Datennutzungsvertrag
|
|
|
- Clemens Pohl
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Robert Koch-Institut Nordufer Berlin Datennutzungsvertrag im Rahmen des RKI Secure Data Center ON-Site-Zugangs mit der Vertragsnummer: (wird vom RKI ausgefüllt) zwischen dem Robert Koch-Institut Ausführende Stelle: MF4 - Forschungsdatenzentrum Nordufer Berlin - nachstehend RKI genannt - und Name Vorname Telefonnummer Institution Dienstanschrift Position des/der Datenempfängers/in 1 - nachstehend Datenempfänger genannt - 1 Vertragsgegenstand 1 Zum Beispiel: Lehrstuhlinhaberin oder wissenschaftlicher Mitarbeiter Forschungsdatenzentrum RKI RKI Secure Data Center ON-Site-Zugang Datennutzungsvertrag Seite 1
2 Das RKI stellt dem Datenempfänger widerruflich die nachfolgend genannten Daten Titel der Studie Studiennummer Persistent Identifier/DOI ggf.: spezifische Variablen 2 - im folgenden Datenbasis genannt - ausschließlich zu dem in 2 dieses Vertrags vereinbarten Zweck, und ausschließlich zur Nutzung und Bearbeitung auf dem Secure Data Center Arbeitsplatz zum so genannten Gast-Rechnen (Gast-Rechner- Arbeitsplatz), zur Verfügung. Die Bezeichnung Datenbasis umfasst auch Teile der Datenbasis sowie Duplikate der Datenbasis. 2 Zweck der Nutzung (1) Der Datenempfänger verpflichtet sich, die Datenbasis ausschließlich zum Zweck der eigenen wissenschaftlichen Forschung im Rahmen des nachfolgend genannten Forschungsvorhabens zu verarbeiten und zu nutzen. Eine Verarbeitung oder Nutzung für andere Zwecke bedarf einer gesonderten vorherigen schriftlichen Vereinbarung der Parteien dieses Vertrags. Eine Verarbeitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke ist nicht erlaubt. Titel des Forschungsvorhabens Beginn des Vorhabens (Tag/Monat/Jahr) Ende des Vorhabens (Tag/Monat/Jahr) Beschreibung des Forschungsziels (betrachtete Sachverhalte, Ziele des Vorhabens, Erkenntnisgewinn) Beschreibung des methodischen Ansatzes (Forschungsmethoden) (2) Der Datenempfänger wird hiermit ausdrücklich auf seine Verschwiegenheitspflicht beim Um-gang mit personenbezogenen Daten gemäß 5 BDSG (Anlage) hingewiesen. Seine Verpflichtung auf das Datengeheimnis besteht auch nach Beendigung dieses Vertrages solange gesetzlich zulässig fort. 2 Bitte ausfüllen, falls sensiblere Variablen angefordert werden, um sie zu bereits anders verfügbaren oder vorhandenen Daten zuzuspielen. Forschungsdatenzentrum RKI RKI Secure Data Center ON-Site-Zugang Datennutzungsvertrag Seite 2
3 (3) Sobald sich die Inhalte des Forschungsvorhabens ändern oder der Datenempfänger beabsichtigt, die Daten über das angegebene Projektende hinaus weiterzuverwenden (etwa im Rahmen von Qualifizierungsarbeiten), darf der Datenempfänger dies nur auf der Grundlage eines neu abzuschließenden Datennutzungsvertrages. Die Wirksamkeit des vorliegenden Vertrages endet in diesem Fall ohne Ausspruch einer Kündigung. (4) Der Datenempfänger ist einverstanden, dass die von ihm bekannt gegebenen, sowie die sich aus seiner Vertragskooperation ergebenden, persönlichen Daten zum Zwecke der Durchführung dieses Vertrags vom RKI gespeichert werden. 3 Dauer des Nutzungsrechts (1) Das Verarbeitungs- und Nutzungsrecht des Datenempfängers beginnt mit dem Tag der Unterzeichnung des Vertrags durch beide Parteien und endet mit dem in 2 angegebenen Ende des Forschungsvorhabens. (2) Die Verarbeitungs- und Nutzungsrechte des Datenempfängers enden automatisch mit dem persönlichen Ausscheiden des Datenempfängers aus dem Forschungsvorhabens, bzw. aus dem vertragsgegenständlichen Institut bzw. mit der Auflösung, Übernahme oder Neugründung des Instituts. Alle Änderungen im Sinne dieses Paragraphen sind dem RKI unaufgefordert sofort mitzuteilen. (3) Das RKI ist berechtigt, das Verarbeitungs- und Nutzungsrecht jederzeit zurückzunehmen bzw. zu widerrufen, sofern nicht berechtigte Interessen des Datenempfängers die berechtigten Interessen des RKI am Widerruf überwiegen. (4) Der Datenempfänger verpflichtet sich, die Daten ausschließlich an dem Secure Data Center Gast- Rechner-Arbeitsplatz zu nutzen und zu verarbeiten und die ihm ausgehändigten Nutzungshinweise zu beachten. Insbesondere darf der Datenempfänger die Daten keinesfalls vom Gast-Rechner-Arbeitsplatz kopieren oder anderweitige Versuche unternehmen, die Daten außerhalb des Gast-Rechner- Arbeitsplatzes anzuzeigen, zu speichern, oder zu verarbeiten. (5) Der Datenempfänger erhält für die Dauer des Nutzungsrechts eine RKI-Zugangskarte, die ihm den Zugang zum RKI Gebäude ermöglicht. Diese Zugangskarte ist nur für den Datenempfänger bestimmt und darf nicht an Dritte weitergegeben werden. Der Datenempfänger haftet für den Verlust der Zugangskarte. 