Antrag auf Zuerkennung einer ausländischen Fahrerlaubnis

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Transkript:

Antrag auf Zuerkennung einer ausländischen Fahrerlaubnis Antragsteller/in Familienname Geburtsname Zutreffendes bitte ankreuzen bzw. ausfüllen! Vorname(n) Geburtsort Anschrift Hauptwohnsitz (Straße Hausnummer, PLZ Ort) Land telefonische Rückfragen tagsüber unter Nr. Ich beantrage hiermit die Zuerkennung meiner ausländischen Fahrerlaubnis aus: Ich bin im Besitz der Fahrerlaubnis folgender Klassen: Staatsangehörigkeit Ausstellungsstaat des Führerscheins Geburtsdatum Klasse(n) erteilt am durch Behörde Führerschein-Nr. ausgestellt am Auflagen und Beschränkungen In meinem Führerschein sind folgende Auflagen (z.b. Sehhilfe) Beschränkungen eingetragen: Landratsamt Straubing-Bogen Landratsamt Straubing-Bogen Aberkennug der ausländischen Fahrerlaubnis durch Behörde / Gericht Datum der Entscheidung Rechtskraft am Sperrfrist bis Grund für die Aberkennung Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen: aktuelles, behördliches Führungszeugnis Kopie vom Personalausweis / Reisepass mit Meldebestätigung ausländischer Führerschein im Original Aktenzeichen (wenn vorhanden) behördliche Bestätigung aus dem Ausstellungsstaat, dass der Führerschein noch gültig ist Erklärung zum Antrag auf Zuerkennung einer ausländischen Fahrerlaubnis Mir ist bewusst, dass mein Führerschein zur Überprüfung kurzzeitig (ca. 2-3 Wochen) eingezogen werden muss dass ich ein aktuelles, behördliches Führungszeugnis beantragen muss, damit eine Zuerkennung erfolgen kann (Antrag auf Führungszeugnis beim Bundesamt für Justiz - www.bundesjustizamt.de) dass die Führerscheindaten bei der für mich zuständigen ausländischen Behörde überprüft werden und ich die Kosten für möglicherweise notwendige Übersetzungen zu tragen habe Blatt 1 von 2

Sprachkenntnisse Ich bin der deutschen Sprache in Wort und Schriftform mächtig und kann ohne die Hinzuziehung eines Dolmetschers das Antragsverfahren auf Zuerkennung durchführen ja Zutreffendes bitte ankreuzen bzw. ausfüllen! nein, ich bitte um Hinzuziehung von: (Ohne entsprechende Vollmacht können Dritten gegenüber keine Auskünfte erteilt werden!) Wichtiger Hinweis Bitte beachten Sie, dass Sie bis zur endgültigen Zuerkennung Ihrer ausländischen Fahrerlaubnis in der Bundesrepublik Deutschland keine fahrerlaubnispflichtigen Kraftfahrzeuge führen dürfen. Ein Verstoß gegen dieses Verbot würde als Fahren ohne Fahrerlaubnis gemäß 21 StVG geahndet werden. Hinweis nach dem Datenschutzgesetz: Eingangsstempel der Verwaltungsbehörde Die Datenschutzhinweise zur vorliegenden Antragstellung finden Sie an unserem Aushang bei der Ausgabestelle bzw. im Internet unter www.straubing-bogen.de. Auf Wunsch händigen wir Ihnen gerne einen entsprechenden Ausdruck aus. Ort, Datum Unterschrift des Antragstellers Landratsamt Straubing-Bogen Landratsamt Straubing-Bogen Blatt 2 von 2

Sehr geehrte Antragstellerin, sehr geehrter Antragsteller! Der Schutz Ihrer persönlichen Daten ist uns sehr wichtig. Daher informieren wir Sie nachfolgend über die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung Ihrer Daten im Rahmen der Antragstellung gemäß den einschlägigen Datenschutzvorschriften. 1. Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen Landratsamt Straubing-Bogen, Leutnerstraße 15, 94315 Straubing Tel. 09421/973-0, Email: poststelle@landkreis-straubing-bogen.de 2. Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten Sollten Sie Fragen zur Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten haben, oder in Fällen von Auskünften, Berichtigung, Einschränkung der Verarbeitung oder Löschung von Daten, sowie Widerruf gegen die Verarbeitung, wenden Sie sich bitte an unseren Datenschutzbeauftragten: Firma a.s.k. Datenschutz e.k., Schulstrasse 16a, 91245 Simmelsdorf Telefon 09155-263 99 70, Telefax 09155-2833095 oder Email: info@ask-datenschutz.de 3. Im Zuge Ihrer Antragstellung werden von uns die nachfolgend aufgezählten persönlichen Daten von Ihnen erhoben und verarbeitet: Anrede, Familienname, Geburtsname, Vorname, sonst. frühere Namen, akademischer Grad, Geschlecht, Tag u. Ort der Geburt Adresse, Telefonnummer, Email alle Ihnen erteilten Fahrerlaubnisklassen und deren Gültigkeit, Fahrerlaubnisnummer, Behörde der ausstellenden Fahrerlaubnis, Auflagen und Beschränkungen sowie Zusatzangaben zur Fahrerlaubnis 4. Zweck und Rechtsgrundlagen der Datenerhebung und -verarbeitung Ihre Daten werden zu folgendem Zweck erhoben und verarbeitet: Elektronische Unterstützung des Parteiverkehrs Maßnahmenbearbeitung Übermittlungspflicht gegenüber den unter 5. genannten Behörden und Einrichtungen Auskunftspflicht gegenüber den genannten Einrichtungen, der Polizei und anderen berechtigten Dritten

