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3 Fächerkombinationen

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der Bedingungen und Möglichkeiten verantwortlichen Handelns in der Gesellschaft befähigen.

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3 Fächerkombinationen. richten sich nach Anlage 3 der ABMStPO/Phil. 2 Im Übrigen findet 31 Abs. 5 der ABMStPO/Phil Anwendung.

Vom 28. September 2018

Kenntnisse und Fähigkeiten werden mit dem Bachelorabschluss nachgewiesen.

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3. In 2 Abs. 1 Satz 2 werden das Wort gleichwertige durch die Worte nicht wesentlich unterschiedliche und die Zahl 34 durch die Zahl 35 ersetzt.

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Vom 14. Oktober wird wie folgt geändert: a) Abs. 1 erhält folgende Fassung:

Vom 8. August Einzelne Lehrveranstaltungen und. Prüfungen können in spanischer Sprache abgehalten werden; Näheres regelt das Modulhandbuch.

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Kenntnissen im Umfang von 20 ECTS-Punkten (exklusive Bachelo- (2) Folgende weitere Unterlagen im Sinne der Anlage, Nr MPOWIWI sind vorzulegen:

Vom 8. August b) Nach Abs. 3 wird folgender neuer Abs. 4 angefügt: (4) 2 Einzelne Lehrveranstaltungen und

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1. In der Überschrift wird nach den Worten Erlangen-Nürnberg folgender Klammerzusatz angefügt: (FPO LA Geschichte).

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Vom 21. Juli Im Titel der Satzung wird nach den Worten Universität Erlangen-Nürnberg folgender neuer Klammerzusatz eingefügt:

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Die Fakultät IV Human und Gesellschaftswissenschaften bietet das Fach Geschichte mit dem Abschluss Bachelor of Arts (B.A.) an.

1 Geltungsbereich. 2 Unterrichts- und Prüfungssprache

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2 Studienbeginn Das Studium im Masterstudiengang kann auch zum Sommersemester begonnen werden.

34 Geltungsbereich. 36 Masterstudiengang, Regelstudienzeit, Studienbeginn (wird durch Änderungssatzung eingefügt)

Transkript:

Der Text dieser Fachstudien- und Prüfungsordnung ist nach dem aktuellen Stand sorgfältig erstellt; gleichwohl ist ein Irrtum nicht ausgeschlossen. Verbindlich ist der amtliche, beim Prüfungsamt einsehbare Text. Hinweis: Für Studierende, die ihr Studium vor In-Kraft-Treten der letzten Änderungssatzung aufgenommen haben: Bitte beachten Sie auch die vorangegangenen Änderungssatzungen mit ihren Übergangsbestimmungen. Fachstudien- und Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Geschichte an der Philosophischen Fakultät und Fachbereich Theologie der Universität Erlangen-Nürnberg (FAU) - FPO MA Geschichte - Vom 8. Juni 200 geändert durch Satzungen vom 5. November 200 23. Februar 207 Auf Grund von Art. 3 Abs. Satz 2, Art. 43 Abs. 5 Satz 2, Art. 6 Abs. 2 Satz des Bayerischen Hochschulgesetzes (BayHSchG) erlässt die FAU folgende Prüfungsordnung: Geltungsbereich... 2 Qualifikation zum Masterstudium, Nachweise und Zugangsvoraussetzungen... 3 Umfang und Gliederung des Masterstudiums, Prüfungen...2 4 Interdisziplinäres Modul...4 5 Inkrafttreten...4 Anlage: Übersicht Studienverlaufsplan Master Geschichte Voll- und Teilzeit... 5-6 Geltungsbereich Die Fachstudien- und Prüfungsordnung für den forschungsorientierten Masterstudiengang Geschichte mit dem Abschluss Master of Arts (M.A.) ergänzt die Allgemeine Studien- und Prüfungsordnung für die Bachelor- und Masterstudiengänge an der Philosophischen Fakultät und Fachbereich Theologie der FAU ABMStPO/Phil. 2 Qualifikation zum Masterstudium, Nachweise und Zugangsvoraussetzungen () Fachspezifischer Abschluss i. S. d. 35 Abs. Nr. Alt. ABMStPO/Phil ist der Abschluss in einem Ein-Fach- oder Zwei-Fach-Bachelorstudiengang der Geschichte. 2 Als fachverwandte bzw. nicht wesentlich unterschiedliche Abschlüsse im Sinne des 35 Abs. Nr. Alt. 2 i. V. m. Abs. 2 ABMStPO/Phil werden Abschlüsse in anderen Studiengängen anerkannt, soweit diese im wesentlichen Umfang geschichtswissenschaftliche relevante Problemstellungen zum Inhalt hatten und mindestens 40 ECTS- Punkte im Bereich der Geschichtswissenschaft erworben wurden. (2) Mit den Bewerbungsunterlagen sind gemäß Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 Anlage ABMStPO/Phil Nachweise über gesicherte Lateinkenntnisse und Kenntnisse in einer modernen Fremdsprache mit mindestens dem Niveau B2 nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen (GER) für Sprachen nachzuweisen. 2 Der Nachweis