4 De-Anonymisierung (1) Der Datenempfänger verpflichtet sich, jede Handlung zu unterlassen, die darauf abzielt oder für ihn oder andere geeignet ist, zu einer Re-Identifikation von Studienteilnehmern (datenschutzrechtlich: Betroffene) zu führen bzw. die in der Datenbasis enthaltenen anonymisierten statistischen Einzelangaben zu de-anonymisieren (z. B. Hinzufügen entsprechenden Zusatzwissens). (2) Der Datenempfänger verpflichtet sich, die Datenbasis auch nicht auszugsweise mit weiteren Daten auf Individualebene (Mikrodatensätzen) zusammenzuführen. Kenngrößen auf aggregiertem Niveau dürfen den Daten jedoch zugespielt werden. (3) Der Datenempfänger verpflichtet sich, keinesfalls Einzelfälle, auch wenn es keinen direkten Personenbezug gibt, darzustellen oder zu publizieren. Zulässig sind zusammenfassende Darstellungen der Daten, wie sie in wissenschaftlichen Arbeiten und Vorträgen üblich sind. Forschungsdatenzentrum RKI RKI Secure Data Center ON-Site-Zugang Datennutzungsvertrag Seite 3
4 (4) Werden trotz der bestehenden Annahme, dass eine De-Anonymisierung der übergebenen Datenbasis in der vorliegenden Form unmöglich ist, durch den Datenempfänger im Rahmen der Datenanalyse in der Datenbasis anonymisierte statistische Einzelangaben de-anonymisiert, auch wenn dies nicht durch eine darauf abzielende Handlung geschieht, so hat der Datenempfänger diese statistischen Einzelangaben geheim zu halten sowie dem RKI unmittelbar und unverzüglich von der Möglichkeit der De- Anonymisierung und deren Umständen zu berichten. 5 Publikationen (1) Der Datenempfänger und die am Forschungsvorhaben beteiligten Personen verpflichten sich, im Falle von Veröffentlichungen oder sonstigen Arbeiten (z.b. Masterarbeiten, Working Papers, etc.), in die Daten aus der Datenbasis eingehen, auf die Datenbasis als Referenzquelle zu verwei-sen. Der Datenempfänger ist weiterhin verpflichtet, bei allen diesen Arbeiten auf die Version der verwendeten Datensätze hinzuweisen. Entsprechende Vorgaben zur Zitation der Daten und Datendokumentation sind auf der RKI- Website zu finden. (2)Dem RKI ist jede Art von Veröffentlichung, die aus der Arbeit mit der Datenbasis hervorgeht, spätestens vier Wochen vor Veröffentlichung durch Überlassung einer elektronischen Version der Endfassung der Publikation anzuzeigen. Die angezeigten Veröffentlichungen werden vom RKI vertraulich behandelt und nur verwendet, um zu prüfen, ob gesetzliche oder vertragliche Bestimmungen, insbesondere Nutzungsrichtlinien, verletzt wurden. (3) Zudem ist jede Veröffentlichung, die aus der Arbeit mit der Datenbasis hervorgeht, dem RKI kostenund entgeltfrei in jeweils zwei Exemplaren spätestens einen Monat nach der Veröffent-lichung zu übersenden. Dies schließt auch die sogenannte Graue Literatur ein. Die Belegexemplare können als Printexemplar oder in elektronischer Version (z.b. im Portable Document Format, PDF) überlassen werden. 6 Konsequenzen bei Vertragsverstoß (1) Verletzt der Datenempfänger die sich aus diesem Vertrag ergebenden Verpflichtungen, so hat er das RKI sofort zu informieren. Verletzungen in diesem Sinne sind unter anderem aber nicht ausschließlich: Die Verarbeitung oder Nutzung der Daten für andere Zwecke als die gemäß 2 dieses Vertrages angegebenen Forschungsvorhaben Keine oder ungenügende Angaben der Datenquellen bei Publikationen De-Anonymisierung oder Re-Identifikation von Einzelpersonen Die Weitergabe der Daten oder von Datenauszügen an Dritte Die Weitergabe persönlicher Zugangscodes und Passwörter (2) Der Datenempfänger haftet für alle Schäden, die dem RKI aus dem nicht vereinbarungs-gemäßen, unzulässigen oder unrichtigen Umgang mit den bereitgestellten Daten durch den Datenempfänger selbst oder die unter 2 Abs. 3 genannten Personen entstehen und stellt das RKI insoweit von Haftungsansprüchen Dritter frei. (3) Im Falle eines Verstoßes gegen eine der in Absatz 1 genannten Verpflichtungen behält sich das RKI je nach Umständen und Schwere des Falles eine oder mehrere der folgenden Maßnahmen vor: Es wird eine entsprechende Mitteilung über den Verstoß an andere Forschungsdaten- und Servicezentren und den Rat für Sozial- und Wirtschaftsdaten gesendet; der Datenempfänger wird zeitlich begrenzt oder dauerhaft vom Zugang zu Diensten und Services des RKI ausgeschlossen. Weitere juristische Schritte werden ausdrücklich nicht ausgeschlossen. Forschungsdatenzentrum RKI RKI Secure Data Center ON-Site-Zugang Datennutzungsvertrag Seite 4
