druck frisch Gutschein PeinerLand Unser Angebot ist mit Energie und Wissen unsere region mitgestalten. für ein abo* der Peiner allgemeinen Zeitung

Ähnliche Dokumente
- Ausfertigung Stadtwerke -

Auftrag zur Lieferung elektrischer Energie für den Eigenverbrauch im Haushalt durch die Stadtwerke Velten GmbH

4. Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Energieversorgung Bad Boll GmbH (im Folgenden: Bollwerk)

Stromlieferungsauftrag Privat Fix Daten angeben

Stromlieferungsauftrag Privat Daten angeben

Auftrag zur Lieferung elektrischer Energie für den Eigenverbrauch in Haushalt und Kleingewerbe durch die Stadtwerke Neustadt in Holstein im Tarif

Stromlieferungsauftrag Gewerbe Daten angeben

Entgelt für den Messstellenbetrieb: 519,50 pro Jahr

Auftrag und Vollmacht für die Lieferung von Gewerbe-Strom-Nordhausen. Kundenexemplar Wichtiges Vertragsdokument. Auftraggeber / Kunde

1. KUNDE ENTNAHMESTELLE (NUR AUSFÜLLE, WENN ENTNHAMESTELLE VON IHRER KUNDENANSCHRIFT ABWEICHT) 2. BISHERIGER STROMBEZUG UMZUG / EINZUG

Auftrag zur Lieferung elektrischer Energie für elektrische Wärmepumpen zur Raumheizung durch KEEP - Kommunale Eisenberger Energiepartner GmbH

Fernwärmeversorgungsvertrag

Auftrag zur Lieferung elektrischer Energie für elektrische Wärmepumpen (Zweizählermessung) im Haushalt durch die Stadtwerke Werdau GmbH (Lieferant)

NETZANSCHLUSS- UND VERSORGUNGSVERTRAG FERNWÄRME

WSW STROM GRÜN PREMIUM

Stadtwerke GmbH Bad Kreuznach Kilianstr Bad Kreuznach

Auftrag erdgasspezial

1. Geltungsbereich 2. Vertragsschluss/ Lieferbeginn 3. Umfang und Durchführung der Lieferung

Auftrag und Vollmacht für die Lieferung von Kompakt-Strom-Nordhausen. Kundenexemplar Wichtiges Vertragsdokument. Auftraggeber / Kunde

Auftrag zur Ausstellung eines BernauPlus Energieausweises

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

wir freuen uns sehr, dass Sie sich für eines unserer attraktiven Produkte interessieren.

Firma Handelsregisternummer Steuernummer

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Snookertraining

Ich möchte den Stromtarif medlstrompur abschließen.

Stromliefervertrag zwischen Dortmunder Energie- und Wasserversorgung GmbH (DEW21) und Kunde: Straße, Haus-Nr.: PLZ, Ort: Zählernummer:

Wärmeliefervertrag (Wohnpartei)

Herr Frau Titel: Name Vorname Geburtsdatum (freiwillige Angabe)

Stand Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Belieferung von Erdgas an Verbraucher und Unternehmer 1/5

Auftrag für komro Produkte Deckblatt

Allgemeines Geltungsbereich. 1. Käufer. 2. Vertragsschluss, Storno. 3. Preis, Aufrechnung, Versandkosten und Lieferung

Ich möchte den Kombitarif DOPPELWATT abschließen.

Kundennummer (falls vorhanden) Titel, Vorname(n), Name(n) oder Firmenbezeichnung. Telefon. Hausnummer, Wohnung, Stock

Auftrag und Vollmacht für die Lieferung von Regio-Erdgas-Nordhausen. Kundenexemplar Wichtiges Vertragsdokument. City-Strom-Nordhausen

DIL-Stromplus : 6. Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen Neuvertrag Tarifwechsel

E R D G A S. Grund- und Ersatzversorgung Allgemeine Preise und Bedingungen

Anrede: Herr Frau Firma Titel: Straße / Hausnummer

Z e i c h n u n g s s c h e i n

Anlage 2. zum Lieferantenrahmenvertrag Gas. nach KoV 8

1. Erweiterung und Änderung von Anlagen und Verbrauchsgeräten; Mitteilungspflichten ( 7 GasGVV)

Auftrag zur Lieferung elektrischer Energie für den Eigenverbrauch im Haushalt durch die KBG Kraftstrom-Bezugsgenossenschaft Homberg eg (Lieferant)

KommStrom Wärme gem. Messung. Auftrag für die Stromlieferung einschließlich Messung innerhalb des Netzgebietes der KommEnergie GmbH. Herr. Firma.

Vertrag über die Lieferung von Erdgas. zwischen

Ich genieße den besten Service. Und Sie?

- PREISBLATT Der monatliche Grundpreis beträgt 1,894 Euro/kW (Stand: ).

Anlage 4 Ergänzende Geschäftsbedingungen zum Lieferantenrahmenvertrag (Gas) nach KoV 10

Anlage 4 Ergänzende Geschäftsbedingungen zum Lieferantenrahmenvertrag Gas nach KOV X

Widerrufsrecht für Verbraucher

Auftrag zur Lieferung von Erdgas

E R D G A S. Grund- und Ersatzversorgung Allgemeine Preise und Bedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Stadtwerke Baden-Baden für den Sondervertrag zur Lieferung von elektrischer Energie ohne Leistungsmessung

Vorbemerkung. 1 Sperrung auf Anweisung des Transportkunden (zu 11 Ziffer 6 und 11 LRV)

Anlage 4 Ergänzende Geschäftsbedingungen zum Lieferantenrahmenvertrag (Gas) nach KoV 9 Nordhausen Netz GmbH

Anlage 4 Ergänzende Geschäftsbedingungen zum Lieferantenrahmenvertrag Gas nach KOV IX

BHAG-AKTIV: Auftrag zur Lieferung von Strom und / oder Erdgas durch die Bad Honnef AG (nachfolgend BHAG)

SeeEnergie ÖkostromWärmepumpe 01.17

Anlage 4 Ergänzende Geschäftsbedingungen zum Lieferantenrahmenvertrag (Gas) nach KoV 10

Ergänzende Bedingungen zum Lieferantenrahmenvertrag Gas nach KoV 10

Ergänzende Geschäftsbedingungen zum Lieferantenrahmenvertrag (Gas) nach KoV 9

Anlage 4 Ergänzende Geschäftsbedingungen zum Lieferantenrahmenvertrag (Gas) nach KoV 9

Anlage 4 Ergänzende Geschäftsbedingungen zum Lieferantenrahmenvertrag (Gas) nach KoV 10

Ich möchte den Gastarif medlstartergas abschließen.

Anlage 4 Ergänzende Geschäftsbedingungen zum Lieferantenrahmenvertrag (Gas) nach KoV 10

Klingenstrom Plus Allgemeinstrom Klingenstrom Plus Privat Klingengas Plus

Anlage 4 Ergänzende Geschäftsbedingungen zum Lieferantenrahmenvertrag (Gas) nach KoV 10

Anlage 2 zum Netzanschluss- und Versorgungsvertrag Fernwärme. Preisblatt

Anlage 4 Ergänzende Geschäftsbedingungen der Stadtwerke Georgsmarienhütte Netz GmbH zum Lieferantenrahmenvertrag (Gas) nach KoV 9

Ergänzende Geschäftsbedingungen. zum Lieferantenrahmenvertrag (Gas) nach KoV 10

Kunden. Macht der Kunde glaubhaft, dass der Verbrauch erheblich abweicht, ist dies angemessen zu berücksichtigen.

Willkommens-Box mit vielen regionalen Produkten (Aktionszeitraum vom 01. März bis zum 31. Mai 2018)

ANMELDUNG ZUM UNTERRICHT

Preisblatt SWF WÄRMEPUMPENSTROM

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Allgäuer Überlandwerk GmbH (AÜW) Stand:

Netzanschlussvertrag für einen Niederspannungsanschluss - Strom (NAVS-NSP) E-Werken Haniel Haimhausen OHG,

Ich genieße den besten Service. Und Sie?

Auftrag zur Lieferung von Strom Gewerbe

Unser Wärmestrom - Wärmepumpe -Zweizählermessung (getrennte Messung)-

Unser Wärmestrom - Wärmepumpe -Zweizählermessung (getrennte Messung)-

Anlage 4: Ergänzende Geschäftsbedingungen zum Lieferantenrahmenvertrag (Gas) nach KoV 9

1. Kunde 2. Entnahmestelle (nur ausfüllen, wenn Entnahmestelle von Kundenanschrift abweicht)

Willkommens-Box mit vielen regionalen Produkten (Aktionszeitraum vom 01. März bis zum 31. Mai 2018)

Willst du mit mir wohnen?

