Benützungsreglement und Gebührenordnung Kirche (vom 04.12.2012) Version 1.0
Herzlich willkommen in der Evangelisch-reformierten Kirchgemeinde Dürnten. Mit diesem Reglement möchten wir Ihre Fragen rund um die Vermietung der Kirche klären und eine möglichst reibungslose Benützung ermöglichen. Wir wünschen Ihnen einen gelungenen Anlass. Verwendet dieses Reglement für Personen-, Funktions- und Rollenbezeichnungen nur die maskuline oder feminine Form, so ist sowohl die männliche als auch die weibliche Form angesprochen. Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis... 2 Adressen... 3 1. Allgemeine Regeln... 3 1.1 Allgemeines... 3 1.2 Besichtigungen / Proben... 3 1.3 Parkplätze... 3 1.4 WC-Anlagen... 4 1.5 Kontakt mit Sigristin... 4 1.6 Ordnung... 4 1.7 Lärm... 4 1.8 Anbringen von Installationen und Dekorationen... 4 1.9 Schäden... 4 1.10 Verantwortung... 4 2. Reservation und Rechnungsstellung... 5 2.1 Anmeldung / Reservation... 5 2.2 Prioritäten... 5 2.3 Dauerbenützung... 5 2.4 Benützungsvorbehalt... 5 2.5 Rechnungsstellung... 5 3. Zusatzbestimmungen... 6 3.1 Apéro bei der Kirche... 6 3.2 Fotografieren / Filmen in Gottesdiensten... 7 3.3 Instrumente... 7 3.4 Orgelspiel / Musik... 7 3.5 Technische Anlagen... 7 3.6 Hörhilfen... 7 3.7 Kollekte... 7 4. Gebührenordnung... 8 4.1 Tarifgruppen... 8 4.2 Tarife... 8 5. Plan Kirche... 9 Reservationsformular Kirche für Konzerte / Rapport... 10 Seite 2
Adressen Adressen für Ihre Anfragen: Reservationsanfrage bei Reservationsanfrage für Konzerten und Anlässen Hochzeiten Evangelisch-reformierte Pfarramt Dürnten Kirchgemeinde Dürnten Pfr. Edzard Albers Linda Hofmann Oberdürntnerstrasse 6 Sigristin 8635 Dürnten Bubikonerstrasse 2 (ab 01.08.2015) 8635 Dürnten 055 240 71 24 055 240 14 63 linda.hofmann@zh.ref.ch edzard.albers@zh.ref.ch Hauptorganistin Heidi Brunner Schulstrasse 4 8640 Rapperswil Organist Christoph Küderli Rigistrasse 1 8608 Bubikon 055 240 34 45 044 833 47 74 heidi.brunner-strebel@bluewin.ch ch.kuederli@bluewin.ch 1. Allgemeine Regeln 1.1 Allgemeines Grundsätzlich dürfen alle Mitchristen, welche einer Landeskirche oder einer Freikirche der Allianz angehören, die Kirche für Kasualien benutzen. Andere Anlässe, die nicht unter der Leitung einer Pfarrperson der reformierten Kirchgemeinde Dürnten stehen, bedürfen der Zustimmung des zuständigen Kirchenpflegeressorts. 1.2 Besichtigungen / Proben Auf Wunsch ist die diensthabende Sigristin gerne bereit, Ihnen nach vorheriger Verabredung die Kirche zu zeigen. Ist bei ausgedehnten Proben die Anwesenheit der Sigristin erwünscht oder notwendig, ist dies mit der diensthabenden Sigristin abzusprechen. Der zusätzliche Zeitaufwand wird gemäss Gebührenordnung in Rechnung gestellt. 1.3 Parkplätze Bitte benützen Sie die Parkplätze auf dem Gemeindeparkplatz (Oberdürntnerstrasse). Dieser ist gebührenpflichtig (Mo. Sa. 7.00 19.00 Uhr). Bei grösseren Veranstaltungen muss der Kiesparkplatz hinter dem öffentlichen Parkplatz beantragt werden. Er ist mit der Reservation der Kirche zu reservieren. Seite 3
