Bildungs- und Teilhabepaket Präsentation Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben
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- Björn Michel
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1 Bildungs- und Teilhabepaket Präsentation Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben
2 Was ist das Bildungs- und Teilhabepaket? Mit dem Bildungspaket sollen Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringem Einkommen gefördert und unterstützt werden. Oftmals ist es Familien aus finanziellen Gründen nicht möglich, dass Kinder einen Sportverein besuchen, Musikunterricht erhalten oder am gemeinsamen Mittagessen in der Schule oder Kindertageseinrichtung teilnehmen. Das Bildungspaket soll dies nun ändern und des den Kindern ermöglichen, bei entsprechenden Aktivitäten teilzunehmen. Bilder: 2
3 Wer kann Leistungen aus dem Bildungspaket erhalten: Berechtigt sind Kinder und Jugendliche aus Familien, die Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Sozialhilfe, Wohngeld oder Kinderzuschlag erhalten. Die Leistungen des Bildungspakets sind für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen und keine Ausbildungsvergütung erhalten. Leistungen zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben (Vereinsbeiträge, Musikunterricht, Freizeit usw.) sind auf Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres beschränkt. 3
4 Das ist drin im Bildungspaket: Schulausflüge: eintägige Schulausflüge mehrtägige Klassenfahrten Ausflüge von Kindertageseinrichtungen (z.b. Krippe, Kindergarten) In tatsächlicher Höhe der Aufwendungen kein zusätzliches Taschengeld Zahlung erfolgt an die Schule Antragstellung, wenn ein Ausflug / die Fahrt konkret ansteht Schulbedarf: 70 zu Beginn des 1. Schulhalbjahres (August) 30 zu Beginn des 2. Schulhalbjahres (Februar) Das SGB II richtet sich nach den vorgenannten Kalendermonaten, das SGB XII nach dem Monat, in den der erste Schultag fällt als pauschalierter Bedarf (z.b: für Ranzen, Sportzeug, Stifte usw.) als Geldleistung an Leistungsberechtigte Ein Antrag ist für SGB II- und SGB XII-Bezieher nicht erforderlich, für KiZ + Wohngeld schon 4
5 Das ist drin im Bildungspaket: Schülerbeförderung: Soweit Schüler auf Schülerbeförderung angewiesen sind zur nächstgelegenen Schule des gewählten Bildungsganges soweit nicht bereits durch Dritte, insbesondere über Schülerfahrkostenverordnung NRW (SchfkVO/Schoko- Ticket) gedeckt. Verweis auf regelsatzrelevante Anteile möglich Antragstellung erforderlich Geldleistung an Leistungsberechtigten Lernförderung: Außerschulische Lernförderung z.b. Nachhilfe bei einer Nachhilfeorganisation, einem Studienkreis oder Schülerhilfe (Schüler bzw. Studenten helfen Schülern), wenn die Versetzung oder das Bestehen der Abschlussprüfung objektiv gefährdet ist Privatpersonen, nur wenn sie in dem entsprechenden Fach als Lehrer tätig waren oder tätig sind (auch Referendare) = Regelung des Rhein-Kreis Neuss schulische Förderangebote gehen vor Antrag erforderlich Gutschein 5
6 Das ist drin im Bildungspaket: Mittagsverpflegung: gemeinsames Mittagessen in Schule, Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflege Abzüglich 1 Eigenanteil pro Mahlzeit Mittagessen als sozialintegrative Funktion / kein belegtes Brötchen am Kiosk auch wenn die Schule das Essen nicht selbst ausgibt, sondern nur organisatorisch beteiligt ist. Antrag erforderlich Gutschein 6
7 Das ist drin im Teilhabepaket: soziale und kulturelle Teilhabe: Mitgliedschaft in Vereinen Unterricht in künstlerischen Fächern Teilnahme an Freizeiten (z.b. Pfadfinder) Bedarfe auch bei Kleinkindern (z.b. Babyschwimmkurs) Bis zu 10,00 monatlich / Budget Keine Ausrüstungsgegenstände (z.b. Fußballschuhe, Trikot) Leistungserbringung im Voraus für einen Bewilligungsabschnitt möglich Antrag erforderlich Gutscheinverfahren / Beitrag wird direkt an den Verein oder die Einrichtung geleistet 7
