WIEN ENERGIE GmbH, Sicherheitstechnische Prüfung der. Baumkontrollmaßnahmen

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Transkript:

TO 5 KONTROLLAMT DER STADT WIEN Rathausstraße 9 A-1082 Wien Tel.: 01 4000 82829 Fax: 01 4000 99 82810 e-mail: post@kontrollamt.wien.gv.at www.kontrollamt.wien.at DVR: 0000191 KA V - GU 205-1/11 WIEN ENERGIE GmbH, Sicherheitstechnische Prüfung der Baumkontrollmaßnahmen Tätigkeitsbericht 2010

KA V - GU 205-1/11 Seite 2 von 13 KURZFASSUNG Die sicherheitstechnische Kontrolle des Baumbestandes auf den Liegenschaften der WIENSTROM GmbH, der WIEN ENERGIE Gasnetz GmbH und der Fernwärme Wien Gesellschaft m.b.h. und die damit verbundene Verkehrssicherungspflicht werden von den geprüften Stellen in unterschiedlicher Intensität und Qualität wahrgenommen. Die WIENSTROM GmbH und die Fernwärme Wien Gesellschaft m.b.h. haben zugesagt, künftig den Baumbestand auf ihren Liegenschaften gemäß den gesetzlichen Auflagen und entsprechend dem Stand der Technik regelmäßig zu überprüfen, einen Baumkataster zu erstellen und die erforderlichen Sicherungsmaßnahmen umgehend durchführen zu lassen. Die WIEN ENERGIE Gasnetz GmbH hatten bereits alle Maßnahmen gesetzt, um die Verkehrssicherheit des Baumbestandes auf ihren Liegenschaften zu gewährleisten.

KA V - GU 205-1/11 Seite 3 von 13 INHALTSVERZEICHNIS 1. Allgemeines...4 2. Verkehrssicherungspflicht...4 3. Sicherungsvorkehrungen...5 4. Prüfumfang...5 4.1 Baumbestände der WIENSTROM GmbH...5 4.2 Baumbestände der Fernwärme Wien Gesellschaft m.b.h....7 4.3 Baumbestände der WIEN ENERGIE Gasnetz GmbH...9 5. Baumbestand der Wohnhausanlagen der WIEN ENERGIE Gasnetz GmbH und der WIENSTROM GmbH...11 6. Schlussbemerkungen des Kontrollamtes...11 Anhang ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS UND ALLGEMEINE HINWEISE...13

KA V - GU 205-1/11 Seite 4 von 13 PRÜFUNGSERGEBNIS 1. Allgemeines Der WIENSTROM GmbH (WS), der WIEN ENERGIE Gasnetz GmbH (WG) und der Fernwärme Wien Gesellschaft m.b.h. (FW) obliegen die Pflege und Erhaltung des Baumbestandes auf ihren Liegenschaften. In diesem Zusammenhang ist der sicherheitstechnischen Kontrolle des Baumbestandes und der damit verbundenen Verkehrssicherungspflicht besonderes Augenmerk zu widmen. 2. Verkehrssicherungspflicht Unter Verkehrssicherungspflicht wird die Verpflichtung der Grundeigentümerin bzw. des Grundeigentümers verstanden, all jene Vorkehrungen zu treffen, damit von ihrem bzw. seinem Grundstück keine Gefahren ausgehen, sowie auch die Verpflichtung, dafür Sorge zu tragen, dass die notwendigen Vorkehrungen zum Schutz Dritter rechtzeitig getroffen werden. Sinngemäß finden die Bestimmungen des 1319 Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) mit folgendem Wortlaut Anwendung: "Wird durch Einsturz oder Ablösung von Teilen eines Gebäudes oder eines anderen auf einem Grundstück aufgeführten Werkes jemand verletzt oder sonst ein Schaden verursacht, so ist der Besitzer des Gebäudes oder Werkes zum Ersatze verpflichtet, wenn die Ereignung die Folge der mangelhaften Beschaffenheit des Werkes ist und er nicht beweist, dass er alle zur Abwendung der Gefahr erforderliche Sorgfalt angewendet habe." Der Begriff "Werk" wird im weiten Sinn verstanden, und der 1319 ABGB wird auf stürzende Bäume und Äste analog angewendet. In 2 Abs. 1 Wiener Baumschutzgesetz ist festgelegt, dass jede Grundeigentümerin bzw. jeder Grundeigentümer verpflichtet ist, den auf seinem Grundstück stockenden Baumbestand zu erhalten. Der Verkehrssicherungspflicht bei Bäumen ist von der Grundeigentümerin bzw. vom Grundeigentümer dann entsprochen, wenn die nach dem Stand der Erfahrung und Technik als geeignet erscheinenden Sicherungsvorkehrungen rechtzeitig getroffen werden.