Für Hochzeiten gilt: Der Kiesparkplatz wird (sofern bei der Anmeldung angegeben) durch die Sigristin geöffnet. Für die Schliessung ist das Brautpaar verantwortlich. Sie erhalten von der Gemeinde eine Verfügung, in welcher alle Pflichten aufgeführt sind. Für Konzerte gilt: Der Kiesparkplatz wird, sofern in der Reservation gebucht, durch die Sigristin geöffnet und 30 Minuten nach der Veranstaltung auch wieder durch die Sigristin geschlossen. Bei Abdankungen ist die Gemeindeverwaltung für das Öffnen und Schliessen des Kiesparkplatzes zuständig. 1.4 WC-Anlagen Die WC-Anlagen befinden sich im Erdgeschoss des Pfarrhauses. Eine davon ist rollstuhlgängig. 1.5 Kontakt mit Sigristin Bitte informieren Sie die diensthabende Sigristin spätestens 14 Tage vor Ihrem Anlass über dessen Ablauf und das benötigte Material. 1.6 Ordnung Abfall (in und um die Kirche) ist selber zu entsorgen! Die Kirche und deren Umgebung müssen nach dem Verlassen in besenreinem Zustand sein (wischen der Wege, wenn Blütenblätter, Reis oder Konfetti gestreut wurden). In der Kirche dürfen keine Blütenblätter oder Reis gestreut werden! Den Gebäuden und Einrichtungen ist Sorge zu tragen. Die Originalbestuhlung ist, ohne andere Abmachungen, nach Anweisung der Sigristin wieder herzustellen. Hervorgeholte Tische müssen gereinigt und wieder weggeräumt werden. Zusätzlicher Aufwand für die Sigristin wird verrechnet. 1.7 Lärm Bitte nehmen Sie, besonders bei Abendveranstaltungen, Rücksicht auf die Nachbarschaft. 1.8 Anbringen von Installationen und Dekorationen Bitte sprechen Sie alle Installationen und Dekorationen mit der Sigristin ab. Den Anweisungen ist Folge zu leisten. 1.9 Schäden Für Schäden an Gebäude und Mobiliar haftet der Benützer/Veranstalter. Entstandene Schäden sind sofort zu melden. Beschädigtes Material oder Mobiliar wird dem Benutzer verrechnet. 1.10 Verantwortung Der Gesuchsteller ist für die Einhaltung des Reglements verantwortlich. Für allfällige Schäden haftet der Gesuchsteller. Seite 4
2. Reservation und Rechnungsstellung 2.1 Anmeldung / Reservation Anfragen um Benützung der Räumlichkeiten sind an die Reservationsstelle zu richten. Reservationen für Konzerte und Veranstaltungen sind schriftlich mittels Reservationsformular Kirche an die Reservationsstelle zu richten. Reservationsformulare erhalten sie beim Sekretariat oder auf unserer Homepage www.refduernten.ch. Bei Kirchenreservationen für Hochzeiten geben Sie uns bitte auch die verantwortliche Pfarrperson bekannt. Reservationen können nur durch volljährige Personen vorgenommen werden. Auch Anlässe der Kirchenpflege, von Angestellten und freiwilligen Mitarbeitern der Kirchgemeinde Dürnten müssen angemeldet und reserviert werden. Der Gesuchsteller, die Sigristin und die Gutsverwaltung erhalten je eine schriftliche Reservationsbestätigung. Jede nachträgliche Abweichung von der Reservation ist der Reservationsstelle spätestens 3 Tage vor der Veranstaltung zu melden. 2.2 Prioritäten Die Räumlichkeiten unserer Kirchgemeinde stehen in erster Linie den Gruppen der Evangelischreformierten Kirchgemeinde Dürnten zur Verfügung. Sind in einem bestimmten Zeitraum kirchliche Anlässe zu erwarten, kann die definitive Zusage für andere Interessenten erst nach Festlegung dieser Daten erteilt werden. 2.3 Dauerbenützung Regelmässig wiederkehrende Belegungen müssen von der Kirchenpflege bewilligt werden. Gesuche sind schriftlich an die Kirchenpflege zu stellen. Ständige Benutzer haben in einem mit der Reservationsstelle abgesprochenen Turnus, spätestens nach einem Jahr, die gewünschten Daten abzusprechen. In Einzelfällen kann die Reservationsstelle die von den Dauerbenützern reservierte Zeit für dringende kirchliche Zwecke beanspruchen. 2.4 Benützungsvorbehalt Veranstaltungen, die mit den Zielen der Kirchgemeinde oder mit dem evangelisch-reformierten Glauben schwer zu vereinbaren sind, dürfen in den Räumlichkeiten nicht abgehalten werden. Bei Unklarheiten entscheidet die Kirchenpflege. 2.5 Rechnungsstellung Die Sigristin erhält eine Kopie der Reservation. Weicht die tatsächliche Benützung von dieser ab, meldet sie dies dem Sekretariat. Das Sekretariat stellt anschliessend Rechnung, gemäss Rapport der Sigristin. Seite 5