5 (4) Der Datenempfänger verpflichtet sich bei einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verstoß gegen vertragliche Pflichten zur Zahlung einer Vertragsstrafe von Euro. 7 Gewährleistung und Haftung vom RKI (1) Das RKI stellt dem Datenempfänger die Datenbasis nach bestem Wissen und auf dem aktuellen Stand zur Verfügung. Das RKI haftet gegenüber dem Datenempfänger nicht für Verluste oder Schäden, welcher Art auch immer, in Verbindung mit den vertragsgegenständlichen Daten oder mit Schlussfolgerungen oder Empfehlungen, die in den übermittelten Daten gegebenenfalls enthalten sind. Der Datenempfänger erkennt hiermit an, dass er allein für die Folgen der Maßnahmen verantwortlich ist, die er infolge seiner Interpretation der erhaltenen Daten trifft. 8 Vertragsänderungen (1) Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Vereinbarungen über die Änderungen des Schriftformerfordernisses sind unwirksam, wenn sie nicht schriftlich getroffen sind. Mündliche Nebenabreden sind gemäß 305 b BGB jederzeit möglich. (2) Falls einzelne Bestimmungen dieses Vertrages, im Falle von Änderungen oder Ergänzungen nach Abs. 1 auch in der geänderten oder ergänzten Fassung, unwirksam geworden sind oder werden sollten, bleibt die Wirksamkeit der übrigen damit nicht zusammenhängenden Bestimmungen hiervon unberührt. In diesem Falle ist die unwirksame Bestimmung im Wege der Vertragsänderung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. (3) Bei Meinungsverschiedenheiten über Inhalt und Umfang des Nutzungsrechtes entscheidet das RKI. (4) Es wird die Anwendung deutschen Rechts vereinbart. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Berlin. (5) Jede Vertragspartei erhält eine Ausfertigung dieser Vereinbarung. Ort, Datum Datenempfänger (Name und Unterschrift) Ort, Datum Für das Robert Koch-Institut (Name und Unterschrift) Forschungsdatenzentrum RKI RKI Secure Data Center ON-Site-Zugang Datennutzungsvertrag Seite 5
NEPS-Datennutzungsvertrag
Bitte ausgefüllt und unterschrieben einsenden an das Forschungsdatenzentrum LIfBi per [email protected] per Fax: +49 951 863-3513 per Post: Leibniz-Institut für Bildungsverläufe, FDZ - z. Hd. Eva Akins, Wilhelmsplatz
NEPS-Datennutzungsvertrag
Bitte ausgefüllt und unterschrieben einsenden an das Forschungsdatenzentrum LIfBi per [email protected] per Fax: +49 951 863-3513 per Post: Leibniz-Institut für Bildungsverläufe, FDZ - z. Hd. Eva Akins, Wilhelmsplatz
Nutzungsvertrag [Antragsnummer]
Nutzungsvertrag [Antragsnummer] Zwischen dem Institut zur Qualitätsentwicklung im Bildungswesen Wissenschaftliche Einrichtung der Länder an der Humboldt-Universität zu Berlin e.v. vertreten durch: Frau
Vertraulichkeitsvereinbarung
Vertraulichkeitsvereinbarung Zwischen teamtechnik Maschinen und Anlagen GmbH Planckstraße 40 D-71691 Freiberg - nachfolgend "teamtechnik" und - nachfolgend - teamtechnik und nachfolgend die Vertragsparteien
Datennutzungsvertrag Nr.../2010
Datennutzungsvertrag Nr.../2010 Zwischen dem und Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe Brandenburg (LBGR), vertreten durch den Präsidenten, Dr.-Ing. Klaus Freytag Inselstraße 26 03046 Cottbus -
Datennutzungsvertrag Nr../2010. Zwischen dem. und. vertreten durch... - Datennutzer - wird folgender Nutzungsvertrag geschlossen: 1 Nutzungsgegenstand
Datennutzungsvertrag Nr../2010 Zwischen dem Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe Brandenburg vertreten durch den Präsidenten, Herrn Dr.-Ing. Klaus Freytag Inselstraße 26 03046 Cottbus - Datengeber
Kooperationsvereinbarung
Kooperationsvereinbarung zwischen der Handelskammer Bremen IHK für Bremen und Bremerhaven, geschäftsansässig Am Markt 13 in 28195 Bremen, im Folgenden bezeichnet als "Handelskammer" und im Folgenden bezeichnet
Auftragsverarbeitungsvereinbarung gemäß Art 28 DSGVO
Auftragsverarbeitungsvereinbarung gemäß Art 28 DSGVO 1 Vertragspartner Verantwortliche (im Folgenden Auftraggeber) gem. 28 Abs. 1: Firmenbezeichnung: Vertreten durch: Adresse: Ort / Postleitzahl: Auftragsverarbeiter
Geheimhaltungsvereinbarung
Geheimhaltungsvereinbarung zwischen ZF Friedrichshafen AG, Graf-von-Soden-Platz 1, 88046 Friedrichshafen, Deutschland und - nachfolgend ZF genannt - - nachfolgend genannt - Seite 2 von 5 Präambel ZF ist
Vertrag. Zwischen. Dem Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR - im Folgenden Auftraggeber - Und
Vertrag Zwischen Dem Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR - im Folgenden Auftraggeber - Und Vorname, Name Str./Hausnummer PLZ Ort - im Folgenden Auftragnehmer/in
PROVISIONSVEREINBARUNG
PROVISIONSVEREINBARUNG zwischen FBG eg Firmen fördern nach biblischen Grundsätzen Haynauer Str. 72a 12249 Berlin vertreten durch den Vorstand im Folgenden Vermittler genannt, und im Folgenden Empfehlenswerter
Datenschutz Vereinsmitgliedschaft
Datenschutzerklärung Vereinsmitglied Einwilligung zur Datenerhebung, -verarbeitung und nutzung Als Mitglied des Vereins bin ich damit einverstanden, dass der Eisenbahnfreunde Schwarzenbek e.v. meine Personendaten
GEHEIMHALTUNGSVEREINBARUNG
