PRÜFUNGS- UND STUDIENORDNUNG BIOWISSENSCHAFTEN FACHBEREICH BIOLOGIE/CHEMIE FÜR DEN PROMOTIONSSTUDIENGANG

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Transkript:

FACHBEREICH BIOLOGIE/CHEMIE PRÜFUNGS- UND STUDIENORDNUNG FÜR DEN PROMOTIONSSTUDIENGANG BIOWISSENSCHAFTEN beschlossen in der 23. Sondersitzung des Fachbereichsrats des Fachbereichs Biologie/Chemie am 15.02.2010 befürwortet in der 83. Sitzung der zentralen Kommission für Studium und Lehre (ZSK) am 17.03.2010 genehmigt in der 138. Sitzung des Präsidiums am 28.04.2010 AMBl. der Universität Osnabrück Nr. 06/2010 vom 01.07.2010, S. 824

2 I N H A L T : I. Allgemeine Bestimmungen... 3 1 Geltungsbereich... 3 2 Ziele des Studienganges... 3 3 Das Promotionsstudium... 3 4 Zugangsvoraussetzungen... 3 5 Regelstudienzeit, Studienbeginn... 3 II. Studieninhalte und Aufbau des Studiums... 4 6 Gliederung des Studiums... 4 7 Promotions- und Studienleistungen... 4 8 Anwendung sonstiger Vorschriften... 4 9 In-Kraft-Treten... 4 Anlage zu 6... 5

3 I. Allgemeine Bestimmungen 1 Geltungsbereich 1 Die vorliegende Prüfungs- und Studienordnung beschreibt Ziele, Inhalte und Aufbau des Promotionsstudienganges Biowissenschaften an der Universität Osnabrück. 2 Das Promotionsstudium lässt die sonstigen Promotionsmöglichkeiten unberührt und wird im Rahmen der Promotionsordnung der Universität Osnabrück für das Fach Biologie in der jeweils gültigen Fassung durchgeführt. 2 Ziele des Studienganges (1) 1 Das Promotionsstudium Biologiewissenschaften qualifiziert die Studierenden zu selbständiger, wissenschaftlicher Tätigkeit in universitären und außeruniversitären Wissenschafts- und Forschungseinrichtungen sowie anwendungsbezogenen Arbeitsbereichen. 2 Insbesondere dient es der Ausbildung des wissenschaftlichen Nachwuchses. (2) Gemäß der Promotionsordnung der Fachbereiche Biologie/ Chemie, Mathematik/ Informatik und Physik der Universität Osnabrück in der jeweils gültigen Fassung wird nach Erbringung der erforderlichen Promotionsleistungen der akademische Grad einer Doktorin oder eines Doktors der Naturwissenschaften (Dr.rer.nat.) verliehen. 3 Das Promotionsstudium (1) 1 Das Promotionsstudium vermittelt vertiefte fachliche Kenntnisse und methodische Fähigkeiten, insbesondere die Fähigkeit zum selbständigen wissenschaftlichen Arbeiten. 2 Neben der Auseinandersetzung mit der eigenen fachlichen Thematik gibt es Gelegenheit, sich mit anderen aktuellen Forschungsgebieten zu befassen und offene Forschungsprobleme zu diskutieren. (2) Zu diesem Zweck werden Vorlesungen, Seminare und Kolloquien angeboten. (3) 1 Während des Promotionsstudiums wird die Dissertation angefertigt. 2 Sie stellt eine selbstständige wissenschaftliche Leistung dar, die zur Entwicklung des Wissenschaftsgebietes, seiner Theorien und Methoden beitragen soll. (4) Die Dissertation kann von jedem dafür durch die Promotionsordnung zugelassenen Mitglied des Fachbereichs betreut werden. 4 Zugangsvoraussetzungen Für die Aufnahme in den Promotionsstudiengang Biowissenschaften gelten die in der Ordnung über besondere Zugangsvoraussetzungen für den Promotionsstudiengang Biowissenschaften an der Universität Osnabrück genannten Voraussetzungen. 5 Regelstudienzeit, Studienbeginn (1) Die Regelstudienzeit für den Promotionsstudiengang beträgt sechs Semester. (2) Die Studienpläne sind für die Aufnahme des Studiums im Wintersemester wie im Sommersemester konzipiert.

