Umgang mit invasiven Neophyten und Jakobskreuzkraut auf den Deponien des Ortenaukreises

Ähnliche Dokumente
Abfallberatung in Schulen

7 Wertstofferfassung

Invasive Neophyten die ungebetenen Gäste. Tipps für den richtigen Umgang mit exotischen Problempflanzen

Neophyten sind gebietsfremde Pflanzen, die seit 1500 bei uns eingeschleppt wurden

Artikel I Absatz 4 erhält folgende Fassung: Die Grundgebühr nach Abs. 1 beträgt:

Gefährdungen durch biologische Arbeitsstoffe und weitere organische Stoffe sowie Schutzmaßnahmen und Musterbetriebsanweisungen

Verlauf arbeitete die Gruppe aber selbständig. Die Betreuung erfolgte später fast ausschliesslich durch den Projektleiter der Asylkoordination.

Vortragstitel. ERFA Abfallwirtschaft 21. März 2015, Gratkorn. Bundesluftreinhaltegesetz:

*) 3,9 Cent je Minute aus dem Festnetz der Deutschen Telekom. Bei Anrufen aus Mobilfunknetzen höchstens 42 ct / min.

verbotene Pflanze Problempflanze

Exotische Problempflanzen wirksam bekämpfen. Tipps für Ihren Garten. Ambrosia Meter hoch, blüht von Juli bis Oktober

Zierpflanzen in der Landschaft - Problem oder Chance?

Gefahr am Wegesrand! Riesen-Bärenklau Herkulesstaude

KAFIN Tagung 18. März 2016 Neophyten und Umgang mit biologisch belastetem Boden

Problempflanzen. Weiterführende Links und Quellen:

Merkblatt. Umgang mit Erdmaterial, das mit Ambrosia oder anderen Problempflanzen belastet ist

Weiterbildung educompost Erfahrungsaustausch vom 6. Sept in Grenchen Umgang mit Neophyten Martin Huber, BSB + Partner Biberist

PFLEGE UND VERSORGUNG im Versorgungsbereich Kehl

8 Abfallbeseitigung 75

Ambrosie in Südtirol?

Klimawandel und Gesundheit: das Beispiel Ambrosia (Teil 1: Gesundheitliche Wirkungen)

Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung in der Stadt Dortmund (Abfallgebührensatzung -AbfGS) vom

Heuschnupfen. Erkennen Verstehen Behandeln

Gemeindeinformation 24. Oktober 2012

Ausbildungsschulen 2012 Seminar Offenburg (GWHS)

NEOPHYTEN IM APPENZELLERLAND

Staudenknöteriche - eine unterschätzte Problempflanze oder gar die Pflanzliche Pest dieses Jahrhunderts?

12038/AB. vom zu 12572/J (XXV.GP)

Gemeindehaus Meiersmaadstrasse Sigriswil 3657 Schwanden. Praxishilfe Neophytenbekämpfung

Ambrosia - eine Gefahr für Mensch und Garten

Gesundheitsgefahr durch die Beifuß-Ambrosie (Ambrosia artemisiifolia)

Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz

Impressum. Huber, Roswitha Agentur für Arbeit Offenburg. Empfänger: Arbeitsmarkt in Zahlen. Produktlinie/Reihe: Titel: Bestand an Arbeitslosen

Liebe Bürgerinnen, liebe Bürger,

Japanischer Staudenknöterich

1. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallbewirtschaftung im Landkreis Stade

Gebührensatzung. für die Benutzung des Wertstoffhofes der Stadt Soest vom Präambel

Bekanntmachungsanordnung. a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,

ANNAHMEBEDINGUNGEN, ÖFFNUNGSZEITEN UND WEITERE INFORMATIONEN

ABFALL RICHTIG SORTIEREN!

