Schriftliche Anfrage. des Abgeordneten Maik Penn (CDU) Vormünder für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge. Drucksache 18 /

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Transkript:

Drucksache 18 / 11 949 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Maik Penn (CDU) vom 31. Juli 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 02. Aug. 2017) zum Thema: Vormünder für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge und Antwort vom 14. August 2017 (Eingang bei Abgeordnetenhaus am 15. August 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28.

Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Herrn Abgeordneten Maik Penn (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/11949 vom 31.07.2017 über Vormünder für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (nachfolgend UMF) gibt es aktuell in Berlin? Zu 1.: Zum Stichtag 31.07.2017 befanden sich 1.611 unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (UMF) in Berlin, davon 185 in der Obhut des Landesjugendamtes und 1.426 in der Zuständigkeit der Bezirke. 2. Wie hat sich diese Zahl seit September 2015 monatsweise entwickelt? Zu 2.: Eine monatliche statistische Erfassung der Anzahl der UMF ist erst ab November 2015 möglich. Landesjugendamt Bezirke Gesamt Nov. 15 849 2.610 3.459 Dez. 15 1.249 2.450 3.699 Jan. 16 1.637 2.117 3.754 Febr. 16 1.496 2.005 3.501 März 16 1.526 1.938 3.464 Apr. 16 1.458 1.917 3.375 Mai 16 1.446 1.777 3.223

- 2 - Juni 16 1.265 1.617 2.882 Juli 16 1.053 1.604 2.657 Aug. 16 967 1.466 2.433 Sept. 16 821 1.497 2.318 Okt. 16 747 1.539 2.286 Nov. 16 683 1.556 2.239 Dez. 16 644 1.606 2.250 Jan. 17 567 1.556 2.123 Febr. 17 477 1.535 2.012 März 17 379 1.532 1.911 Apr. 17 287 1.497 1.784 Mai 17 237 1.484 1.721 Juni 17 219 1.440 1.659 Juli 17 185 1.426 1.611 3. Wie viele Amtsvormünder für UMF gibt es in Berlin? Zu 3.: Mit Stichtag 31.07.2017 sind im Fachdienst Amtsvormundschaften/Amtspflegschaften beim Jugendamt Steglitz-Zehlendorf für die Personengruppe UMF13,8 Vollzeitäquivalente (VZÄ) tätig. Die Aufgabe wird dort regionalisiert für alle bezirklichen Jugendämter wahrgenommen. 4. Wie viele UMF betreut ein Amtsvormund durchschnittlich? Zu 4.: Im Jahr 2016 konnte durch eine Personalaufstockung die durchschnittliche Fallzahl deutlich gesenkt werden. Zum Stichtag 31.07.2017 beläuft sie sich noch auf 52 Amtsvormundschaften/Amtspflegschaften je VZÄ. Aufgrund der rückläufigen Einreisezahlen der UMF ist zu erwarten, dass sie bis zum Ende des Jahres weiter sinken wird. 5. Wie viele Vereinsvormünder (wie z.b. die Caritas) für UMF gibt es in Berlin? Zu 5.: Die Aufgabe der Vereinsvormundschaften wird von 8,25 VZÄ wahrgenommen. 6. Wie viele UMF betreut ein Vereinsvormund durchschnittlich? Zu 6.: Den Vereinen werden je VZÄ maximal 50 Vormundschaften übertragen, wobei die durchschnittliche Fallzahl knapp darunter liegt.