Bitte diese Ausfertigung an GSW zurückgeben. 1. KUNDE (AUFTRAGGEBER) 2. ENTNAHMESTELLE (falls abweichend von 1.)

F E R N W Ä R M E V E R S O R G U N G S V E R T R A G für Tarifkunden

Transkript:

Unser Angebot ist druck frisch PeinerLand gemeindewerke Wechseln Sie jetzt zu Ihren Gemeindewerken Peiner Land (GPL) und freuen Sie sich über: Bis zu 323 Euro Bonus 1 in Form eines kostenlosen Abos* der PAZ Günstige Preise für Strom und Gas mit Preisgarantie 2 bis zum 31.12.2013 Eine sichere, kommunale Versorgung Persönliche Ansprechpartner und Service vor Ort jetzt ihr gratis-abo* sichern mit Abschluss eines Stromund/oder Gasliefervertrages Ihrer Gemeindewerke Peiner Land bis zum 31.08.2013.* * Es gilt das Datum des Poststempels. www.gemeindewerke-peinerland.de mit Energie und Wissen unsere region mitgestalten. Gutschein für ein abo* der Peiner allgemeinen Zeitung Ich habe einen Strom- bzw. Gasliefervertrag mit den Gemeindewerken Peiner Land abgeschlossen und bitte um Einlösung meines 6-monatigen, kostenlosen Abos* der Peiner Allgemeinen Zeitung. Ich habe einen Strom- und Gasliefervertrag mit den Gemeindewerken Peiner Land abgeschlossen und bitte um Einlösung meines 12-monatigen, kostenlosen Abos* der Peiner Allgemeinen Zeitung. Woltorfer Straße 64 31224 Peine Fon 05171 7919-0 PeinerLand gemeindewerke

frisch dabei Jetzt wechseln und von den Vorteilen eines starken Doppels profitieren. 100 % kommunal Engagiert für unsere Region Kundenzentrum in Peine und Beratung vor Ort 100 % Ökostrom mit ok-power -Qualitätssiegel 3 Günstige und faire Preise PAZ der weg zu ihrem gratis-abo so geht s 1. Vertrag GPL-Exemplar und Gutschein komplett ausfüllen 2. Vertrag und Gutschein unterschreiben 3. Vertrag und Gutschein in das Rückkuvert stecken 4. Kuvert bis 31.08.2013 verschicken 1 Bei Abschluss eines Strom- oder Gasliefervertrages mit den Gemeindewerken Peiner Land (GPL) erhalten Sie sofern kein Widerruf durch den Kunden erfolgt - ein PAZ-Halbjahres-Abo gratis im Wert von 161,70. Schließen Sie einen Strom- und einen Gasliefervertrag - mit der GPL ab, erhalten Sie ein PAZ-Jahres-Abo gratis im Wert von 323,40. Weitere Informationen und Bedingungen zu den PAZ-Abos finden Sie im beigefügten Bestellformular. 2 Es gilt eine Preisgarantie ungeachtet der vertraglichen Erstlaufzeit bis zum 31.12.2013. Diese Preisgarantie bezieht sich allein auf den Grund- und Arbeitspreis (), die EEG-Umlage () sowie die 19-StromNEV-Umlage. Vorbehaltlich von Änderungen der Strom- und/oder Umsatzsteuer und der Erhebung zusätzlicher Steuern, Abgaben oder sonstiger hoheitlich auferlegter Belastungen. 3 Informationen zum Ökostrom-Qualitätssiegel finden Sie unter www.ok-power.de. PeinerLand gemeindewerke Ein geniales Duo. Synergien clever nutzen. Gutscheininhaber Ich möchte mein Abo* verschenken** an: Name, Vorname Name, Vorname Straße, Hausnummer Straße, Hausnummer PLZ, Ort PLZ, Ort Telefon Land E-Mail Die Lieferadresse für die Zeitung ist identisch mit der Adresse des Gutscheininhabers. Telefon E-Mail Datum Unterschrift * Mit der Einlösung des Gutscheins gehen Sie keinerlei Verpflichtung gegenüber der Peiner Allgemeinen Zeitung ein. Sie stimmen aber der Übermittlung Ihrer personenbezogenen Daten an die PAZ zum Zwecke der Belieferung zu und gestatten der PAZ, Ihnen per Telefon und E-Mail Vorteilsangebote zu unterbreiten. Die Belieferung endet automatisch nach 6 bzw. 12 Monaten, kann aber jederzeit auf eigene Kosten verlängert werden. Eine Verrechnung mit einem bestehenden Abo ist nicht möglich. Das Angebot gilt nur für Haushalte, in denen kein PAZ-Abo besteht. ** National in Papierform International als E-Paper www.gemeindewerke-peinerland.de PeinerLand gemeindewerke

Woltorfer Straße 64 31224 Peine Fon 0517 1 7919-0 Fax 0517 1 7919-199 Stromliefervertrag Preisstand 01.01.2013 Peiner Land STROM GPL-Exemplar 1. Kundenanschrift 2. Verbrauchsstelle Firma Straße / Haus-Nr. (nur falls abweichend von 1.) Handelsregister-Nr. Zähler-Nr. 1 Frau Herr Tarifwechsel Vorname 1 Nachname 1 Straße / Haus-Nr. 1 PLZ / Ort 1 / UmEinzug a Verbrauchsstellen-Nr. (Pflichtfeld a) Geburtsdatum 1 Kundennummer (falls vorhanden) E-Mail Telefon / Telefax PLZ / Ort (nur falls abweichend von 1.) Lieferantenwechsel Zähler-Stand bei Tarifwechsel / Wohnungsübergabe b Bisheriger Stromlieferant (Pflichtfeld b) Bisherige Kunden-Vertrags-Nr. (Pflichtfeld b) Der Kunde ist damit einverstanden, über die zuvor genannte E-Mail-Adresse vom Lieferanten rechtserhebliche Erklärungen zur Begründung, Durchführung, Änderung oder Beendigung dieses Lieferverhältnisses (z.b. Mitteilungen über den Vertragsoder Lieferbeginn, etwaige Preis- oder Vertragsanpassungen etc.) zu erhalten. Vorjahresverbrauch in kwh 3. Laufzeit, Preise und weitere Vertragsbestandteile Gewünschter Lieferbeginn (maßgeblich ist die Auftragsbestätigung des Lieferanten nach Ziff. 1.2 AGB): zum nächstmöglichen Zeitpunkt zum Datum Dieser Stromliefervertrag gilt nur für Kunden im Landkreis Peine mit einer Jahresverbrauchsmenge ab 1.000 kwh bis 30.000 kwh. Dieses Stromprodukt stammt zu 100 % aus erneuerbaren Energien und ist frei von radioaktivem Abfall. Der Vertrag hat ab dem tatsächlichen Lieferbeginn zunächst eine Erstlaufzeit von zwölf Monaten. Er verlängert sich um jeweils ein weiteres Jahr, sofern er nicht von einer Partei mit einer Frist von einem Monat zum Ende des jeweiligen Lieferzeitraumes gekündigt wird. Besondere Kündigungsrechte nach Gesetz oder den beigefügten AGB bleiben unberührt. Die Kündigung bedarf der Textform. Der Preis setzt sich aus Grund- und Arbeitspreis nach Maßgabe der Ziff. 4.1 bis 4.3 der AGB zusammen. 26,60 Arbeitspreis (ohne Offshore-Haftungsumlage / EEG-Umlage / 19-StromNEV-Umlage / Stromsteuer) 17,19 Offshore-Haftungsumlage (im Kalenderjahr 2013) 0,30 0,25 EEG-Umlage (im Kalenderjahr 2013) 6,28 5,277 Stromsteuer (in aktueller Höhe) 2,44 2,05 19-StromNEV-Umlage (im Kalenderjahr 2013) 0,39 0,329 71,40 60,00 / Jahr Arbeitspreis (insgesamt) 22,35 14,44 Darin enthaltene Preisbestandteile: #1 2012 / Mailing 06.2013 Grundpreis / Jahr* Es gilt eine Preisgarantie ungeachtet der vertraglichen Erstlaufzeit bis zum 31.12.2013. Diese Preisgarantie bezieht sich allein auf den Grund- und Arbeitspreis () sowie die EEG-Umlage () im Sinne der Ziff. 4.1 und 4.2 der AGB und besteht somit vorbehaltlich von Änderungen der 19-StromNEV-Umlage nach Ziff. 4.3 der AGB, vorbehaltlich Änderungen der Offshore-Haftungsumlage nach 17 f. EnWG und der Umlage für abschaltbare Lasten nach 18 AbschaltVO, vorbehaltlich Änderungen der Strom- und/oder Umsatzsteuer nach Ziff. 4.4 der AGB, vorbehaltlich der Erhebung zusätzlicher Steuern, Abgaben oder sonstiger hoheitlich auferlegter Belastungen im Sinne der Ziff. 4.5 bis 4.7 der AGB sowie vorbehaltlich zusätzlicher Kosten für eine neue Messeinrichtung gemäß Ziff. 4.9 der AGB, auf deren Anfall die Gemeindewerke Peiner Land jeweils keinen Einfluss haben. Ergänzend finden die als Anlage beigefügten Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) Anwendung. Die AGB können zusätzlich unter www.gemeindewerke-peinerland.de abgerufen und in wiedergabefähiger Form gespeichert werden.

