Vertrag über die Schulkindbetreuung an der Grundschule Innenstadt/Pavillon für das Schuljahr 2013/2014 Zwischen der Universitätsstadt Tübingen vertreten durch die Fachabteilung Schule und Sport und Name des/der Erziehungsberechtigten Anschrift Straße u. Hausnummer PLZ u. Ort Bitte beachten Sie, dass nur die auf diesem Formular aufgeführten Bausteine gebucht werden können. Mein Kind besucht folgende/n Betreuungsbaustein/e: Spätbetreuung von 15.30 bis 17.00 Uhr Montag, Dienstag, Mittwoch und/oder Donnerstag 1 Nachmittag 2 Nachmittage 3 Nachmittage 4 Nachmittage (Montag, Dienstag, Mittwoch und Donnerstag) Spätbetreuung nur am Freitag H:\Formular\54/Schulkindbetreuung2012/GrundschInnenstadt_Pavillon_2013 1 Nachmittag 13.00 bis 14.00 Uhr 1 Nachmittag 13.00 bis 15.00 Uhr 1 Nachmittag 13.00 bis 16.00 Uhr Mein Kind besucht die Betreuung ab 01. Monat und Jahr Geschwisterkind nimmt an der Schulkindbetreuung teil Name Schule Wir sind in Besitz einer KreisBonusCard Junior und beantragen eine Ermäßigung der Betreuungskosten: Eine Kopie ist beigefügt und gültig bis
Angaben zum Kind (Bitte für jedes Kind einen eigenen Vertrag ausfüllen!) Name des Kindes: Geboren am: Klasse: Anschrift: Telefon: Betreuung: Ihr Kind wird an Schultagen in der Zeit von Montag bis Freitag zu den oben angekreuzten Zeiten (außerhalb des Unterrichts) betreut. Die verantwortliche Betreuungskraft sorgt dafür, dass Ihr Kind rechtzeitig zum Unterricht geht. An schulfreien Tagen nach dem Ferienplan der Tübinger Schulen und am pädagogischen Tag Ihrer Schule findet keine Betreuung statt. Bei Unterrichtsausfall erfolgt die Betreuung nur zu den üblichen Zeiten vor und nach dem Unterricht. Vertragsdauer: Der Vertrag beginnt ab dem 1. des von Ihnen angegebenen Monats. Die Vertragslaufzeit endet zum 31. Juli des Schuljahres. Entgelte: Siehe beigefügte Tabelle Die Betreuungsentgelte gelten für das Schuljahr 2013/2014 vorbehaltlich einer Änderung (Erhöhung/Senkung) durch Beschluss des Gemeinderats der Universitätsstadt Tübingen. Sobald die Entscheidung des Gemeinderats der Universitätsstadt Tübingen über eine Änderung gefallen ist, werden wir Ihnen rechtzeitig vor Wirksamkeit der Änderung einen geänderten Schulkindbetreuungsvertrag zukommen lassen. Für den Fall der Erhöhung der Betreuungsentgelte während der Vertragslaufzeit steht Ihnen ein außerordentliches Kündigungsrecht zum Ende des Monates zu in dem noch das alte Betreuungsentgelt zu entrichten ist. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. In diesem Fall brauchen Sie den geänderten Vertrag selbstverständlich nicht zurücksenden. Das Entgelt wird am 15. des Monats fällig. Der Betrag ist von Ihnen auf das Konto der Universitätsstadt Tübingen, Kreissparkasse Tübingen, Konto: 426, BLZ: 641 500 20, IBAN: DE22 6415 0020 0000 0004 26, BIC: SOLADES1TUB oder Volksbank Tübingen, Konto: 1 416 006, BLZ: 641 901 10, IBAN: DE26 6419 0110 0001 4160 06, BIC: GENODES1TUE unter Angabe des Debitors zu überweisen. Der Debitor wird Ihnen rechtzeitig mitgeteilt. Für den Fall, dass der Universitätsstadt Tübingen eine Einzugsermächtigung erteilt wurde, wird der Betrag von dem auf der Einzugsermächtigung angegebenen Konto abgebucht. Kosten etwaiger Rückbuchungen trägt der Vertragspartner der Stadt. KreisBonusCard Junior Das Entgelt wird für die Dauer der Gültigkeit ermäßigt. Nach Ablauf der Gültigkeitsdauer muss unaufgefordert eine Verlängerung vorgelegt werden. Ist dies nicht der Fall, wird das Entgelt erhöht.
