Vereinbarung über privatzahnärztliche Leistungen bei der kieferorthopädischen Behandlung



Ähnliche Dokumente
Vereinbarung über privatzahnärztliche Leistungen bei der kieferorthopädischen Behandlung

Kieferorthopädische Behandlung

Dialogtag 2014 Private Vereinbarung? Aber richtig!

Zeigen Sie den hohen Kosten die Zähne

Zeigen Sie den hohen Kosten die Zähne

Das NEUE Leistungspaket der Sozialversicherung. Mehr Zahngesundheit für Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr. Fragen und Antworten

Kassenzahnärztliche Vereinigung Baden-Württemberg. Leitfaden Basistarif. Information für den Zahnarzt. Stand: Dezember 2008

Zeigen Sie den hohen Kosten die Zähne

-> Wir können bei Ihnen alle Behandlungen mit aufwendigen Maßnahmen, Spezialgeräten und hochwertigen Materialien, entsprechend den Kriterien

BETRIEBS- KRANKENKASSE

Jupiterstraße Stuhr/Bremen. Telefon: +49 (0) Fax: +49 (0)

Zeigen Sie den hohen Kosten die Zähne

Schöne Zähne für jedes Einkommen...einfach intelligenter!

Kieferorthopädische Versorgung. Versichertenbefragung 2015

Zeigen Sie den hohen Kosten die Zähne

Gesunde und schöne Zähne will ich mir auch in Zukunft leisten können Mit AXA bleibt meine Zahnvorsorge bezahlbar.

Gesunde und schöne Zähne will ich mir auch in Zukunft leisten können Mit AXA bleibt meine Zahnvorsorge

Im Folgenden werden einige typische Fallkonstellationen beschrieben, in denen das Gesetz den Betroffenen in der GKV hilft:

Der Heil- und Kostenplan für die Versorgung mit Zahnersatz. Erläuterungen

Fragen und Antworten rund um das Thema Invisalign und Kostenerstattung.

Zahnzusatztarife. uni-dent Komfort und unident Privat

Zahnzusatzversicherungen. Sechs Fragen Sechs Antworten. Versicherungen Immobilienfinanzierungen Vermögensaufbau

Glaube an die Existenz von Regeln für Vergleiche und Kenntnis der Regeln

Statement Dr. Herbert Michel:

Gönnen Sie Ihrem Lächeln mehr als Standard

Ich will für meine Zähne eine V.I.P.-Behandlung. Die Zahn-Zusatzversicherung V.I.P. dental.

Kranken DENT-FEST, DENT-PLUS. Senken Sie Ihren Eigenanteil bei Zahnersatz jetzt bis auf 0,00 Euro!

Ihr persönliches Rezept gegen Zuzahlungen

Der Heil- und Kostenplan für die Zahnersatzversorgung. Erläuterungen

Kapitel 1 Verhältnis zwischen Patient und Leistungserbringer

3. Tarifbeschäftigte, die in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind

Daher nutze ich den günstigen Einstiegstarif.

ANAMNESEBOGEN PERSÖNLICHES. Patient: männlich Name, Vorname geboren am weiblich. Sehr geehrte Patientin, sehr geehrter Patient.

Mehrkostenregelungen im Bereich der Kieferorthopädie - Eine erste Kommentierung der aktuellen Vereinbarung in Baden-Württemberg -

Anlage 1 zur Arbeitshilfe zur Hilfe zur Pflege nach 61 SGB XII in Tagespflegeeinrichtungen. Berechnungsbeispiele zu Ziffer Stand

Neue Regelungen seit

Sie werden Anfang Schuljahr vom Schulzahnarztdienst Ihrer Wohngemeinde aufgefordert, Ihr Kind/Ihre Kinder zum obligatorischen Untersuch anzumelden.

Zahnthema kompakt. Bonusregelung beim Zahnersatz

PFOHL Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut

Die Bundes-Zentrale für politische Bildung stellt sich vor

Sie haben gut lachen,... Barmenia. Krankenversicherung

Das Persönliche Budget in verständlicher Sprache

Vereinbarung. gemäß 2 Abs. 5 in Anlehnung an die Anlage 7a zum BMV-Z über das Gutachterverfahren für Behandlungen von Kiefergelenkserkrankungen

Für gesunde und schöne Zähne. Mit den Zusatzversicherungen der DBV bleibt Ihre Zahnvorsorge bezahlbar.

