Merkblatt Beraterförderung



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Merkblatt Beraterförderung Unsere Beratung kann gefördert werden. Wir verstehen uns als Unterstützer Ihres Unternehmenserfolges. Dazu zählt für uns nicht nur die fachliche und methodische Begleitung, sondern auch Ihre Beratungskosten so niedrig wie möglich zu gestalten. Einen nicht unerheblichen Baustein darin stellt die Inanspruchnahme von Förderprogrammen dar. Auf folgende Programme möchten wir an dieser Stelle verweisen (Stand: 08/2014): I. Kredite 1. NRW.BANK.Gründungskredit 2. NRW/EU.Mikrodarlehen 3. ERP-Gründerkredit-Startgeld 4. ERP-Kapital für Gründung 5. NRW.BANK.Mittelstandskredit 6. NRW/EU.Investitionskredit 7. KfW-Unternehmerkredit 8. Kapital für Arbeit und Investitionen II. Zuschüsse 1. Gründungszuschuss 2. Beratungsprogramm Wirtschaft 3. Gründercoaching Deutschland 4. Beratungskostenzuschüsse des Bundes 5. RWP-Beratungsförderung 6. Potentialberatung 7. Turn Around Beratung III. Bürgschaften 1. Bürgschaften durch die Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen 2. Landesbürgschaften

I. Kredite 1. NRW.BANK.Gründungskredit Existenzgründerinnen und gründer sowie von diesen neu gegründete Unternehmen Vorhaben, die einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg erwarten lassen und deren Gesamtfinanzierung gesichert ist. Gründungsort muss in NRW liegen. Bis zu 100 % förderfähige Investitionskosten bzw. Betriebsmittel; max. 5 Mio., min. 25.000 Wie ist das NRW.BANK Infoline 0211-917414800 www.nrwbank.de 2. NRW/EU.Mikrodarlehen Zwingende Voraussetzung zur Förderung? Natürliche Personen, Kleinstunternehmen mit erforderlicher fachlicher oder kaufm. Qualifikation und Kleinstunternehmer als Einzelgewerbetreibende oder Freiberufler, die weniger als 5 Jahre bestehen. Hauptwohnsitz bzw. Geschäftssitz muss NRW sein. Existenzgründungen, die einen nachhaltigen Erfolg erwarten lassen und Festigungsmaßnahmen innerhalb von 5 Jahren nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit Investitionen zur Gründung und Betriebsmittelbedarf Kleinstgründungen; Darlehensbetrag zw. 5.000 und 25.000. Beratungen vor Antragstellung STARTERCENTER NRW und Begleitberatung während der ersten 2 Jahre Teilnehmende STARTERCENTER NRW 3. ERP-Gründerkredit-Startgeld Mit dem KfW-Startgeld bietet die KfW den Hausbanken Anreize auch Gründungsvorhaben zu unterstützen, wo zunächst nur geringes Investitionsvolumen vorhanden ist. Die KfW gewährt der Hausbank obligatorisch eine 80 %ige Haftungsfreistellung. Natürliche Personen und gewerbliche sowie freiberufliche Unternehmen, die weniger als 3 Jahre am Markt tätig sind mit fachlicher und unternehmerischer Qualifikation. Unternehmen im Sinne der KMU- Definition der EU innerhalb der ersten 3 Jahre. Bis zu 100 % des Gesamtfinanzierungsbedarfs. Förderhöhe max. 100.000.