KA V - GU 205-1/11 Seite 5 von 13 3. Sicherungsvorkehrungen Baumpflege- und die hiefür erforderlichen Baumkontrollmaßnahmen sind nach der seit Mai 2003 geltenden ÖNORM L 1122 - Baumpflege und Baumkontrolle durchzuführen, wonach Bäume in regelmäßigen Abständen durch Fachkundige je nach Entwicklungsstufe, Gefährdungspotential und Zustand einer Sichtkontrolle zu unterziehen sind. Die Sichtkontrolle hat u.a. auch eindeutige Aussagen über die Verkehrssicherheit und den Zeitpunkt der nächsten Kontrolle eines Baumes zu enthalten. Beim Auftreten von Ereignissen besonderer Art, wie abnorme Witterungsereignisse oder Bautätigkeit im Standraumbereich des Baumes ist innerhalb eines angemessenen Zeitraumes ein Kontrollgang vorzusehen. Zur Überprüfung der Verkehrssicherheit von Bäumen sind jährliche Kontrollen anzustreben. Jede Befundung und die ausgeführten Maßnahmen sind zu dokumentieren. 4. Prüfumfang Das Kontrollamt untersuchte, in welcher Weise die WS, die WG sowie die FW ihrer Verkehrssicherungspflicht und der hiezu erforderlichen Dokumentation ihrer Baumbestände nachgekommen sind. Entsprechende Unterlagen der Betriebe wurden eingesehen sowie stichprobenweise Begehungen auf einigen Liegenschaften vorgenommen. 4.1 Baumbestände der WIENSTROM GmbH 4.1.1 In Wien und Niederösterreich befanden sich lt. der WS zum Prüfungszeitpunkt 88 Liegenschaften mit 1.614 Bäumen in ihrem Eigentum. Die WS gab weiters an, diese Bäume aufgrund digitaler Vermessungen durch WS und aufgrund der Daten der Mehrzweckkarte der Stadt Wien zu 100 % koordinativ und planlich erfasst seien. Der Anteil der digitalen Erfassung der Attribute der Bäume (z.b. Stammumfang) betrüge ca. 60 %. Demgegenüber stellte das Kontrollamt fest, dass von einer 100 % vollständigen Erfassung, beispielsweise im Kraftwerk Donaustadt, nicht ausgegangen werden kann. Hierauf wird nachfolgend noch Bezug genommen werden. 4.1.2 Weiters gab die WS an, dass die Verkehrssicherheit des Baumbestandes im Rahmen der jährlich durchzuführenden sicherheitstechnischen Begehungen der baulichen