8 Befristung von Gutscheinen Beispiel: Ein leistungsberechtigtes Kind erhält einen Gutschein für den Bewilligungszeitraum bis in Höhe von 60,00. Die Befristung des Gutscheins erfolgt jedoch bis zum Das Kind löst den Gutschein nicht ein und erhält für den nächsten Bewilligungsabschnitt bis einen weiteren separaten Gutschein in Höhe von über 60,00. Der 2. Gutschein wird ebenfalls für zwölf Monate bis zum befristet. Durch die vom Bewilligungszeitraum losgelöste Befristung der Gutschein kann das Kind in dem Zeitfenster bis über einen Betrag in Höhe von 120,00 verfügen. 8
9 Kann ich mehrere Leistungen aus dem Bildungspaket erhalten? Es ist durchaus möglich, mehrere Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket zu erhalten. Es können z.b. Lernförderung und einen Zuschuss zum Mittagessen und die Übernahme der Klassenfahrt und ein Zuschuss zum Vereinsbeitrag beantragt werden. Allerdings sind die nachfolgend aufgeführten Leistungen zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben auf insgesamt 10,00 pro Monat begrenzt: Mitgliedsbeiträge in den Bereichen Sport, Spiel, Kultur und Geselligkeit Unterricht in künstlerischen Fächern (z.b. Musikunterricht) und vergleichbare angeleitete Aktivitäten der kulturellen Bildung Teilnahme an Freizeiten 9
10 Wie und wo kann ich einen Antrag stellen? Die Leistungen für den Schulbedarf werden soweit der Schulbesuch bekannt ist- ohne Antrag gewährt. Familien, die Leistungen nach dem Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld (Hartz IV) beziehen, wenden sich an die Leistungsabteilung des Jobcenters in ihrer Stadt. Familien, die Sozialhilfe beziehen und Familien, die Kinderzuschlag und/oder Wohngeld beziehen wenden sich an das Sozialamt ihrer Stadt (Rathaus). 10
11 Antragsverfahren: Antrag einheitliches Antragsformular für alle Leistungen und Familien aus allen Rechtskreisen für jeden Leistungsberechtigten (jedes Kind einzeln) auszufüllen Bedarfsprüfung durch zuständige Stelle Leistungserbringung: Leistungsarten siehe nachfolgende Tabelle! 11
12 Leistungsarten: Schul- und Klassenfahrten Schulbedarf Direktzahlung an die Schule / Einrichtung / Lehrer Geldleistung an Leistungsberechtigten Schülerbeförderung Lernförderung Mittagsverpflegung Teilhabe Geldleistung an Leistungsberechtigten Gutschein an Leistungsberechtigten / Zahlung an Anbieter Gutschein an Leistungsberechtigten / Zahlung an Anbieter Gutschein an Leistungsberechtigten / Zahlung an Anbieter Dies sind gesetzliche Vorgaben, Geldleistungen sind für die Teilhabe nicht vorgesehen. 12
13 Das Bildungs- und Teilhabepaket im Internet Weitere Informationen finden sie auf der Homepage des Rhein- Kreis Neuss im Internet. Alle Informationen zu den Leistungsarten können Sie auch ausdrucken. Der Flyer steht im PDF-Format zur Verfügung. Antragsformulare gibt es zum Download. Hier finden Sie auch den Link zur Anbieterdatenbank. 13
14 Anträge und Flyer: Anträge und Flyer liegen im Jobcenter und in den Sozialämtern aus und stehen im Internet als Download zur Verfügung 14
15 Die Anbieterdatenbank 15
16 Wozu dient die Anbieterdatenbank? Angebotssuche und Umkreissuche: Die Kinder können nach passenden Angeboten in ihrer Umgebung suchen Übersichtliche Auflistung auch für Leistungssachbearbeiter nach Ort und Leistung Nicht alle kennen das örtliche Angebot Leistungsangebot wurde geprüft, vereinfachte Entscheidung zur Leistungsgewährung Die Kinder und Sachbearbeiter erhalten eine Übersicht, welche Anbieter die Bedingungen des Teilhabepaketes akzeptieren / Gutscheinverfahren Eine vereinfachte Auszahlung der Geldleistungen an die Anbieter durch die Sachbearbeiter wird möglich Übungsleiter können sich vergewissern, dass der eigene Verein am Bildungs- und Teilhabepaket teilnimmt Hinweis: Die dem Sportbund im Rhein-Kreis Neuss vorliegenden Kontaktdaten können aus Datenschutzrechtlichen Gründen nicht in die Anbieterdatenbank übertragen werden! 16
17 Gutschein 17
18 Weitere Informationen erhalten Sie: Im Internet: unter: auf den ausliegenden Flyern oder im Sozialamt des Rhein-Kreis Neuss Ansprechpartner: Frau Stump Tel.: /
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