Bleiben Sie unabhängig im Pflegefall. PflegePREMIUM Plus

Gründe für fehlende Vorsorgemaßnahmen gegen Krankheit

Ich will für meine Zähne eine V.I.P.-Behandlung. Die Zahn-Zusatzversicherung V.I.P. dental.

DR. MARC CHRISTOPH BAUMGART

Schärfen Sie Ihren Blick für wichtige Leistungen

Gesundheit beginnt mit den Zähnen

Catherina Lange, Heimbeiräte und Werkstatträte-Tagung, November

BETRIEBS- KRANKENKASSE. Gesetzlich versichert, privat behandelt. Wichtige Infos zur Kostenerstattung für Selbstzahler

Hinweis zur Ergänzung im Fall schwerer Erkrankung. Anpassung der PATIENTENVERFÜGUNG für den Fall schwerer Krankheit

Elternzeit Was ist das?

MERKBLATT Zuschuss zu den Versicherungsbeiträgen der Kranken- und Pflegeversicherung zur Vermeidung von Hilfebedürftigkeit ( 26 SGB II)

(Ort, Datum)

Ein strahlendes Lächeln mit uns kein Problem!

Seite 1 von 7. Anlage 1. Erstes Anschreiben an den/die Beschäftigte/ -n. Frau/Herrn Vorname Name Straße PLZ Ort

So sehen Sie beim Zahnarzt gut aus.

Informationen zum Thema Europäische Krankenversicherungskarte

Quittungsheft für Zuzahlungen

Diese Broschüre fasst die wichtigsten Informationen zusammen, damit Sie einen Entscheid treffen können.

Positive Dualität: PKV und GKV aus Sicht der Bevölkerung

Informationen zur. Patienten-Ratenzahlung

Zahnersatz. Zahnersatz fast zum Nulltarif. Eine teure Leistung wird für Sie günstiger.

Ich will im Krankenhaus eine V.I.P.-Behandlung. Die Kranken-Zusatzversicherung V.I.P. stationär.

M e r k b l a t t Beihilfen für Tarifbeschäftigte Nordrhein - Westfalen

Schützen Sie sich und Ihre Familie im Pflegefall. Ich vertrau der DKV MIT DEN MASSGESCHNEIDERTEN KOMBIMED-PFLEGETARIFEN DER DKV

Antrag auf Leistungen der Verhinderungspflege nach 39 SGB XI Bitte immer ausfüllen

Für Ihre Ruhe und Erholung im Krankenhaus. Ich vertrau der DKV KOMBIMED KRANKENHAUS. ZUSATZVERSICHERUNG FÜR GESETZLICH VERSICHERTE.

Dokumentation für die software für zahnärzte der procedia GmbH Onlinedokumentation

Carl-Orff-Realschule plus

DAS GRÜNE REZEPT. Für eine sichere Medikation mit rezeptfreien Arzneimitteln

Muster. Ort, Datum Unterschrift Patientin / Patient / Betreuungsperson Ort, Datum Stempel / Unterschrift des Klinikmitarbeiters

KinderPlus. Mit KinderPlus wird Ihr Kind zum Privatpatienten im Krankenhaus.

Information für Patienten

Erstantrag auf ambulante Leistungen der Pflegeversicherung

über die Durchführung der zahnärztlichen Versorgung von Unfallverletzten und Berufserkrankten

BARMER GEK - Selbsthilfeförderung

Schärfen Sie Ihren Blick!

Auslandsaufenthalte: was ist zu beachten?

Sie legen Wert auf gesunde und schöne Zähne Dank Zahnvorsorge von AXA bleiben sie bezahlbar.

Das Intellectual Property Rights-Programm (IPR) von Hood.de zum Schutz von immateriellen Rechtsgütern

Ihre Meldung an die KV Hessen über Umsätze aus Sonderverträgen für Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung für das Jahr 2012

Sie haben gut lachen,...