GEHEIMHALTUNGSVEREINBARUNG zwischen Staiger GmbH & Co. KG Johannes-Bieg-Straße 8 74391 Erligheim und nachstehend gemeinsam die Vertragsparteien und jede einzeln eine Vertragspartei Präambel Die Vertragsparteien
Vertraulichkeitserklärung / Non Disclosure Agreement - zwischen:
Präambel Die jeweiligen Vertragspartner haben die Absicht, auf dem Gebiet Suchmaschinenoptimierung/ Online-Marketing/Programmierung zusammenzuarbeiten. Im Vorfeld der Aufnahme geschäftlicher Beziehungen
Tippgebervereinbarung
Tippgebervereinbarung Zwischen Firma Straße PLZ, Ort - nachfolgend Tippgeber genannt - und Domicil Finance GmbH Rundfunkplatz 2 80335 München - nachfolgend Domicil genannt - Tippgeber und Domicil werden
Fortbildungsvertrag. zwischen dem/der. (Auftraggeber/in) und der
Fortbildungsvertrag zwischen dem/der (Auftraggeber/in) und der Berufsakademie Sachsen Melanchthonstraße 1/3, 08523 Plauen (Akademie) 1 Geltungsbereich Vertragsgrundlage (1) Dieser Vertrag regelt die Rechte
Vertrag zur Überlassung der Software CommandX zu Test- und Demonstrationszwecken. zwischen. und
Vertrag zur Überlassung der Software CommandX zu Test- und Demonstrationszwecken zwischen der EuroCommand GmbH (Amtsgericht Hamburg HRB 143135), Überseeallee 1, 20457 Hamburg, vertreten durch den alleinvertretungsberechtigten
1. Leistungsgegenstand. 1.1 Henning Personal Training verpflichtet sich, den Klienten im. Rahmen der vereinbarten Trainingsbetreuung individuell zu
1. Leistungsgegenstand 1.1 Henning Personal Training verpflichtet sich, den Klienten im Rahmen der vereinbarten Trainingsbetreuung individuell zu beraten und zu betreuen. 1.2 Ist keine andere Vereinbarung
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DIE DURCHFÜHRUNG VON FORSCHUNGS- UND ENTWICKLUNGSARBEITEN DER JOHANNES KEPLER UNIVERSITÄT LINZ ( JKU )
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DIE DURCHFÜHRUNG VON FORSCHUNGS- UND ENTWICKLUNGSARBEITEN DER JOHANNES KEPLER UNIVERSITÄT LINZ ( JKU ) 1. ANGEBOT, BEARBEITUNGSZEITRAUM 1.1. Das Angebot der JKU beschreibt
Beratungsvertrag. Zwischen (Auftraggeber) und. Pflegeconsulting Heike Ulatowski. Langenfelder Damm 33 in Hamburg,
Zwischen 1 (Auftraggeber) und Heike Ulatowski Langenfelder Damm 33 in 20257 Hamburg, Tel.: 040 / 25 77 75 71 E-Mail: [email protected] (Auftragnehmerin) wird folgender geschlossen: 1 Vertragsgegenstand
Veröffentlichungsvertrag
Deutsche Zentralbibliothek für Medizin (ZB MED) - Informationszentrum Lebenswissenschaften Fachrepositorium Lebenswissenschaften Gleueler Str. 60 50931 Köln Veröffentlichungsvertrag Deutsche Zentralbibliothek
Vertraulichkeitsvereinbarung
Vertraulichkeitsvereinbarung zwischen der Stadt Kelsterbach, vertreten durch den Magistrat der Stadt Kelsterbach, dieser vertreten durch Mörfelder Str. 33, 65451 Kelsterbach, - nachfolgend Stadt genannt
(2) In keinem Fall bietet AZ/IC Leistungen der Zeitarbeit oder Arbeitnehmerüberlassung
AGB AZ International & IC Industrial Contracting GmbH I. Allgemeine Vorschriften, Geltung (1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten ausschließlich zwischen AZ International bzw. der IC Industrial
Vereinbarung über die Durchführung von Untersuchungen
Universitäts-Hautklinik Ärztlicher Direktor: Prof. Dr. med. M. Röcken Labor für Elektronenmikroskopie Leiter: Prof. Dr. med. Martin Schaller Tübingen 07071/ 29-83767(Office) Prof. Dr. med. M. Schaller
GEHEIMHALTUNGSVEREINBARUNG
GEHEIMHALTUNGSVEREINBARUNG zwischen ProfitBricks GmbH, Greifswalder Str. 207 in 10405 Berlin - im Folgenden ProfitBricks genannt - und NAME DER FIRMA - nachstehend INFORMATIONSEMPFÄNGER genannt Der Informationsempfänger
Vertrag über eine geringfügige Beschäftigung
Vertrag über eine geringfügige Beschäftigung Der nachstehende Vertrag regelt das Arbeitsverhältnis mit geringfügig entlohnten Beschäftigten. Geringfügig Beschäftige sind grundsätzlich normalen Arbeitnehmern
Vertrag. zwischen. und. vertreten durch - nachfolgend als Zuwendungsgeber bezeichnet - Vertragsgegenstand
Vertrag Anlage 4 zwischen dem Freistaat Bayern, vertreten durch das Klinikum der Universität Regensburg, dieses vertreten durch den Verwaltungsdirektor - nachfolgend als Klinikum bezeichnet - und vertreten
Ausschreibung der Jahresabschlussprüfung 2017
Ausschreibung der Jahresabschlussprüfung 2017 Teilnahmeerklärung Mit diesem Schreiben erklären wir die Teilnahme an dem Ausschreibungsverfahren für die Prüfung des Einzelabschlusses sowie des Konzernabschlusses
Nutzungsvereinbarung
Zwischen der Ortsgemeinde Selzen, vertreten durch Frau Ortsbürgermeisterin Monja Seidel, - nachstehend "Eigentümerin" genannt - und Herrn/Frau wohnhaft in - nachstehend "Nutzer" genannt - wird folgende
Verschwiegenheitsvereinbarung. zwischen. Muster VC Aktiengesellschaft vertreten durch den Vorstand Fred Mustermann. und. Firma xy. und.
