Kindergarten Märchenland Drognitz

Ähnliche Dokumente
Satzung über den Kostenersatz und die Gebührenerhebung für Hilfe- und Dienstleistungen der Feuerwehr Artern

Satzung über den Kostenersatz und die Gebührenerhebung für Hilfe- und Dienstleistungen der Feuerwehr

Satzung über den Kostenersatz und die Gebührenerhebung für Hilfe- und Dienstleistungen der Feuerwehr der Stadt Bad Salzungen vom

Satzung. über den Kostenersatz und die Gebührenerhebung für Hilfe- und Dienstleistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Greiz.

1 Grundsatz. 2 Entgeltliche Leistungen

Neubekanntmachung der Satzung über den Kostenersatz und die Gebührenerhebung. für Hilfe- und Dienstleistungen der Feuerwehren der Gemeinde

Satzung über den Kostenersatz und die Gebührenerhebung für Hilfe- und Dienstleistungen der freiwilligen Feuerwehren der Stadt Bad Berka

S A T Z U N G. über den Kostenersatz und die Gebührenerhebung für die Hilfe- und Dienstleistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Kirchworbis

Grundsatz. 2 Entgeltliche Leistung

2 Entgeltliche Leistungen

2 Entgeltliche Leistungen

Satzung über den Kostenersatz und die Gebührenerhebung für Hilfe- und Dienstleistungen der Feuerwehren der Stadt Leinefelde-Worbis

Satzung über den Kostenersatz und die Gebührenerhebung für Hilfe- und Dienstleistungen der Freiwilligen Feuerwehr Frankenblick

Satzung über den Kostenersatz und die Gebührenerhebung für Hilfeund Dienstleistungen der Feuerwehr

Satzung über den Kostenersatz und die Gebührenerhebung für Hilfe- und Dienstleistungen der Feuerwehren der Stadt Bad Sulza

Satzung (Feuerwehr - Kostenersatz - und Gebührensatzung)

Satzung über den Kostenersatz und die Gebührenerhebung für Hilfe und Dienstleistungen der Feuerwehr der Gemeinde Henfstädt.

Satzung. 1 Grundsatz. Die Verbandsgemeinde Meisenheim unterhält zur Erfüllung ihrer Aufgaben im Brandschutz und der allgemeinen Hilfe eine Feuerwehr.

Satzung über den Kostenersatz und die Gebührenerhebung für Hilfe- und Dienstleistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Harztor

SATZUNG. über den Kostenersatz und die Gebührenerhebung für Hilfe- und Dienstleistungen der Feuerwehr. vom 03. März 1997

Satzung über den Kostenersatz und die Gebührenerhebung für Hilfe- und Dienstleistungen der Feuerwehr der Stadt Herdorf. vom 18.

3 Berechnung des Kostenersatzes und der Gebühren

(3) Kostenersatz und Gebühren für Hilfe- und Dienstleistungen der Feuerwehr erhebt die Gemeinde Kirchheim nach Maßgabe der folgenden Vorschriften.

Satzung über den Kostenersatz und die Gebührenerhebung für Hilfe- und Dienstleistungen der Freiwilligen Feuerwehr Stützerbach

Weihnachtsfeier EINLADUNG. Wir freuen uns auf euer Kommen! In dieser Ausgabe

Satzung über den Kostenersatz und die Gebührenerhebung für Hilfe- und Dienstleistungen der Feuerwehr der Stadt Saalburg-Ebersdorf

Satzung über den Kostenersatz für die Hilfe- und Dienstleistung der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Hohes Kreuz [SatzKostErsFw]

Satzung über den Kostenersatz und die Gebührenerhebung für Hilfe- und Dienstleistungen der Feuerwehr der Gemeinde Unterwellenborn.

1 Grundsatz. 2 Entgeltliche Leistungen

Satzung über den Kostenersatz und die Gebührenerhebung für Hilfe- und Dienstleistungen der Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde Oppurg

Satzung über den Kostenersatz und die Gebührenerhebung für Hilfe- und Dienstleistungen der Feuerwehr (Feuerwehrgebührensatzung) 1 Grundsatz

Satzung der Gemeinde Am Ohmberg über den Kostenersatz und die Gebührenerhebung für Hilfe- und Dienstleistungen der Feuerwehren

Satzung über die Gebührenerhebung für die Durchführung der Brandsicherheitswache und für Hilfe- und Dienstleistungen der Freiwilligen

Satzung über den Kostenersatz und die Gebührenerhebung für Hilfe- und Dienstleistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Heringen

Satzung. über den Kostenersatz und die Gebührenerhebung für Hilfe- und Dienstleistungen der Feuerwehr der Verbandsgemeinde Nieder-Olm. vom

4 Schuldner 5 Berechnung des Kostenersatzes und der Gebühren .../ 3

über den Kostenersatz und die Gebührenerhebung für Hilfe- und Dienstleistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Hildburghausen

Satzung über den Kostenersatz und die Gebührenerhebung für Hilfe- und Dienstleistungen der Feuerwehr

Satzung über den Kostenersatz und die Gebührenerhebung bei Hilfe- und Dienstleistungen der Feuerwehr einschließlich der Anlage 1 und Anlage 2

S a t z u n g. S a t z u n g (Feuerwehr-, Kostenersatz- und Gebührensatzung) 1 Grundsatz

Satzung über den Kostenersatz und die Gebührenerhebung für Hilfe- und Dienstleistungen der Feuerwehr der Verbandsgemeinde Bad Ems

S a t z u n g. 1 Grundsatz

Satzung über den Kostenersatz und die Gebührenerhebung für Hilfe- und Dienstleistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Göpfersdorf

Satzung über den Kostenersatz und die Gebührenerhebung für Hilfe- und Dienstleistungen der Feuerwehr der Verbandsgemeinde Nieder-Olm. vom

1 Grundsatz. Die Verbandsgemeinde Bad Sobernheim unterhält zur Erfüllung ihrer Aufgaben im Brandschutz und der allgemeinen Hilfe eine Feuerwehr.

Satzung über den Kostenersatz und die Gebührenerhebung für Hilfe- und Dienstleistungen der Feuerwehr der Verbandsgemeinde Bodenheim vom

1 Grundsatz. Die Verbandsgemeinde Weißenthurm unterhält zur Erfüllung ihrer Aufgaben im Brandschutz und der Allgemeinen Hilfe eine Feuerwehr.

Satzung über den Kostenersatz und die Gebührenerhebung für Hilfe- und Dienstleistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Lödla

Satzung über den Kostenersatz und die Gebührenerhebung für Hilfe- und Dienstleistungen der Feuerwehr. der Stadt Andernach vom 30.

Satzung über den Kostenersatz und die Gebührenerhebung für Hilfe- und Dienstleistungen der Feuerwehr der Stadt Saalfeld/Saale.

über den Kostenersatz für Einsatzmaßnahmen und die Gebührenerhebung für Hilfe- und Dienstleistungen der Freiwilligen Feuerwehr Landau in der Pfalz

Lgl.-Niederhain, den Werner Bürgermeister. (Siegel)

Satzung über den Kostenersatz und die Gebührenerhebung für Hilfe- und Dienstleistungen der Freiwilligen Feuerwehren Ilmenau (Feuerwehrgebührensatzung)

Satzung über den Kostenersatz und die Gebührenerhebung für Hilfe- und Dienstleistungen der Freiwilligen Feuerwehr

Satzung über den Kostenersatz und die Gebührenerhebung für Hilfe- und Dienstleistungen der Freiwilligen Feuerwehr Heukewalde vom 26.

