Vorbemerkung Hier finden Sie ausschließlich Informationen zu verschiedenen multiresistenten Erregern (MRE).

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Transkript:

Information: MRSA WZ-IN-009 V01 MRSA gültig bis: 19.03.2021 Seite 1 von 5 Vorbemerkung Hier finden Sie ausschließlich Informationen zu verschiedenen multiresistenten Erregern (MRE). Zum Umgang mit MRE in verschiedenen Einrichtungen verweisen wir auf unsere Verfahrensstandards: WZ-VS-001: Multiresistente Erreger im Krankenhaus WZ-VS-002: Multiresistente Erreger in ambulanten Einrichtungen WZ-VS-003: Multiresistente Erreger im Pflege- und Altenheim WZ-VS-007: Multiresistente Erreger in der podologischen Praxis 1. MRSA 1.1 Definition Staphylococcus aureus ist ein häufiger Erreger von bakteriellen Infektionen. Bei MRSA oder ORSA handelt es sich um Beta-Laktamantibiotika-resistente Varianten des Bakteriums Staphylococcus aureus. Das Kürzel MRSA bezeichnet den Methicillin-resistenten Staphylococcus aureus. Erstmals wurde die Resistenz eines Staphylococcus aureus gegen Methicillin (ein Penicillin) 1961 in den USA beschrieben. Heutzutage ist bekannt, dass der MRSA noch eine Vielzahl an weiteren Resistenzen und Unempfindlichkeiten aufweisen kann. Die Unterscheidung in MRSA und ORSA, ein Kürzel, das den Oxacillin-resistenten Staphylococcus aureus bezeichnet, wird heutzutage nicht mehr vorgenommen. Viele Stämme dieses Erregers sind nicht nur gegen alle Beta-Laktamantibiotika (Penicilline, Cephalosporine, Carbapeneme) resistent, sondern mehrfach unempfindlich (multiresistent) gegen viele Antibiotikaklassen, z. B. Chinolone und Makrolide. Deshalb wird MRSA häufig auch als Multi-resistenter Staphylococcus aureus bezeichnet. Allerdings ist zu konstatieren, dass er von allen MRE am besten zu behandeln ist. Unterschieden werden die Untergruppen HA-MRSA (hospital acquired MRSA), LA-MRSA (livestock associated MRSA) und CA-MRSA (community acquired MRSA): HA-MRSA bzw. vormals hmrsa = häufig vorkommende MRSA-Stämme, die vor allem in stationären Einrichtungen auftreten und die bevorzugt im Zuge medizinisch-pflegerischer Maßnahmen übertragen werden. Die nachfolgenden Ausführungen nehmen nur auf HA-MRSA Bezug, wenn das Kürzel MRSA verwendet wird. LA-MRSA bzw. vormals lmrsa = mit der (Nutz-)Tierhaltung in Zusammenhang stehende MRSA- Stämme, die vor allem Personen betreffen, die einen beruflichen Umgang mit (Nutz-)Tieren haben (z. B. Bauern, Veterinäre). Die Eigenschaften von LA-MRSA sind denen von CA-MRSA weitgehend gleichzusetzen. CA-MRSA bzw. vormals cmrsa = bislang in Deutschland selten vorkommende MRSA-Stämme, die unabhängig von Krankenhausaufenthalten und ohne Bindung an medizinisch-pflegerische Maßnahmen schwere Infektionen, wie nekrotisierende Pneumonien oder ausgedehnte Abszesse, mit tödlichem Ausgang hervorrufen, letzteres vor allem durch Stämme mit dem Pathogenitäts-Merkmal Panton- Valentine-Leukozidin (PVL + ). In neuerer Zeit werden allerdings alle MRSA, deren Träger nicht im Krankenhaus oder einem Pflegeheim betreut wurden, als CA-MRSA bezeichnet. 