der Fremdsprachenkenntnisse erfolgt durch das Abiturzeugnis oder vergleichbare Nachweise (für Lateinkenntnisse bspw. Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an der vom Lehrstuhl für Mittel- und Neulatein der FAU angebotenen Klausur zum Nachweis Gesicherter Lateinkenntnisse, für die weitere Fremdsprache bspw. Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an entsprechenden Sprachkursen des Sprachenzentrums der FAU). (3) Für Bewerberinnen und Bewerber mit einer Gesamtnote des Abschlusses bzw. im Falle des 35 Abs. 4 ABMStPO/Phil einem Durchschnitt der bisherigen Leistungen von 2,5 bis 3,50 findet ein Auswahlgespräch statt; die übrigen Bewerberinnen und Bewerber werden nicht zur zweiten Stufe des Qualifikationsfeststellungsverfahrens zugelassen und erhalten einen mit entsprechender Begründung versehenen Ablehnungsbescheid. 2 Im Auswahlgespräch werden die Bewerberinnen und Bewerber auf Basis folgender Kriterien beurteilt:. Vorhandensein sicherer Kenntnisse in den fachspezifischen Grundlagen der Geschichtswissenschaft (45%), 2. Vorhandensein methodologischer Grundlagenkenntnisse (Quellen- und Textanalyse, argumentationsorientierte Präsentation historischen Fachwissens, Einordnung Sachverhalte in den gesamthistorischen Zusammenhang und das Aufzeigen von Interdependenzen mit anderen Sozial- und Geisteswissenschaften) (45%) sowie 3. Positive Prognose aufgrund steigender Leistungen im bisherigen Studienverlauf, Besprechung auf Basis der Abschlussdokumente (insbes. Transcript of Records) des Erstabschlusses (0%). 3 Umfang und Gliederung des Masterstudiums, Prüfungen () Umfang und Gliederung des Masterstudiengangs Geschichte sowie Art und Umfang der Prüfungen bestimmen sich nach der Anlage. (2) Für die Fachmodule gelten folgende Vorgaben und Bestimmungen:. Im Fachmodul I ist eine der zwei Teildisziplinen Alte oder Mittelalterliche Geschichte abzudecken. 2. Im Fachmodul II ist eine der zwei Teildisziplinen Frühe Neuzeit oder Neueste Geschichte und Zeitgeschichte abzudecken. 3. Module aus dem Lehrangebot der Bayerischen und Fränkischen Landesgeschichte können je nach inhaltlicher Ausrichtung der Lehrveranstaltungen für die Teildisziplinen Mittelalterliche Geschichte, Frühe Neuzeit oder Neueste Geschichte und Zeitgeschichte eingebracht 4. Module aus dem Lehrangebot der Osteuropäischen Geschichte können je nach inhaltlicher Ausrichtung der Lehrveranstaltungen für die Teildisziplin Frühe Neuzeit oder Neueste Geschichte und Zeitgeschichte eingebracht 5. Module der Teildisziplinen Bayerische und Fränkische Landesgeschichte sowie Osteuropäische Geschichte dürfen nur für eines der Fachmodule eingebracht (3) In den Lektüremodulen sind zwei Lektürelisten eigenverantwortlich zu bearbeiten. 2 Die Lektürelisten werden zu Semesterbeginn ortsüblich bekannt gegeben. 3 Des Weiteren gelten folgende Vorgaben und Bestimmungen:. Im Lektüremodul I ist verpflichtend eine der durch die Teildisziplin Alte oder Mittelalterliche Geschichte vorgegebenen Lektürelisten komplett zu bearbeiten. 2

