Aufnahmeantrag für die Betreuende Grundschule

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Transkript:

Aufnahmeantrag für die Betreuende Grundschule Name, Vorname des Kindes Name und Vorname der Erziehungsberechtigten Straße, PLZ, Ort Telefon, privat dienstlich mobil E-Mail Geburtsdatum des Kindes Klasse Klassenlehrer/in Aufnahmedatum Religion Besteht eine Haftpflichtversicherung ja nein Gewünschte Betreuung ab dem: Profil 1 (mit verpflichtender Teilnahme am Mittagessen!) Montag bis Mittwoch 7.30 Uhr bis 14.30 Uhr Vormittagsbetreuung Montag bis Freitag 7.00 Uhr bis 13.00 Uhr Nachmittagsbetreuung (mit verpflichtender Teilnahme am Mittagessen!) Montag bis Freitag 11.15 Uhr bis 16.00 Uhr Ganztagsbetreuung (mit verpflichtender Teilnahme am Mittagessen!) Montag bis Freitag 7.00 Uhr bis 16.00 Uhr Besteht eine Lebensmittelunverträglichkeit ja nein Besondere Mitteilungen bitte auf der Rückseite vermerken Die Ordnung für die Einrichtung der Betreuenden Grundschule wurde mir/uns ausgehändigt und wird mit der Unterschrift akzeptiert. Ort, Datum Unterschrift der Erziehungsberechtigten

Abholregelung Mein Kind: Geb.: Anschrift: soll nur von Name: Name: abgeholt werden. Ich verpflichte mich die Abholung pünktlich durchzuführen und den Träger der Einrichtung rechtzeitig über Änderungen hinsichtlich der Abholregelung in Kenntnis zu setzen. Ort, Datum, Unterschrift Immer abzugeben!!!! Einverständniserklärung Ich erkläre mich damit einverstanden, dass mein Kind Mein Kind: Geb. : Anschrift: von der Betreuung nach Beendigungg der gebuchten Betreuungszeit allein nach Hause gehen darf. Wenn mein Kind auf meine Anweisung die Betreuung früher verlassen soll, erlischt mit dem Verlassen der Einrichtung die Aufsichtspflicht. Weder den Förderverein Grundschule Offheim e. V. noch dessen Betreuungskräfte trifft die Verpflichtung der Überprüfung der Absprache zwischen meinem Kind und mir. Für die Richtigkeit der durch mein Kind gemachten Angaben hinsichtlich der Verlassenszeit übernehme ich die Verantwortung. Ort, Datum, Unterschrift

Ordnung für die Betreuende Grundschule des Fördervereins der Grundschule Offheim e.v. Die Einrichtung Betreuende Grundschule ermöglicht den Kindern der Grundschule Offheim eine Betreuung vor Schulbeginn bzw. nach Schulende im Rahmen der Öffnungszeiten. Träger ist der Förderverein der Grundschule Offheim e. V. Um den gemeinsamen Betreuungsauftrag zu erfüllen, erwarten wir von den Geschehen der Einrichtung und aktive Mithilfe. Eltern Interesse am I. Aufnahmebedingungen 1. Zur Einrichtung Betreuende Grundschule können nur die Kinder angemeldet werden, deren Eltern Mitglied im. sind. 2. Aufnahme in die Einrichtung Betreuende Grundschule finden Kinder ab dem ersten Schuljahr. 3. Aufnahme ist jederzeit während des Schuljahres jeweils zum Monatsanfang möglich. 4. Die Aufnahme erfolgt durch den Vorsitzenden des Förderverein der Grundschule Offheim e.v. Der Träger kann mit den Eltern eine Probezeit vereinbaren. 5. Folgende Unterlagen sind bis zum Tag der Aufnahme vorzulegen: a) der von den Erziehungsberechtigten unterzeichnete Aufnahmeantrag mit der rechtsverbindlichen Anerkennung dieser Ordnung b) Unterschriebenee Einzugsermächtigung für den Kostenbeitrag c) die Abholregelung und die Einverständniserklärung für den Einrichtung Betreuende Grundschule Weg von und zur II. Öffnungszeiten Zurzeit gelten folgende Öffnungszeiten: Montag bis Freitag 7.00 16.00 Uhr. Je nach Stundenplan der angemeldeten Kinder ist die Einrichtung nicht durchgehend geöffnet. Diese Öffnungszeiten werden vom Träger festgelegt. In Fällen unabweisbaren Personalmangels oder fehlender Finanzierung durch öffentliche Zuschüsse behält sich der Träger die zeitweilige Schließung der Einrichtung vor. Für die Zeit der Schließung entfällt die Pflicht zur Entrichtung des Beitrages. Ein weitergehender Schadenersatzanspruch ist ausgeschlossen. Die Einrichtung ist in der Schulferienzeit geschlossen. Im Krankheitsfall werden andere geeignete Personen für die Betreuung eingesetzt. Mit Ende der Betreuungszeit erlischt die Aufsichtspflicht von Seiten der Betreuerinnen. Die Eltern haben mit ihren Kindern eine Vereinbarung zu treffen, wie im Fall eines nicht rechtzeitigen Abholens verfahren wird.