1.2 Klinik 1.2.1 Kolonisation MRSA führt zu einer Besiedlung (Kolonisation) der Haut und/oder der Schleimhaut, was meist unbemerkt bleibt und zunächst keinen Krankheitswert hat. Im Zusammenhang mit bestimmten invasiven Maßnahmen, wie künstlicher Beatmung, operativen Eingriffen oder Infusionstherapie kann das Vorhandensein von MRSA zu schwerwiegenden und relativ schlecht therapierbaren Infektionen führen. 1.2.2 Infektion Das Spektrum der Infektionen ist groß, nur bei Harnwegsinfektionen ist Staphylococcus aureus deutlich abgeschlagen. Typische Infektionen sind Wundinfektionen, auch postoperativ, Implantatinfektionen, inklusive Katheter aller Art und beatmungsassoziierte Pneumonien. Meningitiden sind im Gegensatz zur Bakteriämie und zur Sepsis eher selten. 1.2.3 Lokalisationen Menschliche und tierische Schleimhäute Erstellt/Revidiert: Standardgruppe WZHH Überprüft: Leiter der Standardgruppe Freigegeben: 1. Vorsitzender WZHH Datum: 14.02.2019 Datum: 20.03.2019 Datum: 20.03.2019

Nase, Rachenraum, exsudierende Wunden, Leistenregion, Perinealregion, Achseln und Hautfalten ZVK, Dialyse-Shunt, Port, Katheter und sonstige invasive Zugänge (vor allem deren Eintrittsstellen) 1.2.4 Übertragung Schmier- und Tröpfcheninfektion Hände als Hauptübertragungsweg durch direkten Kontakt im medizinischen Bereich, vor allem durch die Hände von Patienten und Personal; Beladung oft durch Oberflächen im patientennahen Bereich Kontaminierte Gegenstände, wie Pflegeartikel und andere Medizinprodukte Eine sach- und fachgerechte Händedesinfektion und das zusätzliche Tragen von Einmalhandschuhen unterbrechen die Infektionskette effektiv. Das Hauptaugenmerk liegt daher auf Durchführung und Einhaltung der sach- und fachgerechten Hygienemaßnahmen (insbesondere Händedesinfektion) und dem Tragen von Schutzkleidung. 1.2.5 Risikogruppen Grundsätzlich kann jeder mit MRSA besiedelt sein. Eine Infektionsgefahr ist aber nur bei Menschen gegeben, die eine lokale (z. B. durch chronische Wunden, ekzematöse Haut) oder eine generalisierte Abwehrschwäche (z. B. durch hohes Alter, Mangelernährung, Diabetes mellitus, chronische Atemwegserkrankungen oder Früh-/Neugeborene) haben. Laut dem Robert Koch-Institut (2014, Empfehlungen zur Prävention und Kontrolle von Methicillin-resistenten Staphylococcus aureus-stämmen (MRSA) in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen) besteht ein erhöhtes Risiko für eine MRSA-Kolonisation bei Aufnahme in ein Krankenhaus, wenn folgende Faktoren vorliegen: 1. Patienten mit bekannter MRSA-Anamnese, 2. Patienten aus Regionen/Einrichtungen mit bekannt hoher MRSA-Prävalenz (z. B. Einrichtungen in Ländern mit hoher MRSA-Prävalenz oder Einrichtungen mit bekannt hoher MRSA-Prävalenz in Deutschland), 3. Dialysepatienten, 4. Patienten mit einem stationären Krankenhausaufenthalt (> 3 Tage) in den zurückliegenden zwölf Monaten (in einem Krankenhaus in Deutschland oder anderen Ländern), 5. Patienten, die regelmäßig (beruflich) direkten Kontakt zu MRSA haben, z. B. Personen mit Kontakt zu landwirtschaftlichen Nutztieren (z. B. Schweine, Rinder, Geflügel), 6. Patienten, die während eines stationären Aufenthaltes Kontakt zu MRSA-Trägern hatten (z. B. Unterbringung im selben Zimmer), 7. Patienten mit chronischen Hautläsionen (z. B. Ulkus, chronische Wunden, tiefe Weichgewebeinfektionen), 8. Patienten mit chronischer Pflegebedürftigkeit (z. B. Immobilität, Störungen bei der Nahrungsaufnahme/Schluckstörungen, Inkontinenz) und