KA V - GU 205-1/11 Seite 6 von 13 Objekte vom Eigenpersonal mit Sichtkontrollen überprüft wird. Nach außergewöhnlichen Witterungsereignissen fänden gesonderte Kontrollgänge statt. Im Rahmen der jährlichen Begehungen werde der Zustand der besichtigten Objekte (Gebäude) schriftlich festgehalten. Über sicherheitsrelevante Feststellungen den Baumbestand betreffend wird jedoch keine Dokumentation geführt. Vom Kontrollamt war daher festzuhalten, dass keine detaillierten Angaben über den Baumbestand wie Baumart, Stammumfang, Höhe, exakte Angabe der Örtlichkeit und Nummerierung der Bäume, sowie über bereits erfolgte oder notwendige Baumpflegemaßnahmen vorlagen. Derartige Aufzeichnungen wären in einem sogenannten Baumkataster (BK) zu führen. Lediglich für acht Umspannwerke und eine Betriebsstelle wurde zwischen November 2009 und April 2010 von einem Sachverständigen die Ersterfassung des Baumbestandes und die visuellen Verkehrssicherheitskontrollen im Auftrag von WS durchgeführt. Von den hiebei kontrollierten 251 Bäumen wurden 100 als verkehrssicher, 138 als verkehrssicher nach der Durchführung empfohlener Pflegemaßnahmen wie z.b. Dürrholzentfernung, Kronenpflege und Kronensicherungsschnitt sowie 13 als nicht verkehrssicher eingestuft. Dieses Ergebnis ließ erkennen, dass offensichtlich eine Verkehrssicherheitskontrolle des Baumbestandes auf dieser Auswahl der Liegenschaften der WS bereits dringend notwendig war. Stellungnahme der WIENSTROM GmbH: Die Begutachtung durch einen Sachverständigen diente zur Absicherung der fachlichen Einschätzung des Unternehmens im Rahmen der sicherheitstechnischen Begehungen und zur Absicherung der Pflegemaßnahmen. 4.1.3 Das Kontrollamt führte im Kraftwerk Donaustadt und im Umspannwerk Baden an Hand ihm vorgelegter Lagepläne Begehungen durch: Bei der Begehung des Kraftwerkes Donaustadt war zu erkennen, dass auf dem übergebenen Lageplan zwar ein Baumbestand eingezeichnet war, jedoch erfolgte keine Be-

KA V - GU 205-1/11 Seite 7 von 13 nennung der Bäume durch Nummerierung, die Mittelpunkte der Bäume waren koordinativ nicht erfasst und der auf dem Lageplan eingezeichnete Baumbestand entsprach nicht den tatsächlichen vorgefundenen Verhältnissen. Die Begehung des Umspannwerkes in Baden zeigte, dass es sich bei drei von den am Lageplan eingezeichneten 21 Bäumen lediglich um Sträucher handelte und ein vorhandener Baum nicht eingezeichnet war. Eine Benennung der Bäume durch Nummerierung war auch auf diesem Lageplan nicht vorhanden. Vom Kontrollamt war anzumerken, dass bei beiden Begehungen keine Sicherheitsmängel festgestellt wurden, welche auf Totholz oder herabhängende Äste zurückzuführen gewesen wären. Das Kontrollamt empfahl der WS, die Lagepläne zu überarbeiten und richtigzustellen. Zur eindeutigen Auffindung ist hiezu eine Benennung der einzelnen Bäume durch Nummerierung sowohl vor Ort als auch auf Lageplänen unerlässlich. Weiters empfahl das Kontrollamt, dass jährliche Baumkontrollen gemäß der ÖNORM L 1122 durch Fachkundige durchgeführt und alle Bäume künftig in einer entsprechenden Dokumentation, wie z.b. in einem BK erfasst werden sollen. Überdies wurde der WS empfohlen, die notwendigen Vorarbeiten bereits in der Wintersaison 2010/11 zu erbringen, um im Frühjahr 2011 mit den sicherheitstechnischen Baumkontrollen gemäß der ÖNORM L 1122 beginnen zu können. Stellungnahme der WIENSTROM GmbH: Die WS entspricht der Empfehlung des Kontrollamtes und bereitet derzeit die laufende Begutachtung und eine entsprechende Dokumentation vor. 4.2 Baumbestände der Fernwärme Wien Gesellschaft m.b.h. 4.2.1 Die FW erstellte für die Pflege der Grünflächen auf neun ihrer Liegenschaften seit dem Jahr 2003 die Ausschreibung "Grünflächenbetreuung der Objekte der Fernwärme Wien". Im Leistungsverzeichnis (LV) war u.a. das Mähen von Rasenflächen, das Aus-

