GLÜCK IST VERDOPPELT, DAS EINZIGE, DAS SICH WENN MAN ES TEILT. Albert Schweitzer

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Transkript:

GLÜCK IST DAS EINZIGE, DAS SICH VERDOPPELT, WENN MAN ES TEILT. Albert Schweitzer

INHALTSVERZEICHNIS Vorwort Seite 05 01. Die Björn Schulz Stiftung Seite 06 02. Das Testament Seite 10 03. Erben & Schenken Seite 12 Mustertestamente Seite 16 Schenkung Seite 20 04. Zustiftung Seite 21 05. Gemeinschaftsfonds Seite 22 06. Ihre Wünsche Seite 24 07. Angebote der Björn Schulz Stiftung Seite 26 08. Begleitung der Familien Seite 28 09. Familienangebote Seite 31 10. Therapie Seite 34 11. Informationen Seite 36 Impressum Seite 39

EINZIG IHR WILLE ENTSCHEIDET EIN VERMÄCHTNIS FÜR DAS LEBEN 5 Viele Menschen fragen sich: Was kann ich am Ende meines Lebens weitergeben? Was bleibt eines Tages von mir? Welche Spuren hinterlasse ich? die Zukunft mitzugestalten. Insbesondere dann, wenn das Vermögen ganz oder in Teilen zum Wohle gemeinnütziger Zwecke verwendet werden soll. Zunehmend mehr Menschen setzen sich für das Allgemeinwohl ein, verbunden mit dem Wunsch, von dem erarbeiteten Vermögen etwas an die Gesellschaft zurückzugeben. Ein Testament bietet viele Chancen, Gerne stehen wir Ihnen für ein persönliches Gespräch zur Verfügung. Bärbel Mangels-Keil Vorstand

01 BJÖRN SCHULZ STIFTUNG Wer wir sind 6 WENN EIN KIND SCHWER ERKRANKT IST, IST IMMER DIE GESAMTE FAMILIE BETROFFEN. Die Björn Schulz Stiftung ist benannt nach dem kleinen Björn, der 1982 mit sieben Jahren gestorben ist. Er erkrankte mit drei Jahren an Leukämie. Sein früher Tod war der Impuls für seine Eltern, gemeinsam mit anderen Betroffenen, den Verein Kinderhilfe zu gründen. Denn die erfolgreiche Krebsbehandlung bei Kindern und die Palliativmedizin standen noch ganz am Anfang. Es wurde schnell deutlich, daß die Arbeit für eine bessere medizinische Versorgung und die Begleitung der Familien ein größeres Netzwerk benötigen würde. So ging 1996 die Björn Schulz Stiftung aus der Kinderhilfe hervor. Die Björn Schulz Stiftung begleitet Familien mit ihren Kindern, die lebensbedrohlich erkrankt sind und deren Leben durch die Erkrankung verkürzt sein wird. Begleitet werden auch Jugendliche und junge Erwachsenen bis 35 Jahre ab dem Zeitpunkt der Diagnose, während des Krankheitsverlaufs und über den Tod des Kindes hinaus. Dies geschieht in vielen ambulanten Diensten und stationär im Kinderhospiz Sonnenhof. Solche Leistungen werden nicht in erforderlichem Maß von staatlichen Gesundheitssystemen erbracht und vor allem nicht finanziert. Die Björn Schulz Stiftung hilft schwerkranken Kindern, deren Geschwistern, den Eltern und Großeltern sofort, unbürokratisch, professionell und von Herzen.