einem der nachfolgenden Risikofaktoren: Antibiotikatherapie in den zurückliegenden sechs Monaten, Liegende Katheter (z. B. transurethraler Blasenverweilkatheter, PEG-Sonde, Trachealkanüle) 1.2.6 Diagnostik 1.2.6.1 Stationärer Bereich Die Durchführung eines Abstrichs ist mit dem behandelnden Arzt zu klären. Grundsätzliche diagnostische Abstrichentnahme bei Patienten, wenn der zuletzt durchgeführte Abstrich > 14 Tage (ggf. vier Wochen) alt ist und diese: aus einer Einrichtung mit bekanntem MRSA-Vorkommen verlegt werden eine MRSA Anamnese haben einer Langzeit-Antibiotikum-Therapie ausgesetzt sind einer längeren intensivmedizinischen Behandlung unterzogen waren ggf. zwei und mehr der anderen Risikofaktoren (s. o.) aufweisen zusätzliche Verdachtsmomente, z. B. Neuaufnahme Wundpatient in Klinik, aufweisen. Das mikrobiologische Screening ist Bestandteil der Diagnostik. Abstrichentnahme: Kombinierter Nasen-/Rachenabstrich Zusätzlich aus chronischen Wunden (inkl. ekzematöse Hautareale, Ulzera) oder WZ-IN-009 V01 MRSA Seite 2 von 5

Kathetereintrittsstellen Ggf. zusätzlich aus der Leistenregion, Perinealregion, aus Achseln und Hautfalten Da sich die Abstrichtupfer je nach Nachweisverfahren (MRSA-Schnelltest, Kultur) unterscheiden können, sind die Anweisungen des Labors strikt einzuhalten. Der PCR-Schnelltest kann zwischen lebend und tot nicht unterscheiden und ist damit ungeeignet für die Kontrolle eines Sanierungserfolges. 1.2.6.2 Ambulanter Bereich Der gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat zur ambulanten Sanierungsbehandlung von Trägern des Methicillin-resistenten Staphylococcus aureus (MRSA) am 22. November 2012 zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) Folgendes beschlossen: Es besteht eine Leistungspflicht der GKV im Rahmen des derzeit geltenden Leistungsrechts gemäß 23 bzw. 27 SGB V bei: Personen mit positivem MRSA-Nachweis (sog. MRSA-Träger ), die zwei oder mehr der nachfolgenden Risikofaktoren aufweisen: Hautulkus, Gangrän, chronische Wunden oder tiefe Weichteilinfektionen Dialysepflicht Liegende Katheter (z. B. transurethraler Blasenverweilkatheter, PEG-Sonde) Antibiotikatherapie in den zurückliegenden sechs Monaten Damit soll vor allem eine ambulante Fort- und Abschlussbehandlung von im Krankenhaus begonnenen Therapiemaßnahmen (Sanierungsmaßnahmen) bei einer MRSA-Besiedlung oder MRSA-Infektion sichergestellt werden. Als Voraussetzung zur Abrechnung der ärztlichen Leistungen ist die Teilnahme der Ärztinnen und Ärzte an einer MRSA-Zertifizierung vorgesehen (Quelle: Niedersächsisches Landesgesundheitsamt (NLGA)/Bewertungsausschuss nach 87 Absatz 1 Satz 1 SGB V). Das mikrobiologische Screening (Achtung: methodengerechten Tupfer verwenden, Labor fragen) ist Bestandteil der Diagnostik. Abstrichentnahme: Kombinierter Nasen-/Rachenabstrich Zusätzlich aus chronischen Wunden (inkl. ekzematöse Hautareale, Ulzera) oder Kathetereintrittsstellen Ggf. zusätzlich aus der Leistenregion, Perinealregion, aus Achseln und Hautfalten Zudem hat der G-BA im Januar 2014 den Beschluss gefasst, dass die ambulante MRSA- Eradikationstherapie zukünftig im Rahmen der häuslichen Krankenpflege für bestimmte Patientengruppen zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) verordnet werden kann. Im Leistungsverzeichnis der Richtlinie Häuslichen Krankenpflege ist nach der Nummer 26 eine neue Nummer 26a eingefügt. 