3. Zusatzbestimmungen 3.1 Apéro bei der Kirche Nach Gottesdiensten, Hochzeiten oder Konzerten kann bei der Kirche ein Apéro angeboten werden. Dafür stehen folgende Flächen oder Räume zur Verfügung: Gemeindeparkplatz (Gebührenpflichtig) A1 + A2: frei zugängliche Flächen im Kirchgarten für Apéro. Bei schönem Wetter darf auf A2 als Sonnenschutz ein Sonnendach aufgebaut werden. Die gekiesten und gepflasterten Wege und Plätze im Kirchgarten können auch frei genutzt werden. Die restlichen Wiesen sind gesperrt. Der Kirchhof ist ein ehemaliger Friedhof und somit steht diesem Areal der nötige Respekt zu. Für Kinder steht ein öffentlicher Spielplatz zur Verfügung, der entlang der Gemeindehäuser oder über den Parkplatz erreichbar ist. Auf Anfrage können die kircheneigenen Tische für Apérobuffet etc. aufgestellt werden. Bitte bringen Sie keine eigenen Tische und Bänke mit. Die Wiesen sind sauber zurückzulassen. Der Abfall ist selber zu entsorgen. B gepflasterter Platz zwischen den Gemeindehäusern für Apéro, mit überdecktem, offenem Verbindungsgang. B muss telefonisch bei der Liegenschaftenverwaltung der pol. Gemeinde reserviert werden. (Tel. 055 251 57 22) In der Kirche darf kein Apéro angeboten werden! Bei schlechtem Wetter besteht die Möglichkeit, auf B oder C Kiesparkplatz (nur wenn reserviert) ein Zelt aufzustellen. Auf A1 und A2 dürfen keine Zelte aufgebaut werden. Für Apéros bis max. 50 Personen kann im Pfarrhaus der Chileträff dazu gemietet werden. Seite 6
3.2 Fotografieren / Filmen in Gottesdiensten Das Fotografieren und Filmen während des Gottesdienstes ist gemäss Kirchenordnung der reformierten Kirche des Kantons Zürich untersagt. Ausnahmeregeln bei Hochzeiten besprechen Sie mit der Pfarrperson. 3.3 Instrumente In der Kirche sind folgende Instrumente vorhanden: - 2-manualige Orgel mit Pedal (grosse Orgel) - Truhenorgel 1-manualig - E-Piano 3.4 Orgelspiel / Musik Für das Orgelspiel sind grundsätzlich die Organisten der Kirchgemeinde Dürnten zuständig. Bitte sprechen Sie mit ihnen Ihre Wünsche mindestens einen Monat vor dem Anlass ab und klären Sie, was durch den Pauschalbetrag gedeckt ist. Bei aussergewöhnlichem Aufwand können dafür zusätzliche Kosten anfallen. Wer an Ihrer Hochzeit oder an Ihrem Anlass Orgeldienst hat, erfahren Sie von unserer Sigristin (055 240 71 24). Ausserdem steht ein E-Piano zur Verfügung, welches kostenlos benutzt werden kann. Andere Personen sind für das Orgelspiel nur zugelassen, wenn sie über eine entsprechende Ausbildung verfügen und die Orgelbenützung mit der Hauptorganistin (Heidi Brunner; 055 240 34 45; heidi.brunner-strebel@bluewin.ch) abgesprochen ist. 3.5 Technische Anlagen Die Kirche verfügt über eine Audioanlage mit folgendem Standard: - 2 stationäre Mikrofone (am Taufstein und auf der Kanzel) - 1 Handmikrofon (Funk) - 2 Headsets (Funk) - 1 Standmikrofon Es können CD s oder MP3 abgespielt werden. 3.6 Hörhilfen Es steht in der Kirche Dürnten eine Hörhilfe zur Verfügung. Im Bereich des Kirchenschiffes ist eine Induktionsschlaufe installiert. Es können dafür bei der Sigristin Kopfhörer ausgeliehen werden. 3.7 Kollekte Bei Trauungen und Abdankungen werden die Kollekten von der Sigristin gezählt und über die Kollektenverwaltung an die Begünstigten weitergeleitet. Den Verwendungszweck sprechen Sie mit der entsprechenden Pfarrperson ab. Von der Kirche unabhängige Veranstalter sind selber für die Kollekte verantwortlich. Das Benützungsreglement tritt durch Beschluss der Kirchenpflege der ref. Kirche Dürnten am 4.12.2012 in Kraft. Es ersetzt alle vorherigen Reglemente. Seite 7
