Stroh/Wasser/Wiese/Strom 100,00 Pony Gesamt: 150,00 Leermiete (Bereitstellung der Box) 50,00 Die Einstallung kann zu jedem Kalendertag in vorheriger Absprache mit dem Stallbeauftragten geschehen. Die Boxenmiete wird immer ab dem ersten oder dem fünfzehnten Kalendertag des jeweiligen Monats berechnet. Nach Einstallung wird die Boxenmiete zum dritten Werktag des Monats fällig. Voraussetzung: Alle Pferde/ Ponys die auf der Anlage eingestallt werden, sind Anlagennutzungsgebühr pflichtig. Alle Pferde/Ponys müssen über die Grundimmunisierung verfügen, sie dürfen keine ansteckenden Krankheiten haben und müssen entwurmt sein. Die weitere regelmäßige Entwurmung entscheidet der Stallwart, die Kosten hat der Einstaller zu tragen. Der Pferdepass muss zur Vorlage bereitgehalten werden!

Schlüsselpfand für Stall oder Halle: Wer einen Stall- oder Hallenschlüssel benötigt, muss einen Pfand von 20,00 pro Schlüssel hinterlegen und eine Unterschrift dafür leisten. Bei minderjährigen Mitgliedern muss dies ein Erziehungsberechtigter tun. Der Schlüssel ist bei Austritt aus dem Reitverein innerhalb von 14 Tagen beim Schlüsselwart abzugeben. Das Pfand wird dann erstattet. Der Verlust eines Schlüssels muss umgehend bei einem Vorstandsmitglied gemeldet werden. Die Kosten die für eine evtl. notwendige Erneuerung der Schließanlage anfallen, muss der Schädigende tragen. Mitgliedsbeiträge: Vierteljährlich Erwachsene 35,00 Jugendliche 20,00 (Unter 18 Jahren, Auszubildende während der 1. Ausbildung und Studenten) Familienmitgliedschaft 50,00 Fördermitglieder 15,00 (Keine Anlagennutzung/ keine Turniereintragung) Kurzmitgliedschaft (für 3 Monate nur einmalig möglich!) 50,00 (ausgenommenen der Schüttenhoffgesellschaft, dieser wird eine Kurzmitgliedschaft für 6 Monate gewährt!) 100,00 Aufnahmegebühr 80,00 Die Aufnahmegebühr wird einmalig bei Erwachsenen (ab dem 18. Lebensjahr bzw. mit Abschluss der 1. Berufsausbildung) fällig. Sie kann einmalig oder vierteljährlich mit dem Mitgliedsbeitrag in 20 Raten gezahlt werden. Jugendliche die länger als 1 Jahr Mitglied sind und bei denen nicht im Rahmen einer Familienmitgliedschaft bereits eine Aufnahmegebühr entrichtet wurde sind laut Satzung verpflichtet, mit Vollendung des 18. Lebensjahres und bei eigenem Einkommen eine Aufnahmegebühr von 40,00 uro zu zahlen.

Pferdeanlagennutzungsgebühr: Vierteljährlich 1. Pferd/ Pony 30,00 2. Pferd/ Pony 25,00 3. Pferd/ Pony 20,00 jedes weitere Pferd/ Pony ebenfalls 10,00 Zur Pferdenutzung ist zu sagen, dass jedes Pferd/ Pony, das auf der Anlage eingestallt/geritten/ bewegt wird mit Namen und Lebensnummer angegeben werden muss. Zudem sollte zum Antrag eine Kopie über eine aktuelle Pferdehaftpflichtversicherung vorgelegt werden. Sollte keine Haftpflichtversicherung vorhanden sein, müssen auftretende Schäden selbst getragen werden! Anmeldung der Pferde/ Ponys erfolgt schriftlich beim Schriftführer! Jedes Pferd/ Pony kann vierteljährlich an/ abgemeldet werden. Innerhalb eines Quartals ist es jedoch nicht möglich Pferde/ Ponys untereinander zu tauschen! Mitgliedsbeiträge sowie Pferdenutzungsbeiträge werden vierteljährlich vom Konto eingezogen! Ab 1.01.2014 erfolgt dies per SEPA Lastschriftverfahren. Einzugsermächtigungen bitten wir beim Kassenwart vorzulegen. Bei Minderjährigen erfolgt dies durch die/den Erziehungsberechtigten! Die Mitgliedschaft im Reiterverein Weser Solling e. V. kann jeweils zum Ende des Jahres beendet werden. Dies bedarf der fristgerechten, schriftlichen Kündigung zum 15. November des Jahres.

