Nicht richtlinienkonformes Verhalten von SDL-fähigen Windparks bei Spannungseinbrüchen und deren Konsequenzen

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Kunde : PLZ/Ort : Auftragsnummer : Bauvorhaben : PLZ/Ort : für die Baureihen

Transkript:

Nicht richtlinienkonformes Verhalten von SDL-fähigen Windparks bei Spannungseinbrüchen und deren Konsequenzen Jochen Möller, Andreas Hüfner, Torben Arndt 09.11.2016 www.moe-service.com 1

Agenda M.O.E. GmbH Problemstellung Lösungsvorschlag Mehrwert durch M.O.E. 09.11.2016 www.moe-service.com 2

Geschäftsbereiche Windenergie Photovoltaik VKM / BHKW Wasserkraft Speichersysteme Seminare Zertifizierung Prüflabor Inspektionen 09.11.2016 www.moe-service.com 3

Standorte Zertifizierung, Inspektionen und Messungen Itzehoe, Fraunhoferstraße 3 Hamburg, Spaldingstraße 210 Kiel, Schauenburgerstraße 116 Studien, Consulting und Elektro-Planung Tübingen, Europaplatz 3 Kiel, Kiellinie 84 London, 11 Crucifix Lane, London Bridge 09.11.2016 www.moe-service.com 4

Akkreditierungen DIN EN ISO/IEC 17065 Zertifizierung DIN EN ISO/IEC 17025 Prüflabor DIN EN ISO/IEC 17020 Inspektion Messstelle 29b BImSchG für Geräusche 09.11.2016 www.moe-service.com 5

Agenda M.O.E. GmbH Problemstellung Lösungsvorschlag Mehrwert durch M.O.E. 09.11.2016 www.moe-service.com 6

Folgendes Szenario liegt vor Spannungseinbruch bei einem ÜNB mit Auswirkung auf das Verteilnetz 400 MW Wind trennten sich vom Netz Betroffen waren ca. 200 SDL fähige WEA ÜNB forderte VNB auf diese Abschaltungen auf richtlinienkonformes Verhalten zu prüfen. VNB schreibt betroffene Anlagenbetreiber an. 09.11.2016 www.moe-service.com 7

U1 LE Monitoring durch Netzbetreiber 100% 70% Der Netzbetreiber kann das nicht richtlinienkonforme Verhalten erfassen U2 LE 100% 1,2 s 70% U3 LE 100% 70% 09.11.2016 www.moe-service.com 8

Folgen für Betreiber Trennt sich eine WEA nicht konform Verlust bis 100 % der Vergütung. Max. 3 Jahre rückwirkend 09.11.2016 www.moe-service.com 9

Maßnahmen durch Netzbetreiber In der Regel werden folgende Daten vom Anlagenbetreiber abgefordert: 1. Störfallaufzeichnungen 2. Aktuelle Parameterauszüge aller EZE 3. Gültige Prüfprotokolle aller Schutzeinrichtungen, auch EZE 09.11.2016 www.moe-service.com 10

Agenda M.O.E. GmbH Problemstellung Lösungsvorschlag Mehrwert durch M.O.E. 09.11.2016 www.moe-service.com 11

Lösungsvorschlag für den Betreiber Zu 1. Störfallaufzeichnungen der Anlagensteuerung sichern. Zu 2. Parameterauszüge der EZE anfordern Zu 3. Aktuelle Prüfprotokolle der Schutzeinrichtung bereitstellen. 09.11.2016 www.moe-service.com 12

Wiederkehrende Schutzprüfungen Warum sind wiederkehrende Schutzprüfungen notwendig? Wiederkehrenden Prüfungen beziehen sich auf die DGUV V3 (früher BGV A3) in Verbindung mit: DIN VDE 105. elektrotechnischen Regeln wie z.b. VDEW, BDEW, FNN-Leitfaden zum Einsatz von Schutzsystemen in elektrischen Netzen, VDN-Richtlinie für digitale Schutzsysteme TAB der Netzbetreiber 09.11.2016 www.moe-service.com 13

Richtlinien und Normen DGUV-V3 5. (1) Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass die elektrischen Anlagen und Betriebsmittel auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden. 1. Vor der ersten Inbetriebnahme und nach einer Änderung oder Instandsetzung vor der Wiederinbetriebnahme durch eine Elektrofachkraft oder unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft und 2. in bestimmten Zeitabständen. Die Fristen sind so zu bemessen, dass entstehende Mängel, mit denen gerechnet werden muss, rechtzeitig festgestellt werden. 09.11.2016 www.moe-service.com 14

Richtlinien und Normen Zitat BDEW 2008: Zur Sicherung der dauerhaften Funktionsfähigkeit sind die Schutzsysteme vor Inbetriebnahme und in regelmäßigen Abständen zu prüfen. Die Ausführung der Schutzprüfungen und deren Ergebnisse sind vom Anlagenbetreiber durch Prüfprotokolle zu dokumentieren und dem Netzbetreiber auf Verlangen vorzulegen. 09.11.2016 www.moe-service.com 15

Richtlinien und Normen FNN-Leitfaden zum Einsatz von Schutzsystemen in elektrischen Netzen: Kapitel 18.3.2.1 verweist auf VDN. VDN-Richtlinie für digitale Schutzsysteme: Es gibt zwei Arten von Wiederholungsprüfungen: 1. die Funktionskontrolle als vereinfachte Prüfung der Funktionstüchtigkeit nach 6.3.1 und 2. die Schutzprüfung als Komplettprüfung des gesamten Schutzsystems nach 6.3.2. Die Funktionstüchtigkeit der netzunabhängigen Hilfsenergieversorgung ist durch geeignete Maßnahmen nachzuweisen. Die Schutzprüfung ist im Turnus von bis zu vier Jahren vorzusehen. Dieser kann auf sechs Jahre erhöht werden, wenn nach wenigstens drei Jahren eine Funktionskontrolle erfolgt. 09.11.2016 www.moe-service.com 16

Agenda M.O.E. GmbH Problemstellung Lösungsvorschlag Mehrwert durch M.O.E. 09.11.2016 www.moe-service.com 17

Mehrwert durch M.O.E. 09.11.2016 www.moe-service.com 18

Stand 167 Jochen Möller, Andreas Hüfner, Torben Arndt M.O.E. (Moeller Operating Engineering GmbH) Fraunhoferstraße 3, 25524 Itzehoe, Germany Tel. 04821-40636-0, E-Mail: info@moe-service.com www.moe-service.com 09.11.2016 www.moe-service.com 19