Satzung. über den Kostenersatz und die Gebührenerhebung für Hilfe- und Dienstleistungen der Feuerwehr der Verbandsgemeinde Diez. vom

C4 Gebührensatzung Feuerwehr Stand vom

Veröffentlicht im Amtsblatt der Stadt Zeulenroda-Triebes am Mittwoch, dem Jahrgang 11 - Nummer 7. Grundsatz/Geltungsbereich

Satzung zur Erstattung von Kosten für Hilfeleistungen der Freiwilligen Feuerwehren im Bereich des Marktes Buttenheim

Satzung. über den Kostenersatz und die Gebührenerhebung für Hilfe- und Dienstleistungen der Feuerwehr. der Verbandsgemeinde Annweiler am Trifels

Satzung über den Kostenersatz und die Gebührenerhebung für Hilfe- und Dienstleistungen der Feuerwehr der Verbandsgemeinde Cochem vom

Grundsatz / Geltungsbereich

Satzung. der Gemeinde Kirchdorf i. Wald über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der gemeindlichen Feuerwehren

WAHLBEKANNTMACHUNGEN. zur Wahl des ehrenamtlichen Bürgermeisters Altenbeuthen. am 24. Juni In dieser Ausgabe

Satzung über den Kostenersatz und die Gebührenerhebung für Hilfe- und. Dienstleistungen der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Schleiz

S a t z u n g. Über Aufwendungsersatz und Gebühren für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren

Satzung. über den Kostenersatz und die Gebührenerhebung für. Hilfe- und Dienstleistungen der Feuerwehr. der Verbandsgemeinde Daun vom

Satzung über Aufwendungsersatz und Gebühren für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren. vom

Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Karlsfeld

Gemeinde Pfaffing Landkreis Rosenheim. Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren

Wie man einer Feuerwehr eine Gebühr zahlt

Satzung. Grundsatz. 2 Entgeltliche Leistungen

Satzung über den Kostenersatz und die Gebührenerhebung für Hilfe- und Dienstleistungen der Feuerwehr der Gemeinde Großschwabhausen

Satzung des Marktes Oberthulba über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der Freiwilligen Feuerwehren vom

Satzung über den Kostenersatz und die Gebührenerhebung für Hilfe- und Dienstleistungen der Feuerwehren der Verbandsgemeinde Wirges vom

In dieser Ausgabe. Bebauungsplan Sondergebiet Erholung Greez. Ergebnisse der Landschaftsneuvermessung. Vorfahrtsänderung. in der Ortslage Altenbeuthen

Erste Änderung der Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der Feuerwehren der Gemeinde Lenggries

Satzung über den Kostenersatz und die Gebührenerhebung für Hilfe- und Dienstleistungen der Feuerwehr

Satzung über den Kostenersatz und die Gebührenerhebung für die Hilfe- und Dienstleistungen der Feuerwehr (Feuerwehr-Kostenersatz- und Gebührensatzung)

(2) Sie erhebt Kostenersatz für die in 33 LBKG aufgeführten Leistungen.

S a t z u n g. vom Die Gemeinde Buxheim erlässt aufgrund Art. 28 Abs. 4 Bayerisches Feuerwehrgesetz (BayFwG) folgende Satzung:

I. Satzung über den Kostenersatz und die Gebührenerhebung für Hilfe- und Dienstleistungen der freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde Ichtershausen

Satzung über Aufwendung- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren

1 Grundsatz. Die Gemeindeverwaltung Mutterstadt unterhält zur Erfüllung ihrer Aufgaben im Brandschutz und der allgemeinen Hilfe eine Feuerwehr.

Gemeinde Bad Feilnbach

S a t z u n g. Die Gemeinde Langenbach erlässt aufgrund des Art. 28 BayFwG sowie aufgrund von Art. 1, 2 Abs. 1 und Art. 8 KAG folgende.

SATZUNG. über den Kostenersatz und die Gebührenerhebung für Hilfe- und Dienstleistungen der Feuerwehr der Verbandsgemeinde Rennerod

- Neufassung - vom

GEMEINDE HALLBERGMOOS

Satzung. über den Kostenersatz und die Gebührenerhebung für Hilfe- und Dienstleistungen der Feuerwehr der Verbandsgemeinde Diez. vom

Satzung. über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen städtischer Feuerwehren (Feuerwehrgebührensatzung)

Satzung über den Kostenersatz und die Gebührenerhebung für Hilfe- und Dienstleistungen der Feuerwehr der Gemeinde Grabfeld

Satzung über den Kostenersatz und die Gebührenerhebung für Hilfe- und Dienstleistungen der Feuerwehr

Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde Eching

Einsätze werden in dem für die Hilfeleistung notwendigen Umfang abgerechnet.

Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Kleinostheim

S A T Z U N G. 1 Aufwendungs- und Kostenersatz

Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren

Stadt Pottenstein Forchheimer Str.1, Pottenstein, Tel.: 09243/708-0

Transkript:

In dieser Ausgabe 1 2 15.04.2016 Jahrgang 19 Ausgabe 04/2016 Bekanntmachungen für die Wahl des ehrenamtlichen Bürgermeisters im Ortsteil Drognitz Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen aus den Gemeinden Amts- und Mitteilungsblatt der Gemeinde Drognitz mit den Ortsteilen Lothra, Neidenberga, Neuenbeuthen, Reitzengeschwenda und der Gemeinde Altenbeuthen Kindergarten Märchenland Drognitz Osterschmücken, Dank Überraschung! Durch eine großzügige Eierspende der Familie Deutschmann konnten die Kinder fleißig ihren Ostereierbaum und den Osterstrauch schmücken. Vielen Dank sagen alle Kinder vom Kindergarten Märchenland. 3 Schöne Osterkronen und Osterbrunnen in unseren Ortschaften Sitz: Gemeinde Drognitz Ortsstraße 4 07338 Drognitz Telefon 03 67 37 / 2 22 04 Telefax 03 67 37 / 3 19 76 Drognitz Lothra Neidenberga Neuenbeuthen Reitzengeschwenda Altenbeuthen

Seite 2 AMTLICHER TEIL Sprechzeiten Gemeindeamt Kaulsdorf Montag 09.00 bis 12.00 Uhr Dienstag 09.00 bis 12.00 Uhr 13.00 bis 16.00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 09.00 bis 12.00 Uhr 14.00 bis 18.00 Uhr Freitag 09.00 bis 12.00 Uhr Kasse Montag geschlossen Dienstag 09.00 bis 12.00 Uhr 13.00 bis 15.30 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 09.00 bis 12.00 Uhr 14.00 bis 17.30 Uhr Freitag geschlossen Einwohnermeldeamt Montag geschlossen Dienstag 09.00 bis 12.00 Uhr 13.00 bis 15.30 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 09.00 bis 12.00 Uhr 14.00 bis 17.30 Uhr Freitag geschlossen Außerhalb der Sprechzeiten ist keine Bearbeitung möglich! Bürgermeister Dienstag 09.00 bis 12.00 Uhr Donnerstag 09.00 bis 12.00 Uhr 13.00 bis 17.00 Uhr oder nach Vereinbarung Kontakte zu Ihrer Gemeindeverwaltung Amt Telefon E-Mail Bürgermeister Herr Oßwald 349-12 Sekretariat Frau Schilling 349-0 info@kaulsdorf-saale.de Einwohnermeldeamt Frau Schmiedel 349-14 schmiedel@kaulsdorf-saale.de Kasse/Ordnungsamt Frau Kunstmann 349-16 kunstmann@kaulsdorf-saale.de Steuern/Friedhofsverwaltung Frau Krauße 349-17 krausse@kaulsdorf-saale.de Kämmerei Frau Picha 349-18 picha@kaulsdorf-saale.de Kassenverwaltung Frau Katins 349-21 katins@kaulsdorf-saale.de Frau Richter 349-21 richter@kaulsdorf-saale.de Bauamt/Liegenschaften Herr Herold 349-19 herold@kaulsdorf-saale.de Frau Schulze-Könitzer 349-20 schulze-koenitzer@kaulsdorf-saale.de Herr Stemmler 349-23 stemmler@kaulsdorf-saale.de

