22. Gemeindeversammlung vom 07. Dezember 2017

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EINLADUNG ZUR EINWOHNERGEMEINDEVERSAMMLUNG

Transkript:

Protokoll Nr. 22 der Gemeindeversammlung Heimenhausen vom 07. Dezember 2017, 20.00 Uhr in der Aula des Schulhauses Kreuzfeld Vorsitz: Protokoll: Verena Schertenleib (Gemeindepräsidentin) Bruno Zimmermann (Gemeindeverwalter) Stimmberechtigte: 32 Personen (Total Stimmberechtigte: 832) nicht Stimmberechtigt: Herr Weber (Berner Zeitung BZ) Traktanden: 1. Budget 2018 Beratung und Beschluss, inkl. Festlegung der Steueranlage 2. Schule Aare-Oenz Änderung Organisationsreglement mit Kostenverteiler Beratung und Beschluss 3. Abwasserentsorgung Genehmigung Kredit in der Höhe von CHF 650 000 für die GEP-Massnahmen 2019 bis 2022 4. Verschiedenes 0. TRAKTANDEN / VERSAMMLUNGSVORSCHRIFTEN Die Versammlungsvorschriften werden wie folgt geregelt: Stimmrecht Stimmberechtigt sind alle Schweizerbürgerinnen und Schweizerbürger, die das 18. Altersjahr erreicht haben und seit drei Monaten in der Gemeinde Heimenhausen angemeldet sind. Es wird festgestellt, dass bis auf eine Person (Presse) alle Anwesenden stimmberechtigt sind. Publikation Die Versammlung wurde ordnungs- und fristgerecht in den Anzeigerausgaben vom 02. und 30. November 2017 publiziert. Zudem wurde mit der Botschaft auf die Versammlung aufmerksam gemacht. Aktenauflage Die Akten zu den Traktanden lagen 30 Tage vor der Versammlung in der Gemeindeverwaltung zur Einsichtnahme auf. Die Botschaft wurde in alle Haushaltungen verteilt. Rechtsmittel Gegen Versammlungsbeschlüsse kann innert 30 Tagen (bei Wahlsachen innert 10 Tagen) beim Regierungsstatthalteramt Oberaargau Beschwerde geführt werden. Verfahrens- und Zuständigkeitsfehler sind sofort an der Versammlung zu rügen. Protokoll Gemäss Art. 67 des Organisationsreglements wurde das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 28. Juni 2017 sieben Tage nach der Versammlung während dreissig Tagen öffentlich aufgelegt und im Internet publiziert. Gegen das Protokoll wurden keine Beschwerden eingereicht. Der Gemeinderat hat das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 28. Juni 2017 am 14. August 2017 genehmigt. Stimmenzähler Vorgeschlagen und stillschweigend gewählt wird: Stephan Burgunder (Heimenhausen). Traktanden Die Reihenfolge der Traktanden wird stillschweigend genehmigt. Seite 116

1. Budget 2018 Beratung und Genehmigung inkl. Festlegung der Steueranlage Informationen Finanzverwalter Bruno Zimmermann erläutert das Budget 2018: Ergebnis allgemeiner Haushalt: Ergebnis Spezialfinanzierung Abwasser: Seite 117

Ergebnis Spezialfinanzierung Abfall: Ergebnis Spezialfinanzierung Gemeinschaftsantenne: Seite 118

Gesamtergebnis Gemeinde: Die Steueranlagen, Gebühren und Abgaben sollen unverändert bleiben. Claudia Steffen ergänzt die Erläuterungen und bedankt sich bei der Verwaltung für die geleistete Arbeit. Diskussion Walter Gränicher: Bruno Zimmermann: keine weiteren Wortbegehren Antrag Gemeinderat Fragt an, wie hoch die Spezialfinanzierungen sind und ob diese noch gedeckt werden können. Die Spezialfinanzierungen liegen bei ca. 2,2 Mio. Franken. Dieser Betrag muss nicht zwingend mit vorhandenen flüssigen Mitteln gedeckt werden können. Ist aber bei uns im Moment zum grössten Teil der Fall. Der Gemeinderat beantragt, das Budget 2018 wie folgt zu genehmigen: a) Genehmigung der Steueranlage für die Gemeindesteuern von 1.46 Einheiten b) Genehmigung der Steueranlage für die Liegenschaftssteuer von 1.2 des amtlichen Wertes c) Das Budget bestehend aus Gesamthaushalt Aufwandüberschuss CHF 49 020 Allgemeiner Haushalt Aufwandüberschuss CHF 27 220 Abwasserentsorgung Aufwandüberschuss CHF 18 700 Abfallentsorgung Ertragsüberschuss CHF 11 300 Seite 119