4 II. Studieninhalte und Aufbau des Studiums 6 Gliederung des Studiums (1) Im Promotionsstudiengang sind 15 SWS aus dem Lehrangebot entsprechend der Anlage zu belegen. Für Studierende mit Auflagen erhöht sich diese Zahl entsprechend. (2) Die Arbeit an der Dissertation beginnt unabhängig von den zu besuchenden Lehrveranstaltungen mit Beginn des ersten Semesters. (3) Die Studierenden sollen in den Seminaren über Problemstellung und Fortschritte ihrer Dissertationsprojekte vortragen. (4) Neben den im Promotionsstudiengang zu besuchenden Lehrveranstaltungen sollen die Studierenden mindestens eine Masterarbeit oder ein Praktikumsmodul in den fachwissenschaftlichen Bachelor- oder Masterstudiengängen der Biologie an der Universität Osnabrück -mit betreuen, das thematisch mit ihrem individuellen Dissertationsprojekt in Verbindung steht. 7 Promotions- und Studienleistungen (1) Welche Promotionsleistungen zu erbringen sind, richtet sich nach der Promotionsordnung der Fachbereiche Biologie/ Chemie, Mathematik/ Informatik und Physik der Universität Osnabrück in der jeweils gültigen Fassung. (2) 1 Ob und in welcher Form Studienleistungen erbracht werden müssen, entscheidet die oder der Lehrende spätestens zu Beginn der Veranstaltung nach 6 Absatz 1. 2 Die Studienleistungen gelten nicht als Promotionsleistung; soweit sie benotet werden, gehen sie nicht in die Promotionsnote ein. 8 Anwendung sonstiger Vorschriften Die Regelungen der Promotionsordnung der Fachbereiche Biologie/ Chemie, Mathematik/ Informatik und Physik der Universität Osnabrück in der jeweils gültigen Fassung finden Anwendung. 9 In-Kraft-Treten Diese Prüfungs- und Studienordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtlichen Mitteilungsblatt der Universität Osnabrück in Kraft.

5 Anlage zu 6 Empfohlener Studienablaufplan im Promotionsstudiengang Semester Veranstaltung Typ SWS Dozent 1. oder 2. 1. oder 2. 3. oder 4. Vorlesung aus dem bestehenden Angebot, individuelle Empfehlung nach Eingangsgespräch und Mentorenberatung Scientific English (Sprachenzentrum), OPTIONAL, individuelle Empfehlung nach Eingangsgespräch und Mentorenberatung Workshop Präsentationstechniken und/ oder Workshop Schreibtechnik V 2 Projektleiter des Promotionsprogramms S 1 Dozenten des Sprachenzentrums W 2 Durch das Zentrum für Promovierende an der Universität Osnabrück (ZePrOs) 1-6 Literatur und Methodenseminar S 6 Die Abteilung, in der der Doktorand seine Dissertation ausführt einmalig Summer School (Wissenschaft und Gesellschaft) Oder Aktive Teilnahme an einem auswärtigen Workshop W - Organisiert durch die Doktoranden und in Kooperation mit den Mentoren Zw. 3-6 Auslandsaufenthalt (ca. 3 Wochen) optional, Pflicht im Promotionsprogramm Niedersachsen Alternativ: aktive Teilnahme an zwei internationalen Fachtagungen 2 Universität Osnabrück 1-6 Mitwirkung in der Lehre mit hohem Eigenverantwortungsanteil (Leitung eines Veranstaltungsteils) S 2 In den Veranstaltungen der jeweiligen Abteilungen 15 S=Seminar, K=Kolloquium, W=Workshop, V=Vorlesung