Kündigung: Im Falle des Wegzuges aus dem Schulbezirk oder der Unterbringung des Kindes in einer anderen städtischen Betreuungseinrichtung kann die Betreuung bis zum 15. eines Monats auf Ende des Monats gekündigt werden. Das Entgelt ist bis zum Wirksam werden der Kündigung in voller Höhe zu bezahlen. Die Kündigung hat schriftlich unter Benennung des Kündigungsgrundes zu erfolgen. Das entsprechende Kündigungsformular ist bei den Betreuungskräften erhältlich. Die Stadt ist berechtigt den Vertrag zu kündigen wenn: bis zum Stichtag am 15. Mai des vorangehenden Schuljahres die Mindestzahl von sechs verbindlichen Anmeldungen für einen Betreuungsbaustein nicht erreicht wird oder die Betreuungsbausteine den Unterrichtsblöcken der Schule durch konzeptionelle Veränderungen (z.b. Ganztagesschule) angepasst werden. Tübingen, Unterschrift des/der Erziehungsberechtigten Universitätsstadt Tübingen Eine Bestätigung des Vertrags über die Schulkindbetreuung wird Ihnen von der Fachabteilung Schule und Sport zugesandt. Bearbeitungsvermerk der Betreuungskraft Gesehen und auf Richtigkeit überprüft: Datum Unterschrift Betreuungskraft
Entgelttabelle Schuljahr 2013/2014: Bausteine Ein Kind Ein Kind Je Geschwisterkind Je Geschwisterkind ohne mit ohne BonusCard mit BonusCard BonusCard BonusCard Nachmittagsbetreuung Nachmittage 15.30 17.00 Uhr (Mo, Di, Mi und / oder Do) 1 Nachmittag 10,35-7,20-2 Nachmittage 20,70-14,50-3 Nachmittage 31,05-21,70-4 Nachmittage 41,40-29,- - Freitag 1 Nachmittag 13.00 14.00 Uhr 6,90-4,80-1 Nachmittag 13.00 15.00 Uhr 13,80-9,70-1 Nachmittag 13.00 16.00 Uhr 20,70-14,50 -
Einzugsermächtigung für kommunale Steuern und Abgaben Sehr geehrte Damen und Herren, wir möchten Ihnen mit diesem Schreiben die Vorteile unseres Einzugsverfahrens näher erläutern. Wenn Sie bei einer Bank oder Sparkasse ein Girokonto führen, können Sie künftig Ihre Steuer- bzw. Abgabenschuld per Einzugsermächtigung begleichen. Dies hat für Sie folgende Vorteile: Die Überwachung Ihrer Zahlungstermine entfällt. Unnötige Mahngebühren und Säumniszuschläge entstehen Ihnen nicht. Das Schreiben von Überweisungen oder der Weg zur Gemeinde-/ Stadt-/ Kreiskasse entfällt. Sie können die Einzugsermächtigung jederzeit widerrufen. Somit entstehen keinerlei Nachteile. Für nachfolgende kommunale Steuern bzw. Abgaben wird stets widerruflich die Einzugermächtigung von meinem / unserem Konto erteilt (Buchungszeichen siehe Bescheid): Grundsteuer Buchungszeichen: 5... Gewerbesteuer Buchungszeichen: 5... Hundesteuer Buchungszeichen: 5... Gebühren für städtische Kindertageseinrichtungen Buchungszeichen: 5... Entgelte und Verpflegungskosten in der Schulkindbetreuung Buchungszeichen: 5... Antragsstellerin / Antragsteller Name und Vorname Postfach oder Straße und Hausnummer Postleitzahl und Ort Die Belastung soll auf der Girokonto-Nr. BLZ: bei vorgenommen werden. (Name des Kreditinstituts) Name des Kontoinhabers / der Kontoinhaberin: H:\Formular\54/Einzugsermaechtigung Datum Unterschrift Bitte senden Sie Ihre Einzugsermächtigung ausgefüllt und unterschrieben an die Stadtkasse Tübingen, Postfach 25 40, 72015 Tübingen zurück. Stadtkasse Schmiedtorstraße 4. 72070 Tübingen. Tel. 07071-204-1422. Fax 07071-204-1781 Öffnungszeiten Mo, Mi, Do, Fr 7.30 12.00 Uhr. Di 7.30 18.00 Uhr