VORSORGEVERTRAG. zwischen dem Vorsorgenehmer. geboren am: wohnhaft in: und dem. Bestattungsinstitut Pfennig Bestattungen

Bei Einbeziehung in die Pensionskasse haben Sie die Möglichkeit, sich für eines von zwei Modellen zu entscheiden.

Gesundheit erhalten. Mehr Extras für gesetzlich Kranken- versicherte! Manchmal hält die erste Liebe länger als die zweiten Zähne.

SEPA Lastschrift (Basis- bzw. Firmenlastschrift) aus Sicht des Zahlungspflichtigen

Studieren- Erklärungen und Tipps

Kaufvertrag über ein gebrauchtes Kraftfahrzeug

Möchten Sie auch wieder so richtig kraftvoll zubeißen können? Implantate im MIMI -Verfahren. schmerzarm - patientenfreundlich - bezahlbar

Zur Veranschaulichung haben wir ein Beispiel für das Gedächtnisprotokoll gebildet.

Allgemeine zahnärztliche Leistungen

LVM-Juniorpaket: Das Beste für kleine Patienten

Smile! ZahnBasis: Der Zahnersatzschutz zum kleinen Preis

V4-Nr. 675 / Verteiler: KZVen. An die Kassenzahnärztlichen Vereinigungen

Kieferorthopädische Behandlung für Personen, die bei Behandlungsbeginn das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben

Statt Erzeugungsanlagen abzuschalten, könnte Strom in S10-Hauskraftwerke eingespeichert werden.

Transkript:

Vereinbarung über privatzahnärztliche Leistungen bei der kieferorthopädischen Behandlung Zwischen Zahlungspflichtige/-r und Zahnärztin I Zahnarzt für Patient (falls abweichend vom Zahlungspflichtigen) werden für die vorgesehene kieferorthopädische Behandlung folgende privatzahnärztlichen Leistungen vereinbart, die nicht von der gesetzlichen Krankenkasse getragen werden: Beschreibung der Leistung Voraussichtliche Kosten für die zahnärztlichen Leistungen Voraussichtliche Kosten für Material und Labor Voraussichtlicher Gesamtbetrag in Erklärung des Versicherten: Ich bin von meinem ZahnarztIKieferorthopäden über meinen rechtlichen Anspruch informiert worden, eine kieferorthopädische Behandlung (für mein Kind) zu erhalten, bei der ich keine Zuzahlung leisten muss. Ich bin auch darüber informiert worden, dass Fehlstellungen der Zähne mit unterschiedlichen Maßnahmen beseitigt werden können, die teilweise nicht von den gesetzlichen Krankenkassen getragen werden. Im Wissen um meinen grundsätzlichen Anspruch auf eine zuzahlungsfreie kieferorthopädische Behandlung wünsche ich für die anstehende Behandlung die oben genannten Leistungen. Ich bin darüber informiert worden, dass diese Leistungen nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung gehören. Ich bin darüber informiert worden, dass die tatsächlichen Kosten von den oben aufgeführten Schätzbeträgen abweichen können. Ich wünsche die oben dargestellten Leistungen und verpflichte mich, die anfallenden Kosten selbst zu tragen. Ort, Datum Ort, Datum Unterschrift Zahlungspflichtige/-r Unterschrift Zahnärztin I Zahnarzt

Anlage zur Vereinbarung von privatzahnärztlichen Leistungen bei kieferorthopädischer Behandlung vom Zahnarzt (Briefkopf) Patient (Adresse) Information für den Patienten über die voraussichtlich entstehenden Kosten der kieferorthopädischen Behandlung Sie haben sich für Leistungen im Rahmen einer kieferorthopädischen Behandlung entschieden, die über die vertragliche Versorgung hinausgehen. Ergänzend zur Vereinbarung über diese Leistungen vom erhalten Sie die nachstehende Kostenaufstellung zur Information. Kosten der vertragszahnärztlichen Versorgung die Ihre Krankenkasse übernimmt. EUR Kosten gemäß der Vereinbarung privatzahnärztlicher Leistungen die von Ihnen zu tragen sind. EUR Zahnärztliches Honorar Zahnärztliches Honorar Material- und Laborkosten Material- und Laborkosten Voraussichtliche Gesamtkosten der vertragszahnärztlichen Versorgung Voraussichtliche Kosten der vereinbarten Leistungen Vorläufiger Kassenanteil (Honorar und Material- u. Laborkosten) Ihr vorläufiger Eigenanteil hieran beträgt 20 % / 10 % (Erläuterung siehe Hinweise für den Patienten) Ihr Eigenanteil nach Abschluss der kieferorthopädischen Behandlung gemäß Behandlungsplan vom 0 Seite 1 von 2