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ANGEBOTE Vielseitig und umsichtig 8 Das stationäre Kinderhospiz Sonnenhof für Kinder von der Geburt bis zum 35. Lebensjahr Ehrenamtliche Familienbegleiter im Ambulanten Kinderhospizdienst Psychosoziale Nachsorge für Familien mit schwerstkranken Kindern im Rosemarie Fuchs Haus an der Nordsee und im Irmengard-Hof am Chiemsee Kunst- und Musiktherapie Begleitung für Babys nach der Frühchenstation Palliative Versorgung von Kindern und Jugendlichen Angebote für Geschwister von krebs- und unheilbar kranken Kindern Kindertrauerzentren für Kinder, die einen nahen Angehörigen verloren haben Trauerangebote für Eltern und Angehörige

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02 DAS TESTAMENT Ihr Wille allein entscheidet 10 Um Ihren Willen für die Nachwelt aufzuschreiben, gibt es zwei Möglichkeiten: Sie verfassen Ihr Testament handschriftlich Das Dokument benötigt eine Überschrift, z. B. Mein Testament. Wichtig sind Ort und Datum sowie die Unterschrift mit Ihrem vollen Namen. Besteht das Testament aus mehreren Blättern, sollten Sie jedes Blatt mit dem aktuellen Datum versehen und mit Ihrem vollen Namen unterschreiben. Wichtig: Ein mit der Schreibmaschine oder mit dem Computer geschriebenes Testament ist ungültig. Muster zweier Testamente finden Sie ab Seite 16. Sie machen ein notarielles Testament Ihr Notar wird Sie so beraten, daß Klarheit geschaffen und Ihr Wille eindeutig und unzweifelhaft zu Papier gebracht wird. Mit einem notariellen Testament ist automatisch dafür gesorgt, daß Ihr Testament im zentralen Testamentsregister registriert ist. Das gibt es seit dem 1. Januar 2012 und ist ein Angebot der Bundesnotarkammer. Dort werden notarielle und auch eigenhändige Testamente in amtliche Verwahrung eingetragen. Zudem wird notiert, wer im Erbfall informiert werden sollte. Das notarielle Testament kostet Geld. Der Betrag richtet sich nach der Höhe Ihres Vermögens.

DAS TESTAMENT Es soll rechtlich Bestand haben Wichtig: Bewahren Sie Ihr Testament nicht zu Hause auf. Das birgt Risiken. Bringen Sie das handgeschriebene Testament zum Nachlaßgericht, das für Ihren Wohnort zuständig ist. Dies ist in der Regel das Amtsgericht. Wenn Sie nicht wissen, wohin Sie sich wenden sollen, hilft ein Anruf beim Standesamt Ihres Wohnortes. Wenn Sie keine Angehörigen und keinen letzten Willen formuliert haben, erbt der Staat allein. Sie können aber auch die Björn Schulz Stiftung im Testament bedenken. Die Stiftung erfüllt dann als Erbe den Nachlaß mit allen Rechten und Pf lichten. 11

03 ERBEN & SCHENKEN Freibeträge nach der Erbschaftssteuerreform 12 Die persönlichen Freibeträge und der Versorgungsfreibetrag sind vom Steuerwert des erworbenen Vermögens in Abzug zu bringen. Der nach Abzug verbleibende Betrag ist nach dem einschlägigen Tarif zu versteuern. Der Versorgungsfreibetrag beträgt für Ehegatten und eingetragene Lebenspartner jeweils 256.000,00 EUR, für Kinder je nach Alter 10.300,00 EUR bis 52.000,00 EUR. Der Versorgungsfreibetrag wird nur im Erbfall gewährt. Wird eine eigen genutzte Immobilie vererbt, gilt folgende Besonderheit: Ehegatten, eingetragene Lebenspartner und Kinder erhalten eine eigen genutzte Immobilie steuerfrei. Allerdings darf bei Kindern die Wohnfläche nicht größer sein als 200 Quadratmeter. Darüber hinaus muß der Erwerber die Immobilie in der Regel zehn Jahre lang selbst bewohnen.