Bekämpfung invasiver Neophyten Fakten & Zahlen

Neophytenmanagement: die Rolle der Deponien. Sascha Gregori, gregeco.ch,

Bericht zur Abfallwirtschaft im Landkreis Freising 2013

Gesundheitsgefahr durch die Beifußambrosie

Beispiel: Aufrechte Ambrosie Beispiel: Riesenbärenklau Herkunft: Nordamerika Schäden im Bereich Gesundheit: Allergien, Asthma Herkunft: Kaukasus Schäd

Gebietsfremde Pflanzen an Fließgewässern. Neophyten als Problem für Naturschutz und Gewässerschutz

Neophyt: Exot, nicht heimisch Invasiv: Kann sich stark und unkontrolliert ausbreiten

«Invasive Neophyten in der UVP» Das neue Merkblatt des Kantons Bern. sanu-tagung «Umweltschutz auf Baustellen» vom 14. Mai 2009

Gebührensatzung. für die Benutzung des Wertstoffhofes der Stadt Soest vom Präambel

Magnettafelspiel Ambrosia und Bärenklau

Nicht-amtliche Lesefassung

Nicht-amtliche Lesefassung

Invasive Neophyten in Österreich. Empfehlungen zum Umgang mit einigen Problemarten

Neophyten Timon Inderbitzin / 2. Lehrjahr

Steckbrief Japanischer Staudenknöterich (Fallopia japonica)

Neophyten am Neckar! (nicht heimische, eingeführte Pflanzen / Neubürger unserer Flora )

BETRIEBSORDNUNG für die Deponie Einöd in Stuttgart-Hedelfingen

Satzung über die Entsorgung von Grüngut und Bauschutt in der Stadt Freising. vom 13. Februar 2009

- ENTWURF- Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung im Landkreis Rostock (AbfeGS LRO)

NEOPHYTEN in der Katastralgemeinde Grabenwarth Johanna Kozissnik

Muoler Alternativen. Sommerflieder Buddleja davidii. Pfaffenhütchen Euonymus europaeus

Beifußblättrige Ambrosie eine Pflanze mit Allergiegefahr

Die Leistungen für Gewerbebetriebe

Neophyten im Landkreis Freudenstadt

Merkblatt Invasive Neophyten

Anlagen zur Benutzungsordnung für den Recyclinghof Bernau der Barnimer Dienstleistungsgesellschaft

Fahrradtouren rund um Offenburg. Termine der geführten Touren 2015

Regionale Beispiele und Erfahrungen zu Neophyten im Vogtlandkreis. Riesenbärenklau

Das Polli-Konzept. Stark gegen Heuschnupfen und Allergie. Für weitere Informationen:

Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen

Pestwurz. Korbblütler (Asteraceae) Petasites hybridus (lat.) Butterbur (engl.) Pétasites (franz.)

Standort Kieswerk Wissersheim. Am Wissersheimer Fließ, Nörvenich. Korngröße in mm. Füllkies 0/X 2,90. Bergkies 0/X 3,20. Rollkies 32/X 5,50

Invasive Neophyten im blütenlosen Zustand

Satzung über die Benutzung der Abfallentsorgungsanlage Wieblingen (Benutzungsordnung Abfallentsorgungsanlage) der Stadt Heidelberg

Umgang mit invasiven Neophyten an unseren Fließgewässern

Bericht zur Abfallwirtschaft im Landkreis Freising 2015

Merkblatt invasive Neophyten

Beifußblättrige Ambrosie eine Pflanze mit Allergiegefahr

Neophyt: Exot, nicht heimisch Invasiv: Kann sich stark und unkontrolliert ausbreiten

Sommerflieder Buddleja davidii

Relevante Pollen in Deutschland

Entsorgung von Elektro- und Elektronik- Altgeräten Stand:

S A T Z U N G über die Entsorgung von Grüngut in der Gemeinde Mehring

G E M E I N D E R A P P E R S W I L B E. Invasive Neophyten

zur Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die öffentliche Abfallentsorgung

Vorkommen der Beifuß-Ambrosie (Ambrosia artemisiifolia) in Griesheim

Artikel 1. Annahmeverpflichtung. Vom 28. Februar 2003 (Stand 1. Januar 2014)

2. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung in der Landeshauptstadt Magdeburg (Abfallgebührensatzung)

RECHTSVERORDNUNG des Landratsamtes Ortenaukreis

Ruhige und besinnliche Weihnachtstage und alles Gute im Jahr 2018

Gebührensatzung. für die öffentliche Abfallentsorgung. im Landkreis Würzburg

vom 04. September 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 04. September 2017)

Neophyten sind gebietsfremde Pflanzen, die seit 1500 bei uns eingeschleppt wurden

S A T Z U N G. 2 des Hessischen Abfallwirtschafts- und Altlastengesetzes (HAbfAG) in der Fassung vom (GVBl. I, S.

