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Transkript:

Verantwortlicher Herausgeber: Landratsamt Deggendorf Erscheint nach Bedarf Zu beziehen beim Landratsamt Deggendorf Einzelbezugspreis 1,00 Das Amtsblatt ist auch über das Internet unter www.landkreis-deggendorf.de abrufbar. Nr. 03/2009 Montag, 23.03.2009 Fachtagung Personenstandswesen und Jahresmitgliederversammlung 2009 vom 11. bis 13. Mai 2009 in Bad Tölz Seite 29 Bekanntmachung der Haushaltssatzung des Schulverbandes Hauptschule Plattling für das Haushaltsjahr 2009 Seite 30 Bekanntmachung der Haushaltssatzung des Schulverbandes Volksschule Winzer-Iggensbach für das Haushaltsjahr 2009 Seite 33 Änderung der Satzung zur Regelung der Entschädigung ehrenamtlich tätiger Kreisräte und sonstiger Kreisbürger Seite 35 Bekanntmachung über die Feststellung und Prüfung der Jahresabschlüsse 2006 und 2007 des Zweckverbandes für Tierkörperund Schlachtabfallbeseitigung Plattling... Seite 36 Manövermeldungen in der Zeit vom 01.04.2009-30.04.2009 04.05.2009-29.05.2009 02.06.2009-30.06.2009 Seite 37 Bekanntmachung der Sparkasse Deggendorf; hier: Kraftloserklärungen hier: Aufgebotsverfahren Seite 38 Seite 39

52-110.4 may Fachtagung Personenstandswesen und Jahresmitgliederversammlung 2009 vom 11. bis 13. Mai 2009 in Bad Tölz Die diesjährige Fachtagung Personenstandswesen findet zusammen mit der Jahresmitgliederversammlung vom 11.05. bis 13.05.2009 in Bad Tölz statt. Einladungen wurden den jeweiligen Standesämtern des Landkreises Deggendorf bereits übersandt. Die Fachtagung ist eine anerkannte Fortbildungsveranstaltung im Sinne des 3 Abs. 2 Nr. 3 PstVollzV. Der Besuch der gesamten Fachtagung wird mit 15 Punkten bewertet. Den Gemeinden wird dringend nahegelegt, ihren Standesbeamten die Teilnahme zu ermöglichen. Die Anmeldungen zur Teilnahme müssen bis spätestens 18. April 2009 beim Fachverband vorliegen. Deggendorf, den 09.03.2009 Landratsamt Mayer Verw.-Fachwirt 29

Bekanntmachung der Haushaltssatzung des Schulverbandes Hauptschule Plattling für das Haushaltsjahr 2009 Aufgrund der Art. 9 Abs. 7 u. 9 BaySchFG, Art. 40 Abs. 1 Satz 1 KommZG sowie der Art. 63 ff. GO erläßt der Schulverband Hauptschule Plattling folgende Haushaltssatzung, die hiermit gem. Art. 9 Abs. 9 BaySchFG i.v.m. Art. 25 Abs. 1 Satz 2 KommZG amtlich bekannt gemacht wird: I. 1 Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2009 wird hiermit festgesetzt, er schließt im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 654.450,-- und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 50.000,-- ab. 2 Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen. Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt. 3 30

4 1. Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben im Verwaltungshaushalt wird für das Haushaltsjahr 2009 auf 475.020,- festgesetzt und nach der Zahl der Verbandsschüler auf die Mitglieder des Schulverbandes umgelegt (Verwaltungsumlage). 2. Für die Berechnung der Schulverbandsumlage wird die maßgebende Schülerzahl nach dem Stand vom 01. Oktober 2008 auf 381 Verbandsschüler festgesetzt. 3. Die Verwaltungsumlage wird je Verbandsschüler auf 1.246,77 festgesetzt. 4. Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögenshaushalt wird für das Haushaltsjahr 2009 auf 50.000,-- festgesetzt und nach der Zahl der Verbandsschüler auf die Mitglieder des Schulverbandes umgelegt (Verwaltungsumlage). 5. Der Berechnung der Investitionsumlage wird die Schülerzahl nach dem Stand vom 01. Oktober 2008 mit insgesamt 381 Verbandsschülern zu Grunde gelegt. 6. Die Investitionsumlage wird je Verbandsschüler auf 131,23 festgesetzt. Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan werden nicht beansprucht. 5 6 Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen. 7 Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2009 in Kraft. Die Satzung enthält keine genehmigungspflichtigen Bestandteile. II. 31

III. Die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen liegt während des ganzen Jahres in der Stadtverwaltung Plattling, Steueramt, Preysingplatz 1 öffentlich auf ( 4 Bekanntmachungsverordnung, Art. 9 Abs. 9 BaySchFG i.v.m. Art. 40 Abs. 1, Art. 26 Abs. 1 Satz 1 KommZG und Art. 65 Abs. 3 GO). Plattling, 19.02.2009 Erich Schmid Schulverbandsvorsitzender 32