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ERBEN & SCHENKEN Freibeträge nach der Erbschaftssteuerreform 14 STEUERKLASSE I Ehegatten Kinder/Stiefkinder und Kinder verstorbener Kinder Enkel* Eltern/Großeltern/Urgroßeltern usw. Im Erbfall, Urenkel, Ururenkel usw. 500.000,00 EUR 400.000,00 EUR 200.000,00 EUR 100.000,00 EUR STEUERKLASSE II z.b. Eltern/Großeltern/Urgroßeltern usw. Bei Schenkung, Geschwister, Nichten**, Neffen**, geschiedener Ehegatte 20.000,00 EUR STEUERKLASSE III eingetragener Lebenspartner Übrige Erwerber der Steuerklasse III, z.b. nichteheliche Lebensgefährten 500.000,00 EUR 20.000,00 EUR * WENN NICHT FREIBETRAG VON 400.000,00 EUR ( KINDER VERSTORBENER KINDER ) ** NUR ABKÖMMLINGE ERSTEN GRADES VON GESCHWISTERN*

STEUERSÄTZE BEIM ERBEN & SCHENKEN Ab dem 1. Januar 2009 Wert des steuerlichen Erwerbs Steuerklassen Bis einschließlich I II III 75.000,00 EUR 7% 15% 30% 15 300.000,00 EUR 11% 20% 30% 600.000,00 EUR 15% 25% 30% 6.000.000,00 EUR 19% 30% 30% 13.000.000,00 EUR 23% 35% 50% 26.000.000,00 EUR 27% 40% 50% UND DARÜBER 30% 43% 50% * Für Erbfälle seit dem 1.1.2010 Gemeinnützige Träger wie die Björn Schulz Stiftung sind unbegrenzt von der Erbschaftssteuer befreit. Quelle: Deutsche Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e.v. August 2014

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SCHENKUNG Jede Spende ist ein Geschenk 20 Jede Spende, die wir erhalten, ist ein großes Geschenk für uns. Es gibt die unterschiedlichsten Möglichkeiten, mit einer Schenkung Gutes zu tun. Eine Schenkung findet immer zu Lebzeiten statt und kann helfen, Erbschaftssteuer zu sparen. Wichtig ist, daß beide Parteien sich darüber einig sind, daß die Schenkung unentgeltlich erfolgt. Alle Schenkungen müssen notariell beglaubigt werden. Wir möchten als Beispiel die Schenkung einer Immobilie hervorheben. Eine Immobilie kann nicht nur vererbt, sondern auch verschenkt werden. Die Schenkung einer Immobilie wird erst dann rechtskräftig, wenn die Änderung im Grundbuch eingetragen wird. Bei der Schenkung einer Immobilie an die Björn Schulz Stiftung sollte die Immobilie der Stiftung zur freien Nutzung geschenkt werden. Hier stehen wir Ihnen jederzeit für ein vertrauensvolles Gespräch zur Verfügung, um die beste Festlegung zu treffen. Wir arbeiten stets mit erfahrenen Notaren und Immobilienfachwirten zusammen. Die genauen Bestimmungen sollten Sie mit Ihrem Notar und Rechtsanwalt festlegen. Auch in Ihrer Hausbank finden Sie Rat und Hilfe. Wir möchten, daß Sie alles zu Ihrer Zufriedenheit für die Zukunft festlegen und sichern. Die Schenkungssteuer wird nach den gleichen Bestimmungen wie die Erbschaftssteuer erhoben.

04 ZUSTIFTUNG Zuwendung in den Vermögensstock Unter einer Zustiftung versteht man eine Zuwendung in den Vermögensstock einer bestehenden Stiftung, wie der Björn Schulz Stiftung. Durch die damit verbundene Erhöhung des Stiftungsvermögens erzielt die Björn Schulz Stiftung langfristig höhere Erträge und kann somit Ihre Zwecke nachhaltiger verfolgen. Der Spender muß seinen Willen unmißverständlich gegenüber der Björn Schulz Stiftung zum Ausdruck bringen, sei es durch den Zusatz Zustiftung auf dem Überweisungsbeleg oder durch eine formlose schriftliche Erklärung. Nach Einzahlung des Betrages erhalten Sie eine Spendenquittung. Die Zuwendung in den Vermögensstock der Björn Schulz Stiftung kann auf Antrag des Steuerpflichtigen im Jahr der Zuwendung und in den folgenden neun Jahren bis zu einem Gesamtbetrag von 1 Million Euro abgezogen werden ( 10b Abs.1a, Satz 1 EStG). Ehegatten dürfen im Rahmen der Zusammenveranlagung jeder für sich den Abzugsbetrag in Anspruch nehmen. Erforderlich ist, daß jeder der Ehegatten einen eigenen Zuwendungswillen hat, den er auch dokumentiert. 21

