Umsetzung Einspeisemanagement Einspeisemanagement nach 6 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes

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Transkript:

Anlage 11a Umsetzung Einspeisemanagement Einspeisemanagement nach 6 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes im Verteilnetz der Stadtwerke Nettetal GmbH Stand: Oktober 2012

Inhaltsverzeichnis 1 BEDINGUNGEN...3 1.1 Geltungsbereich...3 2 TECHNISCHE UMSETZUNG...4 2.1 Einführung...4 2.2 Zugelassene Empfangsgeräte und deren Erwerb...4 2.3 Installationshinweise...4 2.4 Schaltbild Funk-Rundsteuerempfänger...5 2.5 Reduzierung der Einspeiseleistung...5 3 ANSPRECHPARTNER:...5-2 -

1. BEDINGUNGEN 1.1 Geltungsbereich Nach 6 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes 2012 (EEG) müssen Erzeugungsanlagen über eine Einrichtung zur ferngesteuerten Reduzierung der Einspeiseleistung bei Netzüberlastung verfügen. Die Anforderungen sind abhängig von der installierten Leistung und der Energieerzeugungsart. Zur Ermittlung der installierten Leistung wird auf 6 Abs. 3 EEG verwiesen. Die Pflicht zur Installation der Einrichtung zur ferngesteuerten Reduzierung der Einspeiseleistung (sowie ggfls. der Einrichtung zum Abruf der Ist-Einspeiseleistung) und Tragung der damit verbundenen Kosten trifft den Anlagenbetreiber. Kommt der Anlagenbetreiber der bzw. den Verpflichtungen nicht nach, besteht gemäß 6 Abs. 6 bzw. 17 Abs. 1 EEG kein Vergütungsanspruch. Gemäß 12 Abs. 1 EEG werden dem Anlagenbetreiber durch das Einspeisemanagement eventuell entstandene Ertragsausfälle erstattet. Hierzu zählen nicht Ertragsausfälle, die durch die Installation und Inbetriebnahme der Signalempfangseinrichtung verursacht worden sind. Die anlagenspezifischen Vorschriften können der unten aufgeführten Tabelle entnommen werden. Photovoltaikanlagen, die ab dem 1. Januar 2012 in Betrieb gegangen sind und deren installierte Nennleistung kleiner 30 kwp ist, können wahlweise ferngeregelt werden oder aber eine dauerhafte Begrenzung der maximalen Wirkleistungseinspeisung auf 70 % der installierten Leistung wählen. Im Rahmen der Einspeiseanfrage kann uns die gewünschte Variante zur Leistungsreduzierung in dem Formular Anfrage auf Einspeisung von elektrischer Energie Photovoltaik Anlagen mitgeteilt werden. - 3 -

2 TECHNISCHE UMSETZUNG 2.1 Einführung Die Stadtwerke Nettetal GmbH stellt das Signal zur Reduzierung der Einspeiseleistung der Erzeugungsanlage bei Netzüberlastung über einen Funk-Rundsteuerempfänger bereit. 2.2 Zugelassene Empfangsgeräte und deren Erwerb Folgender Funk-Rundsteuerempfänger ist zugelassen: FRE Langmatz EK693 EEG [4 Relais / 129 khz / Protokoll Versacom] Der vorgenannte Funk-Rundsteuerempfänger ist zusätzlich mit folgender Antenne auszustatten: HKW FSK Aktivantenne - 129,1 khz Die Funk-Rundsteuerempfänger und die Antennen können selbst oder über die Stadtwerke Nettetal GmbH bezogen werden. 2.3 Installationshinweise zum Funk-Rundsteuerempfänger Der Rundsteuerempfänger wird vorverdrahtet auf Reihenklemmen in einem ISO-Gehäuse (vorzugsweise300 x 450 mm) gemäß den Technischen Anschluss Bedingungen (TAB) in IP 54 Bauweise platziert. Besagtes ISO-Gehäuse muss mit einer Plombierung ausgestattet werden können. Beachten Sie, dass der Rundsteuerempfänger bei einem Erwerb von einer dritten Person kostenpflichtig von der Stadtwerke Nettetal GmbH mit den anlagenspezifischen Daten parametriert werden muss. Hierzu ist der Funkrundsteuerempfänger u n d die Aktivantenne vor Einbau zur Parametrierung bei der Stadtwerke Nettetal GmbH vorzulegen. Es ist pro Einspeiseanlage (Messeinrichtung) mindestens ein Funk-Rundsteuergerät erforderlich! Der Funk-Rundsteuerempfänger muss wegen möglicher elektromagnetischer Störfelder von den Wechselrichtern bzw. vom Generator in ausreichender Entfernung montiert werden. Die Aktivantenne ist so anzubringen, dass jederzeit ein ausreichender Empfang gewährleistet ist. Bei der Montage sind die allgemeinen anerkannten Regeln der Technik einzuhalten. - 4 -

2.4 Schaltbild Funk-Rundsteuerempfänger 2.5 Reduzierung der Einspeiseleistung Erhält der Anlagenbetreiber über den Empfänger ein Signal zur Reduzierung der Einspeiseleistung, muss die Leistungsreduzierung gemäß der Vorgabe der Stadtwerke Nettetal GmbH innerhalb von 30 Sekunden erfolgen. Dieser Zeitraum bezieht sich immer auf die gesamte Erzeugungsanlage, unabhängig davon, aus wie vielen Erzeugungseinheiten (z.b. Generatoren oder Wechselrichter) die Anlage besteht. 3 ANSPRECHPARTNER Frank Sötje Zählerwesen Strom Tel. 02157 1205-156 frank.sötje@stadtwerke-nettetal.de - 5 -