Mieterstrom und Solaroffensive Baden-Württemberg

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Transkript:

Mieterstrom und Solaroffensive Baden-Württemberg Dr. Till Jenssen Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Referat 64 Erneuerbare Energien

Energie Szenario BW 2050 Quelle: ZSW 2015 Quelle: IEKK 2014 Folie 2

Entwicklung der Anteile Erneuerbarer Energien in Baden-Württemberg Deutschland 2016 25 29,0 20 31,7 15 15,0 10 5 0 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Anteil an der Bruttostromerzeugung Anteil am Bruttostromverbrauch Anteil am Endenergieverbrauch Folie 3

Stromerzeugung [GWh] Zubau [MWp] Entwicklung der Photovoltaik in BW 6.000 1.200 5.000 1.000 4.000 800 3.000 600 2.000 400 1.000 200 0 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Zubau Stromerzeugung 0 Folie 4

Nutzung pro Einwohner [kw/ew] Räumliche Verteilung der Photovoltaik-Installationen 1,6 1,4 1,2 1,0 0,8 0,6 0,4 0,2 0,0 Kernstädte Verdichtete Kreise Ländliche Kreise Quelle: ZSW 2016 Folie 5

Die Solaroffensive im Koalitionsvertrag Wir werden eine Solaroffensive starten, um die Potenziale der Solarenergie im Land besser auszuschöpfen. Solarstrom vom eigenen Dach ist heute günstiger als Strom aus dem Netz. Wir wollen die Chance ergreifen, auf weiteren 50.000 Dächern im Land die Nutzung von Solarenergie zu realisieren. Wir wollen die bestehende Benachteiligung von Mietern gegenüber Eigentümern bei der Nutzung von Strom vom eigenen Dach beseitigen [ ]. Wir wollen die Voraussetzungen dafür schaffen, dass Baden-Württemberg bei den Ausschreibungen für Freiflächen-PV verstärkt profitiert. Wir wollen ein Förderprogramm für die große Solarthermie im Zusammenhang mit Wärmenetzen auflegen. Folie 6

PV-Mieterstrommodelle Als Mieterstrom wird Strom bezeichnet, der in Solaranlagen auf dem Dach eines Wohngebäudes erzeugt und an Letztverbraucher (insbesondere Mieter) in diesem Gebäude oder in Wohngebäuden und Nebenanlagen im unmittelbaren räumlichen Zusammenhang ohne Netzdurchleitung geliefert wird. Der von den Mietern nicht verbrauchte Strom wird ins Netz der allgemeinen Versorgung eingespeist und vergütet. Das Mieterstromgesetz vom 17. Juli 2017 sieht für den erzeugten Mieterstrom die Gewährung eines Mieterstromzuschlages vor, der sich aus einem Abschlag von 8,5 Cent/kWh auf die aktuellen PV-Sätze ( anzulegenden Werte ) ergibt. Weitergehende Forderungen: Streichung der maximal zulässige Anlagengröße von 100kW, Einbeziehung von Nichtwohngebäuden; Wegfall der Beschränkung auf 500MWp/Jahr, Beseitigung steuerlicher Hemmnisse für Wohnungsbaugesellschaften Folie 7

Eckpunkte für die Förderung regionaler PV-Netzwerke Ziel: Überwindung organisatorischer, informatorischer und institutioneller Barrieren beim PV-Ausbau, insbesondere in Ballungsgebieten Förderung je einer Beratungs- und Netzwerkinitiative in den 12 Regionen Baden- Württembergs (Förderbaustein A) Zusätzliche Förderung einer landesweiten inhaltlichen Abstimmung der regionalen Initiativen (Förderbaustein B) Ermittlung der Projekte bzw. Zuwendungsempfänger durch einen Förderwettbewerb Einmalige Förderung über drei Jahre; Förderquote: 90 % Geplanter Budgetansatz: insgesamt 3,5 Mio., Förderaufruf voraussichtlich KW2 2018 Keine wirtschaftliche Tätigkeit im Projekt (z. B. keine über eine Erstberatung hinausgehende Beratung) Auswahl und Bewilligung durch den PTKA in Abstimmung mit dem UM Folie 8

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Dr. Till Jenssen Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Referat 64 Erneuerbare Energie Kernerplatz 9 70182 Stuttgart Telefon: +49 (711) 126-1231 E-Mail: Till.Jenssen@um.bwl.de