Woltorfer Straße 64 31224 Peine Fon 05171 7919-0 Fax 05171 7919-199 Stromliefervertrag 4. Vollmacht Der Kunde bevollmächtigt den Lieferanten zur Vornahme aller Handlungen sowie Abgabe und Entgegennahme aller Erklärungen, die im Zusammenhang mit dem Wechsel des Stromversorgers erforderlich werden, etwa einer Kündigung des bisherigen Liefervertrages sowie der Abfrage der Vorjahresverbrauchsdaten, soweit dem Kunden dadurch keine Kosten entstehen. Zudem bevollmächtigt der Kunde den Lieferanten auch zur Kündigung etwaiger bestehender Verträge über die Durchführung des Messstellenbetriebs und/ oder der Messung. Soweit und solange für den Kunden ein Dritter nach 21b Abs. 2 EnWG für Messstellenbetrieb oder Messdienstleistung zuständig ist, bevollmächtigt der Kunde den Lieferanten auch zur Abfrage seiner Messwerte bei diesem Dritten. 5. Einzugsermächtigung Ich nehme bereits am Einzugsverfahren teil. Bitte übernehmen Sie meine bekannte Bankverbindung. (Gilt nur bei Tarifwechsel. Felder unter Punkt 5 entfallen.) Vorname des Kontoinhabers Geburtsdatum bei abweichendem Kontoinhaber Kontonummer Nachname des Kontoinhabers Bankleitzahl 7. Widerrufsbelehrung Widerrufsrecht Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.b. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 2 in Verbindung mit 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: Gemeindewerke Peiner Land GmbH & Co. KG, Woltorfer Straße 64, 31224 Peine, Fon 05171 7 9 1 9-0, Fax 05171 7919-199, E-Mail kundenservice@gw-peinerland.de. Widerrufsfolgen Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.b. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z.b. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur im verschlechterten Zustand zurückgewähren bzw. herausgeben, müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang. Ende der Widerrufsbelehrung Name und Ort des beauftragten Kreditinstituts Ort / Datum Unterschrift des Kontoinhabers Mit vorstehender Unterschrift ermächtige ich den Lieferanten, die zu zahlenden Beträge für die oben genannte Verbrauchsstelle von meinem Konto im Lastschriftverfahren einzuziehen. Die Einzugsermächtigung kann jederzeit in Textform widerrufen werden. 8. Auftragserteilung Mit seiner Unterschrift erteilt der Kunde dem Lieferanten den Auftrag, seinen gesamten Bedarf an elektrischer Energie an die oben genannte Verbrauchsstelle zu liefern und nimmt die Widerrufsbelehrung zur Kenntnis. Der Vertrag kommt mit der Auftragsbestätigung des Lieferanten zustande, die spätestens 14 Tage nach Absendung des Auftrages zu erfolgen hat, und ersetzt alle bisherigen Vereinbarungen über die Stromlieferung für die genannte Entnahmestelle. Informationen über aktuelle Produkte und Tarife erhalten Sie unter der Rufnummer 05171 7919-0 oder im Internet unter www.gemeindewerke-peinerland.de. 6. Einwilligungserklärung zur Datenverwendung (Werbung und Marktforschung). (Bitte ankreuzen.) Ich erkläre mich einverstanden mit der Verarbeitung und Nutzung der von mir im Rahmen dieses Vertrages erhobenen persönlichen Daten (dazu gehören Name, Anschrift, Geburtsdatum, Tel.-Nr., E-Mail-Adresse) sowie der Vertragsdaten einschließlich der Daten zur Vertragsbeendigung (dazu gehören Beginn und Ende der Belieferung, Daten zum Energieverbrauch) für an mich per Brief, Telefon und E-Mail gerichtete Werbung sowie zur Marktforschung durch den Lieferanten (z.b. Vertragsangebote, Informationen über Sonderangebote, Rabattaktionen). Meine Einwilligung kann ich jederzeit widerrufen. Die Einwilligung gilt vorbehaltlich eines vorherigen Widerrufs bis zum Ende des auf die Vertragsbeendigung folgenden Kalenderjahres. Der Widerruf kann auch lediglich hinsichtlich einzelner Kontaktwege erfolgen. Der Widerruf ist zu richten an die Gemeindewerke Peiner Land GmbH & Co. KG, Woltorfer Straße 64, 31224 Peine. Eine Übermittlung der Daten an Dritte erfolgt nicht, es sei denn, ich habe dem ausdrücklich zugestimmt oder der Lieferant ist hierzu aufgrund gesetzlicher Bestimmungen verpflichtet oder die Übermittlung ist aufgrund gesetzlicher Bestimmungen ausdrücklich zulässig. Ort / Datum 1 Unterschrift des Kontoinhabers 1 1 Pflichtfeld. Diese Angaben sind zwingend für einen Vertragsabschluss. * Inkl. der zurzeit gültigen Umsatzsteuer in Höhe von 19 %. (Zur internen Bearbeitung) aufgenommen durch Anlagen: - Allgemeine Geschäftsbedingungen der Gemeindewerke Peiner Land GmbH & Co. KG für die Belieferung von Sonderkunden mit Strom, Stand 1. Oktober 2012 - energieindex der Gemeindewerke Peiner Land gemeindewerke peiner land gmbh & co. kg amtsgericht hildesheim hra 20118 ust.-idnr.de 284 970 897 steuer-nr. 38 / 206 / 01882 aufsichtsratsvorsitzender Frank Bertram geschäftsführer Heiner Zieseniß, Wolfgang Birkenbusch

Woltorfer Straße 64 31224 Peine Fon 0517 1 7919-0 Fax 0517 1 7919-199 Stromliefervertrag Preisstand 01.01.2013 Peiner Land STROM KUNDENEXEMPLAR 1. Kundenanschrift 2. Verbrauchsstelle Firma Straße / Haus-Nr. (nur falls abweichend von 1.) Handelsregister-Nr. Zähler-Nr. 1 Frau Herr Tarifwechsel Vorname 1 Nachname 1 Straße / Haus-Nr. 1 PLZ / Ort 1 / UmEinzug a Verbrauchsstellen-Nr. (Pflichtfeld a) Geburtsdatum 1 Kundennummer (falls vorhanden) E-Mail Telefon / Telefax PLZ / Ort (nur falls abweichend von 1.) Lieferantenwechsel Zähler-Stand bei Tarifwechsel / Wohnungsübergabe b Bisheriger Stromlieferant (Pflichtfeld b) Bisherige Kunden-Vertrags-Nr. (Pflichtfeld b) Der Kunde ist damit einverstanden, über die zuvor genannte E-Mail-Adresse vom Lieferanten rechtserhebliche Erklärungen zur Begründung, Durchführung, Änderung oder Beendigung dieses Lieferverhältnisses (z.b. Mitteilungen über den Vertragsoder Lieferbeginn, etwaige Preis- oder Vertragsanpassungen etc.) zu erhalten. Vorjahresverbrauch in kwh 3. Laufzeit, Preise und weitere Vertragsbestandteile Gewünschter Lieferbeginn (maßgeblich ist die Auftragsbestätigung des Lieferanten nach Ziff. 1.2 AGB): zum nächstmöglichen Zeitpunkt zum Datum Dieser Stromliefervertrag gilt nur für Kunden im Landkreis Peine mit einer Jahresverbrauchsmenge ab 1.000 kwh bis 30.000 kwh. Dieses Stromprodukt stammt zu 100 % aus erneuerbaren Energien und ist frei von radioaktivem Abfall. Der Vertrag hat ab dem tatsächlichen Lieferbeginn zunächst eine Erstlaufzeit von zwölf Monaten. Er verlängert sich um jeweils ein weiteres Jahr, sofern er nicht von einer Partei mit einer Frist von einem Monat zum Ende des jeweiligen Lieferzeitraumes gekündigt wird. Besondere Kündigungsrechte nach Gesetz oder den beigefügten AGB bleiben unberührt. Die Kündigung bedarf der Textform. Der Preis setzt sich aus Grund- und Arbeitspreis nach Maßgabe der Ziff. 4.1 bis 4.3 der AGB zusammen. 26,60 Arbeitspreis (ohne Offshore-Haftungsumlage / EEG-Umlage / 19-StromNEV-Umlage / Stromsteuer) 17,19 Offshore-Haftungsumlage (im Kalenderjahr 2013) 0,30 0,25 EEG-Umlage (im Kalenderjahr 2013) 6,28 5,277 Stromsteuer (in aktueller Höhe) 2,44 2,05 19-StromNEV-Umlage (im Kalenderjahr 2013) 0,39 0,329 71,40 60,00 / Jahr Arbeitspreis (insgesamt) 22,35 14,44 Darin enthaltene Preisbestandteile: #1 2012 / Mailing 06.2013 Grundpreis / Jahr* Es gilt eine Preisgarantie ungeachtet der vertraglichen Erstlaufzeit bis zum 31.12.2013. Diese Preisgarantie bezieht sich allein auf den Grund- und Arbeitspreis () sowie die EEG-Umlage () im Sinne der Ziff. 4.1 und 4.2 der AGB und besteht somit vorbehaltlich von Änderungen der 19-StromNEV-Umlage nach Ziff. 4.3 der AGB, vorbehaltlich Änderungen der Offshore-Haftungsumlage nach 17 f. EnWG und der Umlage für abschaltbare Lasten nach 18 AbschaltVO, vorbehaltlich Änderungen der Strom- und/oder Umsatzsteuer nach Ziff. 4.4 der AGB, vorbehaltlich der Erhebung zusätzlicher Steuern, Abgaben oder sonstiger hoheitlich auferlegter Belastungen im Sinne der Ziff. 4.5 bis 4.7 der AGB sowie vorbehaltlich zusätzlicher Kosten für eine neue Messeinrichtung gemäß Ziff. 4.9 der AGB, auf deren Anfall die Gemeindewerke Peiner Land jeweils keinen Einfluss haben. Ergänzend finden die als Anlage beigefügten Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) Anwendung. Die AGB können zusätzlich unter www.gemeindewerke-peinerland.de abgerufen und in wiedergabefähiger Form gespeichert werden.

