Elternratgeber Schule

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Transkript:

Elternratgeber Schule Kommunales Integrationszentrum Kreis Minden-Lübbecke

Inhaltsverzeichnis Vorwort... 3 Schulpflicht... 4 Schulordnung und Verhalten in der Schule... 5 Krankmeldung / Entschuldigung... 6 Schulsachen... 8 Gesundes Frühstück... 9 Mitwirkungsmöglichkeiten der Eltern in der Schule... 10 Unterstützung zu Hause... 12 Hilfen und Ansprechpartner... 14 Kontakt / Impressum... 15 2

Liebe Eltern, In der Schule gibt es viele Menschen, die an der Entwicklung Ihres Kindes beteiligt sind. Dies sind: Klassenlehrer/-in, Fachlehrer/-in, Schulleiter/-in, Sekretär/-in, Sozialarbeiter/-in, Erzieher/-in, Hausmeister/-in, Hauswirtschafter/-in, Reinigungskräfte und viele mehr. All diese Personen gehören zum Schulteam. Damit Ihr Kind sich gut in der Schule zurechtfindet und erfolgreich lernen kann, benötigt es zusätzlich Ihre Unterstützung und Interesse. Über allgemeine Dinge, die in der Schule zu beachten sind und wie Sie Ihr Kind unterstützen können, finden Sie hier einige Informationen. Nur gemeinsam mit Ihnen kann Ihr Kind stark sein! 3

Schulpflicht In Nordrhein-Westfalen besteht Schulpflicht. Das bedeutet, dass Kinder, die bis zum 30. September sechs Jahre alt werden, am Schulunterricht teilnehmen müssen. Das neue Schuljahr beginnt immer im Sommer eines Jahres. Die Kinder und Jugendlichen besuchen mindestens zehn Jahre lang eine Schule. Zunächst gehen sie von der 1. bis zur 4. Klasse in die Grundschule. Anschließend besuchen sie die Klassen 5 bis 10 an einer weiterführenden Schule. Die Schulpflicht endet am Ende des Schuljahres, in dem Ihr Kind das 18. Lebensjahr vollendet. Bis dahin muss es entweder eine Schule oder Berufsschule besuchen oder mit einer Berufsausbildung beginnen. Ebenso muss Ihr Kind an allen Schulveranstaltungen teilnehmen. Insbesondere Sport- und Schwimmunterricht Religionsunterricht / Ethik* Klassenausflüge sowie Klassenfahrten * Im Religionsunterricht / Ethik wird besprochen, welche Religionen es gibt und welche Werte in unserer Gesellschaft bestehen. Hier ist es nicht Ziel zu einem christlichen Glauben zu erziehen. 4

Schulordnung und Verhalten in der Schule Grundlage für das Zusammenleben und -lernen in der Schule ist das Schulgesetz NRW. Darüber hinaus gibt es in jeder Schule eine verbindliche Schulordnung. In dieser steht, was in der Schule erlaubt und verboten ist und wie man miteinander umgeht. Allgemein gilt: Wir gehen respektvoll, freundlich und wertschätzend miteinander um! Mädchen und Jungen, Frauen und Männer sind gleichberechtigt! Jede/r wird so akzeptiert, wie sie/er ist! Körperliche und verbale Gewalt ist verboten. Probleme und Konflikte können gemeinsam in Ruhe gelöst werden. Die Schulordnung der Schule Ihres Kindes erhalten Sie bei der Anmeldung oder im Sekretariat. 5

Krankmeldung/Entschuldigung Wichtig ist, dass Ihr Kind jeden Tag pünktlich zur Schule geht und vollständig an seinem/ihrem Unterricht teilnimmt. Ist Ihr Kind krank, rufen Sie bitte am gleichen Tag vormittags in der Schule an und melden Ihr Kind krank. Ist es wieder gesund, geben Sie ihm bitte eine schriftliche Entschuldigung mit. Ist Ihr Kind länger als 3 Tage krank, müssen Sie es schriftlich entschuldigen und ein Attest des Arztes in der Schule abgeben. Wie Sie Ihr Kind bei Krankheit entschuldigen können, erfahren Sie auf der nächsten Seite. Bei besonderen Anlässen, wie religiösen Festen oder kulturellen Veranstaltungen, kann im Vorfeld bei der Schule ein Antrag auf Beurlaubung gestellt werden. 6