2. Im Lektüremodul II ist verpflichtend eine der durch die Teildisziplin Frühe Neuzeit oder Neueste Geschichte und Zeitgeschichte vorgegebenen Lektürelisten komplett zu bearbeiten. 3. Lektürelisten aus der Teildisziplin Bayerische und Fränkische Landesgeschichte können je nach inhaltlicher Ausrichtung für die Teildisziplin Mittelalterliche Geschichte, Frühe Neuzeit oder Neueste Geschichte und Zeitgeschichte eingebracht 4. Lektürelisten aus der Teildisziplin Osteuropäische Geschichte können je nach inhaltlicher Ausrichtung für die Teildisziplin Frühe Neuzeit oder Neueste Geschichte und Zeitgeschichte eingebracht 5. Lektürelisten der Teildisziplinen Bayerische und Fränkische Landesgeschichte sowie Osteuropäische Geschichte dürfen nur für eines der Lektüremodule eingebracht (4) Für den Profilbereich gelten die folgenden Vorgaben und Bestimmungen:. Die Teilnahme an den Prüfungen des Profilbereichs ist erst nach dem erfolgreichen Abschluss von mindestens einem Fachmodul und einem Lektüremodul zulässig. 2. Der Profilbereich muss aus einer der Teildisziplinen Alte Geschichte, Mittelalterliche Geschichte, Frühe Neuzeit, Neueste Geschichte und Zeitgeschichte, Bayerische und Fränkische Landesgeschichte oder Osteuropäische Geschichte gewählt 3. Im Profilbereich sind in eigenständiger Wahl jeweils die Module Profilmodul I, Profilmodul II, Profilmodul III und Profilmodul IV aus der gem. Ziff. 2 gewählten Teildisziplin zu belegen. 4. Der Profilbereich ist in der Teildisziplin zu belegen, in der die Masterarbeit angefertigt wird. (5) Für den Wahlpflichtbereich gelten folgende Vorgaben und Bestimmungen:. Die Module Wahlpflichtmodul I und Wahlpflichtmodul II müssen in den beiden Teildisziplinen absolviert werden, die nicht durch die Fachmodule abgedeckt wurden. 2. Im Modul Wahlpflichtmodul III ist eine hilfswissenschaftliche oder eine methodenkritische Übung aus dem Lehrangebot des Departments Geschichte zu belegen. 3. Im Modul Wahlpflichtmodul IV ist eine Lehrveranstaltung oder Exkursion aus dem Lehrangebot des Departments Geschichte oder des Lehrstuhls für Didaktik der Geschichte zu belegen. Eine Exkursion kann nur eingebracht werden, wenn sie einen Mindestumfang von 3 Tagen aufweist und mit einem Leistungsnachweis (insbesondere Referat, Thesenpapier, Präsentation) abgeschlossen wird. Ein Praktikum kann nur nach vorheriger Absprache mit der bzw. dem Studiengangsverantwortlichen eingebracht Die Praktikumstätigkeit muss einen inhaltlichen Bezug zu historischen Themen aufweisen. Über die erfolgreiche Absolvierung des Praktikums sind ein Nachweis und ein Praktikumsbericht vorzulegen. Eine Umrechnung des Praktikums in ECTS-Punkte erfolgt nach dem Schlüssel: 30h = ECTS-Punkt (Die ECTS-Punktzahl wird auf halbe Punkte aufoder abgerundet). (6) Die Masterarbeit wird in der im Profilbereich gewählten historischen Teildisziplin angefertigt. 2 Voraussetzung für die Anmeldung einer Masterarbeit ist der erfolgreiche Abschluss der Fachmodule I-II, der Lektüremodule I-II sowie der Module Profilmodul I und Profilmodul II aus dem Profilbereich. 3