Woltorfer Straße 64 31224 Peine Fon 05171 7919-0 Fax 05171 7919-199 Stromliefervertrag 4. Vollmacht Der Kunde bevollmächtigt den Lieferanten zur Vornahme aller Handlungen sowie Abgabe und Entgegennahme aller Erklärungen, die im Zusammenhang mit dem Wechsel des Stromversorgers erforderlich werden, etwa einer Kündigung des bisherigen Liefervertrages sowie der Abfrage der Vorjahresverbrauchsdaten, soweit dem Kunden dadurch keine Kosten entstehen. Zudem bevollmächtigt der Kunde den Lieferanten auch zur Kündigung etwaiger bestehender Verträge über die Durchführung des Messstellenbetriebs und/ oder der Messung. Soweit und solange für den Kunden ein Dritter nach 21b Abs. 2 EnWG für Messstellenbetrieb oder Messdienstleistung zuständig ist, bevollmächtigt der Kunde den Lieferanten auch zur Abfrage seiner Messwerte bei diesem Dritten. 5. Einzugsermächtigung Ich nehme bereits am Einzugsverfahren teil. Bitte übernehmen Sie meine bekannte Bankverbindung. (Gilt nur bei Tarifwechsel. Felder unter Punkt 5 entfallen.) Vorname des Kontoinhabers Geburtsdatum bei abweichendem Kontoinhaber Kontonummer Nachname des Kontoinhabers Bankleitzahl 7. Widerrufsbelehrung Widerrufsrecht Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.b. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 2 in Verbindung mit 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: Gemeindewerke Peiner Land GmbH & Co. KG, Woltorfer Straße 64, 31224 Peine, Fon 05171 7 9 1 9-0, Fax 05171 7919-199, E-Mail kundenservice@gw-peinerland.de. Widerrufsfolgen Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.b. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z.b. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur im verschlechterten Zustand zurückgewähren bzw. herausgeben, müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang. Ende der Widerrufsbelehrung Name und Ort des beauftragten Kreditinstituts Ort / Datum Unterschrift des Kontoinhabers Mit vorstehender Unterschrift ermächtige ich den Lieferanten, die zu zahlenden Beträge für die oben genannte Verbrauchsstelle von meinem Konto im Lastschriftverfahren einzuziehen. Die Einzugsermächtigung kann jederzeit in Textform widerrufen werden. 8. Auftragserteilung Mit seiner Unterschrift erteilt der Kunde dem Lieferanten den Auftrag, seinen gesamten Bedarf an elektrischer Energie an die oben genannte Verbrauchsstelle zu liefern und nimmt die Widerrufsbelehrung zur Kenntnis. Der Vertrag kommt mit der Auftragsbestätigung des Lieferanten zustande, die spätestens 14 Tage nach Absendung des Auftrages zu erfolgen hat, und ersetzt alle bisherigen Vereinbarungen über die Stromlieferung für die genannte Entnahmestelle. Informationen über aktuelle Produkte und Tarife erhalten Sie unter der Rufnummer 05171 7919-0 oder im Internet unter www.gemeindewerke-peinerland.de. 6. Einwilligungserklärung zur Datenverwendung (Werbung und Marktforschung). (Bitte ankreuzen.) Ich erkläre mich einverstanden mit der Verarbeitung und Nutzung der von mir im Rahmen dieses Vertrages erhobenen persönlichen Daten (dazu gehören Name, Anschrift, Geburtsdatum, Tel.-Nr., E-Mail-Adresse) sowie der Vertragsdaten einschließlich der Daten zur Vertragsbeendigung (dazu gehören Beginn und Ende der Belieferung, Daten zum Energieverbrauch) für an mich per Brief, Telefon und E-Mail gerichtete Werbung sowie zur Marktforschung durch den Lieferanten (z.b. Vertragsangebote, Informationen über Sonderangebote, Rabattaktionen). Meine Einwilligung kann ich jederzeit widerrufen. Die Einwilligung gilt vorbehaltlich eines vorherigen Widerrufs bis zum Ende des auf die Vertragsbeendigung folgenden Kalenderjahres. Der Widerruf kann auch lediglich hinsichtlich einzelner Kontaktwege erfolgen. Der Widerruf ist zu richten an die Gemeindewerke Peiner Land GmbH & Co. KG, Woltorfer Straße 64, 31224 Peine. Eine Übermittlung der Daten an Dritte erfolgt nicht, es sei denn, ich habe dem ausdrücklich zugestimmt oder der Lieferant ist hierzu aufgrund gesetzlicher Bestimmungen verpflichtet oder die Übermittlung ist aufgrund gesetzlicher Bestimmungen ausdrücklich zulässig. Ort / Datum 1 Unterschrift des Kontoinhabers 1 1 Pflichtfeld. Diese Angaben sind zwingend für einen Vertragsabschluss. * Inkl. der zurzeit gültigen Umsatzsteuer in Höhe von 19 %. (Zur internen Bearbeitung) aufgenommen durch Anlagen: - Allgemeine Geschäftsbedingungen der Gemeindewerke Peiner Land GmbH & Co. KG für die Belieferung von Sonderkunden mit Strom, Stand 1. Oktober 2012 - energieindex der Gemeindewerke Peiner Land gemeindewerke peiner land gmbh & co. kg amtsgericht hildesheim hra 20118 ust.-idnr.de 284 970 897 steuer-nr. 38 / 206 / 01882 aufsichtsratsvorsitzender Frank Bertram geschäftsführer Heiner Zieseniß, Wolfgang Birkenbusch