Die Rechtsgrundlage, auf der Ihre Daten erhoben werden, ist: Art. 6 DSGVO, Art. 4 BayDSG i.v.m. Fahrerlaubnisverordnung (FeV), Straßenverkehrsgesetz (StVG), Fahrlehrergesetz (FahrlG), Durchführungsverordnung zum Fahrlehrergesetz (DV-FahrlG), Datenübermittlungsrichtlinien von Kraftfahrtbundesamt (KBA), Bundesdruckerei (BDr), Technischer Überwachungsdienst (TÜV), DEKRA Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) Personenbeförderungsgesetz (PBefG) 5. Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten Ihre personenbezogenen Daten werden weitergegeben an: KRAFTFAHRBUNDESAMT: Automatisiertes Anfrage- und Auskunftsverfahren beim Fahreignungsregister und beim Zentralen Fahrerlaubnisregister, Mitteilungen an das Zentrale Fahrerlaubnisregister, Mitteilungen an das Zentrale Fahrtenschreiberkartenregister, Mitteilung an das Fahreignungsregister (FAER) BUNDESDRUCKEREI: Antrag zur Herstellung eines Kartenführerscheins TÜV/DEKRA: Prüfauftrag der zu prüfenden Fahrerlaubnisklassen ÖRTLICHES MELDEREGISTER oder BEHÖRDENINFORMATIONSSYSTEM (in Bayern, Sachsen und Sachsen Anhalt): Überprüfung der durch den Antragsteller mitgeteilten Daten FINANZVERWALTUNG Zu Abrechnungszwecken FAHRERLAUBNISBEHÖRDE Übernahme der Daten durch eine Fremdbehörde wegen Abgabe der Zuständigkeit (z.b. bei Wegzug des Inhabers) BUNDESAMT FÜR GÜTERKRAFTVERKEHR Anfragen, Auskünfte und Meldungen 6. Übermittlung von personenbezogenen Daten an ein Drittland Es findet keine Übermittlung an Drittländer statt.

7. Vorgesehene Fristen für die Löschung der verschiedenen Datenkategorien Ihre Daten werden in dem Verfahren mit folgenden Fristen gelöscht: bei Erlöschen der Fahrerlaubnis (nach Eintreten der Rechtskraft): Löschung der Daten entsprechend 61 StVG, soweit nicht die Löschfristen n. Ziffer 4 anzuwenden sind (Art. 17 DSGVO i.v.m. 61 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 StVG) bei Tod: Nach Eingang einer amtlichen Mitteilung über den Tod des Betroffenen (Art. 17 DSGVO i.v.m. 61 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 und 29 Abs. 3 Nr. 4 StVG) Angaben zur Probezeit: Ein Jahr nach Ablauf der Probezeit (Art. 17 DSGVO i.v.m. 61 Abs. 1 Satz 2 StVG) Tilgungsfristen für Daten der örtlichen Register, die auch im Verkehrszentralregister gespeichert sind ( 61 Abs. 3 StVG i.v.m. 29 StVG): a) 2,5 Jahre bei Entscheidungen wegen Ordnungswidrigkeiten mit bis zu einem Punkt b) 5 Jahre bei Entscheidungen wegen Ordnungswidrigkeiten mit mehr als einem Punkt, von Fahrerlaubnisbehörde verhängten Verboten oder Beschränkungen, ein fahrerlaubnisfreies Fahrzeug zu führen und bei Teilnahme an einem Aufbauseminar oder einer verkehrspsychologischen Beratung c) 10 Jahre in allen übrigen Fällen Löschfunktionen für personenbezogene Daten, die nicht gesetzlichen Fristen, sondern Empfehlungen bzw. zweckgebundenen spezifischen Fristen unterliegen: a) Einzelperson und ihrer gesamten führerscheinrelevanten Daten b) Vorgänge zu Personen über Datumsbereich oder anhand Vorgangsnummer c) Begleitpersonen, Grafikdaten d) Personendaten aus KBA Schnittstellendateien 8. Datensicherheit Um die im Rahmen Ihrer Antragsstellung erhobenen Daten vor Manipulationen und unberechtigten Zugriffen zu schützen, haben wir diverse technische und organisatorische Vorkehrungen getroffen. 9. Betroffenenrechte Nach der Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen folgende Rechte zu: Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht

Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO).Beschwerderecht beim Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz, Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO). Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO). Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO). Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, wird von uns geprüft, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind. 10. Widerrufsrecht bei Einwilligung Wenn Sie in die Datenerhebung durch den Verantwortlichen (siehe 1. Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen) durch eine entsprechende Erklärung eingewilligt haben, können Sie die Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen. 11. Pflicht zur Bereitstellung der Daten Sie sind dazu verpflichtet, Ihre Daten anzugeben. Diese Verpflichtung ergibt sich aus: Art. 6 DSGVO, Art. 4 BayDSG i.v.m. Fahrerlaubnisverordnung (FeV), Straßenverkehrsgesetz (StVG), Fahrlehrergesetz (FahrlG), Durchführungsverordnung zum Fahrlehrergesetz (DV-FahrlG), Datenübermittlungsrichtlinien von Kraftfahrtbundesamt (KBA), Bundesdruckerei (BDr), Technischer Überwachungsdienst (TÜV), DEKR Personenbeförderungsgesetz (PBefG) 12. Aufsichtsbehörde Sollten Sie der Ansicht sein, dass die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu Unrecht erfolgt, kann gem. Art. 77 DSGVO bei der Aufsichtsbehörde - Bayerischer Landesbeauftragter für den Datenschutz, Postfach 22 12 19, 80502 München, Tel. 089/212672-0, Email: poststelle@datenschutz-bayern.de - Beschwerde eingelegt werden.