(7) Die durch den Profilbereich abgedeckte historische Teildisziplin wird im Abschlusszeugnis ausgewiesen. 4 Interdisziplinäres Modul () Im Interdisziplinären Modul sind Module im Umfang von 0 ECTS-Punkten zu belegen. 2 Wählbar sind Module aller Fächer der Philosophischen Fakultät und Fachbereich Theologie, mit Ausnahme der Psychologie; des Weiteren sind Module der Medizingeschichte sowie der Rechtsgeschichte wählbar. (2) Das Qualifikationsziel des Interdisziplinären Moduls liegt in der Vermittlung und dem Nachweis der Fähigkeit, die zu ihrem Fachgebiet gehörenden Debatten in einen größeren fachübergreifenden Kontext einzuordnen, auf ihre Tragfähigkeit zu überprüfen und dazu eine eigene Stellung zu beziehen. 2 Zugleich bietet das Interdisziplinäre Modul die Möglichkeit einer zusätzlichen fachlichen oder inhaltlichen Schwerpunktsetzung und Profilbildung. (3) Art und Umfang der Prüfung sind abhängig von den im jeweils gewählten Modul vermittelten Kompetenzen nach Abs. 2 und dem Modulhandbuch zu entnehmen. 2 Mögliche Prüfungsleistungen sind insbesondere: Klausur (60-90 Min.), schriftliche Hausarbeit (5-20 S.), Referat (30-45 Min.), Essay (5-7 S.) oder Protokoll (2-3 S.). 3 Der Modulkatalog wird vor Semesterbeginn ortsüblich bekanntgemacht. (4) Die wählbaren Module setzen sich in der Regel aus Vorlesungen, Seminaren und Übungen im Gesamtumfang von 4 SWS zusammen. 2 Die genaue Zusammensetzung ist abhängig von der Wahl der Studierenden und dem Modulkatalog zu entnehmen. 5 Inkrafttreten Diese Fachprüfungsordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. 4