4. Gebührenordnung 4.1 Tarifgruppen Tarif A: Tarif B: Konzerte, Trauungen von Nichtmitgliedern der evang.-ref. Landeskirche Abdankungen von Nichtmitgliedern der evang.-ref. Landeskirche* Politische Gemeinde Dürnten, Schulgemeinde, Trauungen von Paaren, bei welchen mind. eine Person der evang.-ref. Landeskirche angehört, Abdankungen von Mitgliedern der evang.-ref. Landeskirche *) sind die engsten Angehörigen der verstorbenen Person Mitglied der evang.-ref. Landeskirche gilt ein anderer Tarif (siehe dazu Kasualienblatt) 4.2 Tarife Kirche Tarif A Tarif B Kirche und Kirchgarten 300.00 1 - und 3 h Aufwand Sigristin WC im Pfarrhaus inkl. Zusatz Aufwand Sigristin 2 pro Stunde 60.00 60.00 Organist 150.00-6 Fremdbenützung Orgel 100.00 3-7 Chorpodeste 4 20.00 20.00 Chileträff ohne Küche 5 10.00 10.00 Chileträff bei Apéro 50.00 50.00 Technik Tarif A Tarif B Videobeamer 50.00 50.00 1 Eine Probe (bis 2 Stunden) ist im Mietpreis der Kirche inbegriffen. Muss die Sigristin bei der Probe anwesend sein, wird der Aufwand gemäss Zusatzaufwand Sigristin verrechnet. 2 Spezialreinigungen (Konfetti, Blütenblätter, Reis) oder längere Präsenzzeiten für Aufbau, Abbau, Apéro oder Anwesenheit bei Proben 3 bei Konzerten mit Eintritt oder Kollekte 4 Die Chorpodeste werden von der Sigristin auf- und wieder abgebaut. Für diese Zusatzarbeit wird eine Pauschale von Fr. 20.00 verrechnet. 5 Der Chileträff kann für Fr. 10.00 als Vorbereitungsraum oder Kinderhüeti dazu gemietet werden. Für Apéros werden Fr. 50.00 erhoben. Für die alleinige Benützung des Chileträffs gelten andere Tarife. Dieser Tarif ist nur im Verbund mit der Kirche gültig. 6 für Abdankungen und Hochzeiten sofern im normalen Rahmen. Bitte mit Organistin abklären. 7 Kostenlos für Orgelstv., OrgelschülerInnen sofern diese auch einmal eine Stv. übernehmen, sonst Fr. 100.00 pro Semester. Diese Gebührenordnung tritt durch Beschluss der Kirchenpflege der ref. Kirche Dürnten am 04.12.2012 in Kraft und ersetzt die Tarifliste vom April 2008. Seite 8
5. Plan Kirche Seite 9
Reservationsformular Kirche für Konzerte / Rapport Adresse des Gesuchstellers Name der Gruppe... Name und Vorname... Adresse... PLZ / Ort... Tel. P.... Tel. G.... Mobile... Mail... Veranstaltung Art der Veranstaltung... Anzahl Personen... Rechnungsadresse (falls nicht Adr. Gesuchsteller) Name... Adresse.... PLZ / Ort... Räumlichkeiten Kirche inkl. Wiesen A1+A2 für Apéro WC s im Pfarrhaus Geräte / Infrastruktur Technik K E-Piano Beamer für PC/DVD (Fr. 50.00) EG Pfarrhaus (Fr.10.00) für Apéro (Fr. 50.00) Kiesparkplatz (bei grösseren Veranstaltungen) Infrastruktur Tische (max. 4) Chorpodeste Termin Datum:... Reservationsdauer 1 von... bis... Uhr / Beginn der VA 2 :. Uhr 1 inkl. Einrichten und Aufräumen / 2 Veranstaltung Probetermin (falls nötig) Wochentag... Reservationsdauer von (Zeit)... -. Uhr Mithilfe Sigristin erwünscht / nötig (Kostenpflichtig) Bemerkungen der Sigristin: Unterschrift Ort, Datum: Unterschrift: Zusatzaufwand:.. Stunden zu Fr. 60.00 Von der Sigristin auszufüllen. Seite 10