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Öffentliche Ausschreibung Seite 1 von 6 Auftragsbekanntmachung ( 27, 28 UVgO) 1. Bezeichnung (Anschrift) der zur Angebotsabgabe auffordernden Stelle: Pro Arbeit Kreis Offenbach (AöR) Kommunales Jobcenter, vertreten durch den Vorstand, Max-Planck-Straße 1-3, 63303 Dreieich Bezeichnung (Anschrift) der den Zuschlag erteilenden Stelle siehe oben Bezeichnung der Stelle, bei der die Angebote oder die Teilnahmeanträge einzureichen sind: Pro Arbeit Kreis Offenbach (AöR) Kommunales Jobcenter, Rechts- und Vergabestelle, Max-Planck-Straße 1-3, 63303 Dreieich 2. Angaben zum Verfahren a) Verfahrensart ( 8 Abs. 1 UVgO) Öffentliche Ausschreibung b) Vertragsart Liefer- / Dienstleistungsauftrag (hier: soziale und andere besondere Dienstleistungen) c) Geschäftszeichen / Aktenzeichen Vergabe-Nr.: 18-PROARBEIT-12 3. Form, in der Angebote oder Teilnahmeanträge einzureichen sind Die Angebote müssen rechtzeitig, bis zum Ablauf der Angebotsfrist, ausschließlich schriftlich in einem verschlossenen Umschlag/Paket per Post oder durch einen privaten Zustelldienst eingegangen sein. Für die Rechtzeitigkeit des Eingangs ist der Eingangsstempel der unter a) bezeichneten Stelle maßgebend.

Öffentliche Ausschreibung Seite 2 von 6 Angebote, die auf anderem Wege, z. B. als elektronische Angebote, per E-Mail, Telefax usw. zugestellt werden, finden keine Berücksichtigung und werden ausgeschlossen. 4. Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit und Informationen zum Zugriff auf die Vergabeunterlagen ( 29 Abs. 3 UVgO) Entfällt für dieses Verfahren 5. Art und Umfang der Leistung sowie Ort der Leistungserbringung Art und Umfang: Leistungsgegenstand ist die Konzeption und Durchführung einer Maßnahme der freien Förderung gemäß 16f SGB II. Zielgruppe der Maßnahme ( Teilnehmerinnen ) sind erwerbsfähige leistungsberechtigte Frauen ab 46 Jahren mit und ohne Migrationshintergrund, insbesondere Migrantinnen mit eingeschränkter bzw. fehlender Prozessfähigkeit, geringen bzw. mangelnden lebenspraktischen Kompetenzen und/oder geringer bzw. fehlender gesellschaftlicher Teilhabe. Bei der Zielgruppe besteht oftmals durch die familiären Verhältnisse eine Isolation. Die Zielgruppe hat häufig verfestigte Rollenbilder, die einer Integration in Arbeit entgegenstehen können. Es soll die Möglichkeit eröffnet werden, potenziellen Insolationen durch die Familie entgegenzuwirken und sich einer gesellschaftlichen Teilhabe zu öffnen. Die Maßnahme soll die Teilnehmerinnen dabei unterstützen, neue Lebensinhalte durch Teilnahme am gesellschaftlichen Leben zu entwickeln, um auch in Alltagssituationen selbständig und sicher zurechtzukommen. Hierfür sind gemeinsam mit den Teilnehmerinnen individuelle Strategien zur selbständigen Bewältigung von Alltagssituationen zu entwickeln. In diesem Rahmen könnte z.b. ein Mobilitätstraining durchgeführt und die Prüfung der Aktualität / Anerkennung etwaiger Zertifizierungen und Qualifikationen bearbeitetet werden. Der Auftraggeber weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Stärkung der genannten Merkmalsausprägungen insbesondere hinsichtlich der Erarbeitung einer Entwicklungsperspektive (Eingliederungsprozess) und damit einer Eingliederungsstrategie erfolgen soll.

Öffentliche Ausschreibung Seite 3 von 6 Mit Beginn der Teilnahme soll der Auftragnehmer mit den Teilnehmerinnen gemeinsam eine persönliche und dezidierte Förderplanung erarbeiten, die Ziel und Zeitraum der geplanten Teilschritte enthält und im Verlauf der Maßnahme regelmäßig überprüft und fortgeschrieben wird. Der Auftraggeber behält sich vor, dem Auftragnehmer für die Erstellung der vierteljährlichen Berichte inkl. Förderplanung ein Formular zur Verfügung zu stellen. Im Kreativtreff sollen die Teilnehmerinnen die Lerninhalte selbst mitbestimmen. Durch das gemeinsame Organisieren und Lernen, sowie durch Herausarbeiten der eigenen Stärken und Kompetenzen in der Gruppe sollen Ängste abgebaut und das Selbstbewusstsein gestärkt werden. Hierzu treffen sich die Teilnehmerinnen wöchentlich in einer Gruppe mit Frauen aus unterschiedlichsten Kulturkreisen und mit unterschiedlichsten Lebenserfahrungen. Durch Anregung von Erfahrungsaustausch und Selbstorganisation soll es ermöglicht werden, dass die Teilnehmerinnen im Rahmen ihrer Möglichkeiten die Inhalte mitbestimmen und mitgestalten und in ihrer jeweiligen Kompetenz gefördert werden. Bei der Zielgruppe ist hier ein niedrigschwelliger Ansatz zu verfolgen. Als mögliche Inhalte seien genannt: Thematische Treffen, offene Gesprächsrunden, kreative Praxis-Treffen und der Besuch von Museen, Kulturveranstaltungen, Märkten etc. Der Kreativtreff soll auch als Sprungbrett zur Vorbereitung auf weitere Maßnahmen dienen, die dann im Förderplan konkret vereinbart werden sollen, z. B.: Alphabetisierungskurs, Deutschkurs, Arbeitsgelegenheit gemäß 16d SGB II, Minijob. Es soll ein wöchentliches Treffen ( Termin ) à vier Stunden jeweils nachmittags an einem festen Wochentag (Montag bis Donnerstag) stattfinden. Es sind zwölf Plätze für die Teilnehmerinnen vorgesehen. Die individuelle Maßnahmedauer ( Laufzeit ) soll regelhaft sechs Monate betragen. Der Auftraggeber ruft durch Erteilung von Einzelaufträgen (Zuweisung einer Teilnehmerin) die vereinbarte Leistung ab. Der Auftraggeber behält sich vor, im Verlauf der Maßnahme weitere Teilnehmerinnen nachzusteuern bzw. frei gewordene Plätze durch neue Leistungsberechtigte als Teilnehmerinnen zu besetzen. Weitere Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.

