KREISJUGENDFEUERWEHRVERBAND TRIER-SAARBURG e.v. Thomm, den 22. März 2019 Betreff: Einladung zum Zeltlager der Jugendfeuerwehren im LK Trier-Saarburg vom 29. Juni bis zum 07. Juli 2019 in Thomm Liebe Jugendwarte/-innen, in der Zeit vom 29.06. 07.07.2019 findet das Zeltlager der Jugendfeuerwehren des Landkreis Trier-Saarburg in Thomm (VG Ruwer) statt, zu welchem wir Euch hiermit herzlich einladen! Die Teilnahmegebühr des Zeltlagers beträgt 135,00 EUR pro Teilnehmer, für den kompletten Zeitraum, inkl. Verpflegung. Wir würden uns freuen, wenn wieder eine stattliche Anzahl von Jugendfeuerwehren und Jugendlichen am Zeltlager teilnehmen würden. Die Reihenfolge der eingehenden Anmeldungen entscheidet im Falle einer Überbelegung des Zeltlagers über die Teilnahmemöglichkeit. Beachtet bitte, dass Ihr zur Betreuung der Jugendlichen pro 8 Jugendliche eine/n Betreuer/in berücksichtigt. Alle Betreuer über 18 Jahren müssen lt. Gesetz zum Schutz vom Kind ein erweitertes Führungszeugnis bei der zuständigen VG-Verwaltung / Trägerschaft hinterlegen. Damit wir die Feinplanung des Zeltlagerbetriebes so gut wie möglich vorbereiten können, bitten wir Euch darum, das auf den folgenden Seiten beschriebene Anmeldeverfahren so gut wie möglich und innerhalb der vorgegebenen Termine durchzuführen. Wir sind bemüht, für Eure Jugendlichen und Euch ein spannendes und erlebnisreiches Zeltlager durchzuführen, und hoffen sehr auf Eure Unterstützung und Mitarbeit. Mit kameradschaftlichen Grüßen Boris Krebs Christian Rock stv. Kreisjugendfeuerwehrwart LK Trier-Saarburg
Anmeldung einer Jugendfeuerwehr zum 19. Zeltlager des LK Trier-Saarburg vom 29. Juni bis zum 07. Juli 2019 in THOMM Die Anmeldung einer Jugendfeuerwehr erfolgt mit diesem, von Euch ausgefüllten Anmeldeblatt, bis zum 14. Mai 2019 an: Stv. Kreisjugendfeuerwehrwart Christian Rock Altenweg 8 54317 Thomm oder: zeltlager@kjfv.de Anmeldeverfahren zum Zeltlager 2019 Meldet Eure Teilnehmer auf dem Anmeldeformular -so genau wie möglich- an. Information über Workshops folgen im Mai per Email und auf unserer Homepage www.kjfv.de. Vermerkt auf diesem Anmeldeformular wie viele Eurer Teilnehmer vegetarisches, muslimisches Essen wünschen oder eine Essensunverträglichkeit haben. Bitte habt Verständnis, dass wir im Vorfeld nicht auf jede einzelne Variante eingehen können. Unser Küchenteam ist aber sicherlich -nach Absprache mit dem zuständigen Jugendwart- für weitere Bedürfnisse vor Ort im Zeltlager offen. Der KJFV Trier-Saarburg behält sich vor, den zum Zeltlager angemeldeten Jugendfeuerwehren im Falle einer kurzfristigen Abmeldung oder bei nicht Erscheinen den vollen Teilnehmerbetrag zu berechnen. Vor dem Zeltlager findet eine