Woltorfer Straße 64 31224 Peine Fon 05171 7919-0 Fax 05171 7919-199 Gasliefervertrag Preisstand 01.10.2012 Peiner Land GAS GPL-Exemplar 1. Kundenanschrift 2. Verbrauchsstelle Firma Straße / Haus-Nr. (nur falls abweichend von 1.) PLZ / Ort (nur falls abweichend von 1.) Handelsregister-Nr. Zähler-Nr. 1 Frau Herr Tarif- Um- / wechsel a Einzug Vorname 1 Nachname 1 Straße / Haus-Nr. 1 PLZ / Ort 1 Geburtsdatum 1 Kundennummer (falls vorhanden) Verbrauchsstellen-Nr. (Pflichtfeld a) Lieferantenwechsel b Zähler-Stand bei Tarifwechsel / Wohnungsübergabe E-Mail Telefon / Telefax Bisheriger Gaslieferant (Pflichtfeld b) Der Kunde ist damit einverstanden, über die zuvor genannte E-Mail-Adresse vom Lieferanten rechtserhebliche Erklärungen zur Begründung, Durchführung, Änderung oder Beendigung dieses Lieferverhältnisses (z.b. Mitteilungen über den Vertragsoder Lieferbeginn, etwaige Preis- oder Vertragsanpassungen etc.) zu erhalten. Bisherige Kunden-Vertrags-Nr. (Pflichtfeld b) Vorjahresverbrauch in kwh 3. Laufzeit, Preise und weitere Vertragsbestandteile Gewünschter Lieferbeginn (maßgeblich ist die Auftragsbestätigung des Lieferanten nach Ziff. 1.2 AGB): zum nächstmöglichen Zeitpunkt zum Datum Dieser Gasliefervertrag gilt nur für Kunden im Landkreis Peine mit einer Jahresverbrauchsmenge ab 5.000 kwh bis 99.000 kwh. Der Vertrag hat ab dem tatsächlichen Lieferbeginn zunächst eine Erstlaufzeit von zwölf Monaten. Er verlängert sich um jeweils ein weiteres Jahr, sofern er nicht von einer Partei mit einer Frist von einem Monat zum Ende des jeweiligen Lieferzeitraumes gekündigt wird. Besondere Kündigungsrechte nach Gesetz oder den beigefügten AGB bleiben unberührt. Die Kündigung bedarf der Textform. Der Preis setzt sich aus Grund- und Arbeitspreis nach Maßgabe der Ziff. 4.1 bis 4.3 der AGB zusammen. Arbeitspreis (insgesamt) 5,99 5,03 Darin enthaltene Preisbestandteile: Arbeitspreis (ohne Energiesteuer / Regelenergieumlage) 5,19 4,36 Energiesteuer (in aktueller Höhe) 0,65 0,55 Regelenergieumlage (in aktueller Höhe) 0,14 0,12 Grundpreis 13,48 / Monat* 11,33 / Monat # 1 2012 / Mailing 06.2013 Es gilt eine Preisgarantie ungeachtet der vertraglichen Erstlaufzeit bis zum 31.12.2013. Diese Preisgarantie bezieht sich allein auf den Grund- und Arbeitspreis () im Sinne der Ziff 4.1 der AGB und besteht somit vorbehaltlich von Änderungen der Energiesteuer, Regelenergieumlage und/oder Umsatzsteuer nach Ziff. 4.2 der AGB vorbehaltlich der Erhebung zusätzlicher Steuern, Abgaben oder sonstiger hoheitlich auferlegter Belastungen im Sinne der Ziff. 4.3 bis 4.5 der AGB, sowie vorbehaltlich zusätzlicher Kosten für eine neue Messeinrichtung gemäß Ziff. 4.7 der AGB, auf deren Anfall die Gemeindewerke Peiner Land jeweils keinen Einfluss haben. Ergänzend finden die als Anlage beigefügten Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) Anwendung. Die AGB können zusätzlich unter www.gemeindewerke-peinerland.de abgerufen und in wiedergabefähiger Form gespeichert werden.

Woltorfer Straße 64 31224 Peine Fon 05171 7919-0 Fax 05171 7919-199 Gasliefervertrag 4. Vollmacht Der Kunde bevollmächtigt den Lieferanten zur Vornahme aller Handlungen sowie Abgabe und Entgegennahme aller Erklärungen, die im Zusammenhang mit dem Wechsel des Gasversorgers erforderlich werden, etwa einer Kündigung des bisherigen Liefervertrages sowie der Abfrage der Vorjahresverbrauchsdaten, soweit dem Kunden dadurch keine Kosten entstehen. Zudem bevollmächtigt der Kunde den Lieferanten auch zur Kündigung etwaiger bestehender Verträge über die Durchführung des Messstellenbetriebs und/ oder der Messung. Soweit und solange für den Kunden ein Dritter nach 21b Abs. 2 EnWG für Messstellenbetrieb oder Messdienstleistung zuständig ist, bevollmächtigt der Kunde den Lieferanten auch zur Abfrage seiner Messwerte bei diesem Dritten. 5. Einzugsermächtigung Ich nehme bereits am Einzugsverfahren teil. Bitte übernehmen Sie meine bekannte Bankverbindung. (Gilt nur bei Tarifwechsel. Felder unter Punkt 5 entfallen.) Vorname des Kontoinhabers Geburtsdatum bei abweichendem Kontoinhaber Kontonummer Nachname des Kontoinhabers Bankleitzahl 7. Widerrufsbelehrung Widerrufsrecht Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.b. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 2 in Verbindung mit 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: Gemeindewerke Peiner Land GmbH & Co. KG, Woltorfer Straße 64, 31224 Peine, Fon 05171 7 9 1 9-0, Fax 05171 7919-199, E-Mail kundenservice@gw-peinerland.de. Widerrufsfolgen Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.b. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z.b. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur im verschlechterten Zustand zurückgewähren bzw. herausgeben, müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang. Ende der Widerrufsbelehrung Name und Ort des beauftragten Kreditinstituts Ort / Datum Unterschrift des Kontoinhabers Mit vorstehender Unterschrift ermächtige ich den Lieferanten, die zu zahlenden Beträge für die oben genannte Verbrauchsstelle von meinem Konto im Lastschriftverfahren einzuziehen. Die Einzugsermächtigung kann jederzeit in Textform widerrufen werden. 8. Auftragserteilung Mit seiner Unterschrift erteilt der Kunde dem Lieferanten den Auftrag, seinen gesamten Bedarf an Erdgas an die oben genannte Verbrauchsstelle zu liefern und nimmt die Widerrufsbelehrung zur Kenntnis. Der Vertrag kommt mit der Auftragsbestätigung des Lieferanten zustande, die spätestens 14 Tage nach Absendung des Auftrages zu erfolgen hat, und ersetzt alle bisherigen Vereinbarungen über die Gaslieferung für die genannte Entnahmestelle. Informationen über aktuelle Produkte und Tarife erhalten Sie unter der Rufnummer 05171 7919-0 oder im Internet unter www.gemeindewerke-peinerland.de. 6. Einwilligungserklärung zur Datenverwendung (Werbung und Marktforschung). (Bitte ankreuzen.) Ich erkläre mich einverstanden mit der Verarbeitung und Nutzung der von mir im Rahmen dieses Vertrages erhobenen persönlichen Daten (dazu gehören Name, Anschrift, Geburtsdatum, Tel.-Nr., E-Mail-Adresse) sowie der Vertragsdaten einschließlich der Daten zur Vertragsbeendigung (dazu gehören Beginn und Ende der Belieferung, Daten zum Energieverbrauch) für an mich per Brief, Telefon und E-Mail gerichtete Werbung sowie zur Marktforschung durch den Lieferanten (z.b. Vertragsangebote, Informationen über Sonderangebote, Rabattaktionen). Meine Einwilligung kann ich jederzeit widerrufen. Die Einwilligung gilt vorbehaltlich eines vorherigen Widerrufs bis zum Ende des auf die Vertragsbeendigung folgenden Kalenderjahres. Der Widerruf kann auch lediglich hinsichtlich einzelner Kontaktwege erfolgen. Der Widerruf ist zu richten an die Gemeindewerke Peiner Land GmbH & Co. KG, Woltorfer Straße 64, 31224 Peine. Eine Übermittlung der Daten an Dritte erfolgt nicht, es sei denn, ich habe dem ausdrücklich zugestimmt oder der Lieferant ist hierzu aufgrund gesetzlicher Bestimmungen verpflichtet oder die Übermittlung ist aufgrund gesetzlicher Bestimmungen ausdrücklich zulässig. Ort / Datum 1 Unterschrift des Kontoinhabers 1 1 Pflichtfeld. Diese Angaben sind zwingend für einen Vertragsabschluss. * Inkl. der zurzeit gültigen Umsatzsteuer in Höhe von 19 %. (Zur internen Bearbeitung) aufgenommen durch Anlagen: - Allgemeine Geschäftsbedingungen der Gemeindewerke Peiner Land GmbH & Co. KG für die Belieferung von Sonderkunden mit Gas, Stand 1. Oktober 2012 - energieindex der Gemeindewerke Peiner Land gemeindewerke peiner land gmbh & co. kg amtsgericht hildesheim hra 20118 ust.-idnr.de 284 970 897 steuer-nr. 38 / 206 / 01882 aufsichtsratsvorsitzender Frank Bertram geschäftsführer Heiner Zieseniß, Wolfgang Birkenbusch