Öffentliche Ausschreibung Seite 4 von 6 Ort: Die zum Einsatz kommenden Räumlichkeiten des Auftragnehmers müssen für die vorgesehenen Teilnehmer in angemessener Zeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln gut erreichbar sein. In diesem Zusammenhang ist zu berücksichtigen, dass Teilnehmer aus allen Städten und Gemeinden des Kreises Offenbach zugesteuert werden sollen. 6. Anzahl, Größe und Art der einzelnen Lose Die Leistung wird als Gesamtheit vergeben. Es werden keine Lose gebildet. 7. Zulassung von Nebenangeboten Nein 8. Bestimmungen über die Ausführungsfrist Vertragszeitraum vom 01.10.2018 bis zum 30.09.2019 Ausführungen zur möglichen Verlängerung des Vertragszeitraums sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. 9. Bezeichnung der Adresse, unter der die Vergabeunterlagen abgerufen werden können Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter www.had.de Die Vergabeunterlagen werden auch auf der Homepage der Pro Arbeit (http://www.proarbeit-kreis-of.de unter dem Punkt Ausschreibungen ) veröffentlicht und können dort abgerufen werden. 10. Teilnahme- oder Angebots- und Bindefrist Ablauf der Angebotsfrist: 17.08.2018 um 12:00 Uhr Ablauf der Zuschlags- und Bindefrist: 07.09.2018 11. Höhe etwa geforderter Sicherheitsleistungen Entfällt für dieses Verfahren

Öffentliche Ausschreibung Seite 5 von 6 12. Wesentliche Zahlungsbedingungen oder Angabe der Unterlagen, in denen sie enthalten sind Die wesentlichen Zahlungsbedingungen sind den Vergabeunterlagen und der VOL/B zu entnehmen. 13. Mit dem Angebot oder dem Teilnahmeantrag vorzulegende Unterlagen, die der Auftraggeber für die Beurteilung der Eignung des Bewerbers oder Bieters verlangt Die Unterlagen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen: Erklärungen zur Bietereignung, Referenzen/ Nachweis der Fachkunde, Nachweis einer gültigen Trägerzulassung. Ferner sind folgende Nachweise und Erklärungen vorzulegen: Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentlohnung bei öffentlichen Aufträgen nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz, Erklärung zur Einhaltung der Arbeitsbedingungen. Weitere Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. 14. Angabe der Zuschlagskriterien, sofern diese nicht in den Vergabeunterlagen genannt werden siehe Vergabeunterlagen 15. sonstige Angaben Die Vergabeunterlagen enthalten u. a. die Vertragsbedingungen. Gemäß 18 Abs. 1 Hessisches Vergabe- und Tariftreuegesetz erfolgt folgender Hinweis zum Inhalt der Vertragsbedingungen: Für den Fall der nicht vertragsgerechten Erfüllung wird eine Vertragsstrafe vereinbart. Näheres ist 10 der Vertragsbedingungen zu entnehmen.

Öffentliche Ausschreibung Seite 6 von 6 Die Zuschlagserteilung erfolgt schriftlich. Die Bindefrist für das Angebot ist identisch mit der Zuschlagsfrist. Wird bis zum Ablauf der Frist kein Zuschlag erteilt, gilt das Angebot als nicht berücksichtigt. Der Auftraggeber unterrichtet den Bieter unverzüglich über den Abschluss einer Rahmenvereinbarung oder die erfolgte Zuschlagserteilung ( 46 Abs. 1 Satz 2 UVgO). Auf Verlangen des Bieters unterrichtet der Auftraggeber unverzüglich, spätestens innerhalb von 15 Tagen nach Eingang des Antrags, die nicht berücksichtigten Bieter über die wesentlichen Gründe für die Ablehnung des Angebots, die Merkmale und Vorteile des erfolgreichen Angebots sowie den Namen des erfolgreichen Bieters ( 46 Abs. 1 Satz 3 UVgO). Wird der Zuschlag rechtzeitig und ohne Änderung erteilt, ist der Vertrag mit Zuschlagserteilung zu den Vorgaben dieses Verfahrens auf der Grundlage des Angebotes rechtskräftig zustande gekommen. Dies gilt unbeschadet einer späteren schriftlichen Festlegung in Form einer Vertragsurkunde.