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Transkript:

Deutscher Bundestag Drucksache 19/2352 19. Wahlperiode 28.05.2018 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Verkehr und digitale Infrastruktur (15. Ausschuss) zu dem Antrag der Abgeordneten Sabine Leidig, Bernd Riexinger, Dr. Gesine Lötzsch, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 19/481 Offenlegung von neuen Gutachten zur Deutschen Bahn AG A. Problem Die Antragsteller haben einen Antrag eingebracht, demzufolge der Deutsche Bundestag die Bundesregierung in deren Rolle als Vertreterin der Eigentümerin der Deutschen Bahn AG (DB AG) auffordern soll, für eine Veröffentlichung der Gutachten Stuttgart 21 von PWC und Emch+Berger sowie Überprüfung des Berichtes zur aktuellen Termin- und Kostensituation Projekt Stuttgart 21 von KPMG und Ernst Basler + Partner zu sorgen. Ferner wird beantragt, die beiden Prüfberichte des Bundesrechnungshofes vom 8. September 2016 an das Bundesfinanzierungsgremium und an den Vorsitzenden des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages zu veröffentlichen. Außerdem soll die Bundesregierung mit dem Antrag aufgefordert werden, in Zukunft sicherzustellen, dass Gutachten, die Aussagen zur wirtschaftlichen Situation der DB AG treffen, dem Deutschen Bundestag uneingeschränkt zur Verfügung gestellt werden. B. Lösung Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktionen der AfD und FDP. C. Alternativen Annahme des Antrags. D. Kosten Kosten wurden nicht erörtert.

Drucksache 19/2352 2 Deutscher Bundestag 19. Wahlperiode Beschlussempfehlung Der Bundestag wolle beschließen, den Antrag auf Drucksache 19/481 abzulehnen. Berlin, den 17. Mai 2018 Der Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur Cem Özdemir Vorsitzender Martin Burkert Berichterstatter

Deutscher Bundestag 19. Wahlperiode 3 Drucksache 19/2352 Bericht des Abgeordneten Martin Burkert I. Überweisung Der Deutsche Bundestag hat die Vorlage auf Drucksache 19/481 in seiner 17. Sitzung am 1. März 2018 beraten und an den Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur zur federführenden Beratung und an den Haushaltsausschuss zur Mitberatung überwiesen. II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage Nach dem Willen der Antragsteller soll der Deutsche Bundestag die Bundesregierung dazu auffordern, für die Veröffentlichung der folgenden Gutachten zu sorgen: Gutachten von PWC und Emch+Berger zu Stuttgart 21, das durch den Vorstand der DB AG im Oktober 2017 in Auftrag gegeben worden sei; Gutachten von KPMG und Ernst Basler + Partner mit dem Titel Überprüfung des Berichtes zur aktuellen Termin- und Kostensituation Projekt Stuttgart 21. Ferner soll die Bundesregierung zur Veröffentlichung zweier Prüfberichte des Bundesrechnungshofs zum Projekt Stuttgart 21 an den Vorsitzenden des Bundesfinanzierungsgremiums vom 8. September 2016 und an den Vorsitzenden des Haushaltsausschusses gleichen Datums aufgefordert werden. Die Bundesregierung soll dem Antrag zufolge zudem künftig sicherstellen, dass Gutachten mit Aussagen zur wirtschaftlichen Situation der DB AG dem Deutschen Bundestag uneingeschränkt zur Verfügung gestellt werden. Zur Begründung verweisen die Antragsteller auf das Informationsinteresse des Deutschen Bundestages und der Öffentlichkeit bezüglich eines der wichtigsten Infrastrukturprojekte in Deutschland. In jüngster Zeit hätten zahlreiche Medien über weitere Kostensteigerungen und Verzögerungen bei der Vollendung des Projektes Stuttgart 21 berichtet und dabei auf die oben genannten Gutachten und Prüfberichte Bezug genommen. Obwohl offenbar alle genannten Gutachten und Prüfberichte von weiteren Kostensteigerungen und Verzögerungen bei der Inbetriebnahme ausgingen, gebe es erkennbar Widersprüche und unterschiedliche Gewichtungen. Diese Diskrepanzen ließen sich für das Parlament und die Öffentlichkeit nur durch die Publikation der Dokumente aufklären. Unter Berücksichtigung von Artikel 87e des Grundgesetzes (GG) und vor dem Hintergrund des Urteils des Bundesverfassungsgerichtes vom 7. November 2017 (Az. 2 BvE 2/11) stelle die Veröffentlichung solcher Gutachten eine unerlässliche Voraussetzung für die demokratische Kontrolle des Unternehmens Deutsche Bahn AG dar. Entgegenstehende Geheimhaltungsinteressen seien nicht ersichtlich; insbesondere bestehe aufgrund der Monopolstellung der DB Netz AG keine Notwendigkeit, Geschäftsgeheimnisse vor Wettbewerbern zu schützen. III. Stellungnahme des mitberatenden Ausschusses Der Haushaltsausschuss hat die Vorlage auf Drucksache 19/481 in seiner 4. Sitzung am 21. März 2018 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen FDP, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion der AfD, den Antrag abzulehnen. IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss Der Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur hat die Vorlage auf Drucksache 19/481 in seiner 6. Sitzung am 21. März 2018 erstmalig beraten.

