Daten-Nutzungsvertrag

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1 Bewirtschaftungsmöglichkeiten im Einzugsgebiet der Verbundprojekt im Rahmen des BMBF-Förderprogramms "Forschung für die Umwelt" zum Thema "Flusseinzugsgebietsmanagement" Wiss. Koordination: Projektkoordination: Potsdam-Institut für Klimafolgenforschung e.v. Daten-Nutzungsvertrag Unser Zeichen Bearbeiter Tel Datum PIK/DAT/Bron Lahmer Potsdam, den 15. März 2002 Sehr geehrter Herr Prof. Bronstert, anbei erhalten Sie in zweifacher Ausfertigung den Nutzungsvertrag über die von Ihnen angeforderten Daten. Ich bitte Sie um Unterzeichnung und Rücksendung eines Exemplars. Nach dem Eingang des unterzeichneten Vertrages bei uns werden Ihnen die angeforderten Daten auf CD-ROM zur Verfügung gestellt. Mit freundlichen Grüßen, Dr. Werner Lahmer Datenverwalter

2 Nutzungsvertrag Nr. Bron zwischen dem Potsdam-Institut für Klimafolgenforschung e.v. (PIK) Telegrafenberg Postfach Potsdam vertreten durch Dr. Werner Lahmer Kurzbezeichnung: Datenverwalter und Kurzbezeichnung: Nutzer 1.1 Entsprechend der Anforderung vom xx.xx.2001 stellt der Datenverwalter folgende Daten zur Verfügung: (a) Digitale Bodendaten des... (ARC/Info-Dateien im Maßstab 1:xxx.xxx im Arc/Info-Export -Format für das Einzugsgebiet der xx bis zum Pegel xx, ASCII-Text-Datei...) (b) Digitale Geologiedaten des... (...) (c) Hydro-meteorologische Daten des DWD (Stationen und Zeiträume) (d) Der Nutzer wird die Daten ausschließlich für folgenden Zweck verwenden: Bearbeitung des BMBF-Forschungsprojektes Bewirtschaftungsmöglichkeiten im Einzugsgebiet der Havel, Teilprojekt 3: Eintrag und Transport von Wasser und Nährstoffen im Gewässersystem. 2.2 Die Nutzungsdauer wird bis zum terminiert. Sofern das Einverständnis der entsprechenden Datengeber vorliegt, kann die Datennutzung über diesen Termin hinaus schriftlich verlängert werden. 2.3 Die Daten sind geschützt durch das Urheberrechtsgesetz. Verstöße werden auch auf Grund der im Urheberrechtsgesetz enthaltenen Vorschriften verfolgt. 2.4 Eine ausführliche Beschreibung aller auf die gelieferten Daten angewandten Konvertierungsmaßnahmen und -programme ist dem Datenverwalter zur Verfügung zu stellen. 3.1 Weder die zur Verfügung gestellten Daten noch von ihnen abgeleitete Daten dürfen vom Nutzer für einen anderen als den nach diesem Nutzungsvertrag erlaubten Zweck verwendet werden. 3.2 Eine Vervielfältigung oder Umarbeitung innerhalb des Verantwortungsbereiches des Nutzers oder zum eigenen Gebrauch ist zulässig.