Woltorfer Straße 64 31224 Peine Fon 05171 7919-0 Fax 05171 7919-199 Gasliefervertrag Preisstand 01.10.2012 Peiner Land GAS Kundenexemplar 1. Kundenanschrift 2. Verbrauchsstelle Firma Straße / Haus-Nr. (nur falls abweichend von 1.) PLZ / Ort (nur falls abweichend von 1.) Handelsregister-Nr. Zähler-Nr. 1 Frau Herr Tarif- Um- / wechsel a Einzug Vorname 1 Nachname 1 Straße / Haus-Nr. 1 PLZ / Ort 1 Geburtsdatum 1 Kundennummer (falls vorhanden) Verbrauchsstellen-Nr. (Pflichtfeld a) Lieferantenwechsel b Zähler-Stand bei Tarifwechsel / Wohnungsübergabe E-Mail Telefon / Telefax Bisheriger Gaslieferant (Pflichtfeld b) Der Kunde ist damit einverstanden, über die zuvor genannte E-Mail-Adresse vom Lieferanten rechtserhebliche Erklärungen zur Begründung, Durchführung, Änderung oder Beendigung dieses Lieferverhältnisses (z.b. Mitteilungen über den Vertragsoder Lieferbeginn, etwaige Preis- oder Vertragsanpassungen etc.) zu erhalten. Bisherige Kunden-Vertrags-Nr. (Pflichtfeld b) Vorjahresverbrauch in kwh 3. Laufzeit, Preise und weitere Vertragsbestandteile Gewünschter Lieferbeginn (maßgeblich ist die Auftragsbestätigung des Lieferanten nach Ziff. 1.2 AGB): zum nächstmöglichen Zeitpunkt zum Datum Dieser Gasliefervertrag gilt nur für Kunden im Landkreis Peine mit einer Jahresverbrauchsmenge ab 5.000 kwh bis 99.000 kwh. Der Vertrag hat ab dem tatsächlichen Lieferbeginn zunächst eine Erstlaufzeit von zwölf Monaten. Er verlängert sich um jeweils ein weiteres Jahr, sofern er nicht von einer Partei mit einer Frist von einem Monat zum Ende des jeweiligen Lieferzeitraumes gekündigt wird. Besondere Kündigungsrechte nach Gesetz oder den beigefügten AGB bleiben unberührt. Die Kündigung bedarf der Textform. Der Preis setzt sich aus Grund- und Arbeitspreis nach Maßgabe der Ziff. 4.1 bis 4.3 der AGB zusammen. Arbeitspreis (insgesamt) 5,99 5,03 Darin enthaltene Preisbestandteile: Arbeitspreis (ohne Energiesteuer / Regelenergieumlage) 5,19 4,36 Energiesteuer (in aktueller Höhe) 0,65 0,55 Regelenergieumlage (in aktueller Höhe) 0,14 0,12 Grundpreis 13,48 / Monat* 11,33 / Monat # 1 2012 / Mailing 06.2013 Es gilt eine Preisgarantie ungeachtet der vertraglichen Erstlaufzeit bis zum 31.12.2013. Diese Preisgarantie bezieht sich allein auf den Grund- und Arbeitspreis () im Sinne der Ziff 4.1 der AGB und besteht somit vorbehaltlich von Änderungen der Energiesteuer, Regelenergieumlage und/oder Umsatzsteuer nach Ziff. 4.2 der AGB vorbehaltlich der Erhebung zusätzlicher Steuern, Abgaben oder sonstiger hoheitlich auferlegter Belastungen im Sinne der Ziff. 4.3 bis 4.5 der AGB, sowie vorbehaltlich zusätzlicher Kosten für eine neue Messeinrichtung gemäß Ziff. 4.7 der AGB, auf deren Anfall die Gemeindewerke Peiner Land jeweils keinen Einfluss haben. Ergänzend finden die als Anlage beigefügten Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) Anwendung. Die AGB können zusätzlich unter www.gemeindewerke-peinerland.de abgerufen und in wiedergabefähiger Form gespeichert werden.

Woltorfer Straße 64 31224 Peine Fon 05171 7919-0 Fax 05171 7919-199 Gasliefervertrag 4. Vollmacht Der Kunde bevollmächtigt den Lieferanten zur Vornahme aller Handlungen sowie Abgabe und Entgegennahme aller Erklärungen, die im Zusammenhang mit dem Wechsel des Gasversorgers erforderlich werden, etwa einer Kündigung des bisherigen Liefervertrages sowie der Abfrage der Vorjahresverbrauchsdaten, soweit dem Kunden dadurch keine Kosten entstehen. Zudem bevollmächtigt der Kunde den Lieferanten auch zur Kündigung etwaiger bestehender Verträge über die Durchführung des Messstellenbetriebs und/ oder der Messung. Soweit und solange für den Kunden ein Dritter nach 21b Abs. 2 EnWG für Messstellenbetrieb oder Messdienstleistung zuständig ist, bevollmächtigt der Kunde den Lieferanten auch zur Abfrage seiner Messwerte bei diesem Dritten. 5. Einzugsermächtigung Ich nehme bereits am Einzugsverfahren teil. Bitte übernehmen Sie meine bekannte Bankverbindung. (Gilt nur bei Tarifwechsel. Felder unter Punkt 5 entfallen.) Vorname des Kontoinhabers Geburtsdatum bei abweichendem Kontoinhaber Kontonummer Nachname des Kontoinhabers Bankleitzahl 7. Widerrufsbelehrung Widerrufsrecht Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.b. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 2 in Verbindung mit 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: Gemeindewerke Peiner Land GmbH & Co. KG, Woltorfer Straße 64, 31224 Peine, Fon 05171 7 9 1 9-0, Fax 05171 7919-199, E-Mail kundenservice@gw-peinerland.de. Widerrufsfolgen Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.b. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z.b. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur im verschlechterten Zustand zurückgewähren bzw. herausgeben, müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang. Ende der Widerrufsbelehrung Name und Ort des beauftragten Kreditinstituts Ort / Datum Unterschrift des Kontoinhabers Mit vorstehender Unterschrift ermächtige ich den Lieferanten, die zu zahlenden Beträge für die oben genannte Verbrauchsstelle von meinem Konto im Lastschriftverfahren einzuziehen. Die Einzugsermächtigung kann jederzeit in Textform widerrufen werden. 8. Auftragserteilung Mit seiner Unterschrift erteilt der Kunde dem Lieferanten den Auftrag, seinen gesamten Bedarf an Erdgas an die oben genannte Verbrauchsstelle zu liefern und nimmt die Widerrufsbelehrung zur Kenntnis. Der Vertrag kommt mit der Auftragsbestätigung des Lieferanten zustande, die spätestens 14 Tage nach Absendung des Auftrages zu erfolgen hat, und ersetzt alle bisherigen Vereinbarungen über die Gaslieferung für die genannte Entnahmestelle. Informationen über aktuelle Produkte und Tarife erhalten Sie unter der Rufnummer 05171 7919-0 oder im Internet unter www.gemeindewerke-peinerland.de. 6. Einwilligungserklärung zur Datenverwendung (Werbung und Marktforschung). (Bitte ankreuzen.) Ich erkläre mich einverstanden mit der Verarbeitung und Nutzung der von mir im Rahmen dieses Vertrages erhobenen persönlichen Daten (dazu gehören Name, Anschrift, Geburtsdatum, Tel.-Nr., E-Mail-Adresse) sowie der Vertragsdaten einschließlich der Daten zur Vertragsbeendigung (dazu gehören Beginn und Ende der Belieferung, Daten zum Energieverbrauch) für an mich per Brief, Telefon und E-Mail gerichtete Werbung sowie zur Marktforschung durch den Lieferanten (z.b. Vertragsangebote, Informationen über Sonderangebote, Rabattaktionen). Meine Einwilligung kann ich jederzeit widerrufen. Die Einwilligung gilt vorbehaltlich eines vorherigen Widerrufs bis zum Ende des auf die Vertragsbeendigung folgenden Kalenderjahres. Der Widerruf kann auch lediglich hinsichtlich einzelner Kontaktwege erfolgen. Der Widerruf ist zu richten an die Gemeindewerke Peiner Land GmbH & Co. KG, Woltorfer Straße 64, 31224 Peine. Eine Übermittlung der Daten an Dritte erfolgt nicht, es sei denn, ich habe dem ausdrücklich zugestimmt oder der Lieferant ist hierzu aufgrund gesetzlicher Bestimmungen verpflichtet oder die Übermittlung ist aufgrund gesetzlicher Bestimmungen ausdrücklich zulässig. Ort / Datum 1 Unterschrift des Kontoinhabers 1 1 Pflichtfeld. Diese Angaben sind zwingend für einen Vertragsabschluss. * Inkl. der zurzeit gültigen Umsatzsteuer in Höhe von 19 %. (Zur internen Bearbeitung) aufgenommen durch Anlagen: - Allgemeine Geschäftsbedingungen der Gemeindewerke Peiner Land GmbH & Co. KG für die Belieferung von Sonderkunden mit Gas, Stand 1. Oktober 2012 - energieindex der Gemeindewerke Peiner Land gemeindewerke peiner land gmbh & co. kg amtsgericht hildesheim hra 20118 ust.-idnr.de 284 970 897 steuer-nr. 38 / 206 / 01882 aufsichtsratsvorsitzender Frank Bertram geschäftsführer Heiner Zieseniß, Wolfgang Birkenbusch

