Standard- Bilanzkreisvertrag the never ending story! Martin Kräml
Agenda 1. Rückblick und Rahmenbedingungen 2. Antrag an die BNetzA Inhalte des ÜNB-Vorschlags 3. Weiterer Zeitplan Standard-BK Vertrag TenneT BKV-Forum Martin Kräml 2
Rückblick und Rahmenbedingungen - 2013: Antrag der ÜNB auf Änderung des BK-Vertrages bilanzkreisscharfe Deklarationspflicht wesentliche Einschränkung der Day-After-Fahrplanabwicklung klare Kündigungsmöglichkeit im Missbrauchsfall - 2016: BNetzA übergibt an BDEW Branchenlösung - 2017: Branchenlösung gescheitert - 2018: Verfahren nach Guideline on Electricty Balancing (GL EB) Konsultation eines Vertragsvorschlags durch die ÜNB Übergabe an BNetzA Standard-BK Vertrag TenneT BKV-Forum Martin Kräml 3
Inhalte des ÜNB-Vorschlags Energiemengendeklaration in Anlage 1.1 EIC FC-Prod Max. Leistung MW FC-Cons Max. Arbeit MWh/Woche FP-Export Max. Leistung MW FP-Export (optional) Max. Arbeit MWh/Tag (nur) für fahrplanbewirtschaftete Bilanzkreise vor der ersten FP-Anmeldung Toleranzband für Anpassung: 20% (mind. aber 10 MW / 240 MWh/Tag) Frist für Anpassung: 5 Werktage Standard-BK Vertrag TenneT BKV-Forum Martin Kräml 4
Inhalte des ÜNB-Vorschlags Sicherheitsleistungen (weiterhin nur in begründeten Fällen zu stellen!) Maximale Energiemengen als Basis (Handelsvolumen/48h und Endkundenvolumen/Woche) Sicherheit durch Überweisung nur, sofern Bürgschaften oder Kontoverpfändung nicht möglich sind vor der ersten FP-Anmeldung Standard-BK Vertrag TenneT BKV-Forum Martin Kräml 5
Inhalte des ÜNB-Vorschlags Abmahnung Bei Verstoß gegen wesentliche Vertragspflicht kann eine Abmahnung ausgesprochen werden Bei mehr als zwei Abmahnungen innerhalb von 12 Monaten kann der BK-Vertrag gekündigt werden Außerordentliche Kündigung bei mangelnder Leistungsfähigkeit des BKV erheblichen Über- / Unterdeckungen über mind. 24h im BK betrügerischer / missbräuchlicher FP-Anmeldung (Systemgefährdung / hohes Ausfallrisiko) ausbleibender Sicherheitsleistung Standard-BK Vertrag TenneT BKV-Forum Martin Kräml 6
Inhalte des ÜNB-Vorschlags Day-Ahead-Fahrpläne FP-Anmeldung bis 14:30 Ausgeglichene Viertelstunden-Leistungsbilanz Fahrplanablehnung möglich, wenn Deklaration um mehr als 100% überschritten UND starke Unausgeglichenheit des Bilanzkreises Intraday-Fahrpläne Ausgeglichene Viertelstunden-Leistungsbilanz spätestens 15 Min. vor dem Erfüllungszeitpunkt Unausgeglichene Anmeldungen sind allerdings zulässig > 2h vor dem Erfüllungszeitpunkt: 10% des dekl. FP-Exports < 2h vor dem Erfüllungszeitpunkt: 10% des dekl. FP-Exports, max. aber 50 MW Höhere Werte können mit Anlage 8 vereinbart werden Standard-BK Vertrag TenneT BKV-Forum Martin Kräml 7
Inhalte des ÜNB-Vorschlags Day-After-Fahrpläne keine Deklaration notwendig! keine zusätzlichen Sicherheitsleistungen notwendig! Anmeldung bis 16:00 des auf die Erfüllung folgenden Werktags, spätestens aber am dritten des auf den Erfüllungstag folgenden Kalendertag, möglich Urgent Call für vorzeitige, abschließende Fahrplananmeldung Ausruf durch ÜNB: bis 16 Uhr des Tages (D) Ausführung durch BKV: bis 10 Uhr des Folgetages (D+1) Zwei Testanforderungen des ÜNB pro Kalenderjahr zulässig Standard-BK Vertrag TenneT BKV-Forum Martin Kräml 8
Inhalte des ÜNB-Vorschlags Sonstige Änderungen Minimum-Regel für FP-Matching Day-Ahead Sicherer Fahrplanaustausch Erreichbarkeit klarer geregelt Verdacht auf Prognosepflichtverletzung BNetzA-Bewertung entfällt Zustimmung des Abrechnungs-BK in Anlage 5 entfällt Standard-BK Vertrag TenneT BKV-Forum Martin Kräml 9
Weiterer Zeitplan Konsultation durch BNetzA (bis 13.07.2018) Festlegung der BNetzA Inkrafttreten des neuen BK-Vertrages (vss. 12 Monate nach Festlegung (Vorschlag der ÜNB)) unabhängig vom neuen BK-Vertrag: Sicherer Fahrplanaustausch Standard-BK Vertrag TenneT BKV-Forum Martin Kräml 10
Ausgleichsenergiepreis Guideline on Electricty Balancing (GL EB) macht Vorgaben zur Vereinheitlichung der AEP und BK-Abrechnung Vorschlag aller europ. ÜNB hierzu bis Ende 2018 einzureichen (Imbalance Settlement Harmonisation Proposal (ISHP) wird aktuell durch ENTSO-E konsultiert) danach 6 Monate Genehmigungsfrist durch europ. Regulatoren danach 18 Monate Umsetzungsfrist ISHP ist bezgl. dem AEP nur wenig konkret und lässt viele nationale Freiheiten der Ausgestaltung Weiterentwicklung des AEP-Systems in D seitens der dt. ÜNB angestrebt, wenn ISHP durch europ. Regulatoren genehmigt ist Standard-BK Vertrag TenneT BKV-Forum Martin Kräml 11
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