Umsetzung des Programms Bildung und Teilhabe Handreichung für Schulen der Stadtgemeinde Bremen

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1 Die Senatorin für Bildung, Wissenschaft und Gesundheit 29. August 2011 Moning / Henke Tel.: 6547 / Umsetzung des Programms Bildung und Teilhabe Handreichung für Schulen der Stadtgemeinde Bremen Inhalt des Bremer Bildungspaketes Folgende Leistungen werden ab in den Schulen der Stadtgemeinde Bremen über Bildung und Teilhabe finanziert: Mehrtägige Klassenfahrten Eintägige Schulausflüge Schülerbeförderung Lernförderung Mittagessen in der Gemeinschaftsverpflegung Leistungen zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben (Sportvereine, Musikschulen, Freizeiten), wie auch der Schulbedarf, werden über die Jobcenter bzw. über das Amt für Soziale Dienste finanziert. Ausstellung der "Blauen Karte" Die Anträge auf Leistungen nach dem Bremer Bildungspaket erhalten die Erziehungsberechtigten im Jobcenter (für SGB II) und im Amt für Soziale Dienste (für alle anderen Leistungsberechtigten). Folgende Leistungsarten zählen als Anspruchsgrundlagen für die Leistungen nach Bildung und Teilhabe: - Arbeitslosengeld II und Sozialgeld nach dem SGB II - Sozialhilfe, Grundsicherung im Alter nach Kapitel 3 und 4 SGB XII - Leistungen nach 2 AsylbLG - Leistungen nach 3 AsylbLG (Achtung: freiwillige Leistung der Freien Hansestadt Bremen) - Wohngeld - Kinderzuschlag - 2 -

2 - 2 - Diese Anspruchsgrundlagen finden sich auf den Rückseiten der Blauen Karten. Bis auf die Anspruchsgrundlage nach dem SGB II (Jobcenter) werden die Blauen Karten für die übrigen Anspruchsgrundlagen vom Amt für Soziale Dienste ausgestellt. Die "Blaue Karte" bestätigt die Berechtigung für alle oben genannten Pakete. Erfassung der "Blauen Karte" Die Schülerinnen und Schüler bzw. die Erziehungsberechtigten legen die "Blaue Karte" im Schulsekretariat vor. Vor der Inanspruchnahme einer Leistung nach dem Bildungspaket muss die "Blaue Karte" in der Schule eingereicht werden. Die Eintragungen der "Blauen Karte" werden ausschließlich von den Schulsekretariaten in das Schülerverzeichnis übernommen. Dabei sind die Eintragungen in ihren Einzelheiten, wie Name, Vorname, Kundennummer, Ausstellungsdatum, Gültigkeitszeitraum und die gesetzliche Grundlage der Leistungspakete (s. Rückseite) nach vollständig von den "Blauen Karten" in das Schülerverzeichnis zu übernehmen. Ist auf der "Blauen Karte" Wohngeld und Kindergeldzuschlag angekreuzt, ist die Eintragung im Schülerverzeichnis unter der Rubrik Wohngeld vorzunehmen. Die "Blaue Karte" gilt unabhängig vom Gültigkeitszeitraum immer mindestens für ein Schulhalbjahr. (Beispiel: Gültigkeitszeitraum der Karte bis zum bedeutet, die Karte berechtigt zum Leistungsbezug bis zum ). Danach muss eine neue "Blaue Karte" vorgelegt werden. Weiteres Bespiel: die Karte ist ausgestellt für den Zeitraum vom Mai 2011 bis November 2011: Die "Blaue Karte" berechtigt zum Leistungsbezug für die betreffenden zwei Schulhalbjahre. Mehrtägige Klassenfahrten Ab dem werden die Zuschüsse zu den mehrtägigen Klassenfahrten aus dem Bildungspaket über die Schulen bzw. über die Senatorin für Bildung, Wissenschaft und Gesundheit finanziert