Verschwiegenheitsvereinbarung zwischen Muster VC Aktiengesellschaft vertreten durch den Vorstand Fred Mustermann und Firma xy und Herrn 1 Vorbemerkung Gegenstand dieser Vereinbarung ist die Verpflichtung
Sponsoringvertrag. zwischen. Goethe Universität Frankfurt. Ausführende Stelle (Klinik/Institut, Anschrift, Name Einrichtungsleiter): Professor Dr.
Sponsoringvertrag zwischen Goethe Universität Frankfurt vertreten durch den Präsidenten, Grüneburgplatz 1, 60323 Frankfurt Ausführende Stelle (Klinik/Institut, Anschrift, Name Einrichtungsleiter): Professor
Vertraulichkeitsvereinbarung
Vergabeverfahren der Stadt Schopfheim, Eigenbetrieb Stadtwerke Schopfheim ( Stadt genannt) zur Auswahl eines oder mehrerer Partner-Unternehmen für die Errichtung einer Netzgesellschaft Schopfheim Anlage
Nutzungsvereinbarung CGM LIFE Key und CGM LIFE Konto der CompuGroup Medical Deutschland AG
Nutzungsvereinbarung CGM LIFE Key und CGM LIFE Konto der CompuGroup Medical Deutschland AG Stand: November 2015 Präambel Der CGM LIFE Key (nachfolgend bezeichnet als LIFE Key ) und das CGM LIFE Konto (nachfolgend
Personalvermittlungsvertrag
Personalvermittlungsvertrag zwischen der Traumjobradar UG (haftungsbeschränkt) Sitz: Güstrower Str. 40 17213 Malchow Vertreten durch den Geschäftsführer: André Zimmermann hinfort Auftragnehmer und vertreten
Beratungsvertrag. (Muster) zwischen. - nachfolgend Auftraggeber genannt - und. - nachfolgend Auftragnehmer genannt - Inhaltsverzeichnis
Beratungsvertrag zwischen (Muster) - nachfolgend Auftraggeber genannt - und - nachfolgend Auftragnehmer genannt - Inhaltsverzeichnis 1 Vertragsgegenstand 2 Leistungen des Auftragnehmers 3 Vergütung 4 Aufwendungsersatz
Teilnahmebedingungen zum Filmwettbewerb des AOK-Bundesverbandes ( The Dark Side of Sugar )
Teilnahmebedingungen zum Filmwettbewerb des AOK-Bundesverbandes ( The Dark Side of Sugar ) durch den/die TeilnehmerIn Sollten Sie nicht allein, sondern im Team am Filmwettbewerb teilnehmen wollen, sind
MUSTER SPONSORINGVERTRAG
- Unverbindliches Muster, das unter Berücksichtigung des Einzelfalls anzupassen ist - MUSTER SPONSORINGVERTRAG zwischen dem Land Rheinland-Pfalz vertreten durch (Behörde) (im Folgenden Gesponserte / Gesponserter
Video-Lizenzvertrag (Online-Lizenz)
Video-Lizenzvertrag (Online-Lizenz) Zwischen (nachfolgend Rechteinhaber ) und (nachfolgend Lizenznehmer ) wird folgendes vereinbart: 1 Vertragsgegenstand (1) Der Lizenznehmer beabsichtigt, die Videosequenz
Vertrag über eine Dienstleistung
Vertrag über eine Dienstleistung Dienstleistungsvertrag.doc Seite 1 von 7 Vertrag über eine Dienstleistung Zwischen...... (Auftraggeber) und...... (Auftragnehmer) wird folgender Dienstleistungsvertrag
Vertragsentwurf. zwischen dem. Regionalen Planungsverband Mecklenburgische Seenplatte Helmut-Just-Straße Neubrandenburg
Anlage 4 Vertragsentwurf zwischen dem Regionalen Planungsverband Mecklenburgische Seenplatte Helmut-Just-Straße 4 17036 Neubrandenburg vertreten durch den Vorsitzenden, Heiko Kärger nachstehend Auftraggeber
VERTRAG. Kunden-Nr.: 12. Bedingungen Der Kunde hat von den umseitig abgedruckten Bedingungen Kenntnis genommen.