KA V - GU 205-1/11 Seite 8 von 13 lichten von Strauchgruppen und Hecken, das Entfernen von Laub, die Unkrautentfernung und objektspezifischen Maßnahmen sowie auch die Leistungsposition für den Baumsicherheitsschnitt enthalten. Gemäß der Vorbemerkung für diese Leistungsposition bezog sich der Baumsicherheitsschnitt auf das einmal jährliche Freischneiden von Wegen, Zäunen, Plätzen, Lichtschranken, Stromleitungen u.ä. Die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer (AN) entschied vor Ort über die Notwendigkeit und den Umfang von Schnittmaßnahmen. Diese Leistungsposition wurde von der FW jedoch auch für die von der AN bzw. vom AN als notwendig erachteten Schnittmaßnahmen im Hinblick auf die Verkehrssicherungspflicht herangezogen. Im LV waren von der FW insgesamt 275 Bäume als Gesamtbestand angegeben. Aus den dem Kontrollamt vorliegenden Unterlagen war jedoch zu entnehmen, dass von der rd. doppelten Anzahl von Bäumen - die Müllverbrennungsanlage Pfaffenau war beispielsweise nicht im LV enthalten - ausgegangen werden musste. 4.2.2 Bei der Begehung des Werkes Wien Süd stellte das Kontrollamt fest, dass der Baumbestand 2007 zwar in einem Lageplan erfasst worden war, aber seither keine Aktualisierung erfolgte. Die planliche Darstellung der Abgrenzung einzelner Bäume war durch fehlende Mittelpunktbezeichnungen unübersichtlich und eine Benennung der Bäume durch Nummerierung wurde nicht vorgenommen. Zwei der im Lageplan eingezeichneten Bäume waren nicht mehr vorhanden, wogegen einige Bäume vorgefunden wurden, die nicht im Plan verzeichnet waren. Weiters wiesen einige Bäume große Mengen Totholz auf und im Randbereich von Verkehrsflächen wurden abgestorbene Bäume vorgefunden. 4.2.3 Die FW erklärte, dass der Baumbestand auch im Zuge der jährlich durchzuführenden sicherheitstechnischen Begehungen ihrer baulichen Objekte augenscheinlich kontrolliert wird, dem Kontrollamt konnte darüber jedoch keine Dokumentation vorgelegt werden. Die Aussage der FW, die Bäume wären zu 100 % planlich erfasst, konnte vom Kontrollamt vor Ort nicht bestätigt werden. Es war daher festzuhalten, dass die FW keine unmittelbare, aktuelle Aussage über die genaue Anzahl und den sicherheitstechnischen Zustand der Bäume auf den Grünflächen ihrer Objekte machen konnte.

KA V - GU 205-1/11 Seite 9 von 13 Das Kontrollamt empfahl der FW daher, auf allen ihren Liegenschaften eine genaue planliche Erfassung des Baumbestandes bzw. eine Aktualisierung der vorliegenden Planunterlagen einschließlich der Nummerierung aller Bäume auf den Plänen wie auch vor Ort zu sorgen. Weiters erging die Empfehlung an die FW, einen BK zu erstellen. Einmal jährlich sollen die Bäume gemäß der ÖNORM L 1122 durch fachkundige Personen begutachtet sowie getroffenen Maßnahmen dokumentiert werden. Um die Trennung von Begutachtung und Arbeitsdurchführung sicherzustellen, empfahl das Kontrollamt, die Begutachtung des Baumbestandes und die daraus resultierenden Schnittmaßnahmen nicht von ein und demselben AN durchführen zu lassen. Zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit ihres Baumbestandes empfahl das Kontrollamt der FW, seinen Empfehlungen möglichst umgehend nachzukommen. Stellungnahme der Fernwärme Wien Gesellschaft m.b.h.: Den Empfehlungen des Kontrollamtes wird umgehend nachgekommen und ein BK gemäß ÖNORM L 1122 durch fachkundige Personen erstellt und jährlich aktualisiert werden. Die daraus resultierenden Schnittmaßnahmen werden auch in Zukunft von einem anderen AN durchgeführt und die Bäume auf der Liegenschaft der thermischen Abfallbehandlungsanlage Pfaffenau, neben jenen auf den Liegenschaften der FW, zusätzlich in die Maßnahmen integriert. 4.3 Baumbestände der WIEN ENERGIE Gasnetz GmbH 4.3.1 Die Erhebungen des Kontrollamtes zeigten, dass die WG bis zum Jahr 2008 Baumkontrollen in Form von Sichtkontrollen im Rahmen von Bauwerksprüfungen durchführte. Von Oktober 2008 bis Februar 2009 ließ die WG über ihren Baumbestand in den Gaswerken Leopoldau und Simmering von einer Fachfirma einen BK erstellen. Der Erhaltungszustand der einzelnen Bäume wurde von ihr in so genannten Baumbeurteilungsblättern dokumentiert, in denen jeder Baum mit einer Nummer, mit dem Stammumfang gemessen in 1 m Höhe, mit seiner Gesamthöhe sowie detaillierten Angaben zum Kronen-, Stamm-, und Wurzelbereich und eventuell notwendigen Pflegemaßnahmen erfasst ist.

