Datennutzungsvertrag Nr.../2010

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1 Datennutzungsvertrag Nr.../2010 Zwischen dem und Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe Brandenburg (LBGR), vertreten durch den Präsidenten, Dr.-Ing. Klaus Freytag Inselstraße Cottbus - Datengeber -. vertreten durch Datennutzer - wird folgender Nutzungsvertrag geschlossen: 1 Nutzungsgegenstand Der Datengeber stellt dem Datennutzer folgende Daten zur Verfügung: 2 Nutzungszweck Die in 1 bezeichneten Daten sind durch den Datennutzer ausschließlich für die Bearbeitung des Vorhabens:... zu verwenden. Eine über diesen Zweck hinausgehende Nutzung sowie die Weitergabe der übergebenen originalen Daten des LBGR oder davon hergestellter Vervielfältigungen an Dritte ist nicht zulässig. Der Datennutzer ist verpflichtet, die überlassenen Daten gegen unberechtigten Zugriff zu schützen. 1

2 3 Befristung der Nutzung Das Recht zur Nutzung der in 1 bezeichneten Daten zu dem in 2 benannten Zweck wird dem Datennutzer bis zum... gewährt. 4 Urheberrechtlicher Schutz Die übergebenen Daten sind urheberrechtlich geschützt. Veröffentlichungen dieser Daten und damit erzeugter Darstellungen sind nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Datengebers und dessen Einbeziehung in die Auswertung bzw. in die Autorengruppe zulässig. Ferner ist auf die Herkunft der Daten an deutlich sichtbarer Stelle wie folgt hinzuweisen: Hergestellt unter Verwendung von digitalen Daten der des Landesamtes für Bergbau, Geologie und Rohstoffe des Landes Brandenburg. 5 Haftung des Datengebers Für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Vollzähligkeit, Konsistenz und Genauigkeit der gemäß 1 zur Verfügung gestellten Daten übernimmt der Datengeber keine Gewähr. Der Datengeber haftet auch nicht für Schäden aller Art (z. B. entgangenem Gewinn, Verlust von Daten etc.), die aufgrund der Verwendung der zur Verfügung gestellten Daten, der Unmöglichkeit der Anwendung oder durch Anwendungsfehler entstehen. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Datengebers verursacht werden. 6 Haftung des Datennutzers Der Datennutzer haftet für alle durch Vertragsverletzung entstandenen Schäden gegenüber dem Datengeber nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches. Zudem hat der Datennutzer durch vertragswidriges Verhalten erzielten Erlös an den Datengeber herauszugeben und kann von der zukünftigen Nutzung von Daten des Datengebers ausgeschlossen werden. Das Nutzungsrecht ist nicht übertragbar. 7 Übertragbarkeit des Nutzungsrechts 2

3 8 Beendigung des Nutzungsrechts Das Recht zur Nutzung der zur Verfügung gestellten Daten endet: 1. mit Ablauf der vereinbarten Nutzungsdauer gemäß 3, 2. durch schriftliche Erklärung einer der Parteien mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende, 3. bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Vertragsverletzung des Datennutzers nach fristloser Kündigung des Datengebers, 4. in Fällen der Rechtsnachfolge auf Seiten des Datennutzers oder 5. bei Untergang des Datennutzers (z. B. Insolvenz). 9 Pflichten des Datennutzers Aufschlussdaten und Ergebnisse, die der Datennutzer im Rahmen der Arbeiten auf dem Gebiet des Landes Brandenburg erlangt, sind dem LBGR, Abteilung Geologie, Inselstraße 26, Cottbus zur Verfügung zu stellen (siehe Hinweis auf das Lagerstättengesetz am Ende des Vertrages). Der Datennutzer ist nach Beendigung des Nutzungsrechts verpflichtet, unverzüglich alle bei ihm vorhandenen originalen Datenträger an den Datengeber zurück zu liefern und angefertigte Vervielfältigungen dieser Daten umgehend zu löschen. Der Datennutzer hat die Erfüllung dieser Pflichten dem Datengeber durch schriftliche Erklärung gemäß Anlage 1, die Bestandteil des Vertrages ist, zu bestätigen. 10 Nutzungsgebühr Für die Bereitstellung der Daten werden Auslagen auf der Grundlage des Gebührengesetzes für das Land Brandenburg (GebG Bbg) vom 18. Oktober 1991 (GVBl. S. 452, zuletzt geändert durch das Gebührengesetz für das Land Brandenburg (GebGBbg) vom 07. Juli 2009 (GVBl.I/09, [Nr. 11], S.246) i. V. m. der Verordnung über die Verwaltungsgebühren im Geschäftsbereich des Ministers für Wirtschaft (MWGebO) vom 12. Dezember 2001 (GVBl. II S. 642), zuletzt geändert durch die Fünfte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Verwaltungsgebühren im Geschäftsbereich des Ministers für Wirtschaft vom 17. Februar 2010, erhoben. Die Festsetzung dieser Kosten erfolgt mit gesondertem Gebührenbescheid. 11 Schriftform Jede der Vertragsparteien erhält eine Ausfertigung des Vertrages. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. 12 Inkrafttreten Der Vertrag tritt nach Unterzeichnung durch beide Parteien in Kraft. 3

4 13 Gerichtsstand Gerichtsstand ist Cottbus. 14 Salvatorische Klausel Sollte eine der vorstehenden Regelungen unwirksam sein oder werden, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Die Parteien verpflichten sich in diesem Fall, anstelle der unwirksamen Regelung eine wirksame Regelung zu treffen, welche die Parteien vereinbart hätten, wenn ihnen die Unwirksamkeit bekannt gewesen wäre. Hinweis: Der Datennutzer wird auf die Anzeige- und Mitteilungspflicht gemäß 3 des Lagerstättengesetzes vom 4. Dezember 1934 (RGBl. I, S. 1223; BGBl. III 750-1), zuletzt geändert durch Gesetz vom 2. März 1974 (BGBl. I S. 469) hingewiesen. Cottbus Für den Datengeber: Für den Datennutzer: Dr.-Ing. Klaus Freytag Präsident Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe und Rohstoffe Brandenburg 4

5 Anlage 1 Anlage gemäß 9 des Datennutzungsvertrages Nr../2010 Zwischen dem Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe Brandenburg (LBGR), vertreten durch den Präsidenten, Dr.-Ing. Klaus Freytag, Inselstraße Cottbus - Datengeber und... vertreten durch.. wird folgende Erklärung abgegeben: - Datennutzer Wegen Beendigung der genehmigten Nutzung der Daten, die wir für die Bearbeitung des Vorhabens: verwendet haben, sende ich die Daten im Original an den Datengeber zurück. Alle angefertigten Vervielfältigungen der übergebenen Daten wurden gelöscht. Eine über diesen Zweck hinausgehende Nutzung sowie die Weitergabe der übergebenen originalen Daten des LBGR oder davon hergestellter Vervielfältigungen an Dritte ist nicht erfolgt Unterschrift des Datennutzers 5

Datennutzungsvertrag Nr../2010. Zwischen dem. und. vertreten durch... - Datennutzer - wird folgender Nutzungsvertrag geschlossen: 1 Nutzungsgegenstand

Datennutzungsvertrag Nr../2010. Zwischen dem. und. vertreten durch... - Datennutzer - wird folgender Nutzungsvertrag geschlossen: 1 Nutzungsgegenstand Datennutzungsvertrag Nr../2010 Zwischen dem Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe Brandenburg vertreten durch den Präsidenten, Herrn Dr.-Ing. Klaus Freytag Inselstraße 26 03046 Cottbus - Datengeber

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