Drucksache 19/2352 4 Deutscher Bundestag 19. Wahlperiode Die Fraktion der CDU/CSU erklärte, der Antrag der Fraktion DIE LINKE. mache es sich zu einfach, wenn sie annehme, dass durch die Veröffentlichung der Gutachten keine schutzwürdigen Geheimhaltungsinteressen verletzt würden. Bei einer unbeschränkten Veröffentlichung bestünde die Gefahr, dass den Unternehmen des DB- Konzernes und damit auch der Bundesrepublik Deutschland als öffentlicher Eigentümerin Schaden zugefügt werde. Im Hinblick auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 7. November 2017 gelte es, die Bewertung durch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) als Verfassungsministerium abzuwarten. Die Fraktion der SPD führte aus, eine Veröffentlichung könnte Einblicke in die Kostenstrukturen der DB AG ermöglichen, was der DB AG z. B. bei Ausschreibungen schaden würde; es dürfe nicht nur auf Wettbewerber geschaut werden. Das Bundesverfassungsgericht habe den Schutz der Geschäftsgeheimnisse von staatlich beherrschten Unternehmen als fiskalisches Interesse der öffentlichen Hand anerkannt. Bedenken bestünden zudem in Bezug auf die aktienrechtliche Verschwiegenheitspflicht. Über die Information des Parlaments sollte gesprochen werden, nachdem das BMJV seine Einschätzung mitgeteilt habe. Die Fraktion der AfD bekundete, sie stimme grundsätzlich mit dem Ziel überein, durch eine Veröffentlichung von derartigen Gutachten mehr Transparenz zu schaffen. Dies sei gerade bei Großprojekten wie Stuttgart 21 wichtig, um in der Öffentlichkeit Vertrauen zu bilden. Sie regte an, eine Veröffentlichung der Gutachten durch Schwärzungen von geheimhaltungsbedürftigen Stellen oder eine Einstufung als Verschlusssache zu ermöglichen. Die Fraktion der FDP sprach sich ebenfalls dafür aus, das Parlament stärker zu informieren. Einer uneingeschränkten Veröffentlichung könne sie allerdings nicht zustimmen. Wie sich aus ihrem Änderungsantrag ergebe, sollten derartige Gutachten dem Deutschen Bundestag, ggf. unter Anwendung der Geheimschutzordnung, zur Verfügung gestellt werden. Über eine Veröffentlichung müsse dann stets im Einzelfall und nach einer Evaluation der Konsequenzen entschieden werden. Die Fraktion DIE LINKE. erklärte, anhand der Geheimhaltung und Verschleierung von Missständen bei Stuttgart 21 zeige sich eine Parallele zu anderen Großbauprojekten, etwa dem Bau des Flughafens Berlin Brandenburg (BER). Hier wie dort seien die Kosten in die Höhe geschnellt, ohne dass die Verantwortlichen Rechenschaft ablegten. Sie sehe durch die unzureichende Information durch die Bundesregierung die Rechte des Parlaments missachtet. Der Verweis auf das Aktienrecht gehe fehl, da es um eine politische Bewertung gehe. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN teilte mit, sie unterstütze das Ansinnen des Antrages. Sie wies darauf hin, dass Aktienrecht nicht über den verfassungsmäßigen Rechten des Deutschen Bundestages stehen könne. Dass ein Ausschussmitglied im DB-Aufsichtsrat sitze, könne allenfalls dann dem Informationsinteresse genügen, wenn regelmäßig Bericht erstatte würde. Das entspreche aber nicht der Rolle. Die Abgeordneten müssten in die Lage versetzt werden, den Bürgern Rede und Antwort stehen zu können. Der Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur hat die Beratungen in der 7. Sitzung am 18. April 2018 fortgesetzt und abgeschlossen. Die Fraktion der AfD hat einen Änderungsantrag (Ausschussdrucksache 19(15)29) mit folgendem Inhalt eingebracht: Änderungsantrag der Fraktion der AfD zum Antrag der Fraktion DIE LINKE. zur Offenlegung von neuen Gutachten der Deutschen Bahn AG Drucksache 19/481 Der Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur empfiehlt dem Deutschen Bundestag, den Antrag der Fraktion DIE LINKE (Drs. 19/481) mit folgender Ergänzung anzunehmen: 5. Unter Veröffentlichen im Sinne der Ziffern 1 bis 3 ist zu verstehen, dass derjenige Teil der genannten Dokumente der Öffentlichkeit zugänglich zu machen ist, der nicht aufgrund zwingender rechtlicher Vorschriften geheim bleiben muss Ferner hat die Fraktion der FDP einen Änderungsantrag (Ausschussdrucksache 19(15)28) eingebracht: Änderungsantrag der Fraktion der FDP zum Antrag der Fraktion DIE LINKE. zur Offenlegung von neuen Gutachten der Deutschen Bahn AG Drucksache 19/481

