Impulse Inklusion 2015. Selbst-bestimmtes Wohnen und Nachbarschaft



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Transkript:

Impulse Inklusion 2015 Selbst-bestimmtes Wohnen und Nachbarschaft Impulse sind Ideen und Vorschläge. Inklusion bedeutet: Alle Menschen können selbst-bestimmt und gleich-berechtigt am Leben teilnehmen. Wenn Impulse eine bestimmte Zeit ausprobiert werden, heißt das: Projekt. Das Land Baden-Württemberg hilft Projekten mit Geld. Das heißt: Projekt-Förderung. Im Jahr 2015 geht es um Projekte aus dem Bereich selbst-bestimmtes Wohnen und Nachbarschaft. Die Projekte helfen, die UN-Behinderten-Rechts-Konvention zu erfüllen. In der UN-Behinderten-Rechts-Konvention stehen die Regeln und Vorgaben für Inklusion.

A. Worum geht es? Die Landesregierung findet: Die UN-Konvention ist wichtig. Dazu arbeitet die Landesregierung an einem Aktionsplan. Darin stehen Dinge, die wir verändern müssen. Damit Menschen mit Behinderungen in Baden-Württemberg gut wohnen und arbeiten können. So wie alle anderen Menschen im Land. Viele Menschen haben sich schon gute Gedanken gemacht. Damit Inklusion gelingt, müssen alle Menschen mithelfen. Deshalb macht die Landesregierung Werbung für Inklusion. Und sie hilft auch dieses Jahr mit viel Geld. Mit diesem Geld werden gute Projekte gefördert.

B. Wer bekommt eine Förderung? Alle Projekte können mit Geld gefördert werden. Aber dieses Jahr werden besonders Projekte aus dem Bereich selbst-bestimmtes Wohnen und Nachbarschaft gefördert. Ziel der Projekte soll sein: Menschen mit Behinderungen sollen selbst entscheiden, wo sie wohnen möchten Menschen mit Behinderungen sollen selbst entscheiden, mit wem sie wohnen möchten Alle Nachbarn sollen sich gegenseitig unterstützen Menschen mit Behinderungen sollen Vereine und ihre Kirchengemeinde im Ort besuchen können Die Projekte sollen ausprobieren und herausfinden: Wie kann es gelingen, dass Menschen mit unterschiedlichsten Behinderungen selbständig und in guter Nachbarschaft wohnen können? Wie kann es gelingen, dass Menschen mit unterschiedlichsten Behinderungen ihre Stärken und Fähigkeiten einbringen können?

C. Wer kann Geld bekommen? Es werden neue Projekte gefördert. Die Projekte dürfen noch nicht begonnen haben. Die Förderung kann ab 1.Oktober 2015 beginnen. Das Ende der Förderung ist am 31.Dezember 2016. Für eine Förderung muss man sich bewerben. Darauf muss geachtet werden: Menschen mit und ohne Behinderung sollen sich das Projekt gemeinsam ausdenken. Sie sollen es gemeinsam durchführen. Sie sollen am Ende gemeinsam berichten, wie das Projekt geklappt hat. Andere sollen das Projekt nachmachen können Das Projekt soll auch ohne das Geld des Landes weitergehen Das Projekt muss nicht alles neu erfinden. Es können zum Beispiel Vereine mitmachen, die es schon gibt. Eine wichtige Person muss das Projekt gut finden. Zum Beispiel der Bürgermeister, oder der Pfarrer.

Für diese Dinge bekommt das Projekt Geld: Personal. Das ist zum Beispiel eine Projekt-Leiterin Sachkosten. Das sind zum Beispiel Fahrtkosten Sonstige Kosten. Zum Beispiel für einen Prospekt, in dem das Projekt beschrieben wird Jedes Projekt braucht einen genauen Plan. Jedes Projekt braucht auch eigenes Geld. Das Land bezahlt nicht das ganze Projekt. Das Projekt muss mehr als 5.000 Euro kosten. Wer schon einen Zuschuss des Landes bekommt, darf sich nicht mehr bewerben.

D. Wer kann sich bewerben? Es können sich viele verschiedene Gruppen bewerben: Städte und Gemeinden: Vielleicht hat der Bürgermeister selber eine gute Idee Gruppen und Organisationen, die sich selbst vertreten. Oder sich für andere einsetzen. Vereine E. Was muss in die Bewerbung? Der Bewerbungsbogen. Ein Finanzierungsplan. Darin steht alles über die Kosten des Projektes Eine Referenz: Das ist ein Brief von der wichtigen Person, die das Projekt gut findet. Den Bewerbungsbogen finden Sie auf der Internetseite des Sozialministeriums unter: https://sozialministerium.badenwuerttemberg.de/de/menschen/menschen-mitbehinderungen/foerderprogramme/projektfoerderung-impulseinklusion/

Sie müssen die Bewerbung zur Post bringen und verschicken. Achtung: Der letzte Termin für die Abgabe ist der 12. Juni 2015. Es gilt das Datum des Post-Stempels. Diese Adresse muss auf der Bewerbung stehen: Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg Projektförderung Impulse Inklusion Frau Monika Geiger Lindenspürstraße 39 70176 Stuttgart Sie müssen Ihre Bewerbung auch als E-mail verschicken. So heißt die E-Mail-Adresse: monika.geiger@kvjs.de Bei Fragen können Sie Monika Geiger anrufen: Telefon: 0711 6375 396

F. Wer entscheidet über die Bewerbung? Wahrscheinlich gibt es sehr viele Bewerbungen. Dann können nicht alle Projekte Geld bekommen. Deshalb gibt es einen Projekt-Ausschuss. Das Sozialministerium hat Menschen mit und ohne Behinderung für den Ausschuss ausgesucht. Der Ausschuss wählt die Projekte aus und stellt sie vor. Das Sozialministerium entscheidet dann endgültig. Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch auf das Geld vom Land. Die Entscheidung des Landes muss nicht erklärt werden. Der Kommunalverband Jugend und Soziales hilft dem Land. Er kümmert sich um die Projekte. Wenn die Förderung zu Ende geht, müssen alle Projekte einen Bericht schreiben. Sie müssen auch schreiben, für was sie das Geld verbraucht haben. Gute Projekte werden vom Sozialministerium veröffentlicht. Das heißt: Möglichst viele Menschen sollen von dem Projekt erfahren und lernen.

Wer hat das Papier geschrieben? Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familien, Frauen und Senioren Wer hat die Bilder gemalt? Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.v. Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013 Wer hat das Papier übersetzt? Landesverband Baden-Württemberg der Lebenshilfe für Menschen mit Behinderung e.v.