Seite 3

Seite 4

Seite 5

Seite 6 GEMEINDE DROGNITZ Bekanntmachung Die nachstehende Satzung Satzung über den Kostenersatz und die Gebührenerhebung für Hilfe- und Dienstleistungen der Feuerwehren der Gemeinde Drognitz wird hiermit öffentlich bekanntgemacht. Die Genehmigung zur öffentlichen Bekanntmachung wurde mit Schreiben der Kommunalaufsicht vom 10. März 2016 erteilt. SATZUNG über den Kostenersatz und die Gebührenerhebung für Hilfe- und Dienstleistungen der Feuerwehren der Gemeinde Drognitz Aufgrund des 19 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 3.Dezember 2015 (GVBl. S. 183), der 22 Abs. 2 und 4 und 48 Abs. 1 bis 6 des Thüringer Gesetzes über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (ThürBKG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. Februar 2008 (GVBl. S. 22), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 10. Juni 2014 (GVBl. S. 159,160) sowie der 1, 2 und 12 des Thüringer Kommunalabgabengesetzes (ThürKAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. September 2000 (GVBl. S. 301), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20. März 2014 (GVBl. S. 82), hat der Gemeinderat der Gemeinde Drognitz in seiner Sitzung am 11. November 2015 folgende Satzung beschlossen: 1 Grundsatz (1) Bei Gefahr im Verzug ist die Feuerwehr über den Notruf oder direkt anzufordern. Andere Hilfe- und Dienstleistungen sind bei der Gemeinde Drognitz, dem Ortsbrandmeister oder dem Wehrführer zu beantragen. (2) Alle Maßnahmen der Feuerwehr zur Abwehr von Brandgefahren, anderen Gefahren (Allgemeine Hilfe), im Rahmen des Katastrophenschutzes ( 1 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 und 9 Abs. 2 ThürBKG) und die gegenseitige Hilfe im Sinne von 4 Abs. 1 ThürBKG sind grundsätzlich unentgeltlich. (3) Kostenersatz und Gebühren für Hilfe- und Dienstleistungen der Feuerwehr erhebt die Gemeinde Drognitz nach Maßgabe der folgenden Vorschriften. 2 Entgeltliche Leistungen (1) Kostenersatzpflicht besteht für Einsatzmaßnahmen unter den Voraussetzungen des 48 Abs. 1 Nr. 1 bis 6 ThürBKG. (2) Gebührenpflicht gilt für: a) die nach 22 ThürBKG einzurichtende Sicherheitswache sowie b) alle Leistungen der Feuerwehr, die nicht im Rahmen des 1 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 und 9 Abs. 2 ThürBKG erbracht werden und auf die kein Rechtsanspruch besteht. Das sind insbesondere: 1. überwiegend im privaten Interesse durchgeführte Leistungen, wie Arbeiten auf der Einsatzstelle nach Beseitigung der allgemeinen Gefahr, das Öffnen von Türen, Fenstern und Aufzügen 2. die Durchführung von Arbeiten an fremden Geräten 3. die Erteilung von Unterricht in Kaufhäusern, Krankenanstalten oder bei sonstigen Institutionen (3) Kostenersatz und Gebühren werden auch dann erhoben, wenn die angeforderten und ausgerückten Mannschaften mit ihren Fahrzeugen und Geräten wegen zwischenzeitlicher Beseitigung der Gefahr oder des Schadens oder aus sonstigen, nicht von der Gemeinde Drognitz zu vertretenden Gründen nicht mehr tätig werden. 3 Berechnung des Kostenersatzes und der Gebühren (1) Kostenersatz und Gebühren werden nach den bei den Hilfe- und Dienstleistungen entstehenden Personalund Sachkosten bemessen. (2) Maßgebend für die Personalkosten sind die Zahl und die Einsatzdauer der im notwendigen Umfang eingesetzten Personen. Als Einsatzdauer gilt die Zeit vom Verlassen des Gerätehauses, in dem die erforderlichen Geräte stationiert sind, bis zur Vollendung der erforderlichen Nacharbeiten zur Wiederherstellung der Einsatzbereitschaft nach der Rückkehr im Feuerwehrgerätehaus. Geht der Einsatz nicht vom Gerätehaus aus oder endet er nicht dort, so wird die Einsatzzeit so berechnet, als wäre unter Zugrundelegung normaler Verhältnisse der Einsatz von dort ausgegangen. Dies gilt auch, wenn die Rückkehr zum Gerätehaus sich außergewöhnlich verzögert. Die Einsatzzeit wird auf volle halbe Stunden aufgerundet. Sie ist vom Einsatzleiter oder dessen Beauftragten festzustellen. (3) Maßgebend für die Sachkosten ist die Benutzungsdauer der verwendeten Geräte. Als Benutzungsdauer gilt die Einsatzdauer im Sinne von Abs. 2.

Seite 7 (4) Die Höhe des Kostenersatzes richtet sich nach den Pauschalsätzen der Anlage 1 (Pflichtleistungen), die der Gebühren nach den Pauschalsätzen der Anlage 2 (freiwillige Leistungen). Für den Ersatz von Kosten und die Erhebung von Gebühren, die nicht in den Anlagen 1 und 2 enthalten sind, werden Pauschalsätze in Anlehnung an die für vergleichbare Leistungen festgelegten Sätze erhoben. (5) Mit den nach dem Sachkostentarif der Anlagen 1 und 2 erhobenen Pauschalsätzen sind alle durch den Betrieb der Geräte und sonstigen Ausrüstungsgegenstände entstehenden Kosten, insbesondere Kraftstoffverbrauch, Instandhaltung und Reinigung abgegolten. Zusätzlich sind zu zahlen: a) die Selbstkosten der Gemeinde Drognitz für verbrauchtes Material, wie zum Beispiel Schaummittel, Löschpulver, Kohlensäure und Ölbindemittel, zuzüglich eines Gemeinkostenzuschlages von 10 v. H. b) die Reparatur- oder Ersatzbeschaffungskosten für die bei den Hilfe- und Dienstleistungen beschädigten oder unbrauchbar gewordenen Geräte und sonstigen Ausrüstungsgegenstände, sofern die Beschädigungen oder die Unbrauchbarkeit nicht auf Verschleiß oder grobe Fahrlässigkeit der Feuerwehrangehörigen zurückzuführen sind c) zusätzliche Kosten, die der Gemeinde Drognitz entstanden sind, durch vom Einsatzleiter angeforderte oder veranlasste zusätzliche Leistungen Dritter, Verpflegung der Einsatzkräfte und für Ersatzleistungen und Einsatzkräfte nach 14 Abs. 7 ThürBKG (6) Aufwendungen für den Einsatz von Personal oder Geräten Dritter, die der Gemeinde Drognitz in Rechnung gestellt werden, hat der Kostenpflichtige zu tragen. 4 Schuldner (1) Kostenschuldner sind die in 48 Abs. 1 Nr. 1 bis 6 ThürBKG genannten Personen und Unternehmen. (2) Gebührenschuldner sind für die Brandsicherheitswache die Veranstalter im Sinne des 22 Absatz 1 ThürBKG. Im Übrigen ist Gebührenschuldner, wer als Benutzer die Hilfe- oder Dienstleistung der Feuerwehr in Anspruch nimmt oder anfordert. Wird die Feuerwehr im Interesse eines Mieters oder Pächters in Anspruch genommen, so haften diese für die Gebührenschuld nur, wenn die Inanspruchnahme ihrem wirklichen oder mutmaßlichen Willen enspricht. (3) Mehrere Kosten- und Gebührenschuldner haften als Gesamtschuldner. (4) Unabhängig von der Möglichkeit den Kostenersatz und die Gebührenerhebung zu stunden kann auf Antrag die Forderung erlassen werden, wenn deren Einziehung aufgrund eines gegebenen Härtefalles unbillig wäre. 5 Entstehung des Anspruchs und Fälligkeit (1) Der Anspruch entsteht: a) für den Kostenersatz im Sinne des 48 Abs. 1 Nr. 1 bis 6 ThürBKG und den Gebühren nach 22 ThürBKG mit Abschluss der erbrachten Hilfe- und Dienstleistung b) für Vergütung für eine Maßnahme außerhalb der Gefahrenabwehr mit der Anforderung der Hilfe- oder Dienstleistung (2) Die Kostenersatz-/Gebührenschuld ist innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntgabe des Abgabenbescheides fällig. (3) Die Gemeinde Drognitz ist berechtigt, vor Durchführung von gebührenpflichtigen Maßnahmen außerhalb der Gefahrenabwehr angemessene Vorauszahlungen zu fordern. 6 Inkrafttreten (1) Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Drognitz, den 31. März 2016 Gemeinde Drognitz Zimmermann Bürgermeister Gemeinde Drognitz Ortsstraße 4 07338 Drognitz Änderung bei Erreichbarkeit über die Verwaltungsbehörde Kaulsdorf Straße des Friedens 27 07338 Kaulsdorf Telefon 03 67 33/ 34 90