Hinweise für den Patienten Die Kosten der Vertragsleistungen übernimmt Ihre Krankenkasse in voller Höhe. Hierzu zählen das Honorar nach dem BEMA und die Material- und Laborkosten nach dem BEL II. Sie haben allerdings zunächst einen Anteil in Höhe von 20 % der Kosten an Ihren Zahnarzt zu zahlen. Befinden sich mindestens zwei versicherte Kinder, die bei Beginn der Behandlung das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und mit ihren Erziehungsberechtigten in einem gemeinsamen Haushalt leben, in kieferorthopädischer Behandlung, beträgt dieser Anteil für das zweite und jedes weitere Kind nur 10 %. Wenn die Behandlung in dem durch den Behandlungsplan bestimmten medizinisch erforderlichen Umfang abgeschlossen worden ist, zahlt die Krankenkasse diesen Anteil an Sie zurück. Seite 2 von 2

Name und Adresse des Zahnarztes Zum Anspruch auf zuzahlungsfreie Behandlung von Fehlstellungen der Zähne Ihres Kindes Sehr geehrte Patientin, sehr geehrter Patient, als gesetzlich Krankenversicherter haben Sie grundsätzlich Anspruch auf die zuzahlungsfreie Behandlung von Fehlstellungen des Kiefers und der Zähne Ihres Kindes. Voraussetzung dafür ist, dass eine Fehlstellung von einem bestimmten Ausmaß vorliegt. Dies wird durch eine Untersuchung Ihres Kindes durch einen Zahnarzt/Kieferorthopäden festgestellt. Sind die rechtlichen und medizinischen Voraussetzungen für eine bestimmte kieferorthopädische Behandlung erfüllt, übernimmt Ihre Krankenkasse die dafür anfallenden Kosten. Die anstehende Behandlung Ihres Kindes wird von dem behandelnden Zahnarzt/Kieferorthopäden zuvor mit Ihnen gemeinsam geplant. Gesetzlich ist allerdings geregelt, dass zunächst ein Anteil in Höhe von 20 % der Kosten an den Zahnarzt/Kieferorthopäden zu bezahlen ist. Befinden sich mindestens zwei versicherte Kinder, die bei Beginn der Behandlung das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und mit ihren Erziehungsberechtigten in einem gemeinsamen Haushalt leben, in kieferorthopädischer Behandlung, beträgt dieser Anteil für das zweite und jedes weitere Kind nur 10 %. Wenn die Behandlung in dem durch den Behandlungsplan bestimmten medizinisch erforderlichen Umfang abgeschlossen worden ist, zahlt die Krankenkasse diesen Anteil an Sie zurück. Fehlstellungen der Kiefer und Zähne können mit unterschiedlichen Maßnahmen beseitigt werden. Neben der Behandlung, die von Ihrer Krankenkasse bezahlt wird, können weitere Behandlungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen, über die Sie Ihr Zahnarzt/Kieferorthopäde informiert. Die Behandlung ist für Ihr Kind durch solche Maßnahmen möglicherweise angenehmer und lässt sich leichter durchführen. Zudem bestehen Möglichkeiten, die Behandlungsmittel im Mund Ihres Kindes unauffälliger oder pflegeleichter zu gestalten. Solche Behandlungsalternativen werden von Ihrer Krankenkasse allerdings nicht bezahlt, da sie aufwendiger und teurer sind. Die Krankenkassen dürfen nach dem Willen des Gesetzgebers nur solche Behandlungsmaßnahmen bezahlen, die ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sind. Jeder Zahnarzt/Kieferorthopäde ist verpflichtet, Sie über das Ergebnis der Untersuchung Ihres Kindes und bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen über ihren Anspruch auf eine zuzahlungsfreie Behandlung im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung zu informieren und aufzuklären. Darüber hinaus soll ihr Zahnarzt/Kieferorthopäde sie auch über bestehende Behandlungsalternativen informieren und aufklären. Dabei besteht zugleich die Verpflichtung, Sie auch über eventuelle zusätzliche Kosten aufzuklären, die mit den verschiedenen Behandlungsmöglichkeiten verbunden sind. In jedem Fall muss aber eine zuzahlungsfreie vertragliche Versorgung angeboten werden. Seite 1 von 2