05 GEMEINSCHAFTSFONDS der Björn Schulz Stiftung 22 Eine spezielle Form der Zustiftung ist der Gemeinschaftsfonds der Björn Schulz Stiftung. Mit diesem Gemeinschaftsfonds bieten wir Ihnen die Möglichkeit, auch kleinere Vermögen in den Dienst der Betreuung von Familien mit krebs- und unheilbar kranken Kindern zu stellen. Mit dem Gemeinschaftsfonds der Björn Schulz Stiftung ist eine dauerhafte Förderung gewährleistet. Sie können mit dem Gemeinschaftsfonds der Björn Schulz Stiftung den Kapitalstock der Stiftung dauerhaft erhöhen oder bestimmte Projekte der Stiftung wie unser Kinderhospiz Sonnenhof oder die umfangreiche Geschwisterarbeit mitfinanzieren. Sie legen die Summe und den Zweck Ihres Anteils am Gemeinschaftsfonds fest. Dem Vermögen, das Sie einbringen, können Sie einen Namen geben. Es kann Ihr eigener Name sein oder ein Name, der Ihnen sehr wichtig ist. Spezielle Wünsche erfüllen wir Ihnen gern. Bitte sprechen Sie uns an. Für die Einzahlung in den Gemeinschaftsfonds können Sie sowohl einen Zahlschein mit Anschreiben als auch ein Muster nach einem Vordruck vom Bundesverband Deutscher Stiftungen verwenden (siehe folgende Seite). Nach Einzahlung des Betrages erhalten Sie eine Zuwendungsbestätigung. Für die Einzahlung in den Gemeinschaftsfonds der Björn Schulz Stiftung gelten dieselben Bestimmungen im Steuerrecht wie bei der Zustiftung.

VERTRAGSMUSTER für den Gemeinschaftsfonds Vertrag über die Errichtung des Gemeinschaftsfonds der Björn Schulz Stiftung 23 Herr/Frau (Name) geboren am (Geburtsdatum) wohnhaft (Adresse) im Folgenden Stifterin/Stifter genannt und die Björn Schulz Stiftung vertreten durch die Vorstände Bärbel Mangels-Keil und Götz Lebuhn, Wilhelm-Wolff-Straße 38, 13156 Berlin im Folgenden die Stiftung genannt. Schließen folgenden Vertrag: Zustiftung in den Gemeinschaftsfonds Der Stifter überweist der Stiftung auf das Konto DE 89 1007 0024 0271 7320 00 IBAN Datum DEUTDEDBBER BIC (DEUTSCHE BANK) Euro Euro in Worten Datum / Ort Unterschrift

06 IHRE WÜNSCHE sind uns Verpflichtung 24 Wir arbeiten ausschließlich mit erfahrenen Fachanwälten für Erbrecht, mit Notaren sowie erfahrenen Testamentsvollstreckern, Banken und Vermögensverwaltern zusammen. Wir tun alles, damit Sie von uns eine sehr gute, individuelle Beratung erhalten. Ihre Wünsche sind uns Verpflichtung. So können Sie beispielsweise für Ihr geliebtes Haustier gesonderte Festlegungen treffen. Wenn Sie liebe Freunde bedenken möchten, so können Sie dies in einem Vermächtnis festlegen. Sie können sicher sein, daß alle Wünsche, die Sie zu Lebzeiten festlegen, durch uns erfüllt werden. Die Björn Schulz Stiftung erhielt am 1. Juli 2006 das DZI-Spendensiegel, das ihr die nachprüfbare, sparsame und satzungsgemäße Verwendung der Mittel unter Beachtung der steuerlichen Vorschriften bescheinigt. Dieses Spendensiegel wird jährlich neu beantragt, überprüft und genehmigt.