n-nr.:, : - nachfolgend genannt LL stellt dem n das LL e-va Terminal für die Dauer des Vertrages leihweise zur Verfügung. Der zahlt für die Gestellung des LL e-va Monat jederzeit änderbar. Nach Vertragsbeendigung
Vertrag. zwischen. Hamburg Tourismus GmbH Wexstrasse 7, Hamburg. - im folgenden HHT" genannt - und. - im folgenden Partner" genannt -
Vertrag (Contentlieferant über Backendzugang) zwischen Hamburg Tourismus GmbH Wexstrasse 7, 20355 Hamburg - im folgenden HHT" genannt - und.. - im folgenden Partner" genannt - - beide zusammen auch Partner
Geheimhaltungsvereinbarung
Geheimhaltungsvereinbarung auf Gegenseitigkeit zwischen [Name des Vertragspartners einfügen] [Adresse des Vertragspartners einfügen] genannt- -nachstehend»[name des Vertragspartners einfügen] «und der
Arbeitsvertrag für geringfügig entlohnte Beschäftigte *)
Arbeitsvertrag für geringfügig entlohnte Beschäftigte *) Zwischen... (Name und Adresse des Arbeitgebers) (ggf.: vertreten durch. ) - nachfolgend Arbeitgeber genannt - und Herrn/Frau... wohnhaft.... - nachfolgend
Beratungsvertrag. Zwischen (Auftraggeber) und. BostenConsult GbR Am Molenkopf Köln. (Auftragnehmer)
Beratungsvertrag Zwischen (Auftraggeber) und BostenConsult GbR Am Molenkopf 1 50735 Köln (Auftragnehmer) wird folgender Beratungsvertrag geschlossen: 1 Vertragsgegenstand (1) Der Auftraggeber erteilt hiermit
ALLGEMEINE NUTZUNGSRECHTE - NUTZUNGSVEREINBARUNG
D36/3153 ALLGEMEINE NUTZUNGSRECHTE - NUTZUNGSVEREINBARUNG Vertragsgegenstand Nutzungsrechte zur Nutzung von Lichtbildwerken der Marke Dielmann GmbH & Co. KG. Mit dem Download erklären Sie sich mit unseren
Allgemeine Nutzungsbedingungen
Allgemeine Nutzungsbedingungen Die ED Ensure Digital GmbH betreibt mit Virado eine Plattform, auf der Produkt- und Nischenversicherungen verschiedener Produktpartner Versicherungsmaklern zur Verfügung
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen 1 Geltungsbereich (1) Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen der nitschmahler&friends GmbH (nachfolgend nitschmahler&friends
Hinweis für Empfänger Allgemeine Geschäftsbedingungen Widerrufsbelehrung Widerrufsformular
Hinweis für Empfänger Allgemeine Geschäftsbedingungen Widerrufsbelehrung Widerrufsformular Wir verpflichten uns, mit größtmöglicher Sorgfalt und unter Beachtung und Einhaltung der allgemeinen kaufmännischen
Dienstleistungsvertrag
Dienstleistungsvertrag zwischen TEN Thüringer Energienetze GmbH & Co. KG Schwerborner Straße 30 99087 Erfurt - im Weiteren TEN - und - im Weiteren Lieferant - 1 I 5 Präambel Mit Veröffentlichung der Kooperationsvereinbarung
ARBEITSVERTRAG für die Beschäftigung einer Praktikantin/ eines Praktikanten/ von ungelerntem Personal
ARBEITSVERTRAG für die Beschäftigung einer Praktikantin/ eines Praktikanten/ von ungelerntem Personal A C H T U N G! ALLGEMEINER HINWEIS für die VERWENDUNG DES NACHFOLGENDEN MUSTER-VERTRAGES Bei dem nachfolgenden
Vertrag über die Abrechnung von Leistungen in der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung
Vertrag über die Abrechnung von Leistungen in der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung MVZ Praxisadresse, Hausnummer PLZ, Ort und Kassenärztliche Vereinigung Bremen, Körperschaft des öffentlichen
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen Stand: 15.01.2019 Version: 201901-01 SEITE 2 VON 5 Teil 1 Vermietungen 1 Übergabe und Rückgabe (1) Das Mietverhältnis beginnt mit Unterzeichnung des Mietvertrages, sofern
elogistics EDI Vertrag
elogistics EDI Vertrag zwischen ZF Friedrichshafen AG, Graf von Soden Platz 1 D 88046 Friedrichshafen für sich selbst und als Vertreterin aller Konzerngesellschaften, an denen eine direkte oder indirekte
Der Vermittler weist der PSD Bank Interessenten nach, die beabsichtigen, mittel- bis langfristige Verbraucherdarlehensverträge abzuschließen.
1 Vermittlervertrag zwischen Fa. -nachfolgend Vermittler genannt- und der PSD Bank München eg Max-Hempel-Str. 5 86153 Augsburg -nachfolgend PSD Bank genannt- 1 Gegenstand der Vermittlung Der Vermittler
Vertrag. zwischen. AOK Bayern Die Gesundheitskasse Carl-Wery-Str München (im Folgenden AOK genannt) und
Vertrag zwischen AOK Bayern Die Gesundheitskasse Carl-Wery-Str. 28 81739 München (im Folgenden AOK genannt) und (im Folgenden Gesundheitspartner genannt) Institutionskennzeichen (IK): über die elektronische
Verpflichtungserklärung nach 5 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG)
Verpflichtungserklärung nach 5 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten Referat III C Puttkamerstraße 16-18 10958 Berlin Sehr geehrte(r) Frau/Herr, aufgrund
GEHEIMHALTUNGSVERTRAG
- 1 - GEHEIMHALTUNGSVERTRAG abgeschlossen zwischen RICHER GmbH Grubenstrasse 7a 79576 Weil am Rhein (im Folgenden RICHER genannt) und XXX (im Folgenden XXX genannt) wie folgt: - 2 - INHALTSVERZEICHNIS
2. Die Bereitstellung des gelieferten Materials erfolgt in elektronischer Form
I. Allgemeines Folgende Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil aller Verträge mit der Firma "DC Mediengestaltung UG (haftungsbeschränkt)" (folgend "DC Mediengestaltung") und aller daraus
Allgemeine Teilnahmebedingungen für Lehrgänge der. Akademie für Beiräte und Aufsichtsräte GmbH. Gegenstand der Teilnahmebedingungen
Allgemeine Teilnahmebedingungen für Lehrgänge der Akademie für Beiräte und Aufsichtsräte GmbH 1 Gegenstand der Teilnahmebedingungen In Verbindung mit dem Anmeldeformular gelten diese allgemeinen Teilnahmebedingungen
Ausstellungsvertrag. zwischen
Ausstellungsvertrag über eine zeitlich begrenzte Kunstausstellung in der Gaststätte "Drübbelken" der in Recklinghausen im Rahmen der offenen Veranstaltungsreihe "Galerie im Drübbelken" zwischen Drübbelken
Mietvertrag über einen Standplatz auf dem Gäubodenvolksfest 2018
Mietvertrag über einen Standplatz auf dem Gäubodenvolksfest 2018 zwischen der Straubinger Ausstellungs- und Veranstaltungs GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer, Herrn Roman Preis, Am Hagen 75, 94315
ETS Egger GmbH Vertreten durch Gerald Bacher, GF Trautenfelserstraße Irdning-Donnersbachtal. Mobil
Datenschutzerklärung Datenerhebung bei der betroffenen Person Die Firma ETS Egger GmbH erhebt, verarbeitet und nutzt Ihre personenbezogenen Daten ausschließlich zu den mit Ihnen vereinbarten Zwecken unter
Willst du mit mir wohnen?