vorab angekündigte Dienstbesprechung, zusammen mit dem Organisationsteam und den verantwortlichen Jugendwarten in Thomm statt. Der Teilnehmerbetrag in Höhe von 135,00 EUR pro Person ist bis zum 15.05.2019 auf das Konto des KJFV zu überweisen. Bitte beachtet, dass für die Betreuung der Jugendlichen pro 8 Jugendliche ein Betreuer vorzusehen ist. Alle Betreuer über 18 Jahren müssen per Gesetz ein erweitertes Führungszeugnis bei der zuständigen VG-Verwaltung hinterlegen. (siehe Anlage) Hinweis: Für alle Betreuer mit gültiger JuLeiCa gibt es höhere Zuschüsse. Bitte achtet auf rechtzeitige Verlängerung! Hiermit meldet sich die Jugendfeuerwehr mit Anzahl Jungen, Anzahl Betreuer Anzahl Mädchen, Anzahl Betreuerinnen zur Teilnahme am 19. Kreis - Zeltlager in Thomm an. Wir wünschen für folgende Personenanzahl ein besonderes Essenangebot Anzahl vegetarisches Essen Anzahl muslimisches Essen Anzahl Allergien/Essensunverträglichkeiten: Unsere Kontaktdaten: (Name, Vorname, Anschrift, Tel-Nr (mobil), E-Mail-Adresse) Bestätigung Jugendfeuerwehrwart Datum Name Jugendfeuerwehr
Anmeldung der Betreuer beim 19. Zeltlager JF LK Trier-Saarburg vom 29. Juni bis zum 07. Juli 2019 in Thomm Die Anmeldung der Betreuer erfolgt mit diesem ausgefüllten Anmeldeblatt bis spätestens zum 14. Mai 2019 an: Stv. Kreisjugendfeuerwehrwart Christian Rock Altenweg 8 54317 Thomm zeltlager@kjfv.de Bitte tragt in dieser Liste ALLE Betreuer/Helfer/Eltern über 18 Jahre ein, die die Beaufsichtigung der Kinder übernehmen. Verbandsgemeinde: Jugendfeuerwehr: Vorname Name Wohnort Geb-Datum Einsichtnahme Führungszeugnis erfolgt bei Stelle? Sollten nach erfolgter Meldung weitere Betreuer teilnehmen, so sind diese unverzüglich dem KJFV mitzuteilen. Bestätigung Jugendfeuerwehrwart Datum Name Jugendfeuerwehr
Betreuer-Info Liebe Betreuer, Das Zeltlager gilt als besonders sensibler Bereich im Bezug auf das Kindeswohl. Umso wichtiger ist es hier, auch ein besonderes Augenmerk auf die gesetzlichen Anforderungen zu legen. Führungszeugnis ( 72a SGB VIII) Jede Person über 18 Jahre, die mit der Wahrnehmung der Beaufsichtigung der Kinder im Rahmen des Zeltlagers beauftragt ist (Betreuer/Eltern/aktive Feuerwehr), ist zur Vorlage des erweiterten Führungszeugnis verpflichtet. Bitte stellt sicher, dass ALLE Personen dem entsprechen. Als Anlage haben wir euch dazu ein Betreuer-Formular beigefügt. Dieses ist zwingend zur Teilnahme erforderlich Die durch euch mitgeteilten Personen werden durch uns bei den gemeldeten Dienststellen (z.b. VG) auf die Vorlage überprüft. Kommt ein Betreuer dazu, ist dies uns und den VGs unverzüglich mitzuteilen! Wir danken euch für eure Mithilfe und Verständnis zum Wohle der Kinder.