Gemeinschaftsantenne Aufwandüberschuss CHF 14 400 Abstimmung und Ergebnis Ja-Stimmen: 32 Nein-Stimmen: 00 Enthaltungen: 00 Das Budget 2018 wird bei gleichbleibenden Steueranlagen einstimmig genehmigt. Im Anschluss an die Abstimmung wird über den Finanzplan 2018 bis 2022 informiert. 2. Schule Aare-Oenz Änderung Organisationsreglement mit Kostenverteiler Beratung und Beschluss Informationen Die Schulkommission des Gemeindeverbandes Schule Aare-Oenz beantragt, das Organisationsreglement mit Kostenverteiler zu ändern. Neu sollen die Kosten auf drei Funktionen verteilt werden: - Primarstufe (Schulunterricht) 80 % nach Schülerzahlen 20 % nach Einwohnerzahlen - Tagesbetreuung (Tagesschule) 100 % nach Schülerzahlen - Schulleitung und Schulverwaltung (Sekretariat) 100 % nach Einwohnerzahlen Verena Schertenleib informiert über den Werdegang, der zu diesem Antrag führt. Anita Lüthi (Ressortleiterin Bildung) erläutert den neuen Kostenverteiler im Detail. Der neue Kostenverteiler bewirkt, dass die Gemeinde Heimenhausen rund CHF 25 000 mehr bezahlen muss. Allerdings erhält die Gemeinde im Rahmen des FILAG Lehrerbesoldung einen höheren Beitrag pro Schüler als andere Verbandsgemeinden. Verena Schertenleib ergänzt, dass die Änderungen im Organisationsreglement durch das Amt für Gemeinde und Raumordnung vorgeprüft und für richtig befunden wurde. Die Gemeinden Graben, Inkwil und Berken haben die Änderungen bereits vorgenommen. Die Gemeinde Berken wird somit nicht aus dem Verband austreten. Diskussion Klaus Allemann: Verena Schertenleib: Walter Gränicher: Bruno Zimmermann: Wie wird der Kostenverteiler in anderen Gemeindeverbänden angewendet? Wie dies im generellen aussieht, ist nicht bekannt. Es gibt sehr viele verschiedene Formen der Zusammenarbeit. Es wird nochmals darauf aufmerksam gemacht, dass es sich um einen solidarischen und gerechten Kostenverteiler handelt. Wie hoch ist der Betrag, den wir aus dem Lastenausgleich Lehrerbesoldung erhalten. Der pro Kind Beitrag ist abhängig von der Schulstufe. Harris Witschi: keine weiteren Wortbegehren Es wird beantragt, über das Geschäft geheim abzustimmen. Seite 120

Abstimmung und Ergebnis Antrag Harris Witschi (über das Geschäft geheim abzustimmen): Ja-Stimmen: 01 Nein-Stimmen: 29 Enthaltungen: 02 Der Antrag von Harris Witschi wird deutlich abgelehnt. Über das Geschäft wird offen abgestimmt. Antrag Gemeinderat Der Gemeinderat beantragt, die Organisationsreglementsänderung des Gemeindeverbandes Schule Aare-Oenz mit neuem Kostenverteiler anzunehmen. Abstimmung und Ergebnis Ja-Stimmen: 30 Nein-Stimmen: 2 Enthaltungen: 0 Die Änderung des Organisationsreglements der Schule Aare-Oenz wird grossmehrheitlich angenommen. 3. Abwasserentsorgung Genehmigung Kredit in der Höhe von CHF 650 000 für die GEP - Massmassnahmen 2019 bis 2022 Informationen Im Rahmen der GEP Massnahmen müssen in den Jahren 2019 bis 2022 an der Kanalisation folgende Arbeiten vorgenommen werden: Leitungs- und Schachtsanierungen CHF 453 700 Werterhaltende Massnahmen CHF 27 900 Kanalreinigungen / Kanalfernsehuntersuchungen CHF 80 000 Honorare und Reserve CHF 88 400 Total CHF 650 000 Die Massnahmen sind in der generellen Entwässerungsplanung vorgegeben und vom Amt für Wasser und Abfall (AWA) entsprechend genehmigt. Die Ausführung wird vom AWA kontrolliert und gegebenenfalls angeordnet. Damit der Gemeinderat die Massnahmen nach den jeweiligen möglichen finanziellen (flüssigen) Mitteln in Auftrag geben kann, wird ein Kredit in der Höhe von CHF 650 000 beantragt. Thomas Krähenbühl informiert über den Werdegang der GEP und die Massnahmen die ausgeführt werden müssen. Die Firma RISTAG Ingenieure AG wird die Umsetzung der Massnahmen begleiten. Diskussion Adolf Lauper: Bruno Zimmermann: Warum werden die Massnahmen erst im 2019 begonnen? Im Budgetjahr werden die Massnahmen Juraweg Wanzwil abgeschlossen. Weitere GEP-Massnahmen sind in diesem Jahr nicht geplant Ergänzend wird informiert, dass die Planungen, Vorbereitungsarbeiten und Submissionen (wenn nötig) im Abwasserbereich sehr lange dauern. Die Exekutive will sich die notwendige Planungszeit geben und sich nicht unnötig unter Zeitdruck setzen. Seite 121