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Gemeindewerke Peiner Land für die Belieferung von Sonderkunden mit Strom gemeindewerke peiner land gmbh & co. kg Woltorfer Straße 64 31224 Peine Stand 1. Oktober 2012 # 1 2012 1 Vertragsschluss / Lieferbeginn / Umfang und Durchführung der Lieferung / Befreiung von der Leistungspflicht 1.1 Das Angebot des Lieferanten in Prospekten, Anzeigen, Formularen etc. ist freibleibend. Maßgeblich sind die bei Vertragsschluss geltenden Preise. 1.2 Der Vertrag kommt durch Bestätigung des Lieferanten in Textform unter Angabe des voraussichtlichen Lieferbeginns zustande. Der tatsächliche Lieferbeginn hängt davon ab, dass alle für die Belieferung notwendigen Maßnahmen (Kündigung des bisherigen Liefervertrages etc.) erfolgt sind. 1.3 Der Lieferant liefert dem Kunden dessen gesamten Bedarf an elektrischer Energie an seine vertraglich benannte Verbrauchsstelle. Verbrauchsstelle ist die Eigentumsgrenze des auf den (ggf. jeweiligen) Zählpunkt bezogenen Netzanschlusses. Zählpunkt ist der Ort, an dem der Energiefluss messtechnisch erfasst wird. 1.4 Bei einer Unterbrechung oder bei Unregelmäßigkeiten in der Elektrizitätsversorgung ist der Lieferant, soweit es sich um Folgen einer Störung des Netzbetriebes einschließlich des Netzanschlusses handelt, von seiner Leistungspflicht befreit. Zu den möglichen Ansprüchen des Kunden gegen den Netzbetreiber vgl. Ziff. 7. Der Lieferant ist weiter von seiner Leistungspflicht befreit, soweit und solange der Netzbetreiber den Netzanschluss und/oder die Anschlussnutzung bzw. der Messstellenbetreiber den Messstellenbetrieb auf eigene Initiative unterbrochen hat. Das Gleiche gilt, wenn der Lieferant an der Lieferung, der Erzeugung und / oder dem Bezug von Strom aufgrund höherer Gewalt oder sonstiger Umstände, deren Beseitigung dem Lieferanten nicht möglich ist oder wirtschaftlich nicht zugemutet werden kann, gehindert ist. 2. Messung / Abschlagszahlungen / Abrechnung / Anteilige Preisberechnung 2.1 Die Menge der gelieferten Energie wird durch Messeinrichtungen des zuständigen Messstellenbetreibers ermittelt. Der Lieferant kann die Messeinrichtungen selbst ablesen oder verlangen, dass diese vom Kunden selbst abgelesen werden. Die Ablesung der Messeinrichtungen wird vom Messstellenbetreiber, Messdienstleister, Netzbetreiber, Lieferanten oder auf Verlangen des Lieferanten oder des Netzbetreibers kostenlos vom Kunden durchgeführt. Der Lieferant wird den Kunden rechtzeitig zu einer Selbstablesung auffordern. Der Kunde kann einer Selbstablesung widersprechen, wenn ihm diese nicht zumutbar ist. Können die Messeinrichtungen nicht abgelesen werden oder zeigen sie fehlerhaft an, so können der Lieferant und/oder der Netzbetreiber den Verbrauch insbesondere auf der Grundlage der letzten Ablesung schätzen oder rechnerisch abgrenzen, wobei die tatsächlichen Verhältnisse angemessen berücksichtigt werden; dies gilt auch dann, wenn der Kunde eine rechtzeitig angekündigte Selbstablesung nicht oder verspätet vornimmt. 2.2 Bei einer Ablesung durch den Lieferanten oder dessen Beauftragten hat der Kunde nach vorheriger Benachrichtigung dem mit einem Ausweis versehenen Beauftragten des Lieferanten, des Messstellenbetreibers oder des Netzbetreibers den Zutritt zu seinem Grundstück und zu seinen Räumen zu gestatten, soweit dies zur Ermittlung der preislichen Bemessungsgrundlagen oder zur Ablesung der Messeinrichtungen erforderlich ist. Die Benachrichtigung kann durch Mitteilung an den Kunden oder durch Aushang am oder im jeweiligen Haus erfolgen. Sie muss mindestens eine Woche vor dem Betretungstermin erfolgen; mindestens ein Ersatztermin ist anzubieten. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass die Messeinrichtungen zugänglich sind. Wenn der Kunde den Zutritt unberechtigt verweigert oder behindert, ist er dem Lieferanten zum Ersatz der dadurch entstandenen Kosten verpflichtet. Bei einer pauschalen Berechnung der Kosten ist dem Kunden der Nachweis gestattet, solche Kosten seien nicht entstanden oder wesentlich geringer als die Höhe der Pauschale. 2.3 Der Lieferant kann vom Kunden einmonatlich Abschlagszahlungen verlangen. Der Lieferant berechnet diese unter Berücksichtigung des voraussichtlichen Verbrauchs nach billigem Ermessen, in der Regel auf der Grundlage der Abrechnung der vorangegangenen 12 Monate bzw. unter Berücksichtigung des durchschnittlichen Verbrauchs vergleichbarer Kunden. Macht der Kunde glaubhaft, dass der Verbrauch erheblich abweicht, ist dies angemessen zu berücksichtigen. Rechte des Kunden nach 40 Abs. 3 EnWG bleiben unberührt. 2.4 Zum Ende jedes vom Lieferanten festgelegten Abrechnungszeitraumes, der 12 Monate nicht wesentlich überschreitet, und zum Ende des Lieferverhältnisses wird vom Lieferanten eine Abrechnung erstellt, in welcher der tatsächliche Umfang der Belieferung unter Anrechnung der Abschlagszahlungen abgerechnet wird. Ergibt sich eine Abweichung der Abschlagszahlungen von der Abrechnung der tatsächlichen Belieferung, so wird der zu viel oder zu wenig berechnete Betrag unverzüglich erstattet bzw. nachentrichtet oder mit der nächsten Abschlagszahlung verrechnet. Rechte des Kunden nach 40 Abs. 3 EnWG bleiben unberührt. 2.5 Der Kunde kann jederzeit vom Lieferanten verlangen, eine Nachprüfung der Messeinrichtungen an seiner Abnahmestelle durch eine Eichbehörde oder eine staatlich anerkannte Prüfstelle im Sinne des 2 Abs. 4 des Eichgesetzes zu veranlassen. Die Kosten der Nachprüfung fallen dem Kunden nur dann zur Last, sofern die eichrechtlichen Verkehrsfehlergrenzen nicht überschritten werden. 2.6 Ergibt eine Nachprüfung der Messeinrichtungen eine Überschreitung der eichrechtlichen Verkehrsfehlergrenzen oder werden Fehler in der Ermittlung des Rechnungsbetrages festgestellt (wie z.b. auch bei einer Rechnung auf der Grundlage falscher Messwerte), so wird der zu viel oder zu wenig berechnete Betrag unverzüglich erstattet bzw. nachentrichtet oder mit der nächsten Abschlagszahlung verrechnet. Ansprüche nach dieser Ziffer sind auf den der Feststellung des Fehlers vorhergehenden Ablesezeitraum beschränkt, es sei denn, die Auswirkung des Fehlers kann über einen größeren Zeitraum festgestellt werden; in diesem Fall ist der Anspruch auf den Zeitraum seit Vertragsbeginn, längstens auf drei Jahre, beschränkt. 2.7 Ändern sich die vertraglichen Preise während des Abrechnungszeitraumes, so erfolgt die Anpassung des Grundpreises tagesgenau, die Arbeitspreise werden mengenanteilig berechnet. Die nach der Preisänderung anfallenden Abschlagszahlungen können entsprechend angepasst werden. 3 Abschlagszahlungen / Zahlungsbestimmungen / Verzug / Zahlungsverweigerung / Aufrechnung / Vorauszahlung 3.1 Der Kunde leistet monatliche Abschlagszahlungen an den Lieferanten. Der Lieferant berechnet diese unter Berücksichtigung des voraussichtlichen Verbrauchs nach billigem Ermessen, in der Regel auf der Grundlage der Abrechnung der vorangegangenen 12 Monate bzw. unter Berücksichtigung des durchschnittlichen Verbrauchs vergleichbarer Kunden. Macht der Kunde glaubhaft, dass der Verbrauch erheblich abweicht, ist dies angemessen zu berücksichtigen. Rechte des Kunden nach 40 Abs. 3 EnWG bleiben unberührt. 