4. ERP-Kapital für Gründung Mit dem Finanzierungsbaustein werden Vorhaben im Bereich der mittelständischen Wirtschaft, die eine nachhaltig tragfähige selbständige Existenz als Haupterwerb erwarten lassen, finanziert. Das Darlehen hat Eigenkapitalcharakter, das unbeschränkt haftet und nicht banküblich abzusichern ist (lediglich persönliche Haftung des Antragstellers). Gründer/Innen, kleine und mittlere Unternehmen sowie freie Berufe bis 3 Jahre nach Geschäftsaufnahme. Grunderwerb, Kauf betrieblich genutzter Gebäude, bauliche Investitionen, Maschinen, Einrichtung, Kraftfahrzeuge, Kaufpreis eines Unternehmens oder teiles. Aufstockung Eigenmittel bis auf 45 % der förderfähigen Kosten, min. 15 % Eigenmitteleinsatz der Investitionssumme, max. 500 T. 5. NRW.BANK Mittelstandskredit Die NRW.Bank vergibt in Zusammenarbeit mit der KfW Mittelstandsbank zinsverbilligte Darlehen zur Finanzierung von Investitionen und Betriebsmitteln. Der Mittelstandskredit fördert langfristig erfolgversprechende Vorhaben mit gesicherter Gesamtfinanzierung. Mittelständische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Freiberufler. Grunderwerb, Baumaßnahmen und Investitionen Außenanlagen, Betriebsund Geschäftsausstattung, immaterielle Wirtschaftsgüter, Übernahme bestehender Unternehmen oder Erwerb von Beteiligungen, Beschaffung und Aufstockung Material-, Waren- oder Ersatzteillager, Betriebsmittelbedarf. Bis zu 100 % bei Investitions- und Betriebsmitteldarlehen, max. 10 Mio.. Ansprechpartner? NRW.BANK Infoline 0211-917414800, www.nrwbank.de 6. NRW/EU.Investitionskapital Kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft. Investitionen in NRW im Bereich des Sachanlagevermögens. Finanzierungspaket, das aus einem Nachrangdarlehen (Nachrangtranche) und einem klassischen Darlehen (Fremdkapitaltranche) besteht. Die Nachrangtranche wird zu 100 % haftungsfreigestellt. Mind. 25.000, max. 1,25 Mio.. NRW.BANK Infoline 0211-917414800, www.nrwbank.de

7. KfW-Unternehmerkredit Der Unternehmerkredit ist ein Kreditprogramm der KfW-Mittelstandsbank und dient der langfristigen Finanzierung von Investitionen in Deutschland zu einem günstigen Zinssatz. Gründer/Innen, kleine und mittlere Unternehmen sowie freie Berufe. Mitfinanzierung von Investitionen, die einer langfristigen Mittelbereitstellung bedürfen und nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg erwarten lassen. Bis zu 100 % der förderfähigen Kosten, max. 10 Mio.. 8. Kapital für Arbeit und Investitionen Das Programm Kapital für Arbeit und Investitionen richtet sich an etablierte Unternehmen, die mit ihren Investitionen Arbeitsplätze schaffen oder sichern. Unternehmen oder freiberuflich Tätige, die bereits mehr als 3 Jahre tätig sind. Mitfinanzierung von Investitionen, die einer langfristigen Mittelbereitstellung bedürfen und nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg erwarten lassen. Bis zu 100 % der förderfähigen Kosten, max. 4 Mio..

II. Zuschüsse 1. Gründungszuschuss Ziel des Gründungszuschusses ist die Sicherung des Lebensunterhalts und die soziale Sicherung in der Zeit nach der Existenzgründung. Arbeitnehmer/Innen, nach Vorgaben der Agentur für Arbeit Vorgabe der Agentur für Arbeit Gründungszuschuss für die Dauer von 6 Monaten in Höhe des zuletzt bezogenen Arbeitslosengeldes zzgl. 300 mtl., nähere Angaben Agentur für Arbeit. Antragstellung zuständige Agentur für Arbeit. 2. Beratungsprogramm Wirtschaft NRW Das Land gewährt unter Einbeziehung von Mitteln der Europäischen Union Zuwendungen für Beratungen. Die Förderung dient der Gründung von Unternehmen, die neue Arbeitsplätze schaffen oder sichern. Natürliche Personen, sofern sie nicht selbst unternehmensberatend tätig werden, ein gewerbliches Unternehmen/eine freiberufliche Tätigkeit als selbstständige Existenz gründen/übernehmen oder sich an einem Unternehmen mit mind. 50 % des Kapitals beteiligen. Zuschuss von 50 % eines Tagewerksatzes, max. 400 je Tagewerk. Besonderheiten nach Rücksprache. Antragstellung zugelassene Anlaufstelle (z. B. IHK) 3. Gründercoaching Deutschland Unternehmen im Bereich der gewerblichen Wirtschaft und Angehörige wirtschaftsnaher Freier Berufe. 2 Varianten: Gründercoaching Deutschland und Gründercoaching Deutschland für Gründer aus der Arbeitslosigkeit. Coachingmaßnahmen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen und organisatorischen Fragen zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit von Existenzgründern. Max. förderfähiges Tageshonorar beträgt 800. Nähere Angaben bei Antragstellung. Antragstellung über Regionalpartner der KfW (u. a. IHK), vor Abschluss eines Coachingvertrages!