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07 ANGEBOTE der Björn Schulz Stiftung 26 Kinderhospiz Sonnenhof Eltern, die sich dem Kinderhospiz anvertrauen, wissen, daß ihr Kind bald sterben wird. Diesen Familien in ihrer besonderen und ausweglosen Situation geben wir Kraft, Halt und Schutz. Bei diesen Kindern ist es häufig sehr schwer, eine Diagnose zu stellen und die verbleibende Lebenszeit einzuschätzen. Die Kinder sind oft: erblich bedingt erkrankt, leiden an Stoffwechselerkrankungen oder genetischen Fehlbildungen, haben schwere Hirnschädigungen oder Krebserkrankungen. Es ist unser Bestreben, den Kindern, ein würdevolles, selbstbestimmtes und erfülltes Leben bis zum Tod zu ermöglichen. Wir wollen ein Zuhause sein, in dem sie liebevolle Zuwendung und kompetente Pflege erfahren. Es ist das Grundprinzip unseres Handelns, die Fähigkeiten der Kinder solange wie möglich zu erhalten, zu fördern und zu unterstützen. Die Kinder und Familien werden von palliativ-pflegerisch ausgebildeten Fachkräften professionell und liebevoll betreut. Dazu gehören pädiatrisch-palliativ ausgebildete Kinderärzte, examinierte Pflegekräfte, Heilerziehungspfleger, Erzieher, Psychologen, Seelsorger, Schmerz-, Physio-, Ergo-, Musik- und Kunsttherapeuten. Freude und Lachen sollen die Begleiter im Sonnenhof sein.

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08 BEGLEITUNG DER FAMILIEN Wir sind immer für Sie da 28 Familienbegleiter im Ambulanten Kinderhospizdienst Palliative Versorgung von Kindern und Jugendlichen Zusätzlich zum medizinischen Dienst Berlin helfen Ehrenamtliche den Familien mit krebs- und unheilbar kranken Kindern im Alltag zu Hause. Diese werden durch Koordinatoren der Björn Schulz Stiftung intensiv ausgebildet und begleitet. Familienbegleiter schenken Zeit und teilen Leid. Sie begleiten die Familien oft über den Tod des Kindes hinaus. Der Ambulante Kinderhospizdienst erhielt 2013 durch den TÜV Rheinland das Zertifikat für verläßliche und transparente Qualität in der Kinderhospizarbeit. Die Björn Schulz Stiftung bietet gemeinsam mit der Charité Berlin die spezialisierte ambulante Palliativversorgung für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene an. Im Mittelpunkt stehen die Erhaltung, Förderung und Verbesserung der Lebensqualität der Kinder und Familien sowie die Linderung von Symptomen und Leid. Unser hochqualifiziertes erfahrenes Team von Ärzten, Schwestern und Pflegern ermöglicht, daß die Kinder zu Hause bei den Eltern leben können.

BEGLEITUNG DER FAMILIEN Wir sind immer für Sie da Begleitung von Babys nach der Frühchenstation Trauer 29 Unsere Angebote richten sich an Familien mit früh- und risikogeborenen Babys und solchen, die an chronischen, onkologischen oder sonstigen schweren Krankheiten leiden. Zentrales Anliegen ist, die Bedürfnisse zu erkennen und ihnen Wege aufzuzeigen. Die erforderlichen Dienstleistungen für die Familie werden aktiviert, vernetzt und gesteuert. Auch nach dem Tod ihres Kindes begleiten wir Familien in ihrer Trauer. Ob in einer Trauergruppe mit Einzelgesprächen oder dem Offenen Familientreff. Wir haben einen geschützten Raum für alle. Es ist unser Herzenswunsch allen Trauernden, die ein Kind verloren haben, so lange sie es brauchen zur Seite zu stehen. DIE SONNENHOFKINDER WERDEN IMMER IN UNSEREN HERZEN BLEIBEN.