3 - 3 - Das Antragsverfahren erfolgt nach der Richtlinie über Schulfahrten und Exkursionen vom 18. Juli 2011 (Anlage 1) und den entsprechenden Antragsformularen (Anlage 2). Die Antragsformulare und die aktuelle Richtlinie finden Sie auch im Intranet unter Werkzeuge für die Schulverwaltung/Formulare unter der Rubrik Klassenfahrten/Schulfahrten (künftig werden die Unterlagen unter dem einheitlichen Button Bildung und Teilhabe zu finden sein). Die Antragsformulare finden Sie auch im Schülerverzeichnis unter der Eingabemaske. Im Unterschied zu den bisherigen Verfahren kann für die Leistungsberechtigten ein Sammelantrag abgegeben werden (Voraussetzung ist das Vorliegen der "Blauen Karte"). Der Antrag muss zusätzlich enthalten: Nachvollziehbare Kalkulation der Klassenfahrt, Unterschrift der Schulleitung ggf. auch der Schulaufsicht und Name, Anschrift und Kontodaten der/des Klassenlehrer/-in. Über den Sammelantrag kann eine frühzeitige Bezahlung der Klassenfahrt gewährleistet werden. Die Schulsekretärin trägt die Daten der Klassenfahrt in der Schulverwaltungssoftware ein. Die Einhaltung der Höchstbeträge wird über die Schulverwaltungssoftware überwacht. Eintägige Schulausflüge/Schulfahrten Das Verfahren bei den eintägigen Schulausflügen verläuft vergleichbar zu dem der Durchführung von mehrtägigen Klassenfahrten. Voraussetzung ist auch hier wieder das Vorliegen der "Blauen Karte". Die rechtliche Grundlage bildet die Richtlinie über Schulfahrten und Exkursionen vom Die Antragsformulare (Anlage 3) und die aktuelle Richtlinie finden Sie auch im Intranet unter Werkzeuge für die Schulverwaltung/Formulare unter der Rubrik Klassenfahrten/Schulfahrten und auch im Schülerverzeichnis unter der Eingabemaske. Für die Leistungsberechtigten wird ein Sammelantrag abgegeben (Voraussetzung ist das Vorliegen der "Blauen Karte"). Der Antrag muss zusätzlich enthalten: Nachvollziehbare Kalkulation der Klassenfahrt, Unterschrift der Schulleitung ggf. auch der Schulaufsicht und Name, Anschrift und Kontodaten der/des Klassenlehrer/-in. Über - 4 -

4 - 4 - den Sammelantrag kann eine frühzeitige Bezahlung der Klassenfahrt gewährleistet werden. Die Schulsekretärin vermerkt die Schulausflüge im Schülerverzeichnis. Die Eingabemaske enthält ein Summenfeld mit der Begrenzung auf 40,-- für Schulfahrten für drei bis vier Schulfahrten im Schuljahr. Als Schulausflug sind nur Fahrten anzuerkennen, die mehr als 5 Stunden dauern. Schülerbeförderung Die Ausgabe von Fahrkarten für die berechtigten Schülerinnen und Schüler erfolgt ausschließlich durch die Senatorin für Bildung, Wissenschaft und Gesundheit. Die rechtliche Grundlage bildet die Richtlinie über das Verfahren der Berücksichtigung der tatsächlichen erforderlichen Aufwendungen für die Schülerbeförderung im Rahmen der Leistungen für Bildung und Teilhabe in der Stadtgemeinde Bremen (Beförderungskostenrichtlinie) vom 15. Juli 2011 (Anlage 4). Die leistungsberechtigten Schülerinnen und Schüler stellen den Antrag (Anlage 5) auf Ausstellung einer Fahrkarte in der Schule. Die Schule leitet den Antrag an die Senatorin für Bildung, Wissenschaft und Gesundheit Referat 24 - weiter. Der Antrag und die Richtlinie können auch im Intranet unter Werkzeuge für die Schulverwaltung/ Formulare unter der Rubrik Fahrkostenübernahme eingesehen und heruntergeladen werden. Gemeinschaftliches Mittagessen Gemäß den gesetzlichen Vorgaben hat jede Schülerin und jeder Schüler ab dem einen Selbstbehalt von 1,-- Euro pro Essen zu bezahlen. Für die Abrechung ist relevant, dass im Schülerverzeichnis die Leistung, der Essenspreis, der Caterer und die Anzahl der Essenstage in der Woche eingetragen werden. Auf dieser Grundlage bezahlt das Referat 13 den Differenzbetrag zwischen Essenspreis und dem Selbstbehalt von 1,-- Euro nach Rechnungsstellung durch den Caterer