Anmeldung der Zelte und Info Zeltaufbau zum 19. Zeltlager des LK Trier-Saarburg vom 29. Juni bis zum 07. Juli 2019 in Thomm Die Anmeldung der Zelte und Zeltaufbau erfolgt mit diesem, von Euch ausgefüllten Anmeldeblatt, bis zum 14. Mai 2019 an: Stv. Kreisjugendfeuerwehrwart Christian Rock Altenweg 8 54317 Thomm oder: zeltlager@kjfv.de Um den Aufbau und Abbau, der vom KJFV gestellten Zelte, gerecht und reibungslos zu organisieren findet der Auf-Abbau unter folgenden Bedingungen statt: Jede JF die ein Zelt des KJFV benutzen möchte, zahlt eine Kaution von 100 pro ausgeliehenes Zelt. Die Überweisung der Kaution erfolgt mit der Zahlung des Teilnehmerbeitrages bis zum 15.05.2019 auf das Konto des KJFV. Die Aufbauzeiten sind verbindlich am Mittwoch den 26. Juni 2019 und am Donnerstag am 27.Juni 2019, jeweils von 15:00 Uhr bis 20:00 Uhr. Die Abbauzeiten sind verbindlich für Sonntag den 09. Juli 2019 von 11:00 Uhr bis 15:00 Uhr vorgesehen. Sollte der Zeltabbau am Sonntag den 09. Juli 2019 nicht möglich sein, erwarten wir von Euch eine Abbaubeteiligung an einem gesonderten Termin! Wenn die ausgeliehenen Zelte ordnungsgemäß und zu den vorgegebenen Zeiten auf- und abgebaut werden, wird der Aufbau mit einem Wert von 50 und der Abbau mit einem Wert 50 zurückerstattet. Die Rückerstattung der Kaution für den Aufbau/Abbau erfolgt nach Beendigung des Zeltlagers. Wer zum Zeltlager sein eigenes Zelt (nur SG30/SG50) mitbringt und selbst aufbaut, erhält von uns eine Gutschrift von 50,- nach Beendigung des Zeltlagers. Bitte habt Verständnis wenn wir die Zeltgröße gemäß den von Euch angemeldeten Personen anpassen müssen. Wir möchten Zelte des KJFV leihen: Wunsch: Größe SG20 (4,5m x 5 m) Anzahl: Größe SG30 (5,6m x 6 m) Anzahl: Andere Größe ( ) Anzahl: Wir bringen eigene/s Zelt/e mit: Größe SG20 (4,5m x 5 m) Anzahl: Größe SG30 (5,6m x 6 m) Anzahl: Größe SG50 (6 m x 10 m) Anzahl: Andere Größe ( ) Anzahl: Bestätigung Jugendfeuerwehrwart Datum Name Jugendfeuerwehr
Anmeldung zur Beschaffung von T-Shirts und Kontrollarmbändern zum 19. Zeltlager des LK Trier-Saarburg vom 29.Juni bis zum 07.Juli 2019 in Thomm Die Anmeldung zur Beschaffung von T-Shirts und Kontrollarmbändern erfolgt mit diesem, von Euch ausgefüllten Anmeldeblatt, bis zum 14. Mai 2019 an: Stv. Kreisjugendfeuerwehrwart Christian Rock Altenweg 8 54317 Thomm oder zeltlager@kjfv.de Auch beim Zeltlager 2019 möchten wir für alle Teilnehmer einfarbige T-Shirts bestellen. Die Kosten der T-Shirts sind in der Teilnahmegebühr enthalten. Um die Beschaffung so korrekt wie möglich durchzuführen, benötigen wir von Euch die Angaben über die gewünschten Größen. Wir bitten Euch darum, die Bestellungen der T-Shirts so genau wie möglich anzugeben und der von Euch gemeldeten Teilnehmerzahl anzupassen. T-Shirt Größen: Größe 152 (Kinder) Anzahl: Größe XS Anzahl: Größe S Anzahl: Größe M Anzahl: Größe L Anzahl: Größe XL Anzahl: Größe XXL Anzahl: Größe 3XL / 4XL Anzahl: / Kontrollarmbänder: (Es gilt der 28.06.2019 als Stichtag zum Alter) Ebenfalls wird es wieder farbliche Kontrollarmbänder geben, um die Bedingungen zum Jugendschutzgesetz sicherzustellen und einfacher Händeln zu können: Teilnehmer unter 16 Jahre Anzahl: Teilnehmer 16 unter 18 Jahre Anzahl: Teilnehmer/Betreuer ab 18 Jahre Anzahl: Bestätigung Jugendfeuerwehrwart Datum Name Jugendfeuerwehr