Walter Gränicher Fred Hari: Hans P. Ramseier: Warum ist der Betrag so hoch? Die Bevölkerung hat nicht die Möglichkeit, die Ausgaben des Gemeinderates zu kontrollieren. Die Arbeiten werden durch die RISTAG begleitet. Die Umsetzung erfolgt aufgrund des Massnahme Planes. In diesem sind die Kosten zusammengestellt. Es werden in keinem Fall unnötige Ausgaben getätigt. Der Bevölkerung wird die Abrechnung zur Kenntnis gebracht. Wer schreibt diese Massnahmen vor? Die Erarbeitung einer Generellen Entwässerungsplanung ist Vorschrift und wird vom AWA überprüft. Welches ist das nächste grössere Projekt? Dies wird die Erneuerung/Sanierung der Leitung in der Wangenstrasse im Ortsteil Röthenbach sein. Reto Nöthiger Wie werden die Aufträge vergeben? Die Aufträge werden nach Submissionsgesetzgebung vergeben. keine weiteren Wortbegehren Antrag Der Gemeinderat beantragt, den Kredit in der Höhe von CHF 650 000 zu genehmigen. Abstimmung und Ergebnis Ja-Stimmen: 32 Nein-Stimmen: 00 Enthaltungen: 00 Der Kredit in der Höhe von CHF 650 000 wird einstimmig genehmigt. 4. Verschiedenes Mitteilungen / Informationen des Gemeinderates Verena Schertenleib: Feuerwehr Buchsi-Oenz Verabschiedung und Dank an Kurt Hosner für den Einsatz und die geleisteten Dienste bei der Feuerwehr Buchsi-Oenz. Im Weitern wird der Feuerwehr zu den Erfolgen an den oberaargauischen Feuerwehrwettkämpfen gratuliert. Verena Schertenleib: Jungbürgerinnen und Jungbürger Die Jungbürgerinnen und Jungbürger werden namentlich erwähnt. Verena Schertenleib: Verdankungen Dem Abwart Ehepaar, den Wegmeistern, der Verwaltung und dem Gemeinderatskollegium wird der beste Dank für die geleisteten Arbeiten ausgesprochen. Verena Schertenleib Neujahrsapéro Am 6. Januar 2018 ab 17.00 Uhr findet das Neujahrs-Apéro im Gemeindepark satt. Die Neujahrsansprache der Gemeindepräsidentin ist auf ca. 18.00 Uhr vorgesehen. Die Bevölkerung ist herzlich eingeladen. Seite 122

Mitteilungen / Informationen / Fragen aus der Bevölkerung Susanne Hosner: Bruno Zimmermann: Wann findet im Ortsteil Röthenbach der Umbau des Glasfaserkabelnetzes statt? Im Frühling 2018 wird der Ortsteil Wanzwil umgebaut. Je nach Kapazität der EWK Herzogenbuchsee AG, kann ev. schon Ende 2018 mit dem Umbau des Ortsteils Röthenbach begonnen werden. In jedem Fall 2019. Im Anschluss an den offiziellen Teil der Gemeindeversammlung präsentiert die Versammlungsleiterin einen Rückblick auf die Tätigkeit der Exekutive und der Verwaltung (ppt-präsentation). Mit dem besten Dank für das bekundete Interesse schliesst die Vorsitzende die Versammlung um 21.00 Uhr. Einwohnergemeinde Heimenhausen Gemeindeversammlung Die Präsidentin: Der Gemeindeverwalter: Seite 123