Bekanntmachung der Haushaltssatzung des Schulverbandes Volksschule Winzer-Iggensbach für das Haushaltsjahr 2009 Auf Grund des Art 9 Abs. 9 BaySchFG, Art 40 Abs. 1 Satz 1 KommZG sowie der Art. 63 ff GO erlässt der Schulverband Volksschule Winzer-Iggensbach folgende Haushaltssatzung, die hiermit gem. Art. 9 Abs. 9 BaySchFG i.v.m. Art. 24 Abs. 1 Satz 2 KommZG und 29 Abs. 2 der Geschäftsordnung vom 09.11.2005 amtlich bekannt gemacht wird. Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2009 wird hiermit festgesetzt; er schließt im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 675.200 Euro und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 10.000 Euro I. 1 2 Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmassnahmen wird auf festgesetzt. 0 Euro 3 Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden mit festgesetzt 0 Euro 4 Schulverbandsumlage: Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf ( Umlagesoll ) zur Finanzierung von Ausgaben im Verwaltungshaushalt wird für das Haushaltsjahr 2009 auf 558.000 Euro festgesetzt. Dieser ungedeckte Bedarf wird nach der Zahl der Verbandschüler auf die Mitglieder des Schulverbandes umgelegt. Für die Berechnung der Schulverbandsumlage wird die maßgebende Schülerzahl nach dem Stand vom 01.10.2008 auf 279 Verbandsschüler festgesetzt. Die Verwaltungsumlage beträgt somit je Verbandsschüler 2.000,00 Euro Investitionsumlage: Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf ( Umlagesoll ) zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögenshaushalt wird für das Haushaltsjahr 2008 auf 0 Euro festgesetzt. Dieser ungedeckte Bedarf wird nach der Zahl der Verbandschüler auf die Mitglieder des Schulverbandes umgelegt. 33

Für die Berechnung der Schulverbandsumlage wird die maßgebende Schülerzahl nach dem Stand vom 1.10.2008 auf 279 Verbandsschüler festgesetzt. Die Investitionsumlage beträgt somit je Verbandsschüler 0 Euro 5 Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 90.000 Euro festgesetzt. 6 Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen. 7 Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2009 in Kraft. II. Die Haushaltsatzung enthält keine genehmigungspflichtigen Teile III. Der Haushaltsplan liegt gemäß Art. 9 Abs. 9 BaySchFG i.v. mit Art. 40 Abs. 1, Art. 26 Abs. 1 Satz 1 KommZG und Art 65 Abs. 3 Satz 3 GO in der Zeit vom 24.03.2009 bis einschließlich 07.04.2009 öffentlich in der Marktverwaltung Winzer, Schwanenkirchner Str 2, 94577 Winzer Zimmer 4, zur Einsichtnahme auf. Der Haushaltsplan und die Haushaltssatzung liegen während der Dauer ihrer Gültigkeit in der Marktveraltung Winzer zur Einsicht bereit ( 4 Abs. 1 BekV ). Winzer, den 16.03.2009 Jürgen Roith Schulverbandsvorsitzender 34

Änderung der Satzung zur Regelung der Entschädigung ehrenamtlich tätiger Kreisräte und sonstiger Kreisbürger Der Kreistag des Landkreises Deggendorf hat die Satzung zur Regelung der Entschädigung ehrenamtlich tätiger Kreisräte und sonstiger Kreisbürger vom 05.05.2008 wie folgt geändert: 1 1 Nr. 5 Satz 2 der Satzung erhält folgende Fassung: Diese entspricht dem jeweils geltenden Betrag für Kraftwagen nach Art. 6 Abs. 1 Satz 1 BayRKG je Kilometer, ohne Rücksicht darauf, welches Verkehrsmittel benutzt wird. 2 Diese Satzungsänderung tritt am 01.01.2009 in Kraft. Deggendorf, den 09.03.2009 Landratsamt Deggendorf Christian Bernreiter Landrat 35