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN für Dienstleistungen des,, Stand: Januar 2013 1. Geltungsbereich Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte des,, nachstehend Dienstleister
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN für Dienstleistungen der Firma Consulimus AG (Dienstleistungsvertrag) Consulimus AG Gottfried-Hagen-Str. 20 51105 Köln Tel. (0221) 788 745-0 E-Mail: [email protected] USt.ID:
zwischen probes CS GmbH und XXXXXXX
Vertraulichkeitsvereinbarung zwischen und XXXXXXX 9. Mai 2018 Stand 1.1 Version Final Status 0003 SLA-ID-Nr. Seite 1 von 6 Inhaltsverzeichnis 1. Organisatorisches 3 1.1 Vertragspartner 3 1.2 Geltungsbereich
Werkzeugvertrag A. über die Nutzung BHTC-eigener Werkzeuge für beigefügten Anhang Stand: 03/ nachstehend "BHTC" genannt -
Seite: 1/4 zwischen der Firma Behr-Hella-Thermocontrol GmbH, Hansastr. 40, 59557 Lippstadt - nachstehend "BHTC" genannt - und - nachstehend "Lieferant" genannt - 1. Werkzeugeigentum 1.1 Sämtliche im beigefügten
Volontariatsvertrag. zwischen (Verlagsname, Verlagsadresse) - nachstehend Verlag genannt
Volontariatsvertrag zwischen (Verlagsname, Verlagsadresse) - nachstehend Verlag genannt und Herrn/Frau (Name des/r Volontärs/Volontärin) - nachstehend Volontär/in genannt 1. Ziel des Volontariats und Tätigkeit
Vertrag über die Durchführung von Schornsteinfegerarbeiten
Vertrag über die Durchführung von Schornsteinfegerarbeiten zwischen Stefan Riedl, Kaminkehrermeister Dorfäcker 4 86944 Unterdießen nachstehend Auftragnehmer genannt (AG) und. nachstehend Auftraggeber genannt
Vertrag über den Anschluss an das Glasfasernetz der Bioenergiegenossenschaft Kleinseelheim eg. z w i s c h e n. u n d d e r.
Vertrag über den Anschluss an das Glasfasernetz der Bioenergiegenossenschaft Kleinseelheim eg z w i s c h e n Name, Vorname Straße / Nr. Mitglieds-Nr. nachstehend als Glasfaserkunde bezeichnet u n d d
IIIIIIIIIIBVSwiss. Bauexperten Verband Schweiz. Vertrag A1209. Seite 1 von 6 Form.A.1209 BVSwiss Zertifizierung_Vertrag
Vertrag A1209 Seite 1 von 6 Vertrag Verbandszertifizierung nach den Verbandsvorgaben und des geführten Personenmanagements zwischen der Verbands- Zertifizierungsstelle, vertreten durch die Prüfungskommission,
Vertrag. zwischen. Stabwechsel GmbH, Rankestraße 5/6, Berlin vertreten durch den Geschäftsführer Ralf Baumeister. (nachfolgend: Stabwechsel) und
Vertrag zwischen Stabwechsel GmbH, Rankestraße 5/6, 10789 Berlin vertreten durch den Geschäftsführer Ralf Baumeister (nachfolgend: Stabwechsel) und (nachfolgend: Berater des Unternehmensverkäufers) Präambel
EINSEITIGE VEREINBARUNG DER VERTRAULICHKEIT
Optionale Vertragsbestimmung: (Als "Optionale Vertragsbestimmungen" gekennzeichnete Bestimmungen können nach Wunsch beibehalten oder ersatzlos weggelassen werden) [ ] Alternativklauseln und Kommentare
dem Franziskuswerk Schönbrunn ggmbh, Prälat-Steininger-Str. 1, Schönbrunn
Mittagsbetreuung Dienstleistungsvertrag (Tagesbetreuung) zwischen Vor- und Zunahme der Personensorgeberechtigten Straße und Hausnummer - nachstehend als Personensorgeberechtigte benannt - und PLZ und Ort
LIZENZVERTRAG. Zur Nutzung des Logos 800 Jahre Neustadt. und. Vorname Nachname. Straße Hausnummer. PLZ Ort
LIZENZVERTRAG Zur Nutzung des Logos 800 Jahre Neustadt Zwischen Stadt Neustadt am Rübenberge -vertreten durch Bürgermeister Uwe Sternbeck- Nienburger Straße 31 31535 Neustadt a. Rbge. - nachfolgend Lizenzgeber
SPONSORINGVERTRAG. zwischen. der SG Kreba-Neudorf. vertreten durch die Vereinsvorsitzende (im Folgenden die Gesponserte genannt) und
SPONSORINGVERTRAG zwischen der SG Kreba-Neudorf vertreten durch die Vereinsvorsitzende (im Folgenden die Gesponserte genannt) und (Frau / Herr / Firma vertreten durch) Anschrift (im Folgenden Sponsor genannt)
VEREINBARUNG FÜR PROJEKTBEZOGENES SPONSORING