Deutscher Bundestag 19. Wahlperiode 5 Drucksache 19/2352 Der Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur empfiehlt dem Deutschen Bundestag, den Antrag der Fraktion DIE LINKE (Drucksache 19/481) mit folgenden Maßgaben, im Übrigen unverändert anzunehmen: Ersetze die Punkte 1 bis 3 wie folgt: 1. für eine Veröffentlichung des jüngsten Gutachtens von PWC und Emch + Berger zu Stuttgart 21, das vom Vorstand der DB AG im Oktober 2017 in Auftrag gegeben worden ist, gegenüber dem Deutschen Bundestag zu sorgen; 2. für eine Veröffentlichung des KPMG/Basler-Gutachtens Überprüfung des Berichtes zur aktuellen Terminund Kostensituation Projekt Stuttgart 21 gegenüber dem Deutschen Bundestag zu sorgen; 3. die beiden Prüfberichte des Bundesrechnungshofs an den Vorsitzenden des Bundesfinanzierungsgremiums zum Projekt Stuttgart 21 vom 8. September 2016 und an den Vorsitzenden des Haushaltsausschusses zu Stuttgart 21 mit dem gleichen Datum gegenüber dem Deutschen Bundestag zu veröffentlichen. Die Fraktion der CDU/CSU führte aus, dass der Änderungsantrag der FDP auf Veröffentlichung der Gutachten gegenüber dem Deutschen Bundestag bereits umgesetzt sei, indem diese dem Bundesfinanzierungsgremium sowie dem Haushaltsausschuss zur Kenntnis gegeben wurden. Damit wäre sowohl dem Informationsbedarf als auch dem Geheimhaltungserfordernis Rechnung getragen. Dies würde auch der Bundesrechnungshof (BRH) so sehen, der seinen eigenen Bericht zu diesem Thema nicht zur Veröffentlichung freigegeben hätte. Der BRH weise ausdrücklich darauf hin, dass die im Bericht enthaltenen Geschäftsdaten der Vertraulichkeitspflicht nach dem Aktiengesetz sowie der gesetzlich angeordneten Geheimhaltungspflicht nach der Bundeshaushaltsordnung i. V. m. dem Bundesschuldenwesengesetz unterlägen. Die Fraktion der SPD wies erneut auf die ausstehende Bewertung des Bundesverfassungsgerichtsurteils vom 7. November 2017 durch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) hin. Die Änderungsanträge seien solange nicht zielführend, wie die Prüfung über den Umgang mit diesem Urteil andauere. Danach werde sich die Koalition mit den Möglichkeiten stärkerer parlamentarischer nichtöffentlicher Einsichtnahme in derartige Dokumente befassen. Auch die stärkere parlamentarische Vertretung im Aufsichtsrat der Deutschen Bahn AG müsse in diesem Zusammenhang näher betrachtet werden. Die Fraktion der AfD erläuterte ihren Antrag dahingehend, dass die Teile der Gutachten veröffentlicht werden sollen, bei denen die Veröffentlichung nicht aufgrund zwingender rechtlicher Vorschriften verhindert sei. Gegebenenfalls seien Textteile zu schwärzen. Der Änderungsantrag wolle genau diese Bedenken in Bezug auf die Geheimhaltungspflichten ausräumen. Die Fraktion der FDP führte aus, dass ihr Antrag eine Optimierung des Antrages der Fraktion DIE LINKE. darstelle. Eine Veröffentlichung von Gutachten gegenüber dem Deutschen Bundestag bedeute aus Sicht der FDP nicht, dass man diese an spezielle Gremien oder Geheimhaltungsstellen gebe. Die