Anruf in der Schule Hallo! Mein Name ist. Ich bin der Vater/die Mutter von Er/Sie geht in die Klasse von Herrn/Frau Mein Kind ist krank. Wahrscheinlich kommt er/sie morgen/am in die Schule. Vielen Dank. Auf Wiedersehen. (Name). (Name der Lehrkraft). (Datum) wieder Entschuldigungsschreiben für die Schule Mein Sohn/Meine Tochter konnte am weil er/sie krank war. (Name) (Datum) nicht zur Schule kommen, Ich bitte Sie dies zu entschuldigen. Unterschrift 7

Schulsachen Ihr Kind benötigt täglich vollständige und ordentlich geführte Schulsachen, die in einer altersgerechten Schultasche/einem Tornister verstaut werden. Dazu gehört: Ein Etui/Mäppchen mit Bleistiften, Anspitzer, Radiergummi, Buntstiften, Füller, Tintenpatronen, Lineal. Hefte und Bücher für die Fächer, die an diesem Tag unterrichtet werden. Auf dem Stundenplan erfahren Sie, welches Fach an welchem Tag stattfindet. Achten Sie auf die Hausaufgaben! Frühstück und ein Getränk. Was Ihr Kind sonst noch braucht, erfährt es bei seinem/ihrer Lehrer/in. 8

Gesundes Frühstück Ein gesundes Frühstück zu Hause und während der Pause in der Schule ist wichtig, damit Ihr Kind gut lernen kann. Dieses Frühstück sollte wenig Zucker und Fette enthalten. Es könnte so aussehen: Getränke sind wichtig! Geben Sie Ihrem Kind am besten mit: Wasser, Saftschorlen oder Tees. Bitte keine Limonade wie Cola oder Eistee. 9

Mitwirkungsmöglichkeiten der Eltern in der Schule Eltern sind in der Schule sehr wichtig! Daher freut sich die Schule über Ihre Mitarbeit und Teilnahme. Damit unterstützen Sie Ihr Kind bei seiner schulischen Entwicklung. Hier einige Bereiche: Unterstützung und Kontrolle der Hausaufgaben Das Hausaufgabenheft enthält Aufgaben, welche Ihr Kind zu Hause zu erledigen hat, sowie Informationen und Elternbriefe. Es kann zum Austausch zwischen Ihnen und den Lehrkräften genutzt werden. Bitte schauen Sie täglich in dieses Heft! Ein persönlicher oder telefonischer Austausch mit den Lehrkräften über die schulischen Leistungen und das Verhalten Ihres Kindes sowie Besonderheiten in der Familie sind wichtig. Damit Sie auch für die Lehrkräfte oder in Notfällen erreichbar sind, teilen Sie bitte Adress- und Telefonveränderungen sofort dem Schulsekretariat mit. Teilnahme an Schulveranstaltungen wie - Schulfeste - Elternsprechtage sind sehr wichtig! Hier erhalten Sie Informationen der Lehrkräfte über die schulische Entwicklung Ihres Kindes - auf Elternabenden treffen sich Eltern und der/die Klassenlehrer/in und besprechen Themen und Veranstaltungen, wie Feiern oder Ausflüge für die Klasse. Scheuen Sie sich nicht, bei dem/der Klassenlehrer/in zu fragen, wo Ihre Unterstützung benötigt wird. 10

Die Schule ist eine demokratische Institution, bei der Sie als Eltern auch über verschiedene Inhalte mitentscheiden und abstimmen dürfen. Dafür gibt es folgende Gremien: Klassenpflegschaft (Themen für die Klasse werden vorgestellt und beraten) Schulpflegschaft (Themen für die Schule werden vorgestellt und beraten) Schulkonferenz (Hier werden umfangreiche und weitreichende Entscheidungen für die Schule getroffen) 11