III. Kontakt Telefonisch ist die Einrichtung während der Öffnungszeiten unter folgenden erreichen: 06431-909-2090 oder 0157-8971-3505. Telefonnummern zu IV. Kostenbeiträge Die Betreuung im Rahmen des Profil 1 ist kostenlos. Der Beitrag für die erweiterte Betreuung gestaltet sich individuell nach Ihrem Bedarf und ist der beigefügten Kostenaufstellung zu entnehmen. Der Beitrag ist zum Monatsanfang fällig und wird per Lastschriftverfahren durch den Träger eingezogen. Dem Verein evtl. entstehende Kosten (z.b. Rücklastschriftgebühren) sind vom Kontoinhaber zu tragen und werden mit dem folgenden Beitrag eingezogen. IV. Versicherung Die Kinder sind über die Schule auch während der Betreuungszeit und auf dem Weg zur Einrichtung in der Unfallkasse Hessen versichert. Schäden, die durch die zu betreuenden Kinder entstehen, sind jedoch von den Eltern zu tragen. Die Sorgeberechtigten bestätigen, dass eine private Haftpflichtversicherung für das Kind besteht. Für Garderobe und mitgebrachte Gegenstände der Kinder wird keine Haftung übernommen. V. Kündigung 1. Der Vertrag ist für die Dauer eines Schuljahres gültig und verlängert sich jeweils um ein weiteres Schuljahr. Innerhalb der Laufzeit kann das Betreuungsmodell jeweils zum Monatsende gewechselt werden (Schriftlicher Änderungsantrag erforderlich!). Die Abmeldung eines Kindes erfolgt durch schriftliche Kündigung gegenüber dem Träger der Einrichtung. Sie kann jeweils nur zum Ende eines Schuljahres mit einer Frist von vier Wochen erfolgen und bedarf der schriftlichen Form. Nach der Stundenplanausgabe besteht ein Sonderkündigungsrecht von einer Woche. 2. Bei Nichteinhaltung der Frist ist der Kostenbeitrag für die Grundbetreuung bis zum Ende des jeweiligen Schulhalbjahres zu entrichten. Aus wichtigem Grund (z. B. Wohnungswechsel) ist eine Abmeldung mit einer Frist von einem Monat zum darauf folgenden Monatsende möglich. 3. Für Kinder, die zum Beginn des neuen Schuljahres (31.07.) weiterführendee Schulen besuchen, bedarf es keiner schriftlichen Kündigung. 4. Der Träger kann aus wichtigem Grund zum darauf folgenden Monatsende diesen Vertrag kündigen. 5. Der Träger ist bemüht, immer eine Mindestgruppenstärke von 15 Kindern zu erhalten. Sollten weniger Kinder angemeldet sein, kann sich der Beitrag erhöhen bzw. die Einrichtung nicht aufrecht gehalten werden.

VI. Krankheiten 1. Im Krankheitsfall (z. B. fieberhafte Erkrankungen, Masern, Mumps, Röteln, Läusen etc.) kann das betreffende Kind nicht in der Einrichtung betreut werden. Nach Ende der Erkrankung ist ein Attest des Arztes vorzulegen. 2. Bei Auftreten einer meldepflichtigen Infektionskrankheit in der Familie müssen auch die gesunden Geschwister vom Besuch der Einrichtung ausgeschlossen werden, um eine Verbreitung der Infektion zu vermeiden. 3. Angaben über chronische Krankheiten und Allergien sind auf dem Aufnahmeantrag für die Betreuende Grundschule schriftlich zu machen. Es werden jedoch keine Medikamente durch die Betreuungskraft an ein Kind verabreicht. VII. Elternarbeit Die Sorgeberechtigten verpflichten sich bei Bedarf die Projekte, Kurse und Veranstaltungen des Fördervereins mit Arbeitsstundenn pro Jahr aktiv zu unterstützen. VIII. Sonstige Vereinbarungen Beide Vertragsparteien sind verpflichtet, wesentliche Änderungen, die das Vertragsverhältnis betreffen, unverzüglich anzuzeigen. Die Sorgeberechtigten sind insbesondere verpflichtet die Änderung des Sorgestatus bei einer bisher sorgeberechtigten Person zu melden. Ebenfalls die Änderung der Abholberechtigungg und den im Notfall zu benachrichtigenden Personenkreis. IX. Vertragsänderungen und -ergänzungen Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Entspricht ein Punkt oder mehrere Punkte nicht der gesetzlichen Form, bleiben die anderen davon unberührt und der restliche Vertrag wirksam. X. Datenschutz Wir legen besonderen Wert auf den Schutz der personenbezogenen Daten unserer Mitglieder. Aus diesem Grund verarbeiten wir die Angaben der Eltern und der von uns betreuten Kinder unter Berücksichtigung geltender Datenschutzvorschriften. Um die Abrechnung der Betreuungsbeiträge und Verpflegungskosten durchführen zu können, erfassen wir daher deren Kontodaten. Ebenso verarbeiten und speichern wir personenbezogene Daten wie Namen, Geburtsdaten, Adressen sowie Rufnummern und E-Mail-Adressen. Eine Weitergabe der Daten ist nicht vorgesehen und wir tragen durch technische sowie organisatorische Maßnahmen dafür Sorge, dass die Daten gesichert und vor dem unbefugten Zugriff Dritter geschützt sind. Mit der Unterzeichnung des Aufnahmeantrages willigen die Mitglieder in die Verarbeitung ihrer Daten durch den Vorstand und die Mitarbeiterinnen des ein. Stand April 2019