Seite 8 ANLAGE 1 VERZEICHNIS der Pauschalsätze für den Kostenersatz bei Pflichtleistungen der Feuerwehr der Gemeinde Drognitz Der Kostenersatz für Hilfe- und Dienstleistungen der Feuerwehr der Gemeinde Drognitz setzt sich aus dem Personalkostentarif (Nr. 1) und dem Sachkostentarif (Nr. 2), den Materialkosten (Nr. 3) und den sonstigen Aufwendungen (Nr. 4) zusammen. 1. Personalkostentarif Personalkosten werden nach Ausrückestunden berechnet. Dabei ist der Zeitraum vom Ausrücken aus dem Feuerwehrgerätehaus bis zur Vollendung der Nacharbeiten zur Wiederherstellung der Einsatzbereitschaft nach dem Wiedereinrücken anzusetzen. Für angefangene Stunden bis zu 30 Minuten werden die halben, im übrigen die ganzen Stundenkosten erhoben. 1.1Ehrenamtliche Feuerwehrdienstleistende Personalkostenersatz für den Einsatz ehrenamtlicher Feuerwehrdienstleistender wird verlangt für Verdienstausfall oder fortgezahltes Arbeitsentgelt, den/das die Gemeinde Drognitz nach 14 Abs. 1 und 2 ThürBKG dem Arbeitgeber erstatten muss. Als Durchschnittssatz kann der jeweils geltende tarifliche Stundenlohn eines Gesellen im Bauhauptgewerbe angesetzt werden. Im Kostenersatz sind weiterhin Kosten für Schutzbekleidung, Verpflegung, Versicherung, Untersuchungen, Aufwandsentschädigungen, Weiterbildungen, Rente enthalten. 1.2Sicherheitswachen Für die Abstellung zum Sicherheitswachdienst gemäß 22 ThürBKG werden je Stunde Wachdienst für einen ehrenamtlichen Feuerwehrdienstleistenden Gebühren wie unter Punkt 1.1 erhoben. 2. Sachkostentarif Die Sachkosten beziehen sich auf die Streckenkosten (2.1) je Kilometer Wegstrecke und die Benutzungsdauer je Stunde in der Kategorie Ausrückekosten (2.2). Beim Einsatz von Fahrzeugen werden deren Einzelgeräte nicht gesondert berechnet. 2.1Streckenkosten Für die Lösch- und Sonderfahrzeuge werden Streckenkosten für jeden angefangenen Kilometer Wegstrecke berechnet. 2.2Ausrückestundenkosten Mit den Ausrückestundenkosten ist der Einsatz von Geräten und sonstigen Ausrüstungsgegenständen der ausgerückten Fahrzeuge abzugelten, deren Kosten aber nicht durch die zurückgelegte Wegstrecke beeinflusst werden. Für angefangene Stunden bis zu 30 Minuten werden die halben, im übrigen die ganzen Ausrückestundenkosten erhoben. Die Ausrückestundenkosten werden vom Zeitpunkt des Ausrückens aus dem Feuerwehrgerätehaus bis zum Zeitpunkt des Wiedereinrückens je Stunde für die aufgeführten Feuerwehrfahrzeuge berechnet. 3. Materialkosten Hierbei handelt es sich um während des Einsatzes verbrauchtes Material und dessen Entsorgung. 4. Sonstige Aufwendungen Sind alle Kosten, die nicht im Kostenverzeichnis aufgeführt sind, jedoch Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Drognitz sind. Kostenverzeichnis 1. Eingesetztes Personal (Kosten je Stunde) Kamerad der FFw Sicherheitswache (je Einsatzkraft) je Stunde 28,50 Euro 28,50 Euro 2. Sachkosten 2.1Streckenkosten (Kosten je Kilometer) und 2.2 Ausrückestundenkosten (Kosten je Stunde) je km je Stunde Tanker TLF 16/25 0,64 Euro 73,00 Euro (SLF 2324) LO LF 8 2,94 Euro 32,00 Euro (SLF-AR 211) KLF 0,32 Euro 19,00 Euro (SLF 2585) Rettungsboot 33,00 Euro 3. Materialkosten Die Kosten für Ölbindemittel, Schaummittel, Löschpulver und ähnliches regeln sich nach den aktuellen Tagessätzen zzgl. den landesüblichen Entsorgungskosten bei der Thüringer Sonderabfallgesellschaft. Gemäß 3 Punkt 5 a) dieser Satzung werden zehn Prozent Lagerkosten auf das verbrauchte Material berechnet.

Seite 9 4. Sonstige Aufwendungen Bei Fehlalarmierung werden die angefallenen Kosten laut dieser Satzung erhoben. Vorsätzliche Fehlalarmierung der Freiwilligen Feuerwehr hat eine Berechnung aller anfallenden Kosten zur Folge. Drognitz, den 31. März 2016 Gemeinde Drognitz Zimmermann Bürgermeister ANLAGE 2 GEBÜHRENVERZEICHNIS für freiwillige Leistungen der Feuerwehr der Gemeinde Drognitz Die Gebühr für freiwillige Leistungen der Feuerwehr der Gemeinde Drognitz setzt sich aus dem Personalgebührentarif (Nr. 1), den Benutzungsgebühren (Nr. 2) und den Materialgebühren (Nr. 3) zusammen. 1. Personalgebührentarif Personalgebühren werden nach Ausrückestunden berechnet. Dabei ist der Zeitraum vom Ausrücken aus dem Feuerwehrgerätehaus bis zur Vollendung der Nacharbeiten nach dem Wiedereinrücken anzusetzen. Für angefangene Stunden bis zu 30 Minuten werden die halben, im übrigen die ganzen Stundenkosten erhoben. 1.1Ehrenamtliche Feuerwehrdienstleistende Personalgebühr für den Einsatz ehrenamtlicher Feuerwehrdienstleistender wird verlangt für Verdienstausfall oder fortgezahltes Arbeitsentgelt, den/das die Gemeinde Drognitz nach 14 Abs. 1 und 2 ThürBKG) dem Arbeitgeber erstatten muss. Als Durchschnittssatz kann der jeweils geltende tarifliche Stundenlohn eines Gesellen im Bauhauptgewerbe angesetzt werden. Weiterhin sind Kosten für Schutzbekleidung, Verpflegung, Versicherung, Untersuchungen, Aufwandsentschädigungen, Weiterbildungen, Rente enthalten. 1.2Sicherheitswachen Für die Abstellung zum Sicherheitswachdienst gemäß 22 ThürBKG werden je Stunde Wachdienst für einen ehrenamtlichen Feuerwehrdienstleistenden Gebühren wie unter Punkt 1.1 erhoben. 2. Benutzungsgebühren Die Benutzungsgebühren beziehen sich auf die Streckengebühren (2.1) je Kilometer Wegstrecke und die Benutzungsdauer je Stunde in der Kategorie Ausrückegebühren (2.2). Beim Einsatz von Fahrzeugen werden deren Einzelgeräte nicht gesondert berechnet. 2.1Streckengebühren Für die Lösch- und Sonderfahrzeuge werden Streckengebühren für jeden angefangenen Kilometer Wegstrecke berechnet. 2.2Ausrückestundengebühren Mit den Ausrückestundengebühren ist der Einsatz von Geräten und sonstigen Ausrüstungsgegenständen der ausgerückten Fahrzeuge abzugelten, deren Gebühren aber nicht durch die zurückgelegte Wegstrecke beeinflusst werden. Für angefangene Stunden bis zu 30 Minuten werden die halben, im übrigen die ganzen Ausrückestundengebühren erhoben. Die Ausrückestundengebühren werden vom Zeitpunkt des Ausrückens aus dem Feuerwehrgerätehaus bis zur Vollendung der Nacharbeiten nach dem Wiedereinrücken je Stunde für die aufgeführten Feuerwehrfahrzeuge berechnet. 3. Materialkosten Hierbei handelt es sich um während des Einsatzes verbrauchtes Material und dessen Entsorgung. Gebührenverzeichnis 1. Eingesetztes Personal (Kosten je Stunde) Kamerad der FFw Sicherheitswache (je Einsatzkraft) 2. Sachkosten 2.1Streckenkosten (Kosten je Kilometer) und 2.2Ausrückestundenkosten (Kosten je Stunde) je km je Stunde 28,50 Euro 28,50 Euro je Stunde Tanker TLF 16/25 0,64 Euro 73,00 Euro (SLF 2324)