KA V - GU 205-1/11 Seite 10 von 13 4.3.2 Im Juli 2009 beauftragte die WG auf Basis dieses BK einen Sachverständigen mit der Überprüfung der Verkehrssicherheit von Bäumen im Bereich des Gaswerkes Leopoldau. Aus dem Gutachten ging hervor, dass aufgrund des hohen Alters des Baumbestandes sowie des schlechten Erhaltungszustandes einzelner Bäume der Großteil des Bestandes so rasch wie möglich einer fachgerechten Baumpflege zu unterziehen sei. In den Wintermonaten 2009/10 wurden die Baumpflege- und Sicherungsmaßnahmen entsprechend dem Gutachten durchgeführt. Da der BK aus dem Jahr 2009 nur den Baumbestand der Gaswerke Leopoldau und Simmering umfasste, beauftragte die WG im Jänner 2010 die Aktualisierung und Erweiterung des bestehenden BK um den Baumbestand der neun restlichen Liegenschaften (z.b. Hochdruckstationen) der WG. 4.3.3 Da zwar zum Zeitpunkt der Prüfung des Kontrollamtes der BK der WG vollständig vorlag, jedoch die letzte sicherheitstechnische Überprüfung auf Basis des BK schon länger als ein Jahr zurücklag, empfahl das Kontrollamt - unter Hinweis auf das in der ÖNORM L 1122 geforderte jährliche Prüfintervall -, eine derartige Überprüfung baldigst vornehmen zu lassen. Weiters empfahl das Kontrollamt, die bei dieser Überprüfung vom Gutachter als notwendig erachteten sicherheitstechnischen Maßnahmen ehestens durchführen zu lassen. Stellungnahme der WIEN ENERGIE Gasnetz GmbH: Bezugnehmend auf die Empfehlung des Kontrollamtes, die Prüfung gemäß ÖNORM L 1122 ehestens durchführen zu lassen, teilt die WG mit, dass diese bereits eingeleitet wurde. Das Ergebnis dieser Überprüfung wird in einem Maßnahmeplan für gärtnerische Arbeiten in den Jahren 2011 und 2012 einfließen. Die nächste sicherheitstechnische Überprüfung wurde in den Leistungsumfang einer derzeit laufenden Ausschreibung für gärtnerische Erhaltungsarbeiten inkludiert. Die neuerliche Überprüfung wird im Februar 2012 erfolgen.