Bekanntmachung über die Feststellung und Prüfung der Jahresabschlüsse 2006 und 2007 des Zweckverbandes für Tierkörper- und Schlachtabfallbeseitigung Plattling 1. Die Verbandsversammlung hat in ihrer Sitzung am 17.12.2008 die geprüften Jahresabschlüsse 2006 und 2007 behandelt und folgende Beschlüsse gefasst: a) Jahresabschluss 2006: Die Verbandsversammlung stellt den Jahresabschluss 2006 mit einer Bilanzsumme von 23.021.058,18 und einem Jahresverlust von 436.984,99 fest und beschließt, den Jahresverlust in Höhe von 436.984,99 aus dem Gewinnvortrag zu tilgen. b) Jahresabschluss 2007: Die Verbandsversammlung stellt den Jahresabschluss 2007 mit einer Bilanzsumme von 23.290.581,39 und einem Jahresverlust von 394.694,28 fest und beschließt, den Jahresverlust in Höhe von 394.694,28 aus dem Gewinnvortrag zu tilgen. 2. Der Bayerische Kommunale Prüfungsverband München hat die Jahresabschlüsse 2006 und 2007 geprüft und nachfolgende Bestätigungsvermerke erteilt: Die Buchführung und der Jahresabschluss für das Jahr 2006 entsprechen nach unserer pflichtgemäßen Prüfung den Rechtsvorschriften und der Betriebssatzung. Der Jahresabschluss vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. Der Lagebericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluss; die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung sind zutreffend dargestellt. Die wirtschaftlichen Verhältnisse wurden geprüft; sie geben keinen Anlass zu Beanstandungen. München, 06.09.2007 Bayerischer Kommunaler Prüfungsverband Dr. Pentenrieder Wirtschaftsprüfer Die Buchführung und der Jahresabschluss für das Jahr 2007 entsprechen nach unserer pflichtgemäßen Prüfung den Rechtsvorschriften und der Betriebssatzung. Der Jahresabschluss vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. Der Lagebericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluss; die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung sind zutreffend dargestellt. Die wirtschaftlichen Verhältnisse wurden geprüft; sie geben keinen Anlass zu Beanstandungen. München, 06.08.2008 Bayerischer Kommunaler Prüfungsverband Dr. Pentenrieder Wirtschaftsprüfer 3. Die Jahresabschlüsse 2006 und 2007 liegen zusammen mit den Lageberichten in der Zeit vom 19.03.2009 bis 27.03.2009 während der allgemeinen Dienststunden in der Geschäftsstelle des Zweckverbandes, Wasinger Weg 12, 94447 Plattling, zur öffentlichen Einsichtnahme auf. Plattling, 30.01.2009 Zweckverband für Tierkörper- und Schlachtabfallbeseitigung Plattling Christian Bernreiter Verbandsvorsitzender Landrat 36

30-0831 jbö MANÖVERMELDUNG Übungsraum: Schwarbach 32U PV 4865 - Kallmünz 32U QV 1650 - Neuburg v. Wald 33U UQ 1070 - Bad Berneck 32U PA 9247 - Zeil 32U PA 1542 - Maibach 32U NA 8450 - Bad Neustadt 32U NA 8676 - Meiningen 32U PB 004 - Saalfeld 32U - PB 6813 - Grenze Tschechien 33U TR 9279 bis Passau - 33U UP 8582 entlang der Grenze Österreich bis 33T UN 4492 - Trostberg 33T UP 1822 - Raubling 33T TN 8498 - Hofolding 32T QU 0118 - Taufkirchen 33U TP 8859 - Moosburg 32U QU 1772 - Allershausen 32U PU 9276 - Theissing 32U PV 8910 - Nördlingen 32U PV 1012 Zeit: 01.04.2009-30.04.2009 04.05.2009 29.05.2009 02.06.2009 30.06.2009 Art der Übung: Taktikausbildung großräumiger PAH-Einsatz im Rahmen Fliegerischen Aus- und Weiterbildung 2009 Der Bevölkerung wird nahegelegt, sich den Einrichtungen der übenden Truppen und von evtl. liegengebliebenen militärischen Sprengmitteln (Fundmunition und dergl.) fernzuhalten. Auf die Strafbarkeit des Auflesens von Sprengmitteln wird hingewiesen. Wer Kampfmittel findet, hat dies unverzüglich der nächsten Polizeidienststelle anzuzeigen. Zuwiderhandlungen können nach 22 b des Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Es wird darauf hingewiesen, dass zur Abwicklung von Manöverschäden die Gemeinden sowie die Wehrbereichsverwaltung Süd für die Bundeswehr und die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben Schadensregulierungsstelle des Bundes Regionalbüro Süd in Nürnberg für die ausländischen Streitkräfte nähere Auskünfte erteilt. Die Gemeinden werden gebeten, für die ortsübliche Bekanntmachung zu sorgen sowie die Jagdausübungsberechtigten und die Bewohner abgelegener Gemeindeteile und Gehöfte von der Übung zu verständigen. Einwendungen gegen diese Übung oder einschränkende Bedingungen sind dem Landratsamt Deggendorf unverzüglich mitzuteilen. Deggendorf, den 06. März 2009 LANDRATSAMT Dr. Becker Oberregierungsrätin 37

Sparkasse Deggendorf Kraftloserklärung Die Sparkassenbücher Nr. 3781095207 Nr. 3783117181 Nr. 4583119666 Nr. 3783505773 Nr. 3783223716 Nr. 3781051150 Nr. 3781113729 Nr. 3781474485 Nr. 3782868503 werden gem. Art. 39 AGBGB für kraftlos erklärt. Deggendorf, 25.02.2009; 27.02.2009; 09.03.2009; 19.03.2009 Sparkasse Deggendorf 38

Sparkasse Deggendorf Aufgebotsverfahren Das Sparkassenbuch Nr. 3783267804 ausgestellt von der Sparkasse Deggendorf ist in Verlust geraten. Gemäß Art. 35 AGBGB wird das Sparkassenbuch hiermit aufgeboten und der Inhaber aufgefordert, binnen einer Frist von 3 Monaten seine Rechte unter Vorlage des Sparkassenbuches anzumelden. Wenn innerhalb dieser Zeit keine Rechte angemeldet werden, wird das Sparkassenbuch für kraftlos erklärt. Deggendorf, 09.03.2009 Sparkasse Deggendorf 39