1.2.7 Therapie Bei Wunden erfolgt eine lokale antiseptische Therapie nach ärztlicher Anordnung. Systemisch wird Vancomycin i. v. gegeben, alternativ Linzolid, das auch oral zur Verfügung steht. Fosfomycin wird als Kombinationspartner bei Knochenbeteiligung gegeben. Bei Biofilm auf Endoprothesen wird Rifampicin eingesetzt. Zunehmend wird Cotrimoxazol empfohlen, das gleichfalls oral gegeben werden kann. 1.2.8 Sanierung Sanierung mit antibakteriellen Wirkstoffen (Nachweis über klinische Wirksamkeit muss vorliegen): Geeignete Antiseptika und Wundauflagen Bei Befall der Nase: Applikation von Mupirocin Nasensalbe 3 x tgl. über mind. fünf Tage, bei einer Resistenz gegenüber Mupirocin auf dafür zugelassene Zubereitungen, z. B. auf Octenidinbasis, ausweichen. Laut der RKI-Empfehlung (2014) wurde für einige Antiseptika (Chlorhexidin und Polihexanid) gezeigt, dass sie durch Mucin, ein Bestandteil des nasalen Sekretes, inaktiviert werden. Bei Befall des Rachenraums: Mundspülungen/Gurgeln mit antiseptischen Lösungen (z. B. mit Octenidin oder Chlorhexidin) 3 x tgl. über mindestens fünf Tage; Zahnprothesen mit wirksamen Produkten (z. B. auf Octenidinbasis) desinfizieren. Ist eine Mundspülung nicht möglich, kann eine Mundpflege mit den Produkten durchgeführt werden. Ganzkörperwaschung mit antiseptischen Waschlotionen 1 x tgl. (z. B. mit Octenidindihydrochlorid, Polihexanid) unter Beachtung der erforderlichen Einwirkzeit, inklusive der Haare. WZ-IN-009 V01 MRSA Seite 3 von 5

Bettwäsche und Kleidung (sollte bei der Durchführung der antiseptischen Körperpflege gewechselt werden) mit VAH (Verbund für angewandte Hygiene) gelisteten desinfizierendem Waschmittel bei mind. 60 C waschen. Betroffene und Angehörige in hygienischer Händedesinfektion anleiten. Grundsätzlicher Verzicht auf: z. B. Deoroller, Lippenstift, Puderdosen. Nutzung von Einmalzahnbürsten und -rasierern und -kämmen. Ende der Therapie: Abstrichentnahme drei Tage nach der letzten Sanierungsmaßnahme und an drei aufeinanderfolgenden Tagen; wenn alle drei Abstriche negativ sind, gilt die Therapie als erfolgreich. Weitere Folgekontrollen (z. B. nach sechs Monaten) sind notwendig. Zusätzlich beim infizierten Personal: wiederholter Abstrich nach zehn Tagen, vier Wochen und drei Monaten (Betriebsarzt). 1.2.9 Suppression Bei einer Suppression wird präoperativ, perioperativ und postoperativ bis zum Ziehen von ggf. vorhandenen Drainagen Octenidin-Nasensalbe verabreicht. Ziel ist es, Staphylococcus aureus- (und damit MRSA-) Infektionen postoperativ zu minimieren. Hinweise Aufgrund der komplexen Problematik wird an dieser Stelle auf die detaillierten Darstellungen der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO) Infektionsprävention in Heimen Stand 2005 sowie auf Ziffer 5 und Anhang 3 der TRBA 250 hingewiesen. Weiterhin KRINKO 2018: Prävention postoperativer Wundinfektionen. Patienten- und Angehörigenbroschüre vom Wundzentrum Hamburg e.v.: MRSA Antibiotika-unempfindliche Bakterien, Informationen für Betroffene und Angehörige Quellen und informative Homepages: Deutsche Gesellschaft für Krankenhaushygiene (DGKH) e.v. Sektion