Statut. des Lungenzentrums. des UNIVERSITÄTSKLINIKUMS ULM

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Transkript:

Veröffentlicht in den Amtlichen Bekanntmachungen der Universität Ulm Nr. 3 vom 23.01.2012, Seite 39-43 Statut des Lungenzentrums des UNIVERSITÄTSKLINIKUMS ULM Der Klinikumsvorstand hat auf Grundlage von 10 der Satzung des Universitätsklinikums in der Fassung vom 15.11.2007 am 19.10..2011 das folgende Statut beschlossen:¹ Präambel Die Inzidenz von Lungenerkrankungen und die Mortalität vieler Entitäten nehmen in den Krankheitsstatistiken zu. Darunter sind v.a. die chronisch obstruktive Lungenerkrankung (COPD), aber auch das Lungenkarzinom als wichtige, insbesondere mit dem Rauchen assoziierte, Erkrankungen bedeutsam. Besondere Herausforderungen sind dabei in der Prävention, Früherkennung, Verbesserung von Diagnostik und Weiterentwicklung der Behandlungsmöglichkeiten für die Medizin zu suchen. Insofern orientiert sich das Lungenzentrum in seiner Tätigkeit diesen Anforderungen. 1 Stellung Das Lungenzentrum des Universitätsklinikum Ulm ist eine Einrichtung für Krankenversorgung, Forschung und Lehre innerhalb des Universitätsklinikum Ulm, fachlich vertreten durch die Sektionen Pneumologie und Thoraxchirurgie. Diese sind integrierte Bestandteile der Kliniken für Innere Medizin II bzw. für Herz-, Thorax- und Gefäßchirurgie. Das Personal des Lungenzentrums des Universitätsklinikums Ulm bleibt in fachlicher und disziplinarischer Aufsicht den Leitern der einzelnen Kliniken unterstellt. Die Lungensprechstunde wird dabei der Klinik für Herz-, Thorax- und Gefäßchirurgie, die Leitung des Lungenboards der Klinik für Innere Medizin II zugeordnet wird. Das Pflegepersonal untersteht disziplinarisch sowie pflegefachlich der Pflegedirektion. 2 Ziele und Aufgaben Sicherstellung und Weiterentwicklung einer hochqualifizierten interdisziplinären Prävention, Früherkennung, Diagnostik, Therapie und Nachsorge von: benignen und malignen Erkrankungen der Lunge Erkrankung der Atmung- und Atemregulation, wie z.b. schlafbezogene Atemstörungen Formen der akuten respiratorischen Insuffizienz, einschließlich der Überleitung in die Heimbeatmung Erkrankungen des pulmonalen Kreislaufes (Formen der pulmonalen Hypertonie) ¹ Aus Gründen der sprachlichen Vereinfachung und der besseren Lesbarkeit wird in dem Statut bei Bezeichnungen die männliche Form verwendet. Die weibliche Bezeichnung gilt gleichermaßen.

Einrichten und Betreiben einer interdisziplinären Lungensprechstunde Umsetzung fachspezifischer Leitlinien und Programm der Qualitätssicherung, einschl. Diskussion, Bereitstellung und Vermittlung von konkreten Behandlungspfaden zur Diagnostik, Therapie und Nachsorge von Lungenerkrankungen Interdisziplinäre Kooperation mit beteiligten Fachrichtungen wie z.b. der Radiologie, der Nuklearmedizin, der Strahlentherapie, der Pathologie, der Psychoonkologie Förderung der interdisziplinären und intersektoralen Zusammenarbeit zwischen den bei der Versorgung beteiligten Ärzten Förderung und Kooperation mit Selbsthilfegruppen Intensivierung der klinischen Forschung auf dem Gebiet der Lungenerkrankungen Verbindung der klinischen Forschung und Grundlagenforschung Fort- und Weiterbildung von Studenten, Ärzten und Pflege der Universität auf dem Gebiet der Lungenkrankheiten Regelmäßige Durchführung von interdisziplinären Konferenzen inkl. der Dokumentation unter Teilnahme aller an der Behandlung tätigen Ärzte, an denen auch auszubildende Ärzte und Studenten teilnehmen Einrichten und Betreiben eines Lungenboards, inkl. der Falldokumentationen ( 8) Optimierung der Prozess- und medizinischen Ergebnisqualität durch gegenseitige interne und externe Audits Öffentlichkeitsarbeit 3 Mitglieder und Vorstand (1) Mitglieder des Lungenzentrums des Universitätsklinikums Ulm sind die Klinik für Innere Medizin II mit ihrer Sektion Pneumologie der und die Klinik für Herz-, Thorax- und Gefäßchirurgie mit ihrer Sektion Thoraxchirurgie. (2) Der Vorstand des Lungenzentrums des Universitätsklinikums Ulm besteht aus den Ärztlichen Direktoren der Klinik für Innere Medizin II und der Klinik für Herz-, Thorax- und Gefäßchirurgie sowie jeweils dem Leiter der Sektionen Pneumologie und Thoraxchirurgie. (3) Einrichtungen des Universitätsklinikums Ulm wie z.b. Klinik für Strahlentherapie und Radioonkologie, Klinik für Nuklearmedizin, Klinik für diagnostische und interventionelle Radiologie, Klinik für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie, Institut für Pathologie und das Comprehensive Cancer Center Ulm, können Mitglied des Lungenzentrums sein, wenn sie an der Versorgung von Lungenpatienten beteiligt sind oder hier ihren Schwerpunkt haben.