Unterstützung zu Hause Wir möchten Ihnen einige Anregungen geben, wie Sie Ihr Kind zu Hause unterstützen können, damit es stark in der Schule wird und bleibt. Interesse am Schultag: Nehmen Sie sich Zeit für Ihr Kind und sehen Sie es an, wenn Sie mit ihm/ihr sprechen. Mögliche Fragen: Wie war der Tag? Hast du Hausaufgaben? Welche? Gab es Informationen von der Lehrkraft? Sehen Sie in die Schultasche, ob alle Materialien für den bevorstehenden Schultag vollständig und ordentlich eingepackt sind. Begleiten Sie Ihr Kind in der Grundschule auf dem Schulweg. 12

Hausaufgaben: Schaffen Sie einen geregelten Tagesablauf mit - festen Zeiten, - ruhiger und aufgeräumter Umgebung (TV, Handy aus), - schauen Sie täglich ins Hausaufgabenheft was zu tun ist und ob wichtige Nachrichten darin stehen, - unterstützen Sie Ihr Kind bei Problemen, - organisieren Sie eventuell eine Nachhilfe (finanzielle Unterstützung durch BUT-Mittel, siehe Seite 14), - weitere Hilfen erhalten Sie auch bei der Beratungsstelle für Schulund Familienfragen (siehe Seite 14). Freizeitgestaltung: Sprechen und spielen Sie viel mit Ihrem Kind und machen Sie gemeinsame, altersgerechte Aktivitäten, z.b. Buch vorlesen zum Schlafengehen, Bibliothekbesuch, Spielplatz, Der Umgang mit anderen Kindern tut Ihrem Kind gut. Sie können es z.b. bei einem Sportverein, Musikschule, Malschule, oder Ähnlichem anmelden (BUT). Achten Sie auf altersgerechte Computerspiele und Filme! Ihr Kind braucht viel Schlaf (>8h), um morgens fit in der Schule zu sein. 13

Hilfen und Ansprechpartner BUT = Bildungs- und Teilhabepaket (BUT) Dies ist eine Leistung der Bundesregierung für Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringem Einkommen. Es ermöglicht die Teilnahme an Klassenfahrten, gemeinsamen Mittagessen in Kita oder Schule, Nachhilfeunterricht oder das Mitmachen bei Sport, Spiel und Musik im Verein oder einer anderen geeigneten Organisation. Empfänger von Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag oder Wohngeld können die Mittel aus dem BUT beim Jobcenter oder Sozialamt beantragen. Ihre Schule (Klassenlehrer/-in, Schulsozialarbeiter/- in, Sekretär/-in) hilft Ihnen gern weiter. Beratungsstelle für Schul- und Familienfragen - Regionale Schulberatungsstelle - Eltern, Schülerinnen und Schüler können sich bei allen Schwierigkeiten und Fragen, die mit dem Thema Schule zu tun haben, an die Regionale Schulberatungsstelle für den Kreis Minden-Lübbecke wenden. Beratungstermine finden nach Absprache statt. Öffnungszeiten des Sekretariats: Mo-Do: 8.00 12.00 Uhr und 13.00 17.30 Uhr, Fr: 8.00 12.30 Uhr Anschrift und Kontakt: Portastraße 9, 32423 Minden Telefon: +49 571 807-12000 E-Mail: schul-undfamilienberatung@minden-luebbecke.de www.minden-luebbecke.de/service/regionale-schulberatungsstelle 14

Kontakt Kreis Minden-Lübbecke Schulamt Kommunales Integrationszentrum Portastr. 13 32423 Minden Tel.: 0571/807-21710 Kommunales Integrationszentrum Kreis Minden-Lübbecke Impressum Herausgeber: Kreis Minden-Lübbecke Portastraße 13, 32423 Minden Tel.: 0571/807-0 www.minden-luebbecke.de Stand der Informationen: Juli 2018 Quellenverzeichnis: Grafiken und Bilder: Fotolia (www.fotolia.de) Gefördert durch: 15

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