Informationen zum Wechsel in die 4. Änderungsordnung der PO 2010

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Transkript:

Informationen zum Wechsel in die 4. Änderungsordnung der PO 2010 Politik & Recht, Politik & Wirtschaft, Wirtschaft & Recht 07. November 2017, 18:00 Uhr SCH 100.125

Geltung der 4. ÄO Gilt für Studierende, die ihr Studium ab dem WS 2017/18 aufnehmen, unmittelbar Für die Studierenden, die vor dem WS 2017/18 eingeschrieben waren, besteht die Möglichkeit auf die neue Prüfungsordnung zu wechseln. Ein entsprechender Wechsel muss beim Prüfungsamt beantragt werden. gilt vollständig ab dem WS 2021/22, es sei denn, dass sie bereits zuvor schriftlich beim Prüfungsausschuss beantragen, vollständig nach dieser 4. Änderungsordnung zu studieren.

Änderungen im Teilbereich Rechtswissenschaften Modul 3. ÄO 4. ÄO Veranstaltung LP Veranstaltung LP R1 Öffentliches Recht I 6 Deutsches und europäisches 7 Verfassungsrecht I Staatsrecht I (6LP) 6 Deutsches und europäisches 7 Verfassungsrecht II AG 0 AG 0 14 R2 Privatrecht I (BGB AT) 6 Grundlinien und Allgemeiner 9 Teil des BGB Allgemeines Schuldrecht, Kaufrecht 9 Allgemeines Schuldrecht, 9 sowie Besonderes Vertragsrecht/ Verbraucherschutzrecht Kaufrecht sowie Besonderes Vertragsrecht/ Verbraucherschutzrecht AG 0 AG 0 18 R3 Allgemeines Verwaltungsrecht mit Verwaltungsprozessrecht Aufbauveranstaltung nach Wahl 3 9 Allgemeines Verwaltungsrecht mit Verwaltungsprozessrecht AG 0 AG 0 7 R4 Keine Änderungen 21 Gesamtpunktzahl im Bereich Rechtswissenschaft 60 7

Änderungen im Teilbereich Politikwissenschaft Mit der Anmeldung legen die Studierenden verbindlich fest, ob Sie eine Prüfungsleistung oder eine Studienleistung zu absolvieren haben. Das betrifft die Module P3 Standard und Lektürekurse und P4 Bachelorseminare. Damit entfällt die Regelung, dass die besten drei (P3) bzw. zwei (P4) Leistungen in die Berechnung der Modulnote miteinbezogen werden.

Mehrerbringung in Modulen und Zusatzleistungen Das Erbringen von Zusatzleistungen ist prinzipiell möglich um für konsekutive Masterprogramme notwendige Leistungen zu erbringen. Diese Leistungen müssen Teil des Veranstaltungsangebots des jeweiligen Studiengangs sein. Eine Notenverbesserung durch das Umbuchen in Pflicht- oder Wahlpflichtmodule ist grundsätzlich ausgeschlossen. Auch für Studienanfänger, die vor dem WS 17/18 ihr Studium begonnen haben ist das Umbuchen von erbrachten Leistungen, die ab dem WS 17/18 erbracht werden nicht gestattet. Einer beantragten Umbuchung einer Leistung die vor dem WS 17/18 erbracht wurde muss immer eine andere erbrachte Leistung gegenüberstehen. Eine Mehrerbringung im Bereich Wirtschaft oder im Modul Fremdsprachen ist ausgeschlossen. Sollte die gewählte Modulkombination im Bereich Wirtschaft nicht zu 18 Punkten führen ist so lange weiter zu wählen, bis die erste mögliche Modulkombination zu genau 18 Punkten führt. Hier ist der Tag der Prüfung der Stichtag. Leistungen die später erbracht wurden und nicht in der abschlussrelevanten Modulkombination enthalten sind, werden in die Zusatzleistungen gebucht. Das gleiche gilt für das Fremdsprachenmodul.

Anrechnung von Leistungen bei Wechsel in die 4. ÄO bei einem Wechsel in die 4. ÄO werden grundsätzlich die schon erbrachten Leistungen angerechnet, unabhängig von Titel oder Creditzahl In älteren PO Versionen abgelegte Prüfungen in den Modulen R1 R4 können anerkannt werden Aufbauveranstaltungen werden in die Zusatzleistungen gebucht Die höhere Punktzahl für die neuen Module werden den Studierenden geschenkt Fehlversuche werden grundsätzlich nicht mitgenommen, da es sich beispielsweise bei Verwaltungsrecht AT und Verwaltungsrecht AT mit Prozessrecht um zwei unterschiedliche Module handelt

Beantragung eines Wechsels Antrag mit dem entsprechenden Formular auf der BaSIC-Homepage im Prüfungsamt Wirtschaftswissenschaften Bitte beachten Sie, dass Veranstaltungen, die in Ihrer ÄO vorgesehen sind, die aber nicht mehr angeboten werden, auch nicht mehr abgelegt werden können! Sie müssen in einem solchen Fall die Änderung beantragen

Fragen?

Vielen Dank für ihre Aufmerksamkeit!