Anlage: Studienverlaufsplan Master Geschichte - Vollzeit Modulbezeichnung Lehrveranstaltung Workload-Verteilung SWS pro Semester ECTS V Ü P S. 2. 3. 4. Fachmodule (gem. 3 Abs. 2) Fachmodul I 5 0 5 FachmoduI II 0 Lektüremodule (gem. 3 Abs. 3) Lektüremodul I 0 0 Lektüremodul II 0 0 Profilbereich (gem. 3 Abs. 4) Art und Umfang der Prüfung Faktor Modulnote Referat (5-30 Min.) und Hausarbeit (ca. 8 S.) Referat (5-30 Min.) und Hausarbeit (ca. 8 S.) Kritischer Literaturbericht (0 S.) oder mündliche Prüfung (30 Min.) Kritischer Literaturbericht (0 S.) oder mündliche Prüfung (30 Min.) Profilmodul I 5 5 (20-30 Min.) Profilmodul II 5 Referat (5-30 Min.) und Hausarbeit (ca. 8 S.) Profilmodul III Übung 2 5 5 Referat (20-30 Min.) Profilmodul IV Oberseminar/ Kolloquium 2 5 5 Referat (20-30 Min.) Wahlpflichtbereich (gem. 3 Abs. 5) Wahlpflichtmodul I Vorlesung I 2 5 5 (20-30 Min.) 0 Wahlpflichtmodul II Vorlesung II 2 5 5 (20-30 Min.) 0 Wahlpflichtmodul III Übung 2 5 5 Referat (20-30 Min.) 0 Wahlpflichtmodul IV LVS / Exkursionen / Projektseminare / Archivkundliche Veranstaltungen / Praktika mind.6 SWS bzw. Zeitberechnung bei Praktika (siehe 3, Abs. 5, Ziff. 3). 5 5 (20-30 Min.) oder Referat (20-30 Min.) 0 Interdisziplinäres Modul (gem. 4) Interdisziplinäres Modul vgl. FPO 4 Abs. 4 mind.4 SWS 0 5 5 vgl. FPO 4 Abs. 3 0 Masterarbeit (gem. 3 Abs. 6) Prüfungsmodul Masterarbeit 30 30 Masterarbeit (ca. 00 Seiten) 2 Summe: 0 4 0 8 30 30 30 30 20 Gesamt mind. 32 SWS Abhängig von der Wahl der entsprechenden Lehrveranstaltungen durch die Studierenden; Näheres ist im Modulhandbuch geregelt. 5

Studienverlaufsplan Master Geschichte Teilzeit Modulbezeichnung Lehrveranstaltung Workload-Verteilung pro Faktor SWS ECTS Semester Art und Umfang der Prüfung Modul- V Ü P S. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. note Fachmodule (gem. 3 Abs. 2) Fachmodul I 5 Referat (5-30 Min.) und Hausarbeit 0 (ca. 8 S.) FachmoduI II 5 Referat (5-30 Min.) und Hausarbeit 0 (ca. 8 S.) Lektüremodule (gem. 3 Abs. 3) Lektüremodul I 0 0 Kritischer Literaturbericht (0 S.) oder mündliche Prüfung (30 Min.) Lektüremodul II 0 0 Kritischer Literaturbericht (0 S.) oder mündliche Prüfung (30 Min.) Profilbereich (gem. 3 Abs. 4) Profilmodul I 5 5 Prüfung (20-30 Min.) Referat (5-30 Min.) und Hausarbeit Profilmodul II 5 (ca. 8 S.) Profilmodul III Übung 2 5 5 Referat (20-30 Min.) Profilmodul IV Oberseminar/ Kolloquium 2 5 5 Referat (20-30 Min.) Wahlpflichtbereich (gem. 3 Abs. 5) Wahlpflichtmodul I Vorlesung I 2 5 5 Prüfung (20-30 Min.) 0 Wahlpflichtmodul II Vorlesung II 2 5 5 Prüfung (20-30 Min.) 0 Wahlpflichtmodul III Übung 2 5 5 Referat (20-30 Min.) 0 Wahlpflichtmodul IV LVS / Exkursionen / Projektseminare / Archivkundliche Veranstaltungen / Praktika mind.6 SWS bzw. Zeitberechnung bei Praktika (siehe 3, Abs. 5, Ziff. 3). 5 5 Prüfung (20-30 Min.) oder Referat (20-30 Min.) 0 Interdisziplinäres Modul (gem. 4) Interdisziplinäres Modul vgl. FPO 4 Abs. 4 mind.4 SWS 0 5 5 vgl. FPO 4 Abs. 3 0 Masterarbeit (gem. 3 Abs. 6) Prüfungsmodul Masterarbeit 30 5 5 Masterarbeit (ca. 00 Seiten) 2 Summe: 0 4 0 8 20 5 5 5 5 5 5 5 5 Gesamt mind. 32 SWS Abhängig von der Wahl der entsprechenden Lehrveranstaltungen durch die Studierenden; Näheres ist im Modulhandbuch geregelt. 6