Hygiene in der ambulanten und stationären Kranken- und Altenpflege/Rehabilitation (2016): Maßnahmenplan für multiresistente gramnegative Erreger (MRGN) in Gesundheits-/Pflege und Betreuungseinrichtungen, 2/2016, www.dgkh.de Empfehlung der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO) beim Robert Koch-Institut (2014): Empfehlungen zur Prävention und Kontrolle von Methicillin-resistenten Staphylococcus aureus-stämmen (MRSA) in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen, Bundesgesundheitsblatt 2014; 57:696-732, DOI 10.1007/s00103-014-1980-x, Springer-Verlag 2014 Hygienemaßnahmen bei Infektion oder Besiedlung mit multiresistenten gramnegativen Stäbchen. Bundesgesundheitsblatt 2012; 55:XXX. DOI 10.1007/s00103-012-1549-5. Springer-Verlag 2012 RKI-Richtlinie: keine MRSA-Sanierung bei diabetischen Fußsyndrom Quelle https://www.rki.de/de/content/infekt/epidbull/merkblaetter/ratgeber_staphylokokken_mrsa.html Empfehlung der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention beim Robert Koch-Institut (RKI)Robert-Koch-Institut (2005): Infektionsprävention in Heimen, Bundesgesundheitsblatt - Gesundheitsforschung -Gesundheitsschutz 2005; 48:1061 1080, DOI 10.1007/s00103-005-1126-2, Springer Medizin Verlag 2005 Deutsche Gesellschaft für Krankenhaushygiene (DGKH) e.v. Sektion Hygiene in der ambulanten und stationären Kranken- und Altenpflege/Rehabilitation (2009): Maßnahmenplan für MRSA in Gesundheitseinrichtungen, S. 1-14, 7/2009, www.dgkh.de Empfehlung der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO) beim Robert Koch-Institut (2014): Empfehlungen zur Prävention von Methicillin-resistenten Staphylococcus aureus- Stämmen (MRSA) in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen Bundesgesundheitsblatt 2014; 57:696 732, DOI 10.1007/s00103-014-1980-x, Springer-Verlag Berlin Heidelberg 2014 WZ-IN-009 V01 MRSA Seite 4 von 5

Hygienemaßnahmen bei Infektion oder Besiedlung mit multiresistenten gramnegativen Stäbchen. Bundesgesundheitsblatt Gesundheitsforschung Gesundheitsschutz 2012; 55:XXX. DOI 10.1007/s00103-012-1549-5. Hygienemaßnahmen zur Prävention der Infektion durch Enterokokken mit speziellen Antibiotikaresistenzen Bundesgesundheitsbl 2018 61:1310 1361 https://doi.org/10.1007/s00103-018-2811-2 Empfehlung der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention beim Robert Koch-Institut (RKI)Robert-Koch-Institut (2005): Infektionsprävention in Heimen, Bundesgesundheitsblatt Gesundheitsforschung -Gesundheitsschutz 2005 48:1061 1080, DOI 10.1007/s00103-005-1126-2, Springer Medizin Verlag 2005 TRBA 250 (Technische Regeln für Biologische Arbeitsstoffe), Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege, http://www.baua.de/de/themen-von-a-z/biologische- Arbeitsstoffe/TRBA/TRBA-250.html Verbund für Angewandte Hygiene e.v. (VAH): Desinfektionsmittel-Liste des VAH, mhp-verlag Wiesbaden, erscheint jährlich aktualisiert, gültig in der jeweils jüngsten Ausgabe. erstellt / überarbeitet Geprüft auf Richtigkeit / Inhalt Freigabe im Wundzentrum 14.02.2019 20.03.2019 20.03.2019 Freigabe und Inkraftsetzung Standardgruppe des Wundzentrum Hamburg e.v. Dr. Pflugradt Ltg. Standardgruppe Dr. Münter 1. Vorsitzender WZHH PDL Ärztliche Leitung WZ-IN-009 V01 MRSA Seite 5 von 5