KA V - GU 205-1/11 Seite 11 von 13 4.3.4 Im Zuge der Prüfung teilte die WG dem Kontrollamt weiters mit, dass sie beabsichtigt, ihren Baumbestand ab 2011 in das bei ihr in Verwendung stehende Instandhaltungsmodul Plant Maintenance (SAP PM) zu implementieren. Mit dieser Maßnahme soll ein gesicherter und dokumentierter Wartungsverlauf der Baumpflegemaßnahmen erreicht werden. Die Prüfung des Kontrollamtes ließ erkennen, dass die WG hinsichtlich der Verkehrssicherheit ihres Baumbestandes zum Prüfungszeitpunkt bereits einen hohen Sicherheitsstandard erfüllt. 5. Baumbestand der Wohnhausanlagen der WIEN ENERGIE Gasnetz GmbH und der WIENSTROM GmbH Die WG verfügt über drei Wohnhausanlagen mit Baumbeständen und die WS über ein Wohnhaus mit Baumbestand. Die erwähnten Liegenschaften werden von der Gemeinnützigen Wohnungs- und Siedlungsgesellschaft der Wiener Stadtwerke Gesellschaft m.b.h. (GWSG) verwaltet. Die Erhebungen des Kontrollamtes ergaben, dass die GWSG alle erforderlichen Maßnahmen setzt, um die Verkehrssicherheit des Baumbestandes auf den betreffenden Liegenschaften zu gewährleisten. 6. Schlussbemerkungen des Kontrollamtes Gemeinsam mit den geprüften Dienststellen wurden die Problemstellungen hinsichtlich der erforderlichen sicherheitstechnischen Maßnahmen im Zusammenhang mit dem bestehenden Baumbestand auf ihren Liegenschaften erörtert. Nachstehend angeführte Maßnahmen werden als notwendig erachtet: Alle Bäume, die in einem Meter Höhe einen Stammumfang von mehr als 40 cm aufweisen oder sonstige, wenn eine Gefährdung von ihnen ausgeht, müssen planlich erfasst werden. Die Bäume sollen nummeriert werden, um sie genau wiedererkennen zu können. Der Baumbestand und die getroffenen Maßnahmen (durchgeführte Mängelbehebungen) sind in einem BK aus Gründen der Nachvollziehbarkeit zu dokumentieren. Zumindest einmal pro Jahr sind gem. Pkt. 5.1.3 ÖNORM L 1122 Sicherheitsüberprüfungen von fachkundigem und gärtnerisch geschultem Personal vorzunehmen. Sollten Er-

KA V - GU 205-1/11 Seite 12 von 13 eignisse besonderer Art auftreten, vor allem Bautätigkeit im Standraumbereich oder abnorme Witterungsereignisse, ist innerhalb eines angemessenen Zeitraumes ein Kontrollgang vorzusehen. Die Sicherheit betreffende Feststellungen sind im BK zu dokumentieren. Die Mängelfreiheit der überprüften Bäume ist vom fachkundigen Personal per Unterschrift bestätigen zu lassen. Allfällige Sicherheitsmängel sind umgehend zu beheben. Die Stellungnahmen der geprüften Einrichtungen sind den jeweiligen Berichtsabschnitten zugeordnet worden. Der Kontrollamtsdirektor: Dr. Peter Pollak, MBA Wien, im Jänner 2011

KA V - GU 205-1/11 Seite 13 von 13 ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS UND ALLGEMEINE HINWEISE ABGB... Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch AN...Auftragnehmerin bzw. Auftragnehmer BK...Baumkataster FW... Fernwärme Wien Gesellschaft m.b.h. GWSG... Gemeinnützige Wohnungs- und Siedlungsgesellschaft der Wiener Stadtwerke Gesellschaft m.b.h. LV... Leistungsverzeichnis ÖNORM... Österreichische Norm WG... WIEN ENERGIE Gasnetz GmbH WS...WIENSTROM GmbH Allfällige Rundungsdifferenzen bei der Darstellung von Berechnungen wurden nicht ausgeglichen. Schützenswerte personenbezogene Daten wurden im Sinn der rechtlichen Verpflichtung zum Schutz derartiger Daten anonymisiert, auf die Wahrung von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen wurde bei der Abfassung des Berichtes Bedacht genommen. Es wird um Verständnis gebeten, dass dadurch die Lesbarkeit des Berichtes beeinträchtigt sein könnte.