5 Sek.-I-Bereich Für Ganztagsschulen im Sek.-I-Bereich kann die Bezahlung ohne Rechnung erfolgen, wenn die Mittagessenversorgung durch den Schulverein erfolgt und alle notwendigen Daten im Schülerverzeichnis eingetragen sind. - Ganztagsgrundschulen In Ganztagsgrundschulen übernimmt die Freie Hansestadt Bremen Selbstbehalt von 1 Euro je Essen und ermöglicht so den Schülerinnen und Schülern, die eine "Blaue Karte" vorlegen, ein kostenloses Mittagessen. Die Abrechnungsregelungen werden im Referat 13 direkt mit den Caterern getroffen. Die Gewährung eines Mittagsessens hängt wie bei den übrigen Teilpaketen vom Vorliegen der "Blauen Karte" ab, die die Schulsekretärin für alle Pakete vor der ersten Inanspruchnahme in die Schuldatenbank eingetragen hat. Lernförderung Voraussetzung für die Übernahme der Kosten für Lernförderung ist die Feststellung der zuständigen Konferenz über den Bedarf an Lernförderung, die über das schulische Angebote hinausgehen muss, um die wesentlichen Lernziele insbesondere in den Kernfächern zu erreichen. Die Schulen halten die Ergebnisse der Klassenkonferenzen schriftlich fest und füllen ein Formblatt über die Notwendigkeit der Lernförderung aus. Kernpunkt der Leistungsberechtigung ist eine festgestellte Gefährdung des Klassenziels, die nur mit Hilfe außerschulischer Lernförderung erreicht werden kann und nicht mit den Angeboten der Schule. Zu benennen ist neben den Fächern auch die voraussichtliche Dauer der Lernförderung. Grundlage für die Durchführung der Lernförderung ist die Verfahrensbeschreibung der Senatorin für Bildung, Wissenschaft und Gesundheit vom für die Durchführung von Lernförderung (Anlage 6). In der Verfahrensbeschreibung finden sich alle weiteren Einzelheiten zur organisatorischen und personellen Durchführung und den pädagogischen Voraussetzungen

6 - 6 - Den erforderlichen Antragsvordruck (Anlage 7) und die Verfahrensbeschreibung finden Sie im Intranet unter Werkzeuge für die Schulverwaltung/Formulare unter der Rubrik Bildungs- und Teilhabepaket. Die Angebote der Lernförderung sollen in Kooperation mit einem freien Träger als außerschulische Maßnahme durchgeführt werden. Für eine sechsköpfige Lerngruppe wird für 90 Minuten Lernförderung insgesamt 30,-- Euro zugrunde gelegt. Pro Schülerin bzw. Schüler ist der Gesamtbetrag auf 200,-- Euro pro Schuljahr begrenzt. Vor Beginn der Maßnahme stellt der Kooperationspartner einen Zuwendungsantrag mit einem Finanzierungsplan im Referat 13 bei der Senatorin für Bildung, Wissenschaft und Gesundheit. Die Schule sendet die ausgefüllten Formblätter über den Bedarf der Lernförderung an das Referat 13 und trägt die Lernförderung in das Schülerverzeichnis ein. Moning / Henke Anlagen 1 Schulfahrten-Richtlinie 2 Formblatter-Klassenfahrten 3 Formblätter-Ausflüge 4 Beförderungsrichtlinie 5 Antrag Beförderung 6 Lernförderung Handreichung 7 Formblatt Lernförderung 8 FAQ s - Häufig gestellte Fragen werden ergänzend nachgereicht

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