VEREINBARUNG FÜR PROJEKTBEZOGENES SPONSORING abgeschlossen zwischen Medizinischen Universität Graz Auenbruggerplatz 2 A-8036 Graz (im Folgenden Sponsor ) (im Folgenden MUG ) wie folgt: 1 Gegenstand und
Vertrag über die Miete einer Lizenz für die Software Profi cash
Vertrag über die Miete einer Lizenz für die Software Profi cash Zwischen der und Friedrichstraße 57 24837 Schleswig (Name des Kunden) (Straße + Hausnr. ) E Mail: ebl@sl vb.de Fax: 04621/388 56 (PLZ + Ort)
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Arbeitsgemeinschaft Fuja Jordan
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Arbeitsgemeinschaft Fuja Jordan adokument-nr: 180918_AGB_Arge_Fuja Jordandocx Stand 01092018 Seite 1 von 5 Inhaltsverzeichnis Inhalt 1 Stand der AGB ist der 01092018
Maklervertrag. Zwischen der MKM KreditManagement GmbH, Berliner Straße 137, 13467 Berlin (- nachfolgend Makler genannt -)
Maklervertrag Zwischen der MKM KreditManagement GmbH, Berliner Straße 137, 13467 Berlin (- nachfolgend Makler genannt -) und dem Unternehmen (- nachfolgend Auftraggeber genannt -) Firmenstempel wird folgender
DATENSCHUTZERKLÄRUNG DER PPM GMBH ZU BEWERBUNGEN
DATENSCHUTZERKLÄRUNG DER PPM GMBH ZU BEWERBUNGEN Bei Bewerbung per E-Mail oder Post Gültig ab Mai 2018 Vielen Dank für Ihre Bewerbung bei ppm. Der Datenschutz Ihrer persönlichen Daten ist uns sehr wichtig.
Vertrag über die Kryokonservierung und Lagerung von Eierstockgewebe
Vertrag über die Kryokonservierung und Lagerung von Eierstockgewebe zwischen dem Bielefeld Fertility Center Überörtliche Gemeinschaftspraxis Wertherstr. 266 33619 Bielefeld - im Folgenden Bi-FC einerseits
Mietvertrag Accu-Chek Insulinpumpe (zur Rücksendung an Roche Diabetes Care Deutschland GmbH) und (bitte vollständig ausfüllen)
Mietvertrag Accu-Chek Insulinpumpe (zur Rücksendung an ) Zwischen und (bitte vollständig ausfüllen) Sandhofer Straße 116 68305 Mannheim Nachstehend Auftragnehmer genannt Nachstehend Auftraggeber genannt
Vereinbarung über ein Entgelt für singulär genutzte Betriebsmittel ( 19 Abs. 3 StromNEV)
Vereinbarung über ein Entgelt für singulär genutzte Betriebsmittel ( 19 Abs. 3 StromNEV) Zwischen Name, Straße, Haus-Nr., Plz, Ort nachfolgend "Letztverbraucher" genannt Und Westfalen Weser Netz GmbH,
Beratervertrag. IUP GmbH. Zwischen. vertreten durch. im folgenden Auftraggeber" genannt, und. Dielmannstraße 65 D Offenbach am Main
Zwischen vertreten durch im folgenden Auftraggeber" genannt, und Dielmannstraße 65 D 63069 Offenbach am Main Amtsgericht Offenbach am Main vertreten durch im folgenden Berater genannt, wird folgender Beratervertrag
Praktikumsvereinbarung
Praktikumsvereinbarung zwischen dem Freistaat Bayern, vertreten durch die Julius-Maximilians-Universität Würzburg, diese vertreten durch den Kanzler, Durchführende Einrichtung: Institut für Organische
Allgemeine Lizenzbedingung für die Nutzung gewerblicher Schutz- und Namensrechte der Hochschule Niederrhein
Allgemeine Lizenzbedingung für die Nutzung gewerblicher Schutz- und Namensrechte der Hochschule Niederrhein I. Vertragsgegenstand Die HN erteilt dem LN das unentgeltliche, nicht ausschließliche und nicht
Beratervertrag Nr. XXXX
Beratervertrag Nr. XXXX zwischen Musterunternehmen Musterstraße 10 10000 Musterstadt (im folgenden Auftraggeber genannt) und dem IT-Unternehmensberater Helge Kampf Kelloggstraße 24 22045 Hamburg (im folgenden
Datenschutzinformation für unsere Mitglieder
Datenschutzinformation für unsere Mitglieder Im Zusammenhang mit Ihrer Mitgliedschaft bei. muss Ihr Verein Daten zu Ihrer Person verarbeiten. Der Umgang mit diesen sogenannten "personenbezogenen Daten"
An der Friedrich-Schiller-Universität Jena, nachfolgend FSU genannt, werden Forschungsarbeiten auf dem Gebiet
VERTRAG über wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit zwischen der Friedrich-Schiller-Universität Jena Fürstengraben 1 07743 Jena vertreten durch den Kanzler der FSU, Herrn Dr. K. Bartholmé durchführende