Arbeitsstunden Um den Verein zu unterstützen ist jedes Mitglied, ab dem 18. Lebensjahr verpflichtet, 15 Arbeitsstunden im Jahr zu leisten. Die Arbeitsstunden können auf zweite Personen übertragen werden. Die Liste über die Arbeitsstunden wird vom Gerätewart geführt. Arbeitsstunden, die außerhalb von offiziellen Arbeitseinsätzen eingetragen werden, müssen in die Miniarbeitseinsatzliste eingetragen werden. Jede nicht geleistete Arbeitsstunde wird nach Ablauf des Jahres mit 10,00 in Rechnung gestellt. Stunden, die im Rahmen des dreitägigen Reitturniers geleistet werden, können nicht in die Liste der geleisteten Arbeitsstunden aufgenommen werden. Es ist erwünscht, dass Kinder und Jugendliche an den ausgeschriebenen Arbeitseinsätzen teilnehmen. Die Arbeit wird altersgerecht zugeteilt. Fremdreiter Bei einer Anlagennutzung durch einen vereinsfremden Reiter wird eine Nutzungsgebühr von 8 Euro/ pro Stunde fällig. Die Anlagennutzung muss bei einem Vorstandsmitglied angekündigt werden. An offiziellen Terminen, wie Lehrgängen/ Fortbildungen fällt keine Anlagennutzungsgebühr für Fremdreiter an. Der Pferdepass ist vor Nutzung bereit zu halten. Korrekturreiter Soll ein angemeldetes Pferd/ Pony von einem vereinsfremden Reiter Korrektur geritten werden, so wir deine Gebühr von 4 uro / pro Stunde fällig. Das Korrekturreiten muss ebenfalls bei einem Vorstandsmitglied angemeldet werden. Dort sind auch die Gebühren zu entrichten. Fremdes/ nicht im Verein angemeldetes Pferd/ Pony auf der Anlage nutzen Soll ein nicht im Verein angemeldetes Pferd/ Pony auf der Reitanlage bewegt werden, wird eine Gebühr von 5 uro / pro Stunde fällig. Dieses muss ebenfalls bei einem Vorstandsmitglied angemeldet und die Gebühr bezahlt werden.

Reiterstübchen Das Reiterstübchen kann gemietet werden. Der Termin ist beim Stübchenwart anzumelden und wird dann vom Stübchenwart in den Jahreskalender eingetragen. Vor der Vermietung findet eine Schlüsselübergabe statt. Hierbei ist auch der Mietvertrag des Stübchens zu unterzeichnen. Kosten Miete: 100,00 + Endreinigung (falls gewünscht) 30,00 Nach der Stübchennutzung muss eine Übergabe mit dem Stübchenwart am Folgetag stattfinden. Toiletten sowie Stübchen sind sauber und intakt zu hinterlassen. Müll in jeglicher Form kann nicht über den Reiterverein entsorgt werden, sonder muss selbst entsorgt werden. Bei Beschädigungen des Stübchens oder der Toilettenanlage muss umgehend ein Vorstandsmitglied informiert werden. Ggf. entstandene Schäden sind auf Kosten des Mieters zu begleichen. Ort/ Datum... der Vorstand