Ennepe-Ruhr-Kreis Der Landrat

Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung der Stadt Brandenburg an der Havel (Abfallgebührensatzung)

Neophyten: Fragestellungen und Erfahrungen in den Wäldern im Osten des Kantons Waadt. Waldinspek<on des 3. Kreises CTF 2.

Transkript:

Badstr. 20, 77652 Offenburg, Tel.: 0781 805-9600, Fax: 0781 805-1213 www.abfallwirtschaft-ortenaukreis.de abfallwirtschaft@ortenaukreis.de Umgang mit invasiven Neophyten und Jakobskreuzkraut auf den Deponien des Ortenaukreises Vorbemerkung: Die folgenden Informationen gelten für die Annahme von invasiven Neophyten (insbesondere Japan-, Sachalinund Bastard-Knöterich (im Folgenden als Knöterich zusammengefasst), Riesen-Bärenklau, Beifußblättrige Ambrosie, Indisches Springkraut) und Jakobskreuzkraut. Der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft Ortenaukreis behält sich vor, die Annahmekriterien bei Bedarf auf weitere invasive Neophytenarten auszuweiten. Bei Knöterich gelten die folgenden Ausführungen nur für die Annahme der oberirdischen Pflanzenteile auf den Deponien des Ortenaukreises. Ausgebaggerte unterirdische Knöterichausläufer (Rhizome) und/oder -wurzeln mit Erde - sowie von Bambus - müssen vor der Anlieferung angemeldet werden. Kleinmengen bis 2cbm müssen vorab bei den Platzwarten angemeldet werden. Anlieferungen über 2cbm müssen bei den Technikern des Eigenbetriebs Abfallwirtschaft mittels einer schriftlichen Grundlegenden Charakterisierung (Formular: Bodenaushub ab 500cbm, Erklärung des Abfallerzeugers) angemeldet werden. Über die Techniker erfolgt auch die Freigabe. Ansprechpartner sind: - Herr Heizmann (Tel. 0781 805-1430, hubert.heizmann@ortenaukreis.de) oder - Herr Kaufmann (Tel. 0781 805-9558, manfred.kaufmann@ortenaukreis.de) oder - Herr Vögele (Tel. 0781 805-1392, adalbert.voegele@ortenaukreis.de). Das Formular finden Sie über www.abfallwirtschaft-ortenaukreis.de im Menüpunk Formulare und Infothek. https://www.abfallwirtschaft-ortenaukreis.de/fileadmin/user_upload/formulare-infothek/b2_03f_anlieferungserklaerung_500cbm_bodenaushub_dez_2018.pdf Hintergrund der geänderten Annahmebedingungen ist der Umstand, dass der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft Ortenaukreis als Deponiebetreiber darauf achten muss, dass sich auf seinen Deponien keine Neophyten ansiedeln und diese dadurch zu Vermehrungszentren werden könnten. 1