4. Beratungskostenzuschüsse des Bundes Die Unternehmensberatung ist ein wichtiges Instrument zur Verbesserung der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit kleiner und mittlerer Unternehmen sowie der freien Berufe. Um den Unternehmen einen Anreiz zur Inanspruchnahme von externen Beratungen zu geben, können ihnen auf der Grundlage der Hilfe zur Selbsthilfe Zuwendungen zu den Beratungskosten gewährt werden. Beratungen von kleinen und mittleren Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und freien Berufe, sofern sie nicht selbst unternehmensberatend tätig sind. Zuschuss der Beratungskosten 50 %, max. 1.500, Nähere Angaben bei Antragstellung Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, www.bafa.de, spätestens drei Monate nach Abschluss der Beratung. 5. RWP-Beratungsförderung Kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die sich nach EU-Definition nicht in Schwierigkeiten befinden und mehr als 5 Jahre operativ tätig sind. Betriebswirtschaftliche, organisatorische und technische Beratungen, die von externen und qualifizierten, sachverständigen Beratern/Innen mit mind. 2-jähriger Berufserfahrung erbracht werden. Max. 50 % der Beratungskosten. Die Bemessungsgrundlage liegt bei max. 1.250 pro Tagewerk (8 Std.). NRW.BANK Münster vor Beginn des Vorhabens schriftlich. 6. Potentialberatung Die Potentialberatung soll Unternehmen und Beschäftigte dabei unterstützen, Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung zukunftsorientiert zu sichern und auszubauen. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in NRW, die älter als 5 Jahre sind und mind. 1 sozialversicherungspflichtigt Beschäftigten haben. 1-15 Beratungstage à 8 Std., pro Tag 50 %, max. 500. Regionalagentur Mittlerer Niederrhein, André Eberhardt, Tel.: 02161-241- 195, Mail: eberhardt@standort-niederrhein.de

7. Turn Around Beratung Beratungsmaßnahmen zu wirtschaftlichen, finanziellen und organisatorischen Fragen von Unternehmen in einer wirtschaftlich schwierigen Situation zur Wiederherstellung der Wettbewerbs- und Leistungsfähigkeit, außer Unternehmens-, Wirtschaftsberatungen u. ä. Max. 50 % der Beratungskosten. Max. Tageshonorar 800, max. Bemessungsgrundlage 8.000 - KfW-Antragsplattform online. Vor Antragstellung Gespräch mit Regionalpartner (u. a. IHK). III. Bürgschaften 1. Bürgschaften durch die Bürgschaftsbank NRW Wie ist das Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz in NRW und Existenzgründer, Angehörige freier Berufe. Existenzgründungen, Investitionen für Geschäfts- und Betriebserweiterungen, Betriebsverlagerungen, Betriebsmittelfinanzierungen Bis zu 80 %ige Ausfallbürgschaften zur Absicherung von Investitionsdarlehen oder Betriebsmittelkrediten, max. 1.875.000, bis zu 100.000 Bürgschaftshöhe direkt bei der Bürgschaftsbank Bürgschaftsbank NRW GmbH, Tel.: 02131-51070, www.bb-nrw.de 2. Landesbürgschaften Wie ist das Gewerbliche Unternehmen (auch Großunternehmen), Angehörige freier Berufe, Land- und Forstwirte in NRW. Gründungs-, Projekt- und Nachfolgefinanzierungen, Wachstumsbedingte bzw. verlustbedingte Finanzierungen, Rationalisierungs- und Modernisierungsmaßnahmen, Auffanglösungen, Restrukturierungen, Sanierungen Bis zu 80 %ige Ausfallbürgschaften zur Absicherung von Investitionsdarlehen oder Betriebsmittelkrediten über 1 Mio., Antragprüfung über PWC. StB Bernd Papenstein, PWC, Tel.: 0211-9812639, www.pwc.de/de/lb-nrw