Anmeldung zur Leistungsspange beim 19. Zeltlager des LK Trier-Saarburg vom 29. Juni bis zum 07. Juli 2019 in Thomm Die Anmeldung zur Leistungsspange erfolgt mit diesem ausgefüllten Anmeldeblatt und mit den Ausweisen der LSP Teilnehmer (ohne Hüllen) bis zum 14. Mai 2019 an: Stv. Kreisjugendfeuerwehrwart Christian Rock Altenweg 8 54317 Thomm zeltlager@kjfv.de Anmeldung zur Leistungsspange 2019 Sollte Ihr mit einer Gruppe oder einzelnen Jugendlichen an der Teilnahme der Leistungsspange teilnehmen, so denkt bitte daran, dass die Ausweise der Jugendfeuerwehrmitglieder auf ihre Gültigkeit überprüft sind. Zur erfolgreichen Leistungsspangenabnahme können Jugendliche der Jahrgänge von 2001 bis 2004, die min. 1 Jahr in der JF sind, teilnehmen. Jüngere Jugendliche dürfen teilnehmen, bekommen aber, selbst bei erfolgreicher Abnahme, die Leistungsspange nicht ausgehändigt und müssen die Abnahme beim Erreichen der Altersstufe neu durchführen. Die Leistungsspange wird am Mittwoch, dem 03.07.2019 abgenommen. Hinweise und Richtlinien findet ihr hier: www.kjfv.de > download/service oder unter https://www.jugendfeuerwehr.de/schwerpunkte/wettbewerbe/leistungsspange/ Bitte haltet Euch an den vorgegebenen Meldetermin mit der Zusendung der Ausweise. Die Ausweise müssen von uns noch zur Überprüfung an den Landeswettbewerbswart gesendet werden. Bestätigung Jugendfeuerwehrwart Datum Name Jugendfeuerwehr
Kreisjugendfeuerwehrzeltlager 2019 Die WICHTIGSTEN Programmpunkte im Überblick Samstag, 29.06.2019 ab 11:00 Uhr Anreise der Teilnehmer (Mittagessen = Selbstverpflegung) ab 16:00 Uhr Eröffnungsfeier mit Wortgottesdienst und Einzug ins Zeltlager Sonntag, 30.06.2019 Lagerleben Montag, 01.07.2019 und Dienstag, 02.07.2019 Besuch Schwimmbad Mertesdorf Besichtigung Bergwerk Fell Mittwoch, 03.07.2019 Abnahme der Leistungsspange Ab 20:00 Uhr Verleihung der Auszeichnung Donnerstag, 04.07.2019 Wanderrallye rund um die Ortsgemeinde Thomm Freitag, 05.07.2019 Abnahme Jugendflamme Stufe 3 Samstag, 06.07.2019 Zeltlagerabschluss Sonntag, 07.07.2019 Ab ca. 13:00 Uhr Abreise
Einverständniserklärung zur Teilnahme am Zeltlager des Kreisjugendfeuerwehrverband Trier-Saarburg e.v. vom 29.06. bis 07.07.2019 in Thomm Für das Zeltlager melde ich/melden wir meinen/unseren Sohn / meine/unsere Tochter verbindlich an Vor- und Zuname und erlaube ihm / ihr unter Aufsicht des Jugendfeuerwehrwartes oder seines Vertreters folgende Aktivitäten: q Schwimmen im Hallen-/Freibad (zusätzliche Aufsicht durch Bademeister) q Sport (Ballspiele, Laufen, sportliche Wettbewerbe usw.) Mein/unser Sohn / meine/unsere Tochter ist: m Nichtschwimmer/in im Besitz folgender Jugendschwimmabzeichen: m Keines m Bronze m Silber m Gold Für eventuell auftretende Erkrankungen oder Unfälle sind unbedingt folgende Angaben wichtig: Krankenkasse: Telefon (tagsüber) / (Mobil): / O Ich bin/wir sind damit einverstanden, dass mein/unser Kind im Krankheitsfall unverzüglich in ärztliche Behandlung gegeben wird. m Wirksame Tetanusschutzimpfung ist vorhanden. m Tetanusschutzimpfung wird rechtzeitig nachgeholt. m Medikamente werden nicht benötigt. m Notwendige Medikamente werden