1. Annahmestellen und -gebühren Knöterich, Riesen-Bärenklau, Beifußblättrige Ambrosie, Indisches Springkraut und Jakobskreuzkraut werden auf den Grünabfallsammelstellen der Deponien des Ortenaukreises sowie auf den gemeindeeigenen Grünabfallsammelplätzen NICHT angenommen. Sie dürfen nur auf den Wertstoffhöfen angeliefert werden, auf denen Siedlungsabfall angenommen wird. Dies sind die Deponien mit Wertstoffhöfen: - Achern-Maiwald - Oberkirch-Meisenbühl - Vulkan Haslach im Kinzigtal - Offenburg-Rammersweier - Kehl-Kork - Kahlenberg Ringsheim - Lahr-Sulz - Schutterwald-Höfen - Neuried-Altenheim - Seelbach-Schönberg Über den Siedlungsabfallcontainer werden die genannten Pflanzen der Verbrennung und somit endgültigen Vernichtung zugeführt. Die Annahmegebühr beträgt derzeit 219.- EUR / Tonne. Die angelieferten Mengen können auf den vorhandenen LKW-Waagen auf 10kg genau verwogen werden ( 2,19 EUR / 10kg). 2. Annahmebedingungen Knöterich, bei dem die generative Vermehrung über Samen eine untergeordnete Rolle spielt, soll in Abfallsäcken angeliefert werden, weil dies das Umladen in die Container auf den Wertstoffhöfen erheblich vereinfacht. Größere Mengen können nicht abgekippt werden. Riesen-Bärenklau, Beifußblättrige Ambrosie, Indisches Springkraut und Jakobskreuzkraut, die sich alle über Samen vermehren, müssen in Abfallsäcken verpackt angeliefert werden, um eine Samenverbreitung auf den Deponien und während der Fahrt zu verhindern. Besondere Vorsichtsmaßnahmen beim Umgang mit Riesen-Bärenklau: Hautkontakt mit Riesenbärenklau muss unter allen Umständen vermieden werden. Das Berühren der Pflanze kann zu gefährlichen Hautreaktionen führen. Besondere Vorsichtsmaßnahmen beim Umgang mit Beifuß-Ambrosie: Ambrosia-Pollen können Allergien auslösen, bei denen die Betroffenen mit verschiedenen Symptomen wie z.b. Fließschnupfen (Rhinitis) oder Bindehautentzündung (Konjunktivitis) reagieren. Asthma tritt als Reaktion auf Ambrosia-Pollen häufiger als bei anderen Pollenallergien auf. 2

3. Abgabemöglichkeiten bei gewerblichen Kompostierungsanlagen im Ortenaukreis a) Riesen-Bärenklau, Beifußblättrige Ambrosie, Indisches Springkraut und Jakobskreuzkraut werden bei den gewerblichen Kompostierungsanlagen im Ortenaukreis NICHT angenommen. b) Knöterich wird nur bei zwei gewerblichen Kompostierungsanlagen im Ortenaukreis angenommen: a) Grüngutverwertung Hörnel, Bürgerlehr 2, Willstätt Tel. 0171 3631972, Fax 07852 6241, berndhoernel@gmx.de Annahmegebühr: 6 EUR / m 3 Annahme nur nach vorheriger Absprache wegen Mengenbegrenzung bei der Verarbeitung. b) Schwarz Recycling GmbH, RKW - Renchener Kompostierwerk, Klingelmatt 2, Renchen Tel. 07843 7888, Fax 07843 8387, info@schwarzrecycling.de Annahmegebühr: 45 / t Annahme nur nach vorheriger Absprache wegen Mengenbegrenzung bei der Verarbeitung. Die Firma Schwarz kann auch Container bereitstellen und den Transport übernehmen (zusätzliche Kosten). Alle anderen Kompostierungsanlagen im Ortenaukreis nehmen Knöterich NICHT an. 3. Kleinmengen aus Hausgärten Knöterich und Riesen-Bärenklau können auch als Zierpflanzen in Hausgärten vorkommen. Die Beifuß Ambrosie kann im Hausgartenbereich dort auftreten, wo im Winter Vögel gefüttert wurden, da Wintervogelfutter mit deren Samen verunreinigt sein kann. Kleinmengen aller oben aufgeführten invasiven Neophyten aus Hausgärten werden gebührenfrei angenommen, müssen aber ebenfalls über die Siedlungsabfallcontainer der Verbrennung zugeführt werden. Eine Annahme von Kleinmengen aus Hausgärten ist auf den normalen Grünabfallsammelstellen sowie bei den gemeindeeigenen Sammelstellen NICHT möglich. Hinweis: Kleinstmengen können auch über die Graue Hausmülltonne entsorgt werden. 3

4. Abbildungen der genannten Pflanzen Knöterich Wuchshöhe 3-4 Meter Täglicher Zuwachs 10-30 cm möglich Vermehrung über Samen ist unbedeutend Riesen Bärenklau Wuchshöhe 2 5 Meter Blütezeit Juni - Juli Hautkontakt mit Pflanzenteilen vermeiden! Indisches Springkraut Wuchshöhe 0,5 3 Meter Blütezeit Juni - Oktober 4

Beifußblättrige Ambrosie Wuchshöhe 0,2 1,5 Meter Blütezeit Juli - Oktober, gelegentlich November Allergiegefahr durch Pollen Jakobskreuzkraut Wuchshöhe 0,3 1 Meter Blütezeit Juni - September 5