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09 FAMILIENANGEBOTE Rosemarie-Fuchs-Haus Seit 1997 ist das Rosemarie-Fuchs. Haus die psychosoziale Nachsorge-, Erholungs- und Begegnungsstätte der Björn Schulz Stiftung in List auf Sylt. Es umfaßt 16 Betten, zwei große Gemeinschaftsräume, Spielräume für Kleine und Große und einen herrlichen Garten. Im gesunden Reizklima der Insel können Familien mit krebs- und unheilbar kranken Kindern gemeinsam Kraft schöpfen, auftanken und oft auch wieder in der wohltuenden Atmosphäre zueinander finden. Das für Geschwistergruppen konzipierte psychosoziale Programm mit gezielten Freizeitaktivitäten im Haus und am Strand eröffnet Möglichkeiten zur Bewältigung von Ängsten, Belastungen und traumatischen Erfahrungen. Bei der liebevollen, fachlich qualifizierten Betreuung dauert es nicht lange, bis die Kinder ihre Lebensfreude und ihren Lebensmut wieder entdecken. Wir helfen so, das Selbstwertgefühl der Kinder zu stärken und ihre Integration in das schulische und soziale Umfeld wieder besser zu ermöglichen. 31

FAMILIENANGEBOTE Irmengard-Hof 32 Der Irmengard-Hof besteht seit 2013 als psychosoziale Nachsorge-, Erholungs- und Begegnungsstätte der Björn Schulz Stiftung am Chiemsee. In dem landschaftlich traumhaft gelegenen Dreiseithof können sich Familien mit krebsund chronisch sowie schwerst- und unheilbar kranken Kindern und deren Geschwistern gemeinsam erholen und Abstand vom aufreibenden Alltag nehmen. Im geschützten Rahmen finden hier betroffene Familien Ruhe, so daß sie wieder zu sich selbst kommen und neue Kraft und frischen Lebensmut schöpfen können. Der Hof bietet auch Geschwisterkindern einen Rückzugsort, an dem sie gemeinsam mit Betreuern organisierte Freizeiten nach dem Motto Jetzt bin ich mal dran verbringen. Die Gäste wohnen in liebevoll ein gerichteten, überwiegend rollstuhlgerecht ausgebauten, Doppelund Familienzimmern. Insgesamt stehen 27 Zimmer mit rund 100 Betten zur Verfügung, darunter Zimmer mit Pflegebetten und entsprechenden Einrichtungen für Liegendkranke. Das Haus bietet viele Orte zum Spielen, Basteln, Toben und zur Ruhe kommen - von der 200 Quadratmeter großen Tenne bis zum Raum der Stille. Die Björn Schulz Stiftung organisiert am Irmengard-Hof ein umfangreiches ganzjähriges Programm, zu dem individuelle Familienaufenthalte und Gruppenfreizeiten für Geschwister ebenso gehören wie Fortbildungen für Menschen aus dem Umfeld erkrankter Kinder.

GESCHWISTERANGEBOTE mit besonderer Aufmerksamkeit Die Situation der Geschwister in Familien mit krebs- und unheilbar kranken Kindern braucht besondere Aufmerksamkeit. Aufgrund der großen Belastungen der Eltern mit der Sorge um das unheilbar erkrankte Kind und dessen Betreuung und Pflege bleibt für die gesunden Geschwisterkinder häufig nicht mehr viel Zeit übrig. Durch unsere Angebote helfen wir den Geschwisterkindern, sich mit ihrer Situation auseinander zu setzen. Sie stehen bei uns im Mittelpunkt und kommen mit anderen in Kontakt, die ein ähnliches Schicksal teilen. Gemeinsame Aktivitäten stärken das Gruppengefühl, Selbstvertrauen und Selbstwertgefühl der Geschwisterkinder. Dafür nutzen wir die Möglichkeiten des Rosemarie-Fuchs-Hauses an der Nordsee und den Irmengard-Hof am Chiemsee. Immer wieder organisieren wir Abenteuerurlaube für kleine Gruppen. Unsere Koordinatoren sind ungeheuer kreativ. Mit viel Liebe und Geduld machen sie fast alles für die Geschwisterkinder möglich. Bei allen Festen wird immer die gesamte Familie eingeladen und erlebt so gemeinsam schöne Stunden. 33