Weitergabe derartiger Dokumente müsse transparent erfolgen. Bei Bedenken gebe es die Möglichkeit, Textteile zu schwärzen. Letztlich gehe es darum, die Kosten für Stuttgart 21 im laufenden Projekt und nicht im Nachhinein der parlamentarischen Kontrolle zu unterziehen. Die Fraktion DIE LINKE. stellte bezüglich ihres Antrages dar, dass ihr die uneingeschränkte Veröffentlichung der Gutachten aufgrund des Einsatzes erheblicher Steuermittel wichtig sei. Dies würde die Allgemeinheit und nicht nur das Parlament etwas angehen. Es sei Aufgabe des Parlaments, die Regierung zu kontrollieren. Dafür müsse man über bestimmte Informationen verfügen. Daher sei die Position der Fraktion der SPD hinsichtlich eines eingeschränkten Zugangs zu diesen Informationen nicht nachvollziehbar. Aus parlamentarischer Sicht sei es die falsche Haltung, darauf zu warten, wie das Ministerium über den Umgang mit derartigen Dokumenten entscheide. Das Parlament müsse souverän entscheiden können, wie es seine Kontrolle ausübe. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN brachte vor, dass es bei dem Projekt Stuttgart 21 an Transparenz und Offenheit mangele. Aus Sicht des Deutschen Bundestages sei es nicht akzeptabel, dass man die Frage der Offenlegung solch wichtiger Dokumente dem bundeseigenen Unternehmen Deutsche Bahn überlasse. Die Gutachten sollten nicht nur dem Parlament, sondern auch der Öffentlichkeit vorgelegt werden, da der Steuerzahler die Projektkosten zahlen würde. Eine nur eingeschränkte Veröffentlichung der Gutachten würde das Misstrauen gegenüber dem Projekt und seinen Verantwortlichen schüren. Dies schade auch dem Vertrauen in die Demokratie.

Drucksache 19/2352 6 Deutscher Bundestag 19. Wahlperiode Die Haltung der Koalitionsfraktionen sei unverständlich, zumal das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vorliege und öffentlich sei. Zur Beantwortung der Frage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, welche Gründe es gegen eine Veröffentlichung der bezeichneten Gutachten gebe, verwies die Bundesregierung auf die 394 und 395 des Aktiengesetzes. Ferner hätte der Bundesrechnungshof zu seinem Bericht ausdrücklich die Vertraulichkeit vorgeschrieben. Daher dürfe man diesen Bericht nicht veröffentlichen. Der Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur hat den Änderungsantrag der Fraktion der AfD auf Ausschussdrucksache 19(15)29 mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, DIE LINKE. und BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion der AfD abgelehnt. Den Änderungsantrag der Fraktion der FDP auf Ausschussdrucksache 19(15)28 hat er mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen der AfD und FDP bei Stimmenthaltung der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN abgelehnt. Der Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktionen der AfD und FDP, den Antrag auf Drucksache 19/481 abzulehnen. Berlin, den 17. Mai 2018 Martin Burkert Berichterstatter

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