Seite 10 2.1Streckenkosten (Kosten je Kilometer) und 2.2Ausrückestundenkosten (Kosten je Stunde) je km je Stunde LO LF 8 2,94 Euro 32,00 Euro (SLF-AR 211) KLF 0,32 Euro 19,00 Euro (SLF 2585) Rettungsboot 33,00 Euro 3. Materialkosten Die Kosten für Ölbindemittel, Schaummittel, Löschpulver und ähnliches regeln sich nach den aktuellen Tagessätzen zzgl. der landesüblichen Entsorgungskosten bei der Thüringer Sonderabfallgesellschaft. Gemäß 3 Punkt 5 a) dieser Satzung werden zehn Prozent Lagerkosten auf das verbrauchte Material berechnet. Drognitz, den 31. März 2016 Gemeinde Drognitz Zimmermann Bürgermeister Hinweis Verstöße wegen Verletzungen von Verfahrens- und Formvorschriften, die nicht die Ausfertigung und diese Bekanntmachung betreffen, können gegenüber der Gemeinde geltend gemacht werden. Diese sind schriftlich unter Angabe der Gründe geltend zu machen. Erfolgt dies nicht innerhalb eines Jahres nach dieser Bekanntgabe, so sind diese Verstöße unbeachtlich. Drognitz, den 31. März 2016 Zimmermann Bürgermeister GEMEINDE ALTENBEUTHEN Erinnerung an den Steuerzahlungstermin 15.05.2016 Wir weisen darauf hin, dass wir für die Begleichung der Grundsteuer zunehmend vom Barverkehr absehen und dies nur noch in Ausnahmefällen in bar entgegen nehmen. Steuerzahler, die der Gemeinde Kaulsdorf keine Ermächtigung zum Einzug der Forderungen mit einer SEPA-Lastschrift oder ihrer Hausbank mit Dauerauftrag erteilt haben, werden gebeten, die jeweils fälligen Steuern zu den Fälligkeiten laut Bescheid auf eines der folgenden Konten zu überweisen. bei der Kreissparkasse Saalfeld/Rudolstadt BIC HELADEF1SAR IBAN DE09 8305 0303 0000 1901 36 bei der Raiffeisenbank Saale-Orla e.g. BIC GENODEF1PN1 IBAN DE09 8309 4444 1003 4122 45 Die für Sie zutreffenden Fälligkeiten können Sie dem gültigen Steuerbescheid entnehmen. Wer die bereits verstrichenen Fälligkeiten versäumt hat, sollte die Zahlung umgehend nachholen, um Mahnungen durch die Gemeinde zu vermeiden. Sie können sich auch jederzeit an die Gemeinde Altenbeuthen wenden, um dort eine Ermächtigung zum Einzug der Forderungen per SEPA-Lastschrifteinzugsverfahren zu erteilen. Hinweis: Das SEPA-Lastschrifteinzugsverfahren wurde ab 1. Februar 2014 per Gesetz umgesetzt. Vorher erteilte alte Lastschrifteinzüge haben damit ihre Gültigkeit verloren. Wir weisen darauf hin, dass ab sofort durch die Gemeinde Kaulsdorf keine Zahlungserinnerungen auf dem Postweg mehr zugesandt werden. Die öffentliche Bekanntmachung gilt gleichzeitig als Zahlungserinnerung. Werden die angegebenen Fälligkeiten laut Bescheid nicht eingehalten, erfolgt innerhalb von vierzehn Tagen nach Fälligkeitstermin eine Mahnung incl. der anfallenden Gebühren durch die Gemeinde.

Seite 11 GEMEINDE DROGNITZ Erinnerung an den Steuerzahlungstermin 15.05.2016 Wir weisen darauf hin, dass wir für die Begleichung der Grundsteuer zunehmend vom Barverkehr absehen und dies nur noch in Ausnahmefällen in bar entgegen nehmen. Steuerzahler, die der Gemeinde Kaulsdorf keine Ermächtigung zum Einzug der Forderungen mit einer SEPA-Lastschrift oder ihrer Hausbank mit Dauerauftrag erteilt haben, werden gebeten, die jeweils fälligen Steuern zu den Fälligkeiten laut Bescheid auf eines der folgenden Konten zu überweisen. bei der Kreissparkasse Saalfeld/Rudolstadt BIC HELADEF1SAR IBAN DE81 8305 0303 0000 1907 80 bei der Raiffeisenbank Saale-Orla e.g. BIC GENODEF1PN1 IBAN DE13 8309 4444 1003 4122 70 Die für Sie zutreffenden Fälligkeiten können Sie dem gültigen Steuerbescheid entnehmen. Wer die bereits verstrichenen Fälligkeiten versäumt hat, sollte die Zahlung umgehend nachholen, um Mahnungen durch die Gemeinde zu vermeiden. Sie können sich auch jederzeit an die Gemeinde Drognitz wenden, um dort eine Ermächtigung zum Einzug der Forderungen per SEPA-Lastschrifteinzugsverfahren zu erteilen. Hinweis: Das SEPA-Lastschrifteinzugsverfahren wurde ab 1. Februar 2014 per Gesetz umgesetzt. Vorher erteilte alte Lastschrifteinzüge haben damit ihre Gültigkeit verloren. Wir weisen darauf hin, dass ab sofort durch die Gemeinde Kaulsdorf keine Zahlungserinnerungen auf dem Postweg mehr zugesandt werden. Die öffentliche Bekanntmachung gilt gleichzeitig als Zahlungserinnerung. Werden die angegebenen Fälligkeiten laut Bescheid nicht eingehalten, erfolgt innerhalb von vierzehn Tagen nach Fälligkeitstermin eine Mahnung incl. der anfallenden Gebühren durch die Gemeinde. Bekanntmachung an alle Grundsteuerpflichtigen der Gemeinde Drognitz Bis spätestens 15. April 2016 gehen allen Steuerpflichtigen, die in der Gemeinde Drognitz mit Grundsteuern veranlagt sind, geänderte Grundsteuerbescheide zu. Die Änderungen beruhen auf der Hebesatzerhöhung (Hebesatz 400 %) rückwirkend zum 1. Januar 2016 (Bekanntmachung im Lindenblatt Februar 2016). Wir bitten bei der Zahlung der Grundsteuer zur nächsten Fälligkeit, auf die geänderten Beträge zu achten. (Wer einen Dauerauftrag bei einer Bank erteilt hat, sollte die fälligen Raten aufgrund der Erhöhung anpassen.) Nur Steuerpflichtige, die der Gemeinde einen SEPA-Lastschrifteinzug erteilt haben, brauchen nichts weiter zu unternehmen. Die geänderten Beträge werden zu den Fälligkeiten eingezogen. LANDESAMT FÜR VERMESSUNG UND GEOINFORMATION Neue Telefonnummern für alle Standorte des Landesamtes für Vermessung und Geoinformation Das Landesamt für Vermessung und Geoinformation (TLVermGeo) hat neue Telefonnummern, da das Netz der gesamten Landesverwaltung auf Internet- Telefonie umgestellt wird. Künftig werden alle Landesbehörden über die Erfurter Einwahl 0361 angewählt. Aufbau der Telefonnummern: 0361 = Vorwahl für Erfurt (Standort der Internet-Telefonie) 57 = Einwahl Landesdatennetz (Behördennetz Thüringen) 4176 = Dienststellenstandort (41 für Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft und 76 für das TLVermGeo am Standort Erfurt) 777 = Durchwahl zum Mitarbeiter wie bisher z. B.: Pforte am Standort Erfurt, Hohenwindenstraße 13 a oder 630 = Öffentlichkeitsarbeit Die Auskunft des TLVermGeo am Standort Saalfeld (Katasterbereich) erreichen Sie über: 03 61/ 5 74 16 80.