3.2 Sämtliche Rechnungsbeträge sind zwei Wochen nach Zugang der Rechnung, Abschläge zu dem vom Lieferanten festgelegten Zeitpunkt fällig und ohne Abzug im Wege des Lastschriftverfahrens oder mittels Dauerauftrag zu zahlen. 3.3 Bei Zahlungsverzug kann der Lieferant, wenn er erneut zur Zahlung auffordert oder den Betrag durch einen Beauftragten einziehen lässt, die dadurch entstandenen Kosten konkret oder pauschal berechnen. Bei einer pauschalen Berechnung ist dem Kunden der Nachweis gestattet, solche Kosten seien nicht entstanden oder wesentlich geringer als die Höhe der Pauschale. 3.4 Einwände gegen Rechnungen berechtigen zum Zahlungsaufschub oder zur Zahlungsverweigerung nur, sofern die ernsthafte Möglichkeit eines offensichtlichen Fehlers besteht oder sofern der in einer Rechnung angegebene Verbrauch ohne ersichtlichen Grund mehr als doppelt so hoch wie der vergleichbare Verbrauch im vorherigen Abrechnungszeitraum ist und der Kunde eine Nachprüfung der Messeinrichtung verlangt und solange durch die Nachprüfung nicht die ordnungsgemäße Funktion der Messeinrichtung festgestellt ist. Rechte des Kunden nach 315 BGB bleiben unberührt. 3.5 Gegen Ansprüche des Lieferanten kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufgerechnet werden. 3.6 Der Lieferant ist berechtigt, für den Elektrizitätsverbrauch des Kunden in angemessener Höhe Vorauszahlung zu verlangen, wenn nach den Umständen des Einzelfalls Grund zu der Annahme besteht, dass der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen ganz oder teilweise nicht oder nicht rechtzeitig nachkommt (frühestens jedoch zu Beginn der Lieferung). Die Höhe der Vorauszahlung des Kunden beträgt die für einen Zeitraum von zwei Liefermonaten zu leistenden Zahlungen und ergibt sich aus dem durchschnittlichen Verbrauch für zwei Liefermonate des vorhergehenden Abrechnungszeitraums und dem aktuellen Vertragspreis bzw. sollte kein vorhergehender Abrechnungszeitraum bestehen aus dem durchschnittlichen Verbrauch vergleichbarer Kunden und dem aktuellen Vertragspreis. Macht der Kunde glaubhaft, dass sein Verbrauch erheblich geringer ist, ist dies angemessen zu berücksichtigen. Die Vorauszahlung wird mit den jeweils nächsten vom Kunden nach diesem Vertrag zu leistenden Zahlungen verrechnet. Erfolgt eine solche Verrechnung und liegen die Voraussetzungen für eine Vorauszahlung weiterhin vor, ist der Kunde verpflichtet, den verrechneten Betrag unverzüglich nach der Verrechnung als erneute Vorauszahlung nachzuentrichten. 3.7 Statt eine Vorauszahlung zu verlangen, kann der Lieferant beim Kunden ein Vorkassensystem (z.b. Bargeld- oder Chipkartenzähler) einrichten und betreiben. 3.8 Bei Zahlungsverzug berechnen die Gemeindewerke Peiner Land GmbH & Co. KG für jede erneute schriftliche Zahlungsaufforderung (Mahnung) 5,00, für jede Einziehung rückständiger Zahlungen durch einen Beauftragten 38,00, für jede Ratenzahlungsvereinbarung 30,00 und für jede Rückbelastung jeweils 4,00 zzgl. Gebühren Dritter. 4. Preise und Preisanpassung / Steuern, Abgaben und sonstige hoheitlich auferlegte Belastungen / Kosten für Einbau eines Zählers nach 21c ff. EnWG 4.1 Der Preis setzt sich aus Grund - und Arbeitspreis zusammen. Er enthält den Energiepreis, die Kosten für Messstellenbetrieb und Messung soweit diese Kosten dem Lieferanten in Rechnung gestellt werden sowie für die Abrechnung, das an den Netzbetreiber abzuführende Netzzugangsentgelt (einschließlich Blindstrom) inklusive der vom Netzbetreiber erhobenen Zuschläge nach dem Kraft- Wärme- Kopplungsgesetz (KWKG) sowie die Konzessionsabgaben. 4.2 Der Preis nach Ziff. 4.1 erhöht sich um die Belastungen des Lieferanten nach dem Erneuerbare Energien- Gesetz (EEG) i.v.m. der Verordnung zur Weiterentwicklung des bundesweiten Ausgleichsmechanismus (AusglMechV), die der zuständige Übertragungsnetzbetreiber von dem Lieferanten verlangt (EEG- Umlage), in der jeweils geltenden Höhe. Die EEG-Umlage wird für das jeweils folgende Kalenderjahr bis zum 15. Oktober eines Kalenderjahres auf den Internetseiten der Übertragungsnetzbetreiber veröffentlicht (derzeit: www.eeg-kwk.net) und in Cent pro an Letztverbraucherinnen und Letztverbraucher gelieferter Kilowattstunde angegeben. Die EEG- Umlage beträgt für das Kalenderjahr 2012 3,592 Cent pro kwh (). 4.3 Der Preis nach Ziff. 4.1 erhöht sich ferner um die vom Netzbetreiber erhobene und von den Übertragungsnetzbetreibern auf der Grundlage der Festlegung der Bundesnetzagentur vom 14.12.2011 (Az.: BK8-11-024) festgelegte Umlage nach 19 Abs. 2 StromNEV (sog. 19-StromNEV-Umlage), die für die Netznutzung zur Belieferung des Kunden anfällt, in der jeweils geltenden Höhe. Die Umlage beträgt gemäß Veröffentlichung der Übertragungsnetzbetreiber (derzeit: www.eeg-kwk.net) ab dem 01.01.2012 im Kalenderjahr 2012 0,151 ct/kwh (). 4.4 Die Preise nach 4.1 bis 4.3 sind Nettopreise. Zusätzlich fallen Stromsteuer (derzeit: 2,05 ct/kwh) sowie auf diese Nettopreise und die Stromsteuer Umsatzsteuer (derzeit: 19 %) in der jeweils geltenden Höhe an. Ändern sich diese Steuersätze, ändern sich die Bruttopreise entsprechend. 4.5 Wird die Belieferung oder die Verteilung von elektrischer Energie nach Vertragsschluss mit zusätzlichen Steuern oder Abgaben belegt, kann der Lieferant hieraus entstehende Mehrkosten an den Kunden weiterberechnen. Dies gilt nicht, soweit die Mehrkosten nach Höhe und Zeitpunkt ihres Entstehens bereits bei Vertragsschluss konkret vorhersehbar waren oder die jeweilige gesetzliche Regelung der Weiterberechnung entgegensteht. Die Weitergabe ist auf die Mehrkosten beschränkt, die nach dem Sinn und Zweck der gesetzlichen Regelung (z.b. nach Kopf oder nach Verbrauch) dem einzelnen Vertragsverhältnis zugeordnet werden können. Mit der neuen Steuer oder Abgabe korrespondierende Kostenentlastungen z.b. der Wegfall einer anderen Steuer sind anzurechnen. Eine Weitergabe kann mit Wirksamwerden der betreffenden Regelung erfolgen. Der Kunde wird über die Anpassung spätestens mit der Rechnungsstellung informiert. 4.6 Ziff. 4.5 gilt entsprechend, falls sich die Höhe einer nach Ziff. 4.5 weitergegebenen Steuer oder Abgabe ändert; bei einem Wegfall oder einer Absenkung ist der Lieferant zu einer Weitergabe verpflichtet. 4.7 Ziff. 4.5 und Ziff. 4.6 gelten entsprechend, falls auf die Belieferung oder die Verteilung von elektrischer Energie nach Vertragsschluss eine hoheitlich auferlegte, allgemein verbindliche Belastung (d.h. keine Bußgelder o.ä.) entfällt, soweit diese unmittelbaren Einfluss auf die Kosten für die nach diesem Vertrag geschuldeten Leistungen hat (wie derzeit z.b. nach dem EEG und dem KWKG). 4.8 Der Lieferant ist verpflichtet, die auf der Grundlage dieses Vertrages zu zahlenden Preise mit Ausnahme der gesondert nach Ziff. 4.2 bis 4.4 an den Kunden weitergegebenen EEG-Umlage, der 19-StromNEV-Umlage sowie Strom- und Umsatzsteuer darüber hinaus nach billigem Ermessen der Entwicklung der Kosten anzupassen, die für die Preisberechnung maßgeblich sind. Eine solche Erhöhung oder Ermäßigung erfolgt insbesondere, wenn sich die Kosten für die Beschaffung von Energie oder die Nutzung des Verteilnetzes (ohne die zuvor genannte 19-StromNEV-Umlage) ändern oder sonstige Änderungen der energiewirtschaftlichen oder rechtlichen Rahmenbedingungen zu