Studienordnung für den Bachelor-Studiengang Elektrotechnik der Hochschule Wismar University of Technology, Business and Design



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Transkript:

Studienordnung für den Bachelor-Studiengang Elektrotechnik der Hochschule Wismar University of Technology, Business and Design vom 18.10.2004 geändert am 18.07.2005 Aufgrund von 2 Abs. 1 und von 38 Abs. 1 in Verbindung mit 13 Abs. 4 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Landeshochschulgesetz LHG) vom 5. Juli 2002 (GVOBL M-V S. 398) 1, geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 5. Juni 2003 (GVOBl. M-V S. 331) 2, hat die Hochschule Wismar, University of Technology, Business and Design, die folgende Studienordnung für den Bachelor-Studiengang Elektrotechnik erlassen. Inhaltsverzeichnis: 1 Geltungsbereich und Zweck der Studienordnung 2 Ziele des Studiums 3 Zulassungsvoraussetzungen 4 Regelstudienzeit 5 Studienbeginn 6 Gliederung des Studiums 7 Inhalt des Studiums 8 Lehr- und Lernformen 9 Exkursionen 10 Praktikum 11 Studiengangwechsel 12 Studienberatung 13 Inkrafttreten Anlage 1: Studienplan Anlage 2: Modulhandbuch Anlage 3: Besondere Bestimmungen Anlage 4: Praktikumsordnung 1 Mittl.bl. BM M-V S. 511 2 Mittl.bl. BM M-V S. 181

Studienordnung Seite 2 Bachelor-Studiengang Elektrotechnik 1 Geltungsbereich und Zweck der Studienordnung (1) Diese Studienordnung regelt auf der Grundlage der Prüfungsordnung für den Bachelor-Studiengang Elektrotechnik das Studium für den Bachelor-Studiengang Elektrotechnik an der Hochschule Wismar, University of Technology, Business and Design. Die zu erbringenden Prüfungsleistungen sind in der Prüfungsordnung geregelt. (2) Die Studienordnung dient zur Information und Beratung der Studierenden für eine sinnvolle Gestaltung des Studiums. Sie ist zugleich Grundlage für die studienbegleitende fachliche Beratung der Studierenden und für die Planung des Lehrangebots durch den Fachbereich. (3) Der Studienplan (Anlage 1), die Modulbeschreibungen (Anlage 2), die Besonderen Bestimmungen (Anlage 3) und die Praktikumsordnung (Anlage 4) sind Bestandteile der Studienordnung. 2 Ziele des Studiums (1) Ziel des Studiums in den Bachelor-Studiengängen ist der erste berufsqualifizierende Abschluss mit dem akademischen Grad Fächergruppe Gestaltung Ingenieurwissenschaften Rechtswissenschaften Wirtschaftswissenschaften Abschlussbezeichnung Bachelor of Arts (B.A.) Nach der inhaltlichen Ausrichtung des Studiengangs: Bachelor of Science (B.Sc.) oder Bachelor of Engineering (B.Eng.) Bachelor of Laws (LL.B) nach der inhaltlichen Ausrichtung des Studiengangs: Bachelor of Arts (B.A.) oder Bachelor of Science (B.Sc.) Die genaue Bezeichnung für den Bachelor-Grad regelt die Anlage 3. (2) Die Hochschule Wismar vermittelt durch anwendungsorientierte Lehre ein breites Fachwissen sowie die Fähigkeit, verantwortlich praxisrelevante Probleme zu erkennen, mögliche Problemlösungen auszuarbeiten und kritisch gegeneinander abzuwägen sowie eine gewählte Lösungsalternative erfolgreich in der Praxis umzusetzen. Die Übernahme von verantwortlichen Aufgaben erfordert neben Fachwissen Sicherheit und Entscheidungsfreude. Dementsprechend ist die Ausbildung auch auf Vermittlung von Schlüsselqualifikationen und die Förderung der Persönlichkeitsbildung ausgerichtet. Am Ende des Studiums sollen die Studierenden in der Lage sein, auf wissenschaftlicher Grundlage selbständig innerhalb einer vorgegebenen Frist Probleme anwendungsbezogen zu bearbeiten. Die Studienordnung dient der Anwendung der Gesetze und der Gestaltung des Studiums auch im Hinblick auf die Gleichstellung von Frau und Mann. Soweit die folgenden Vorschriften geschlechtsspezifische Wortformen verwenden, gelten diese gleichermaßen für beide Geschlechter.

Bachelor-Studiengang Electrical Engineering Studienordnung Seite 3 3 Zulassungsvoraussetzungen Zugelassen werden kann, wer die Zugangsvoraussetzungen gem. 17-19 Landeshochschulgesetz (LHG M-V vom 05.07.2002 (GVOBl. M-V 2003, S. 398)) erfüllt. Weitere Zulassungsvoraussetzungen werden in der Anlage 3 geregelt. 4 Regelstudienzeit Die Regelstudienzeit wird in der Anlage 3 geregelt. Sie umfasst die theoretischen Studiensemester, eine integrierte Praxisphase und die Prüfungen, einschließlich der Bachelor-Thesis. 5 Studienbeginn Der Zeitpunkt des Studienbeginns ergibt sich aus den entsprechenden Bestimmungen der Immatrikulationsordnung. Die Immatrikulation von Studienanfängern erfolgt jeweils zum Wintersemester. 6 Gliederung des Studiums (1) Das Studium ist in Module gegliedert. Module sind in sich abgeschlossene Lehreinheiten, deren erfolgreicher Abschluss durch eine Modulprüfung dokumentiert wird. Die erfolgreiche Teilnahme an einer Modulprüfung ist Voraussetzung für die Vergabe von Credits gemäß dem Europäischen System zur Anrechnung von Studienleistungen (ECTS). Näheres regelt die Prüfungsordnung für den Bachelor-Studiengang Elektrotechnik. (2) Module können zu gemeinsamen Veranstaltungen zusammengelegt werden. Darüber entscheidet der jeweils zuständige Prüfungsausschuss. Zusammengelegte Module können nur gemeinsam belegt werden. (3) Die Zahl der Semesterwochenstunden, die einzelnen Module sowie die Art der Lehrveranstaltungen je Semester sind dem Studienplan - Anlage 1- zu entnehmen. (4) Die Bearbeitungszeit für die Bachelor-Thesis wird in der Anlage 3 geregelt. (5) Ein Semester soll nach Möglichkeit an einer der ausländischen Hochschulen absolviert werden, mit denen die Hochschule Wismar Kooperationsvereinbarungen geschlossen hat. Die Anerkennung der Module, die im Ausland erbracht werden sollen, ist mit dem Prüfungsausschuss vor Aufnahme des Studienaufenthaltes im Ausland zu klären. 7 Inhalt des Studiums Das Lehrangebot im Bachelor-Studiengang Elektrotechnik umfasst die in der Anlage 1 zu dieser Prüfungsordnung für den Bachelor-Studiengang Elektrotechnik näher beschriebenen Pflicht- und Wahlpflichtmodule. 3

Studienordnung Seite 4 Bachelor-Studiengang Elektrotechnik 8 Lehr- und Lernformen (1) Lehrveranstaltungen sind Lehrvortrag: Vermittlung des Lehrstoffs durch Vorlesung Seminaristischer Unterricht: Vermittlung des Lehrstoffs durch Vorlesungen und Seminare Seminar: Bearbeitung von Spezialgebieten durch Diskussionen, gegebenenfalls mit Referaten der Teilnehmer Übung: Verarbeitung und Vertiefung des Lehrstoffs in theoretischer und praktischer Anwendung Praktikum: Praktische Ausbildung in einem Unternehmen Exkursion: Studienfahrt zu Firmen, Institutionen, Messen etc. Laborpraktikum (2) Aus welchen dieser Veranstaltungsformen sich die einzelnen Module zusammensetzen, ist im Studienplan (Anlage 1) festgelegt. (3) Lehrveranstaltungen können auch als Blockveranstaltungen durchgeführt werden. 9 Exkursionen (1) In das Studium sind Fachexkursionen als fachwissenschaftliche Veranstaltungen integriert, die als eigenständige Lehrveranstaltungen außerhalb der Hochschule angeboten werden. Der Gesamtumfang wird in der Anlage 3 geregelt. (2) Die Teilnahme an durchgeführten Exkursionen ist Voraussetzung für die Gewährung der für die jeweilige Veranstaltung vorgesehenen Credits. 10 Praktikum (1) Zur Ergänzung der Ausbildung und Erhöhung des Anwendungsbezugs ist eine integrierte Praxisphase als Unternehmenspraktikum in das Studium eingeordnet. Sie sind bis zum Beginn der Bachelor-Thesis abzuschließen und sollen in engem zeitlichem Zusammenhang in der vorlesungsfreien Zeit absolviert werden. Der Umfang ist in der Anlage 4 geregelt. (2) Im Rahmen der Studienberatung wird den Studierenden bei der Auswahl und der Durchführung der praktischen Studienzeit Hilfestellung geleistet. 11 Studiengangwechsel (1) Der Wechsel vom Diplomstudiengang zum Bachelor-Studiengang ist unter Anerkennung vergleichbarer Studienleistungen möglich.

Bachelor-Studiengang Electrical Engineering Studienordnung Seite 5 (2) Vergleichbare Module oder deren Teile aus einem Diplomstudiengang, Bachelor- Studiengang oder Master-Studiengang der Hochschule Wismar oder vergleichbaren Studiengängen anderer Hochschulen werden anerkannt. Die Vergleichbarkeit stellt der jeweilige Prüfungsausschuss im Benehmen mit den Fachvertretern fest. 12 Studienberatung (1) Alle Studierenden können sich in allgemeinen Angelegenheiten ihres Studiums vom Dezernat für studentische und akademische Angelegenheiten der Hochschule Wismar beraten lassen. (2) Die Hochschule informiert außerdem im Rahmen der allgemeinen Studienberatung über die von ihr getragenen weiterbildenden Studienmöglichkeiten. (3) Die Beratung zu Fragen der Studiengestaltung einschließlich aller spezifischen Prüfungsangelegenheiten wird vom zuständigen Fachbereich durchgeführt. Die Studienfachberatung sollte insbesondere zu Beginn des Studiums, bei nicht bestandenen Prüfungen und bei Studienplatzwechsel in Anspruch genommen werden. 13 Inkrafttreten (1) Die vorliegende Studienordnung tritt am Tage ihrer Veröffentlichung im Hochschulanzeiger der Hochschule Wismar in Kraft. (2) Diese Studienordnung gilt erstmalig für die Studierenden, die im Wintersemester 2004/2005 für den Bachelor-Studiengang Elektrotechnik an der Hochschule Wismar eingeschrieben werden. (3) Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Akademischen Senats der Hochschule Wismar vom 18.03.2004 sowie der Genehmigung des Rektors vom 18.10.2004 sowie nach ordnungsgemäßer Durchführung des Anzeigeverfahrens gemäß 13 Abs. 2 LHG (Schreiben des Bildungsministeriums des Landes Mecklenburg-Vorpommerns vom 16.02.2005, Az. VII 300 c 3152-02/003). Wismar, den 18.07.2005 Der Rektor der Hochschule Wismar Professor Dr. Norbert Grünwald 5