Seite 12 GEMEINDE DROGNITZ Beschlüsse der Gemeinde Drognitz aus der Sitzung vom 13. Januar 2016 97-13/14 Notarvertrag UR-Nr. 164/2016 Notarin Anne Reichert, Saalfeld 98-13/14 Notarvertrag UR-Nr. 53/2016 Notarin Anne Reichert, Saalfeld 83-12/14 1. Änderungssatzung zur Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtung der Gemeinde Drognitz 84-12/14 3. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertageseinrichtung in kommunaler Trägerschaft 85-12/14 Hebesatzsatzung 2016 86-12/14 Beschluss über die Erhöhung des Maßes der baulichen Nutzung im Ferienhausgebiet (SO 7) der 1. Änderung des Bebauungsplanes Mutschwiese von einer maximalen Grundfläche 87-12/14 Notarvertrag UR-Nr. 806/2015 Notar Uwe Münsterberg, Saalfeld 88-12/14 Notarvertrag UR-Nr. 1086/2015 Notar Heinz Watoro, Jena 90-12/14 Notarvertrag UR-Nr. 2555/2015 Notar Michael Wurlitzer, Rudolstadt 91-12/14 Notarvertrag UR-Nr. 2554/2015 Notar Michael Wurlitzer, Rudolstadt Beschlüsse der Gemeinde Drognitz aus der Sitzung vom 25. Februar 2016 92-13/14 Protokollkontrolle aus der Sitzung vom 11. November 2015 93-13/14 Protokollkontrolle aus der Sitzung vom 13. Januar 2016 94-13/14 2. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertageseinrichtung in kommunaler Trägerschaft der Gemeinde Drognitz 95-13/14 Baumaßnahme in der Kindertagesstätte Märchenland in Drognitz Investitionsprogramm Kinderbetreuungsfinanzierung 2015 bis 2018 96-13/14 Erhöhung der Dauercampinggebühren und Kurzcampergebühren für den Campingplatz Hopfenmühle GEMEINDE ALTENBEUTHEN Beschlüsse der Gemeinde Altenbeuthen aus der Sitzung vom 29. Oktober 2015 32-08/14 Aussetzung TOP 8 Informationen zum Beteiligungsbericht KET-Aktien 33-08/14 Protokollkontrolle aus der Sitzung vom 23. Juli 2015 34-08/14 Jahresabschlussbericht 2013 und Entlastung Bürgermeister 35-08/14 Haushaltssatzung der Gemeinde Altenbeuthen mit Anlagen für das Haushaltsjahr 2016 36-08/14 Finanzplan für die Jahre 2015 bis 2019 37-08/14 Aufhebungsbeschluss zur Zweckvereinbarung zur Übertragung der Aufgabe Bereitstellung der erforderlichen Plätze in Kindertageseinrichtungen auf eine Gemeinde 38-08/14 Beschluss zur Zweckvereinbarung zur Übertragung der Aufgabe Bereitstellung der erforderlichen Plätze in Kindertageseinrichtungen auf eine Gemeinde 39-08/14 Beschluss zu über- und außerplanmäßigen Ausgaben 40-08/14 Beschluss zu über- und außerplanmäßigen Ausgaben 41-08/14 Beschluss über die Vergabe der Installation eines Schneefangs auf dem Dach des Freizeitzentrums Zur Scheune in Altenbeuthen und die hierfür erforderliche außerplanmäßige Ausgabe 42-08/14 Notarvertrag UR-Nr. 889/2015 Notarin Anne Reichert, Saalfeld 43-08/14 Notarvertrag UR-Nr. 855/2015 Notar Michael Werner, Bad Lobenstein

Seite 13 GEMEINDE ALTENBEUTHEN Ortsstraße 15a 07338 Altenbeuthen ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG Einladung zur Gemeinderatssitzung Am Mittwoch, dem 20. April 2016 findet eine öffentliche Sitzung des Gemeinderates Altenbeuthen statt: Gremium: Ort: Raum: Beginn: Tagesordnung Gemeinderat Altenbeuthen Gaststätte Zur Linde 19.00 Uhr ÖFFENTLICHER TEIL 1. Begrüßung Bekanntgabe der Tagesordnung Feststellung der Beschlussfähigkeit 2. Protokollbestätigung aus der Sitzung vom 24. Februar 2016 3. Beratung über Auswahl einer Maßnahme zur Verwendung der Mittel des Kommunalinvestitionsfördergesetzes 4. Bekanntgabe Jahresabschlussbericht 2015 der Gemeinde Altenbeuthen 5. Beratung und Beschlussfassung zur Aufrechterhaltung der Mitgliedschaft REK im Förderzeitraum 2016 bis 2018 6. Aktuelles, Informationen und Bürgeranfragen NICHTÖFFENTLICHER TEIL NICHTAMTLICHER TEIL Geburtstage Wir gratulieren recht herzlich unserer Jubilarin im Monat Mai und wünschen Gesundheit und alles Gute! Neuenbeuthen 11.05. Frau Lieselotte Wolf 80. Geburtstag JAGDGENOSSENSCHAFT ALTENBEUTHEN Beschluss der Jagdgenossen vom 4. März 2016 1. Der Vorstand wird für das Geschäftsjahr 2015/2016 entlastet. 2. Beschluss zum Eintritt in Thüringer Verband der Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbezirkinhaber e.v. mit Auftragserteilung zur Erstellung eines Jagdkatasters 3. Neuwahl Vorstand 4. Beschluss Jagdpacht wird 2016 nicht ausgezahlt. Altenbeuthen, 6. April 2016 Horst Meinhardt Jagdvorsteher Jagdgenossenschaft Altenbeuthen Altenbeuthen, den 11. April 2016 Linke Bürgermeister ENDE AMTLICHER TEIL Nutzen Sie Ihr Lindenblatt kostengünstig für private Danksagungen und Mitteilungen bei Festlichkeiten und Höhepunkten im persönlichen Leben!