(4) Eine kooptierte Mitgliedschaft im Lungenzentrum können externe Einrichtungen, wie Krankenhäuser, Kliniken, Praxen, Pflege- und Hospizeinrichtungen erhalten, wenn sie in die Prävention, Diagnostik, Therapie und Nachsorge von Lungenerkrankungen eingebunden sind. (5) Einrichtungen, die Voraussetzungen nach Absatz (3) oder Absatz (4) erfüllen, können die Mitgliedschaft beim Vorstand des Lungenzentrums beantragen, der hierüber entscheidet. (6) Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, der dem Vorstand schriftlich mitzuteilen ist und zum Ende des jeweiligen Kalenderjahres wirksam wird. Der Vorstand des Lungenzentrums kann eine Mitgliedschaft aus wichtigem Grund jederzeit beenden. 4 Rechte und Pflichten der Mitglieder (1) Die Mitglieder verpflichten sich, zur Erfüllung der in 2 genannten Aufgaben beizutragen und unterstützen die Zusammenarbeit in Prävention, Früherkennung, Diagnostik, Therapie, Nachsorge und Rehabilitation von pneumologischen und thoraxchirurgischen Erkrankungen. (2) Sie haben ein Antrags- und Anhörungsrecht beim Vorstand und nehmen dessen Berichte entgegen. (3) Kooptierte Mitglieder haben kein Stimmrecht in der Mitgliederversammlung. 5 Rechte und Pflichten des Vorstands (1) Der Vorstand ( 3 Abs.2) leitet das Lungenzentrum, verfolgt die in 2 festgelegten Ziele und Aufgaben und ist zuständig für alle Angelegenheiten des Lungenzentrums, soweit dieses Statut nichts anderes regelt. Er wird dabei vom Sprecher des Lungenzentrums sowie vom Lungenzentrumskoordinator ( 6) unterstützt. (2) Der Vorstand berät mindestens zweimal jährlich. Er ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte seiner Mitglieder anwesend sind und beschließt mit einfacher Mehrheit. Bei Stimmgleichheit ist die Stimme des Sprechers entscheidend. Von den Beschlüssen sind Niederschriften anzufertigen. 6 Sprecher und Lungenzentrumskoordinator Sprecher des Lungenzentrums des Universitätsklinikums Ulm ist im 2-Jahres-Wechsel entweder der Sektionsleiter der Pneumologie oder der Sektionsleiter der Thoraxchirurgie. Der jeweils andere Sektionsleiter vertritt den Sprecher als Stellvertreter. Der Sprecher wird bei seinen Aufgaben (z.b. Steuerung und Planung von Aktivitäten des Lungenzentrums, Kommunikation und Terminabsprachen mit den Mitgliedern und dem Vorstand, Umsetzung von Vorstandsbeschlüssen) vom Lungenzentrumskoordinator unterstützt. Dieser fungiert als organisatorische Kraft innerhalb des Lungenzentrums. Er wird vom Vorstand des Lungenzentrums für jeweils 3 Jahre berufen.

7 Mitgliederversammlung Einrichtungen werden in der Mitgliederversammlung jeweils durch ihren Leiter oder durch den von diesem Beauftragten vertreten. Die Einberufung einer Mitgliederversammlung erfolgt mindestens einmal jährlich mit einer Frist von 2 Wochen durch den Sprecher unter Ankündigung der Tagesordnung. Aufgaben der Mitgliederversammlung sind: Diskussion des jeweiligen Geschäftsberichtes Beratung der Tätigkeit des Lungenzentrums Beschlussfassung zur Vorschlägen und Änderungen des Statuts und zur Auflösung des Lungenzentrums Die Mitgliederversammlung beschließt mit einfacher Mehrheit. Bei Stimmgleichheit entscheidet der Vorstand. 8 Lungenboards Die vom Vorstand eingerichteten klinik- und institutübergreifenden Lungenboards haben insbesondere folgende Aufgaben: Erarbeitung von verbindlichen Behandlungspfaden. Entscheidung über die Therapieempfehlung. Implementierung von Therapiestudien. Die Entscheidungen des Lungenboards sollen unter Berücksichtigung des Selbstbestimmungsrechts des Patienten verbindlich sein. Es erfolgen jährliche interne Audits zur Erfassung der Adhärenz an die Beschlüsse der Boards. 9 Verwaltung / Budget (1) Das Universitätsklinikum ist zuständig für die rechtliche Vertretung des Lungenzentrums, insbesondere für den Abschluss von Verträgen und die Annahme von Zuwendungen Dritter sowie für beamten- und arbeitsrechtliche Entscheidungen. (2) Die Kosten für den Betrieb des Lungenzentrums werden zu gleichen Teilen getragen durch die Kliniken für Innere Medizin II und Herz-, Thorax- und Gefäßchirurgie getragen. Dies umfasst Kosten für die Öffentlichkeitsarbeit (Flyer, Homepage, Veranstaltungen usw.) für Weiterbildungsmaßnahmen, für Patienten- und Zuweiserbefragungen, für Zertifizierung und Infrastrukturkosten (Büromaterial, EDV, usw.). Hiervon umfasst sind auch die Kosten für je eine

ärztliche Stelle zu 100% in der interdisziplinären Lungensprechstunde und im Lungenboard (Leitung). (3) Über die Verwendung der zur Verfügung gestellten Mittel entscheidet der Vorstand. Ausgabenwirksame Entscheidungen sind vom Sprecher zu unterzeichnen. 10 Inkrafttreten Das Statut tritt am Tag ihrer Veröffentlichung in den Amtlichen Bekanntmachungen der Universität Ulm in Kraft. Änderungen bedürfen der Genehmigung des Klinikumsvorstands. Ulm, den 24.10.2011 gez. Prof. Dr. R. Marre Leitender Ärztlicher Direktor gez. R. Schoppik Kaufmännischer Direktor