Sollten Sie sich nach dieser Aufklärung für eine Behandlungsleistung entscheiden, die nicht von Ihrer Krankenkasse übernommen wird, müssen Sie die damit verbundenen Kosten grundsätzlich selbst tragen. ln diesem Falle schließen Sie mit Ihrem Zahnarzt/Kieferorthopäden eine schriftliche Vereinbarung über die zusätzlichen Leistungen. ln dieser Vereinbarung werden diese Leistungen und die damit für Sie voraussichtlich verbundenen Kosten im Einzelnen aufgeführt und rechtlich bindend vereinbart. Des Weiteren besteht die Möglichkeit, dass Sie bei Ihrer Krankenkasse generell oder nur hinsichtlich der zahnärztlichen Versorgung eine Kostenerstattung wählen. Mit einer solchen Erklärung können Sie für jede zahnärztliche Versorgung eine Privatbehandlung in Anspruch nehmen und erhalten von Ihrer Krankenkasse den Betrag erstattet, den die Krankenkasse für eine sogenannte Kassenbehandlung übernommen hätte. Bitte beachten Sie, dass Sie an eine solche Erklärung mindestens drei Monate gebunden sind. Auch über diese Möglichkeit und über eventuelle weitere Angebote Ihrer gesetzlichen Krankenkasse bei kieferorthopädischen Behandlungen wird Sie Ihr Zahnarzt/Kieferorthopäde näher informieren. Sollten Sie zu diesen Verfahren oder im Zusammenhang mit der vorgesehenen kieferorthopädischen Behandlung Ihres Kindes weitere Fragen haben, können Sie sich jederzeit auch an Ihre Krankenkasse oder an die Patientenberatungsstelle der Kassenzahnärztlichen Vereinigung wenden. Seite 2 von 2

Dokumentation zum Inhalt eines Informations- und Aufklärungsgesprächs zum Abschluss einer Vereinbarung über Leistungen, die über die vertragliche Versorgung hinausgehen 1. Information des Patienten zum Anspruch auf die vertragliche Versorgung, Aufklärung über a. das Indikationssystem und die festgestellte lndikationsgruppe, b. die zuzahlungsfreie vertragszahnärztliche Versorgung (Sachleistung i.s. des 12 SGB V), mit der sich die im Behandlungsplan definierten Ziele erreichen lassen. 2. Behandlungsalternativen, Aufklärung über a. Leistungen, die über die vertragliche Versorgung hinausgehen, die zur Verfügung stehen und geeignet erscheinen, den Komfort der Behandlung zu erhöhen oder die Belastungen (z.b. Tragedisziplin, Beeinträchtigungen durch Behandlungsmittel, Hygiene) zu verringern. 3. Wirtschaftliche Information über a. den vorläufigen Eigenanteil bei Vertragsleistungen in Höhe von 20 % / 10 % und die Rückzahlung bei Abschluss der Behandlung. b. Vergütungen für Leistungen, die über die vertragliche Versorgung hinausgehen und die nach Maßgabe der GOZ zu berechnen sind. Hinweis: Die Vereinbarung über Leistungen, die über die vertragliche Versorgung hinausgehen ist vom Versicherten bzw. seinem gesetzlichen Vertreter zu unterschreiben. 4. Unterlagen für den Patienten: Vereinbarungen / Formulare a. Durchschrift (Kopie) der Vereinbarung von privatzahnärztlichen Leistungen. b. Informationsbroschüre zum Anspruch auf zuzahlungsfreie Behandlung von Zahnfehlstellungen. Seite 1 von 1