Seite 14

Seite 15 IMPRESSUM Herausgeber: Sprechstunde Bürgermeister Altenbeuthen dienstags von 18.00 bis 19.00 Uhr Terminliche Vereinbarung unter 0171/ 6 14 00 53. Linke Bürgermeister Sprechstunde Bürgermeister Drognitz Ab Februar 2016 findet jeden 2. Mittwoch im Monat die Bürgermeistersprechstunde von 17.00 bis 18.00 Uhr oder nach Vereinbarung statt. Termine können auch mit der Gemeindeverwaltung Kaulsdorf vereinbart werden. Zimmermann Bürgermeister Einheitsgemeinde Drognitz und Gemeinde Altenbeuthen Verantwortlich für den amtlichen Teil: Bürgermeister der Einheitsgemeinde Drognitz Herr Zimmermann Telefon 03 67 37/2 22 04 Bürgermeister der Gemeinde Altenbeuthen Herr Linke Für die sachliche Richtigkeit von Informationen der Zweckverbände oder der Gemeinden zeichnen diese selbst verantwortlich. Das Lindenblatt erscheint ab Oktober 1998 am 15. jeden Monats. Redaktions- und Anzeigenschluss ist jeweils der 8. des Monats. Es wird an alle erreichbaren Haushalte der Einheitsgemeinde Drognitz und der Gemeinde Altenbeuthen kostenlos verteilt. Im Bedarfsfalle können Einzelexemplare bei der Firma Satz & Media Service, Straße des Friedens 1a, 07338 Kaulsdorf zum Einzelpreis von 2,23 Euro (incl. Porto und Mehrwertsteuer) bezogen werden. Für unverlangt eingesandte Manuskripte übernimmt der Verlag keine Verantwortung. Rücksendung nur bei Rückporto. Verantwortlich für den nichtamtlichen Teil: Bürgermeister der Einheitsgemeinde Drognitz Herr Zimmermann Telefon 03 67 37/2 22 04 Bürgermeister der Gemeinde Altenbeuthen Herr Linke Gesamtherstellung, verantwortlich für Anzeigenannahme und kostenlose Verteilung: Satz & Media Service Inh. Uwe Nasilowski Straße des Friedens 1a 07338 Kaulsdorf Telefon 03 67 33/2 33 15 Telefax 03 67 33/2 33 16 E-Mail: satz.mediaservice@t-online.de Für Verträge mit der Fa. Satz & Media Service, Inhaber Uwe Nasilowski gelten deren allgemeine Geschäftsbedingungen. Gesamtauflage: 500 Exemplare FREIWILLIGE FEUERWEHR DROGNITZ Jahreshauptversammlung Am 27. Februar 2016 führte die Freiwillige Feuerwehr Drognitz ihre Jahreshauptversammlung durch. Der Wehrführer konnte neben den zehn anwesenden Mitgliedern der Einsatzabteilung und den zwei Mitgliedern der Alters- und Ehrenabteilung den Bürgermeister Tom Zimmermann und den Kreisbrandmeister Tino Schulz als Gäste begrüßen. Nach der Danksagung für die Einsatzbereitschaft im letzten Jahr gab der Wehrführer seinen ausführlichen Rechenschaftsbericht ab. Darin berichtete er, dass die Kameraden im Jahr 2015 zu insgesamt sieben Einsätzen alarmiert wurden, welche alle Hilfeleistungseinsätze waren. Diese führten von Ölspuren, Bergung eines Pkw aus dem Stausee bis hin zu umgestürzten Bäumen und der Absicherung eines Landeplatzes für den Rettungshubschrauber. Dabei wurden von den Kameraden über 600 Minuten geleistet. Weiterhin wurden über das Jahr verteilt zahlreiche Übungen, Ausbildungen und Lehrgänge durchgeführt bzw. besucht. Darunter zählten: - Bedienung und Umgang mit der TS 8 und Schere und Spreitzer - Richtige Vorgehensweise und Einsatz von Schere und Spreitzer bei einem Verkehrsunfall unter Anleitung von Nico Nichterlein von der FFw Leutenberg - Ganztagsausbildung auf der Trinkwassertalsperre Leibis gemeinsam mit den Wehren aus Meura und Reitzengeschwenda und der Thüringer Fernwasserversorgung - Menschenrettung aus dem Stausee Hohenwarte gemeinsam mit den Wehren aus Meura und Reitzengeschwenda - Großübung aller Wehren der Gemeinde Drognitz gemeinsam mit Altenbeuthen in Altenroth Des Weiteren absolvierten: - 6 Kameraden eine Funkausbildung - 1 Kamerad die Truppmannausbildung Teil 1-1 Kamerad die Ausbildung zum Atemschutzgeräteträger

Seite 16 Neben Einsätzen, Übungen und Ausbildungen kamen noch Veranstaltungen hinzu wie zum Beispiel: - Osterfeuer - Maibaum aufstellen - Mithilfe beim Kinderfest - Teilnahme an Festsitzungen und Umzügen zu 130 Jahre FFw Landsendorf und 150 Jahre FFw Leutenberg - Absicherung Fackelumzug zum Martinsfest - Treffen der Wehrführer der Gemeinde Drognitz und Altenbeuthen Anfang 2016 nahmen drei Kameraden erfolgreich an Lehrgängen teil. - Wehrführer Frank Albert absolvierte einen vierzehntägigen Gruppenführerlehrgang an der Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule Bad Köstritz, wofür er von seinem Arbeitgeber zwei Wochen freigestellt wurde. - Michael Siegel nahm am 70-stündigen Truppmannlehrgang Teil 1 in Drognitz teil - Tino Seifert absolvierte einen dreitägigen Lehrgang zum Sicherheitsbeauftragten der Feuerwehr an der Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule Bad Köstritz. Nachdem der Wehrführer seinen Bericht abgegeben hatte, wurden neun Kameraden durch Bürgermeister Tom Zimmermann und Wehrführer Frank Albert befördert: - Michael Siegel zum Feuerwehrmann-Anwärter - Ronny Graul zum Hauptfeuerwehrmann - Frank Albert, Tino Seifert und Hans-Peter Pfeifer zum Löschmeister - Dietmar Döhler, Hans-Henning Sonntag, Jörg Thieme und Werner Pasold zum Oberlöschmeister Zum Abschluss kam Kreisbrandmeister Tino Schulz zu Wort. Er lobte die Einsatzbereitschaft, die gute Zusammenarbeit und das große Engagement der Kameraden im Gemeindeleben und dankte auch den Angehörigen der Kameraden für ihr Verständnis. Er sprach das Thema fehlende Atemschutzgeräteträger und das des seit Jahren fehlenden Ortsbrandmeisters an. Ein ganz großes Dankeschön für die große Unterstützung der Freiwilligen Feuerwehr Drognitz an: - unsere Frauen - FUMI Lothra - Sparkasse Saalfeld - Michael Dietel - Uwe Drechsel und - alle anderen Die Freiwilligen Feuerwehren des Oberlandes benötigen dringend Kameraden und Kameradinnen denn: STELL DIR VOR ES BRENNT UND KEINER KOMMT! Für den Aufbau einer Jugendfeuerwehr suchen wir Kinder und Jugendliche ab sechs Jahren, damit auch in Zukunft die Einsatzbereitschaft der Feuerwehren gewährleistet ist! Bei Interesse meldet euch bitte beim jeweiligen Wehrführer eures Wohnortes. Frank Albert Wehrführer Freiwillige Feuerwehr Drognitz Frank Albert wurde von Bürgermeister Tom Zimmermann zum Gruppenführer berufen. Im Anschluss gratulierte Bürgermeister Zimmermann nochmals allen Kameraden zu ihren Beförderungen und auch er bedankte sich für die Einsatzbereitschaft. Er sprach noch kurz die schlechte finanzielle Lage der Gemeinde und die Gebietsreform an.

Seite 17 GRUNDSCHULE KAULSDORF Lesen Lesen Lesen! Unsere Lesewoche im Schuljahr 2015 / 2016 In der Woche vom 7. bis 11. März 2016 fand in unserer Grundschule die Lesewoche statt. In allen Klassen wurde viel gelesen und vorgelesen. Die Schülerinnen und Schüler der 4. Klasse lasen jeden Tag im Kindergarten Kaulsdorf, im Kindergarten Drognitz und in den 1. Klassen Geschichten vor. Überall fanden sie aufmerksame Zuhörer für ihre gut geübten und vorgetragenen Geschichten. Am Dienstag besuchte uns die Schriftstellerin Susanne Hoffmeister aus Teichröda und stellte in ihren Buchlesungen ihr neuestes Kinderbuch vor. Gebannt lauschten die Kinder der spannenden Geschichte. Der Höhepunkt war auch in diesem Jahr unser Lesewettstreit. Vorher wurden in jeder Klasse die besten Leserinnen und Leser ermittelt, welche sich für den Schulwettbewerb qualifizierten. Am Montag und Dienstag wetteiferten sie dann gut vorbereitet und konzentriert um die besten Platzierungen. Es wurden ein ungeübter Pflichttext sowie ein selbst ausgewählter geübter Text vorgelesen. Alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer bewiesen, dass sie gute Leserinnen und Leser sind. Jeder Teilnehmer erhielt eine Urkunde. Für den 1. Platz gab es ein Kinderbuch. Und das sind unsere besten Leser in den vier Klassenstufen: Klassenstufe 1 1. Platz Lenny Zimmermann 2. Platz Annika Barczus 3. Platz Marc Richter Klassenstufe 2 1. Platz Pia Müller 2. Platz Pia Ukenings 3. Platz Fabio Oswald Klassenstufe 3 1. Platz Maximilian Mohr 2. Platz Suzanna Müller 2. Platz Merle Presnac Klassenstufe 4 1. Platz Lisa Schmidt 2. Platz Emilie Loreck 3. Platz Mariella Barczus Herzlichen Glückwunsch! Die Lehrerinnen der Staatlichen Grundschule Kaulsdorf