3 3.3 Der Nutzer darf die bereitgestellten Daten nur in seinem internen Bereich verwenden. Eine Weitergabe sowohl von originären Daten als auch von damit hergestellten Vervielfältigungen oder eines daraus erstellten Produktes an Dritte (z. B. verbundene Unternehmen, Lizenznehmer des Antragstellers oder nachgeordnete Behörden) ist unzulässig und bedarf einer gesonderten Vereinbarung. 3.4 Der Besteller hat dafür Sorge zu tragen, dass Dritte keinen Zugriff auf die Daten nehmen können und Bedienstete die Daten weder für ihre eigenen Zwecke nutzen noch Dritten zugänglich machen. 3.5 Beauftragt der Nutzer eine ausführende Firma mit der Bearbeitung der Daten, so ist er dafür verantwortlich, dass vor Abgabe der Daten entsp. Nutzungsbedingungen schriftlich vereinbart werden. Eine Kopie dieser Vereinbarungen ist dem Datenverwalter zuzustellen. 3.6 Bei jeder Bildschirmpräsentation und in jeder analogen Darstellung der übergebenen Daten ist an deutlich sichtbarer Stelle ist auf die Datenquelle hinzuweisen. Dabei sind nach folgendem Beispiel stets ein entsprechender Erlaubnisvermerk sowie Herkunft und Stand der Daten anzugeben: Darstellung auf der Grundlage von digitalen Daten des... Mit Erlaubnis/Genehmigung des... Beschreibung: Topographische Karte 1 : Stand: Januar Das Nutzungsrecht ist persönlich. Im Falle des Untergangs des Nutzers endet das Nutzungsrecht. Es ist nicht übertragbar. 4.1 Für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Vollzähligkeit, Konsistenz und Genauigkeit der zur Verfügung gestellten Daten wird vom Datenverwalter keine Gewähr übernommen. Festgestellte Datenfehler sind dem Datenverwalter unverzüglich mitzuteilen. 4.2 Der Datenverwalter ist nicht für Schäden jedweder Art ersatzpflichtig, die aufgrund der Verwendung der Daten oder der Unfähigkeit, sie zu verwenden, entstehen, selbst wenn er von der Möglichkeit eines solchen Schadens unterrichtet worden ist. Dieser Ausschluß gilt nicht für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit auf Seiten des Datenverwalters verursacht wurden. 5.1 Die Nutzungsgenehmigung endet (a) beim Ablauf der vereinbarten Nutzungsdauer oder (b) durch schriftliche Erklärung einer der Parteien mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende oder (c) bei vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verstößen des Nutzers gegen die vereinbarte Nutzung durch fristlose Kündigung des Datenverwalters oder (d) in allen Fällen nach 3.7 dieses Vertrages. 5.2 In allen Fällen trägt jede Partei die ihr bis dahin entstandenen Kosten. Hiervon ausgenommen sind die Kosten für die Bereitstellung und Lieferung der Daten durch den Datenverwalter. 6.1 Der Nutzer ist im Fall des Endes der Nutzungsgenehmigung verpflichtet, alle bei ihm vorhandenen originalen Datenträger umgehend an den Datenverwalter zurückzuliefern und Vervielfältigungen dieser Daten umgehend zu löschen. 6.2 Der Nutzer ist verpflichtet, dem Datenverwalter die Löschung der Daten schriftlich durch eine rechtsverbindliche Erklärung mitzuteilen. Hierzu ist der als Anlage 1 abgedruckte Text zu verwenden. 7.1 Sollte der Nutzer an den Daten Verbesserungen vornehmen (z. B. Korrekturen, Erweiterungen), so ist er verpflichtet, diese dem Datenverwalter kostenfrei zu überlassen.

4 8.1 Ggf. ergänzende "Allgemeine Nutzungsbedingungen" für die zur Verfügung gestellten Daten sind Bestandteil dieses Vertrages. Der Nutzer hat dabei Weisungen über jedweden Umgang mit den Daten zu befolgen. 9.1 Die Daten werden unentgeltlich, zur nicht kommerziellen Nutzung, ausschließlich für den in 2.1 genannten Verwendungszweck zur Verfügung gestellt In allen Fällen eines Vertragsverstosses endet die Nutzungsgenehmigung entsprechend 5.1 c). Außerdem wird der Nutzer von jeder weiteren Nutzung der Daten ausgeschlossen. Er haftet für alle durch den Vertragsverstoss entstandenen Schäden. Zusätzlich ist der durch vertragswidriges Verhalten eventuell erzielte Erlös zurückzugeben Dieser Vertrag ist in zwei Ausfertigungen zu unterschreiben. Je eine Ausfertigung erhalten der Datenverwalter und der Nutzer Der Vertrag tritt nach Schlußzeichnung durch den Datenverwalter in Kraft Die Übergabe der Daten erfolgt persönlich im PIK oder auf dem Postwege Änderungen des Vertrages sind nur gültig durch schriftliche, von beiden Parteien unterzeichnete Vereinbarungen. Datum Datum Dr. W. Lahmer (Datenverwalter) (Nutzer) Anlage 1: Rechtsverbindliche Erklärung zur Löschung der Daten gemäß 6.2

5 Anlage 1: Rechtsverbindliche Erklärung zur Löschung der Daten gemäß 6.2 des Nutzungsvertrages Nr. Bron Zu unterzeichnen und zurückzusenden an den Datenverwalter bei Ende der Nutzungsgenehmigung gemäß 6.2 des Daten-Nutzungsvertrages Erklärung Im Rahmen des Nutzungsvertrags zwischen dem Datenverwalter des BMBF-Verbundprojektes Bewirtschaftungsmöglichkeiten im Einzugsgebiet der Havel Dr. Werner Lahmer Potsdam-Institut für Klimafolgenforschung e.v. (PIK) Telegrafenberg Postfach Potsdam und erkläre ich unter Bezug auf 6.2 des Nutzungsvertrages rechtsverbindlich: Wegen des Endes der Nutzungsgenehmigung habe ich alle Datenträger mit Daten, die ich im Rahmen des Nutzungsvertrages Nr. Bron erhalten habe, an den Datenverwalter zurückgesandt und alle Vervielfältigungen dieser Daten gelöscht...., den

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