dem Jugendfeuerwehrwart mit Beipackzettel ausgehändigt und er wird über Anwendung und Dosierung informiert. Zur besonderen Beachtung: m Mein/unser Kind hat folgende Allergien: m Mein/unser Kind ist Vegetarier/Veganer oder Muslime hat folgende Essenunverträglichkeiten: Die Krankenversicherungskarte, Impfpass (oder Kopie) und Datum der Tetanusschutzimpfung gebe ich/geben wir meinem/unserem Kind in einem Briefumschlag, der mit Namen versehen ist, mit. Mir/uns ist bekannt, dass ich/wir für Schäden, die durch Verstöße gegen Anordnungen des Jugendfeuerwehrwartes, der Betreuer oder der Lagerleitung auftreten, haften muss/müssen. Ferner ist mir/uns bekannt, dass beim Mitführen von Waffen, Messern oder anderen gefährlichen Gegen ständen und bei groben Vergehen oder Zuwiderhandlungen meines/unseres Kindes die Kosten einer vorzeitigen Heimfahrt von mir/uns übernommen werden müssen. Ich bin/wir sind damit einverstanden, dass Bildaufnahmen meines/unseres Kindes in der Gruppe oder Einzeln zur Presse- und Öffentlichkeitsarbeit herangezogen werden können. Ich/wir erkläre/n, dass mein/unser Kind frei von ansteckenden Krankheiten ist und nach Rücksprache mit dem Hausarzt keine Bedenken gegen die Teilnahme an der Veranstaltung bestehen. Sollten irgendwelche Krankheiten bzw. Risiken bestehen, die während der Veranstaltung auftreten können, teile ich/teilen wir diese und eventuelle Maßnahmen dem Jugendfeuerwehrwart rechtzeitig mit. Sollte das Zeltlager aufgrund höherer Gewalt abgebrochen werden bzw. nicht stattfinden, bleibt es dem Kreisjugendfeuerwehrverband vorbehalten, einen Teil des Teilnehmerbeitrages zur Deckung der bis dahin entstandenen Kosten einzubehalten. Ort, Datum Unterschrift der Erziehungsberechtigten -VORLAGE zur Ausgabe an die Eltern/Erziehungsberechtigten - zum Verbleib beim Jugendfeuerwehrwart-
Einverständniserklärung für Foto-, Film- und Tonaufnahmen zu Zwecken der Öffentlichkeitsarbeit Ich / Wir (als personensorgeberechtigte/r gesetzlicher Betreuer) willige/n ein, dass: o o o Fotoaufnahmen Filmaufnahmen Tonaufnahmen (ENTSPRECHENDES BITTE ANKREUZEN) im Auftrag des Kreisjugendfeuerwehrverband Trier-Saarburg e.v. von mir: Name, Vorname: erstellt werden, auf denen ich oder die von mir betreute Person bzw. mein/unser Kind (Name, Vorname) abgebildet bin / ist. Ebenso stimme ich zu, dass die Aufnahmen durch Veröffentlichung (Aushang im Geräte- und Vereinshaus, Schaukasten, Presse) oder der Einstellung in das Internet: 0 in Drucksachen (Jahresberichten, Chroniken, Informationsmaterial, Pressemitteilungen, Einrichtungsfaltblättern, Flyern, Konzepten, Verbandszeitschriften) 0 durch Presse, Rundfunk und Fernsehen 0 ich stimme einer Veröffentlichung nicht zu. (Bitte zutreffendes ankreuzen) verwertet und verbreitet werden. Damit entspricht die Verwendung dieser Foto- und Videoaufnahmen 22 des Kunsturheberrechtsgesetzes (KUG). Das Einverständnis gilt bis auf Widerruf., Ort Datum, Unterschrift Unterschrift Bei nur einer Unterschrift versichert der Unterzeichnende zugleich, dass er das alleinige Sorgerecht für das Kind hat oder im Einverständnis des anderen Erziehungsberechtigten handelt. -VORLAGE zur Ausgabe an die Eltern/Erziehungsberechtigten - zum Verbleib beim Jugendfeuerwehrwart-