Seite 18 THÜRINGER GEMEINSCHAFTS- SCHULE KAULSDORF Auszeichnung der besten Sprachtalente Am Montag, dem 14. März 2016 wurden die Gewinner der Schulenglischolympiade 2016 an der Thüringer Gemeinschaftsschule Kaulsdorf mit Urkunden und Präsenten ausgezeichnet. Die Schulenglischolympiade findet traditionell im März statt. Es wurden 25 Schüler der Klassenstufen 5 bis 10 nominiert. Die Erstplatzierten 2016 waren: Klasse 5 Klasse 6 Klasse 7 Klasse 8 Klasse 9 Klasse 10 Linus Richter Nina Dütthorn Joanna Lorenz Joey D. Fisher Nico Trapp Michelle Großmann Wir hoffen auf ein erfolgreiches Abschneiden dieser Schüler zum Regelschulwettbewerb im Mai. B. Hedwig Vierte Auflage der Club Night in Dorfkulm Jugenddisco ab vierzehn Jahre Unter dem Titel ClubNight in DK organisiert die Mobile Jugendarbeit des Jugendförderverein Saalfeld-Rudolstadt e.v. gemeinsam mit dem Phase2Club in Dorfkulm und der Gemeindeverwaltung Unterwellenborn am Samstag, dem 23. April 2016 ab 18.00 Uhr einen weiteren Discoabend speziell für Jüngere. Im Mittelpunkt steht neben der elektronischen Musik regionaler Nachwuchs-DJs wieder die gemeinsame Freude am Tanzen. Das Konzept der Veranstaltung, die seit dem Herbst 2014 zweimal jährlich stattfindet, geht nach wie vor vollkommen auf. Die jugendlichen Gäste ab vierzehn Jahre nehmen das Angebot dieser lokalen jugendkulturellen Veranstaltung dankbar an und warten zwischen den Veranstaltungen bereits sehnsüchtig auf eine Wiederholung. Da der Jugendförderverein ein Freier Träger der Jugend-hilfe ist, können nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz Jugendliche schon ab vierzehn Jahren die ClubNight bis zum Ende (bis Mitternacht) besuchen. Der Eintritt beträgt wieder 2,00 Euro und die Getränkepreise unter anderem für alkoholfreie Cocktails werden bewusst niedrig gehalten. Sollten Sie als Eltern, Familie oder Sorgeberechtigte Fragen zum Ablauf der Veranstaltung haben, dann rufen Sie mich einfach an oder kontaktieren Sie mich per Mail oder Facebook: Isabell Krämer Mobile Jugendarbeit Jugendförderverein Saalfeld-Rudolstadt e.v. Mobil: 0151/15 53 50 70 E-Mail: isabell.kraemer@jufoe.net Facebook: Isa Krämer (jufö)

Seite 20 OSTERKRONEN UND OSTERBRUNNEN IN UNSEREN ORTSCHAFTEN Osterkrone in Reitzengeschwenda Nun ist das Osterfest schon wieder vorbei, der Osterbraten längst verdaut und die, die berufstätig sind, laufen wie gewohnt ihrem Tagesgeschäft hinterher. Jetzt bleibt nur noch zu hoffen, dass endlich der Frühling an Kraft gewinnt. Trotzdem noch ein kurzer Blick zurück. Sicher haben die meisten Bewohner des Oberlandes bemerkt, dass die Frauen von Reitzengeschwenda unter der Organisation des Feuerwehrvereines den Dorfbrunnen geschmückt hatten. Viele bunte Ostereier ranken sich um die im Vorfeld gebundene Osterkrone. Die Männer besorgten dafür das nötige Tannenreisig und knapp etwas vor Ostern trafen sich die Damen zum Binden. Wie auch schon im letzten Jahr fanden zahlreiche gehäkelte oder gestrickte Ostereier ihren Platz an der Osterkrone und auch witzig dreinschauende Hühner saßen am Nestrand. Auch der große Hase stand als Bewacher dabei. Ebenfalls neu und aus langen Fäden hergestellt. Liebe Frauen und Helfer meinen Respekt. Und die vielen Anhalter und Fotografen geben mir Recht. Habt ihr wieder toll gemacht. Maibaumaufstellen in Reitzengeschwenda Am Montag, dem 30. April 2016 ab 18.00 Uhr stellt die Freiwillige Feuerwehr Reitzengeschwenda den Maibaum auf. Essen und Trinken wird durch den Verein sichergestellt. Detlef Gottschald

Seite 21 Osterkrone Drognitz Osterbrunnen Altenbeuthen

Seite 22 FEUERWEHRVEREIN REITZENGESCHWENDA Bowlen in Liebengrün Der Winter scheint vorbei zu sein und nach der allgemeinen Schläfrigkeit musste etwas Bewegung her. Wie jedes Jahr im Frühling trafen sich einige Sportinteressierte Reitzengeschwendaer und deren Freunde am 9. April 2016 in Liebengrün zum Bowlen. Nach einem gemütlichen Abendessen wurde eifrig und mit Ehrgeiz Kugel um Kugel geschoben. Nach drei Stunden standen die Gewinner fest. Kathrin Schneider siegte bei den Damen, Sebastian aus Leutenberg entführte den Männerpokal in die Stadt der sieben Täler. Die begehrte Medaille mit dem felligen Nagetier verweilt bis zum nächsten Wettkampf bei einer lieben Bewohnerin unseres Ortes. Hat wieder richtig Spaß gemacht, Danke für die Organisation und Dank nach Liebengrün ins Hirt sche Gasthaus. Der Vereinsvorstand

Seite 23

Seite 24 Öffnungszeiten Volkskundemuseum Reitzengeschwenda Das Museum wird im Kalenderjahr 2016 geöffnet: vom 25. März bis 23. Oktober 2016 Die Schließung erfolgt nach den Herbstferien. Für Anmeldungen bzw. Rückfragen können Sie sich an Frau Elvira Bischoff im Volkskundemuseum Reitzengeschwenda wenden. Telefon 03 67 37/ 2 22 94 Fax 03 67 37/ 2 22 99 Montag bis Mittwoch Donnerstag Freitag Samstag Sonntag Öffnungszeiten geschlossen 13.00 bis 17.00 Uhr 10.00 bis 12.00 Uhr 13.00 bis 17.00 Uhr 10.00 bis 12.00 Uhr 13.00 bis 17.00 Uhr 13.00 bis 17.00 Uhr

Seite 25

Seite 33 KIRCHSPIEL DROGNITZ Evangelisch-Lutherisches Pfarramt Herzliche Einladung zu den Gottesdiensten und Veranstaltungen im April und Mai 2016 Gottesdienste Sonntag, 17. April 2016 09.00 Uhr Lothra 10.15 Uhr Neuenbeuthen 13.00 Uhr Kleingeschwenda Sonntag, 24. April 2016 GEBETS-SINGE-GOTTESDIENSTE 09.00 Uhr Altenbeuthen 10.15 Uhr Reitzengeschwenda Sonntag, 1. Mai 2016 Alle vier Gottesdienste haben den Charakter eines GEBETS-SINGE-GOTTESDIENST 09.00 Uhr Dorfilm 09.00 Uhr Neuenbeuthen mit Andrea Vollbrecht 10.15 Uhr Landsendorf 10.15 Uhr Drognitz mit Andrea Vollbrecht Zu allen Gebets-Singe-Gottesdiensten sind auch die umliegenden Orte mit herzlich eingeladen an den beiden Sonntagen mit den Namen Kantate, d.h. (singet) und Rogate (Betet). Donnerstag, 5. Mai 2016 Christi Himmelfahrt 14.00 Uhr WALDGOTTESDIENST im Pfaffenholz Das Pfaffenholz zwischen Drognitz und Altenbeuthen ist über die Landstraße zu erreichen. Es gibt genug Parkmöglichkeiten am Wald- und Feldesrand. Abgelagertes Holz ist ein Orientierungspunkt von der Landstraße aus. PFINGSTGOTTESDIENSTE Pfingstsamstag, 14. Mai 2016 17.00 Uhr Landsendorf 18.00 Uhr Kleingeschwenda Pfingstsonntag, 15. Mai 2016 09.00 Uhr Lothra 10.15 Uhr Altenbeuthen 13.00 Uhr Drognitz KONFIRMATION Pfingstmontag, 16. Mai 2016 09.00 Uhr Dorfilm 10.30 Uhr Neuenbeuthen 14.00 Uhr Reitzengeschwenda Seniorenkreis Freitag, 20. Mai 2016 15.00 Uhr Drognitz Mit frühlingshaften Grüßen Ihre Pastorin Martina Kraft ENDE NICHTAMTLICHER TEIL