- 3-7. Werden Vereinsvormünder für ihre Tätigkeit für UMF vergütet? Wenn ja, mit welchem monatlichen Betrag pro UMF? Zu 7.: Vereinsvormünder sind bei dem jeweiligen Vormundschaftsverein angestellt und werden von diesem nach entsprechendem Haustarifvertrag vergütet. Die Vormundschaftsvereine erhalten für jeweils 50 Mündel im Rahmen einer Zuwendungsfinanzierung einen Pauschalbetrag von 70.000 EUR (entsprechend den Kosten eines Amtsvormundes) jährlich. Die Verwendung im Einzelnen obliegt den Trägern. Eine fallbezogene Abrechnung erfolgt nicht. 8. Wie viele ehrenamtliche Vormünder für UMF gibt es in Berlin? Zu 8.: Da der Prozess zwischen Schulung, passgenauer Vermittlung/Matching und Bestallung durch das Familiengericht fließend ist, kann hier keine singuläre Zahl aufgeführt werden. Im Jahr 2016 fanden organisiert vom Netzwerk Vormundschaft 17 Informationsveranstaltungen für interessierte Bürgerinnen und Bürger mit 345 Teilnehmerinnen und Teilnehmern, 41 Schulungsmodule mit 794 Teilnehmerinnen und Teilnehmern und 17 Reflexionsrunden mit 235 bereits geschulten Teilnehmerinnen und Teilnehmern statt. 9. Wie viele UMF betreut ein ehrenamtlicher Vormund im Schnitt? Zu 9.: Ein ehrenamtlicher Einzelvormund betreut in der Regel ein Mündel, im Falle von Geschwisterkindern manchmal auch 2-3 Mündel. 10. Beabsichtigt der Senat, die Rolle der ehrenamtlichen Vormünder zu stärken? Wenn ja, in welcher Form? Zu 10.: Die für Jugend und Familie zuständige Senatsverwaltung fördert die Akquise, Schulung, Beratung und Begleitung von ehrenamtlichen Einzelvormündern und unterstützt die Implementierung einer nachhaltigen Organisationsstruktur im Bereich der ehrenamtlichen Einzelvormundschaft als sogenannte 3. Säule im Vormundschaftswesen neben den Vereinsvormundschaften und zur Ergänzung/Entlastung der bezirklichen Amtsvormundschaften. Mit dieser Aufgabe ist das Netzwerk Vormundschaft betraut, in dem die Vormundschaftsvereine XENION - Psychosoziale Hilfen für politisch Verfolgte e.v./akinda, der Caritasverband für das Erzbistum Berlin und das Nachbarschaftsheim Schöneberg e.v./cura zusammengeschlossen sind. Auf der gemeinsamen Homepage www.netzwerkvormundschaft.de können sich interessierte Bürgerinnen und Bürger sowie die Fachöffentlichkeit informieren und direkt in Kontakt mit den Vormundschaftsvereinen treten. Durch das Projekt Netzwerk Vormundschaft würdigt der Senat aktiv eine breite Bereitschaft in der Gesellschaft, sich im Rahmen der Willkommenskultur ehrenamtlich zu engagieren und Verantwortung zu übernehmen.

- 4-11. Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um als Vormund für UMF in Frage zu kommen? Zu 11.: Die Voraussetzungen für die Auswahl und Bestellung eines Vormundes richten sich nach den Bestimmungen der 1773 ff. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Das Familiengericht soll eine Person auswählen, die nach ihren persönlichen Verhältnissen und ihrer Vermögenslage sowie nach den sonstigen Umständen zur Führung der Vormundschaft geeignet ist. Hierbei sind sowohl der Wille der Eltern - soweit ermittelbar - als auch der des unbegleiteten minderjährigen Flüchtlings sowie sein religiöses Bekenntnis zu berücksichtigen. Ein rechtsfähiger Verein kann bestellt werden, wenn eine Eignungsbestätigung von der für Jugend und Familie zuständigen Senatsverwaltung vorliegt und eine als ehrenamtlicher Einzelvormund geeignete Person nicht vorhanden ist. Bei Vorliegen der gleichen Fallkonstellation kann das Familiengericht auch das Jugendamt zum Vormund bestellen. Die Bestellung erfolgt durch Beschluss des Familiengerichtes. Der Vormund hat das Recht und die Pflicht für die Person und das Vermögen des Mündels zu sorgen und das Mündel zu vertreten. Er hat mit ihm mindestens einmal im Monat in dessen üblicher Umgebung persönlichen Kontakt zu halten. Im Fall einer Inobhutnahme vertritt das mit der Betreuung und Versorgung des jungen Flüchtlings beauftragte Jugendamt bis zur Bestellung einer Vormundschaft seine Interessen. Berlin, den 14. August 2017 In Vertretung Sigrid Klebba Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie