Vor wenigen Monaten wurde mit der zu einem

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Transkript:

Ein kritischer Zwischenruf Zunehmend werden nicht mehr für den Gottesdienst gebrauchte Kirchbauten zu Kolumbarien umgewidmet. Die auf den ersten Blick einleuchtende und nicht zuletzt ökonomisch interessante Lösung wirft jedoch auch eine Reihe von grundsätzlichen Fragen auf, die das spezifisch katholische Profil der Begräbnisliturgie berühren. Jürgen Bärsch Vor wenigen Monaten wurde mit der zu einem Kolumbarium umgebauten Elisabethkirche in Mönchengladbach bereits eine zweite Grabeskirche im Bistum Aachen eröffnet. Weitere Kirchen in Hannover, Osnabrück und Dortmund sind zur Umwandlung in Kolumbarien vorgesehen. Damit setzt sich ein Trend fort, der vor Jahren einsetzte, als einige deutsche Diözesen aus zumeist finanziellen Gründen Kirchen für den Gemeindegottesdienst aufgeben mussten. Damit solche Bauten nicht aus dem Ortsbild verschwinden oder vor einer Fremdnutzung als Supermarkt oder Diskothek bewahrt bleiben, erscheint ihr Umbau zu Räumen, in denen Verstorbene nach der Kremation beigesetzt werden können (Kolumbarien), als eine äußerst sinnvolle Alternative. Die positiven Gesichtspunkte sind nicht zu übersehen: der Kirchenraum bleibt christlich geprägt, die Einrichtung mit den vorhandenen Bildelementen gerät nicht zu einem Fremdkörper oder zu einem Relikt vergangener Zeiten. Die Kirchengemeinde als Besitzerin behält das alleinige Verfügungsrecht und bestimmt die Raumnutzung. Die Grabeskirche kann zu einem akzentuierten Ort des Gedächtnisses und der Trauerpastoral werden, um auch nach außen ein Zeugnis für die Gemeinschaft der Lebenden und der Toten wie für den Glauben an die Auferstehung zu geben. Erste prominente Beispiele dieser Art waren die Grabeskirche St. Josef in Aachen (2006) und die Allerheiligenkirche in Erfurt (2007). Sie fanden inzwischen vielfach Beachtung, wohl auch deshalb, weil die ansprechende raumästhetische Rea lisierung wie das damit verbundene pastorale Konzept einer intensivierten Sorge um die Toten und die Trauernden als eine sinnvolle und überzeugende Umwandlung nicht mehr für die reguläre Nutzung bestimmter Kirchen empfunden wird. Was als eine perspektivenreiche und sachlich begründete Lösung erscheint, stellt aber auch grundsätzliche Fragen. Das zeigt schon die Tatsache, dass die deutschen Diözesen unterschiedliche Positionen einnehmen. Während das Bistum Aachen und die Kirchenprovinz Hamburg Grabeskirchen als eine Chance der Pastoral positiv fördern, äußert das Bistum Essen deutliche Jürgen Bärsch geb. 1959, Dr. theol., 1986 Priester des Bistums Essen, seit 2003 Professor für Liturgiewissenschaft an der Katholischen Universität Eichstätt-Ingolstadt. Lebendige Seelsorge 61. Jahrgang 5/2010 (S. 339 344) 339

Vorbehalte. Auch wenn die pastoralen Vorteile gewürdigt werden, macht bereits eine wirtschaftliche und rechtliche Prüfung die Grenzen und Risiken eines solchen Projekts deutlich. Aber auch über diese eher pragmatischen, sicher nicht unwesentlichen Gesichtspunkte hinaus sind meines Erachtens drei grundsätzliche Aspekte zu bedenken. KIRCHEN ALS ORTE DER BESTATTUNG Die Bestattungsfunktion einer Kirche war wenn überhaupt geduldet immer der Liturgiefeier der Ortsgemeinde nachgeordnet. Schon früh ist der Wunsch der Christen greifbar, in der Nähe eines Märtyrer- bzw. Heiligengrabes bestattet zu sein. Hoffte man doch, dadurch einen Anteil an der Sühnekraft und Fürbitte des Blutzeugen vor Gott zu gewinnen. Nachdem im 4. Jh. zunehmend Märtyrerreliquien von den außerstädtischen Bestattungsplätzen in die Stadtkirchen transferiert wurden, um sie zur Ehre der Altäre zu erheben, wanderte gewissermaßen das Bedürfnis nach der Bestattung beim Heiligen in die Kirchenräume mit. Das Anliegen, in der Kirche bestattet zu sein, verstärkte sich im frühen Mittelalter, als im Zuge einer sich entfaltenden Eschatologie Gebet und Gottesdienst als besonders wirksame Hilfen für das jenseitige Ergehen der Toten angesehen wurden. Wer im Raum der regelmäßigen gottesdienstlichen Versammlung der Gemeinde bestattet war, durfte sicher sein, dass das gläubige Beten und Feiern ihn umgab und ihn schnellstens aus der postmortalen Läuterung (Fegefeuer) befreite. So ist es nicht verwunderlich, dass immer mehr Gläubige ihr Seelenheil durch eine Bestattung in der Kirche abzusichern suchten. Gleichwohl hat es früh auch Vorbehalte gegen das Begräbnis in der Kirche gegeben. So vertrat Theodulf von Orléans (um 760-821) dezidiert die Ansicht, nur Priestern und gegebenenfalls würdigen Laien stünde das Recht auf ein Begräbnis in der Kirche zu. Nur allmählich gelang es, Laien von der Bestattung in der Kirche auszuschließen und schließlich nur noch jenen dieses Recht zuzugestehen, die ein besonderes kirchliches Amt bekleiden. Dies führte zu der bis heute geltenden Regelung, wonach Leichname nicht in einer Kirche beigesetzt werden dürfen. Ausnahmen bilden allein Päpste, Kardinäle und (emeritierte) Diözesanbischöfe, die in ihrer eigenen Kirche bestattet werden können (vgl. CIC 1983, can. 1242). Nach Meinung der Kanonisten ist das Bestattungsverbot in Kirchen auch auf die Beisetzung von Urnen zu beziehen. Deshalb können Kirchen erst nach einer (Teil-)Profanierung zu Kolumbarien umgewandelt werden. Der Hinweis auf die geschichtliche Entwicklung und die gegenwärtigen kirchenrechtlichen Probleme macht deutlich, dass das von Befürwortern von Grabes - kirchen angeführte Argument, Kirchen seien immer auch Orte der Bestattung gewesen, und man führe eine alte Tradition in gewandelter Form weiter, so nicht zutrifft. Vielmehr war die Kirche immer bemüht, den Raum des Gottesdienstes trotz des drängenden Wunsches vieler Menschen nicht zu einem Bestattungsort umformen zu lassen. Denn der Kirchenraum erhält seinen zentralen Sinn als 340 Lebendige Seelsorge 5/2010

Zeichen und Symbol überirdischer Wirklichkeit (Feier der Kirchweihe, in: Pontifikale IV, 25, Nr. 3) von der in ihr zur Feier des göttlichen Heils versammelten Kirche. Man kann sagen, die Bestattungsfunktion einer Kirche war wenn überhaupt geduldet immer der Liturgiefeier der Ortsgemeinde nachgeordnet. Dies erklärt, weshalb eine (Teil-)Profanierung eines künftig als Kolumbarium zu nutzenden Kirchenraums vorauszusetzen ist. Aber auch wenn damit den kirchenrechtlichen Bedingungen genüge getan ist, bleibt die Frage, wie die (profanierte) Grabeskirche von den Menschen wahrgenommen wird. Muss nicht der Eindruck entstehen, die Kirche diene im Wesentlichen den Toten, aber den Lebenden nur insofern, als sie als Trauernde in Beziehung zu ihren Toten stehen? Werden Kirchen damit nicht zu Orten der Toten statt der Lebenden? Verstärkt sich dieses Bild nicht noch einmal, wenn künftig vermehrt Kirchen als Kolumbarien genutzt werden (sollen)? Nun dienten Kirchen in den seltensten Fällen ausschließlich als Bestattungs - orte, erst recht nicht aus pragmatisch-säkularen Gründen. Sie konnten dies nur sein, weil hier Gemeinden beteten und Gottesdienst feierten und den Verlauf des Jahres und des Lebens mit dem Lobpreis Gottes verbanden. Erst die liturgiefeiernde Gemeinde motivierte den Wunsch, in ihrer Mitte bestattet und in ihrem Beten eingeschlossen zu sein. Dies ist aber für die meisten (geplanten) Urnenkirchen nicht gegeben. Insofern muss hier die Kirche Heilige Familie in Osnabrück als ein beachtenswertes Beispiel für die Verbindung von bestehender Pfarrkirche und Kolumbarium genannt werden. KREMATION ALS VERÄNDERTER UMGANG MIT DEM LEICHNAM Die Kulturhistorikerin Barbara Happe hat jüngst die umwälzende Bedeutung der Kremation für die revolutionären Entwicklungen in der Bestattungskultur herausgestellt: Alle wesentlichen Veränderungen im 20. Jahrhundert sind im Kern eine Folge der Feuerbestattung, die den Keim des Materialismus und das Potenzial völlig neuer Grab- und Bestattungsformen in sich barg (Happe 2010, 17). Tatsächlich ist die zu be - obachtende Polarität zwischen dem Verzicht auf namentliche und zeichenhafte Bestattung wie bei der anonymen Beisetzung, Seebestattung oder Aschenverstreuung und der von ausgeprägter Entscheidungsfreiheit getragenen, innovativen Bestattungskultur wie etwa bei der Beisetzung im sogenannten Friedwald oder in Grabeskirchen abhängig von der gesellschaftlichen Akzeptanz der Kremation. Dass sich diese Entwicklungen in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts beschleunigten, dürfte wohl auch mit einer zunehmend veränderten, von einem materiellen Denken beeinflussten Einstellung vieler Menschen zum Leichnam zu tun haben. Das der Feuerbestattung zugrunde liegende materielle Verständnis des toten Körpers lässt einen neuen, technisierten Umgang mit ihm zu. Nun kann der Leichnam durch Feuer gewaltsam vernichtet werden. Im Gegensatz zum Erdbegräbnis, bei dem der Leichnam dem natürlichen Verwesungs- und Zersetzungsprozess anheim gegeben wird, setzen bei einer Kremation Menschen diesen Prozess aktiv und ausdrücklich in Gang. Gegenüber einem passiv der Natur überlassenen Geschehen an dem aufgrund der Totenwürde als intangibel geltenden Leichnam, zerstört das Feuer den Körper in einem techni- Lebendige Seelsorge 5/2010 341

schen, bewusst gesetzten Akt, um als Produkt die Aschereste zu erhalten, die dann beigesetzt werden (oder mit denen, wie in Ländern ohne Bestattungspflicht sichtbar, auch anderweitig verfahren werden kann). Der kulturelle Umbruch durch die Kremation bleibt nicht folgenlos für die Begräbnisliturgie. Das der Feuerbestattung zugrunde liegende materielle Verständnis des toten Körpers lässt einen neuen, technisierten Umgang mit ihm zu. Zu Recht haben die Bischöfe in ihrer Pastoralen Einführung zur Neuausgabe der kirchlichen Begräbnisfeier (2009) den Brauch empfohlen, in Gegenwart des Leichnams Eucharistie zu feiern (Nr. 45) und auf die Bedeutung des Einsenkens des Sarges in das Grab hingewiesen (Nr. 63). Denn der Leichnam im Sarg obgleich leblose Hülle evoziert zunächst weiterhin die Persönlichkeit des Verstorbenen, er lässt noch seine leibhafte Gestalt erkennen, mit der er in seinem irdischen Leben erschienen ist. Deshalb wird der Leichnam in der Begräbnisfeier als Symbol des Menschen angesprochen und geehrt. Der liebevolle Umgang mit dem Leichnam, die Formen der Verabschiedung vom Toten durch die Berührung seines Leichnams und dessen Ehrung in den Zeichen von Weihwasser und Weihrauch, geben dem Glauben Ausdruck, der im Leib des Toten immer noch den Tempel des Heiligen Geistes sieht. Der Leib des Verstorbenen ist also wesentlicher Bezugspunkt in der kirchlichen Begräbnisfeier. Zeigen sich doch im Umgang mit dem Leichnam zentrale kirchliche Überzeugungen: als Schöpfung Gottes und geheiligt durch die Taufe kommt auch dem leblosen Leib eines Menschen Achtung, Wertschätzung und Ehrfurcht zu. Demgegenüber kann die Asche des kremierten Leichnams diese Symbolkraft des Leibes nicht aufrecht erhalten. Damit aber fällt der Verweis - charakter des Leichnams auf den Leib als primäres Symbol für den Menschen weitgehend fort. Deshalb unterscheidet die Begräbnisfeier das Handeln mit Sarg und Urne. So soll etwa die Urne zur Messe oder Wort-Gottes- Feier nicht in der Kirche aufgestellt werden, und die auf den Leichnam bezogenen Grabriten müssen bei einer Urnenbeisetzung unterbleiben. Diese Reduzierung der Feiergestalt beeinträchtigt in nicht unerheblichem Maße den Sinngehalt der katholischen Begräbnisliturgie. Das betrifft vor allem solche Situationen, wo eine Feier zur Verabschiedung vor einer Kremation nicht (mehr) stattfindet und das kirchliche Handeln allein auf die Urnenbeisetzung beschränkt ist. Da nun nach gegenwärtigen Bestimmungen nur Urnen mit der Asche von Verstorbenen in den Stellwänden, Nischen oder Stelen einer Grabes - kirche eingestellt werden können, bildet die Kremation die notwendige Voraussetzung zur Bestattung in einer Grabeskirche. Damit aber nimmt man in Kauf, dass, infolge des Ritus der Urnenbeisetzung, die Kirche in ihrem eigenen Raum ihr wichtige Überzeugungen im Blick auf den Menschen und seine Beziehung zu Gott nur begrenzt und mit deutlichen symbolischen Einschränkungen zur Sprache bringen kann. 342 Lebendige Seelsorge 5/2010

VORRANG DES ERDBEGRÄBNISSES VOR DER FEUERBESTATTUNG Bereits 1963 konnte die Kirche das Verbot der Feuerbestattung für Katholiken aufheben, es sei denn, sie ist aus Gründen gewählt worden, die der christlichen Lehre widersprechen (CIC 1983, can. 1176 3). Weil sich die einst strikt antikirchlichen Motive der Kremation gewandelt und ausdifferenziert hatten und auch das theologische Verständnis der leiblichen Auferstehung nicht der Feuerbestattung entgegenstand, verweigerte die Kirche unter der genannten Voraussetzung nicht mehr ihre Mitwirkung an einer Urnenbeisetzung. Was allerdings bis in die 1980er Jahre zumindest in katholisch geprägten Gebieten noch weitgehend eine Ausnahme darstellte und deshalb im nachkonziliar erneuerten Begräbnisrituale nur am Rande berücksichtigt werden musste, gilt inzwischen in vielen Großstädten, zunehmend auch ländlichen Regionen als Normalfall, bildet zum Teil sogar längst die Mehrheit der Bestattungsformen. Auf dem Hintergrund dieser Entwicklungen ist es für die Kirche schwieriger geworden, ihre vorrangige Option für das Erdbegräbnis durchzuhalten und wahrnehmbar zu machen. Denn weiterhin gilt, was das kirchliche Gesetzbuch der katholischen Kirche explizit betont: Nachdrücklich empfiehlt die Kirche, dass die fromme Gewohnheit beibehalten wird, den Leichnam Verstorbener zu beerdigen (CIC 1983, can. 1176 3). Im Erdbegräbnis sieht die Kirche offenbar ihre Auffassung von der Würde des Leibes als Schöpfung Gottes und als Tempel des Heiligen Geistes am besten dargestellt. Darüber hinaus verweist sie aber auch auf die Ähnlichkeit mit dem Begräbnis Jesu. Wie Jesu Leib nach seinem Tod in ein Grab gelegt wurde, soll auch der Leichnam eines Christen in einem Grab beigesetzt werden. Denn wie Jesus in der Kraft des Heiligen Geistes von den Toten auferstand, haben auch jene, die zu ihm gehören, Hoffnung auf die Auferstehung (Pastorale Einführung 2009, Nr. 12). Die äußere Nähe zwischen dem Tod und Grab Jesu und dem Tod und Grab der Christen zielt dabei nicht allein auf eine oberflächliche Entsprechung, vielmehr geht es der Kirche um den theologischen Gedanken, im Ähnlichwerden des verstorbenen Getauften mit dem begrabenen Christus die Hoffnung auf die Auferstehung mit ihm versinnbildlicht zu sehen (vgl. Röm 6,3f.). Wenn die Kirche nun so dezidiert die Erdbestattung vor der Feuerbestattung präferiert, ist zu fragen, ob die zu Kolumbarien umgewidmeten Kirchen nicht ein Signal aussenden, das das Anliegen der Kirche konterkariert. Muss sich einem unvoreingenommenen Beobachter nicht der Eindruck nahe legen, die Kirche engagiere sich für die Bestattungsform der Kremation, denn sie stellt ihre besonders geprägten, sakralen Räume für die Urnenbeisetzung zur Verfügung, und sie Es ist zu fragen, ob die zu Kolumbarien umgewidmeten Kirchen nicht ein Signal aussenden, das das Anliegen der Kirche konterkariert. betreibt einen nicht unerheblichen finanziellen und vor allem personellen Aufwand, um Grabes - kirchen mit ästhetisch überzeugenden Raumkonzepten zu schaffen und sie zugleich zu Zentren der Trauerpastoral zu machen. Zweifellos ist die gestiegene pastorale Sensibilität in der Sor- Lebendige Seelsorge 5/2010 343

ge um Tote und Hinterbliebene zu begrüßen, aber steht dieses Engagement angesichts der Förderung von Grabeskirchen nicht in der Gefahr, insofern missverstanden zu werden, als sei die Kremation mit der Beisetzung der Urne in einer Grabeskirche besonders erstrebenswert und von der Kirche nachdrücklich gewünscht? Im Blick auf entsprechende Urnenkirchen stellt auch der emeritierte Münsteraner Liturgiewissenschaftler Klemens Richter ohne jede Einschränkung fest: Dass hier kirchlicherseits die Feuerbestattung favorisiert wird, hätte man sich vor kurzem noch nicht vorstellen können (Richter 2010, 503). Wenn die Kirche an dem Vorrang der Erdbestattung vor der Feuerbestattung festhalten will, und dafür gibt es gute Gründe, dann ist zu fragen, ob sie sich nicht, ähnlich ihrem Einsatz bei den Grabeskirchen, personell und finanziell für die Förderung der Erdbestattung engagieren sollte. Müsste es nicht zumindest auf den kirchlichen Friedhöfen Anstrengungen geben, diese neu zu profilieren und im Konzert der Anbieter auf dem Bestattungsmarkt attraktiv zu gestalten? Ist der Gedanke völlig abwegig, die Kirche sichere ihren Mitgliedern nicht nur das kirchliche Begräbnis zu, sie biete ihnen auch einen kostenfreien Grabplatz, eine einfache Grabpflege und einen Gedenkstein an? Müsste nicht der Friedhof in seiner Gestaltung mehr als bisher eine Stätte des Zeugnisses für den Auferstehungslauben sein, wie dies die deutschen Bischöfe in ihrem Pastoralschreiben Tote begraben und Trauernde trösten fordern? Könnte der Friedhof nicht ebenso als Zentrum der Sorge um Tote und Trauernde dienen, wenn es hier etwa einen der Kapelle angeschlossenen Gebäudekomplex gibt, der neben Verabschiedungsräumen auch Gelegenheit zu Gespräch und Begegnung bietet, vielleicht verbunden mit einem Friedhofscafé? Den Toten würdige Orte zu schaffen, die Hinterbliebenen zu begleiten und in Gebet und Gottesdienst den österlichen Glauben zu bezeugen, sind grundsätzlich zu unterstützende Motive. Ob es dazu der zu Kolumbarien umgewandelten Kirchbauten bedarf, ist aber fraglich. Denn bei näherem Zusehen zeigen sich deutliche Grenzen eines auf den ersten Blick vielleicht bestechend erscheinenden Konzepts, das aber nicht restlos zu überzeugen vermag. LITERATUR Das Münster. Zeitschrift für christliche Kunst und Kunstwissenschaft 63 (2010) Heft 1 Schwerpunktthema: Begräbnisorte. Die kirchliche Begräbnisfeier. Pastorale Einführung, 28. Februar 2009 (Arbeitshilfen 232), Bonn 2009. Gerhards, Albert, Von der Kirche zum Kolumbarium? Gedenkformen einer Kultur des Lebens als Herausforderung christlicher Gemeinden in pluralen Gesellschaften, in: Gottesdienst 44 (2010) 81-83. Richter, Klemens, Rezension zu: Reiner Sörries, Ruhe sanft. Kulturgeschichte des Friedhofs, in: Stimmen der Zeit 228 (2010) 502f. Tote begraben und Trauernde trösten. Bestattungskultur im Wandel aus katholischer Sicht, 20. Juni 2005 (Die deutschen Bischöfe 81), Bonn 2005, v.a. 20-23. 48-54. 344 Lebendige Seelsorge 5/2010

INHALT Lebendige Seelsorge 5/2010 Kolumbarien THEMA 322 Kolumbarien Chance für eine neue Trauerpastoral Von Albert Gerhards 358 Eine Bestattungskirche in post - sozialistischer Zeit als Ort der Erstverkündigung Die Allerheiligenkirche in Erfurt Von Reinhard Hauke 328 Schöne neue Nutzung? Von Herbert Fendrich 335 Für eine angemessene Sorge um die Toten Die Replik von Albert Gerhards auf Herbert Fendrich 337 Gegen eine Verdunstung der christlichen Fundamente Die Replik von Herbert Fendrich auf Albert Gerhards 339 Ein kritischer Zwischenruf Von Jürgen Bärsch PROJEKT 366 Der Weg, die Wahrheiten und das Leben Kolumbarium und Trauerpastoral Von Bernd Galluschke 372 Das Kolumbarium als künstlerische Herausforderung Fragen an den Künstler Ulrich Möckel Von Josef Meyer zu Schlochtern FORUM 379 Das Metanoein ist auch das Prinzip der Dichtung Peter Handke und die Bibel Von Erich Garhammer WIDMUNG 345 stiller Abtrag Eine Gedenkinstallation Von Sybille Löw INTERVIEW 384 Der Pastoraltheologe Konrad Baumgartner Von Hubert Windisch POPKULTURBEUTEL 350 Ein Gespräch mit Hubertus Lutterbach Von Erich Garhammer PRAXIS 392 Wenn was unter die Haut geht Von Matthias Sellmann NACHLESE 355 Kirchliche Kolumbarien und die Grabeskirche St. Josef in Aachen Von Toni Jansen 386 Glosse von Wolfgang Frühwald 388 Buchbesprechungen 365 Impressum