10 THERAPIE Besondere Angebote für Kinder 34 Kunst- und Musiktherapie Trauerangebote für Kinder Gerade in konfliktreichen Situationen, bei depressiven Phasen, Ängsten und schweren seelischen Belastungen der Kinder kann Musik und Kunst wieder Kraft geben. Wir bieten trauernden Kindern und Jugendlichen, die einen nahe stehenden Menschen verloren haben, einen geschützten Raum, um ihre Trauer zu leben. Die Therapeuten gehen sehr einfühlsam und liebevoll mit den Kindern um und schaffen es, in oft monatelangen Therapien Konflikte aufzulösen. So lernen die Kinder, die eigenen Kraftressourcen zu entdecken und hoffnungsvoll ins Leben zu gehen. Das Angebot wird auch von den Eltern und Großeltern angenommen. Diese Hilfe geben wir sofort, wenn sie nötig ist. Das Angebot ist kostenfrei. Hier können die Kinder sein, wie sie sich fühlen: traurig, ernst, fröhlich, nachdenklich, wütend. Wir arbeiten mit einem breiten Spektrum wie Sport, Gruppenarbeit oder musischen Angeboten. Manche Kinder nutzen eine Puppe, um von ihren Gefühlen zu sprechen. Wir zeigen den Kindern, dass ihre Gefühle einzigartig sind, denn jeder Mensch trauert anders.

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11 INFORMATIONEN Spendenkonten und Mitgliedschaften 36 Die Björn Schulz Stiftung ist eine gemeinnützige Stiftung des bürgerlichen Rechtes. Der Freistellungsbescheid wird regelmäßig vom Finanzamt für Körperschaften I, Bredtschneiderstraße 5, 14057 Berlin erteilt. Steuernummer: 27 / 607 / 00469 Spendenkonten Deutsche Bank Konto-Nr.: 271 7320 00 BLZ: 100 700 24 IBAN: DE 89 1007 0024 0271 7320 00 BIC: DEUTDEDBBER Berliner Sparkasse Konto-Nr.: 780 008 006 BLZ :100 500 00 IBAN DE 48 1005 0000 0780 0080 06 BIC: BELADEBEXXX Sie wird jährlich geprüft durch die DHGP Dr. Harzem & Partner KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Carmanstr. 48, 53879 Euskirchen Registergericht: Amtsgericht Bonn Registernummer: HRA 4919 Mitgliedschaften Die Björn Schulz Stiftung ist u.a. Mitglied in nachstehenden Organisationen: Bundesverband Deutscher Stiftungen Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband (DPWV)

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IMPRESSUM Wichtige Daten auf einen Blick Hauptgeschäftsstelle Geschäftsstelle Bayern Björn Schulz Stiftung Wilhelm-Wolff-Straße 38, 13156 Berlin Telefon: 030 / 398 998 50 E-Mail: info@bjoern-schulz-stiftung.de Internet: www.bjoern-schulz-stiftung.de Björn Schulz Stiftung Irmengard-Hof Mitterndorf 1, 83257 Gstadt am Chiemsee Telefon: 08054 / 90 851-0 E-Mail: infobayern@bjoernschulz-stiftung.de Internet: www.irmengard-hof.de 39 Ihre persönliche Ansprechpartnerin Ihre persönliche Ansprechpartnerin Silke Fritz Telefon: 030 / 398998 22 Mobil: 0162 / 1023735 E-Mail: s.fritz@bjoern-schulz-stiftung.de Marjon Bos Telefon: 08054 / 90851 61 Mobil: 0152 / 01680174 E-Mail: m.bos@bjoern-schulz-stiftung.de Die Björn Schulz Stiftung verfügt über Angebote und Standorte in Berlin, Potsdam und Brandenburg sowie in Bayern, Gstadt am Chiemsee und in Schleswig Holstein, Nordfriesland. Vorstand: Bärbel Mangels-Keil Bildnachweis: Björn Schulz Stiftung, Lichtraumstudio Berlin