REGLEMENT MUSIKTAG DES OBERAARGAUISCHEN MUSIKVERBANDES Version 2.0
Inhaltsverzeichnis Seite I Allgemein 1 II Bewertung der Vorträge 4 1. Konzertwettbewerb 4 2. Expertisengespräch 6 3. Marschmusik 6 III Jugendmusikwettbewerb 9 IV Tambourenwettspiel 11 V Schlussbestimmungen 12 VI Anhänge 13 1. Checkliste Kreismusiktag 13 2. Konzertwettbewerb 13 3. Muster Konzertwettbewerb (ausgefüllt) 13 4. Marschmusik traditionell 13 5. Muster Marschmusik traditionell (ausgefüllt) 13 6. Marschmusik Evolutionen 13 7. Muster Marschmusik Evolutionen (ausgefüllt) 13 8. Voranmeldung Kreismusiktag 13 9. Definitive Anmeldung Kreismusiktag 13 10. Pflichtenheft für Tambourenwettspiele 13
I Allgemein 1. Der OAMV führt im Auftrag des BKMV die Kreismusiktage durch. Zu diesem Zweck setzt er den Ausschuss Musik ein, der die Anlässe beaufsichtigt. 2. Die Kreismusiktage finden jährlich statt. Auf das Bernische Kantonal-Musikfest sowie das Eidgenössische Musikfest ist Rücksicht zu nehmen. An diesen Festdaten und jeweils eine Woche vorher dürfen keine Kreismusiktage stattfinden. Über die Durchführung wie auch die Daten der Kreismusiktage entscheidet der Ausschuss Musik. 3. Die Vergabe der Kreismusiktage an die Vereine erfolgt gemäss Turnus: Turnus Kreis Ost: Turnus Kreis West: Obersteckholz, Ursenbach, Rohrbach, Roggwil, Aarwangen, Lotzwil, Bützberg, Madiswil, Wynau, Bannwil, Gondiswil, Melchnau, Langenthal, Bleienbach, Rütschelen Rumisberg, Regio WiWa, Wangenried, Herzogenbuchsee, Oberbipp, Niederbipp, Thörigen, Inkwil, Walliswil-Wangen, Wolfisberg, Grasswil, Farnern, Attiswil 4. Neueintretende Vereine werden jeweils an den Schluss der Liste gesetzt. 5. Der OAMV fragt den betreffenden Verein für die Übernahme des Kreismusiktages drei Jahre im Voraus an. Verzichtet der angefragte Verein, wird die Organisation des Kreismusiktages ausgeschrieben. Jeder Mitgliedverein kann sich um die ausgeschriebene Durchführung des Kreismusiktages bewerben. Der Vorstand OAMV vergibt anschliessend den Musiktag. Der Verzicht wie auch die Bewerbung zur Durchführung des Kreismusiktages verändern den Turnus nicht. Der Abtausch zweier Vereine ist möglich. Der OAMV ist zu informieren. 6. Wenn die beiden durchführenden Vereine sich finden, ist es möglich einen Oberaargauischen Musiktag mit den Vereinen aus dem Kreis Ost und West durchzuführen. 7. Der festgebende Verein bestellt frühzeitig ein Organisationskomitee (OK). 1/15
8. Je ein Mitglied des Ausschusses Musik des OAMV stellt die Verbindung zum entsprechenden OK sicher. Diese Funktion nimmt das Mitglied während seiner ganzen Amtsdauer wahr. Die Teilnahme an der ersten OK Sitzung ist zwingend. Die übrigen Sitzungen besucht es in eigenem Ermessen. Es informiert jeweils den Ausschuss Musik über den Stand der Dinge. 9. Die Vorgaben dieses Reglements und der Checkliste Kreismusiktage sind für die Durchführung des Kreismusiktages zwingend. 10. Die musikalischen Aufführungen an den Kreismusiktagen bestehen aus: - Konzertvorträgen mit Expertisengespräch / Wettbewerb - Marschmusikwettbewerb - Tambourenwettspiel - Jugendmusikwettbewerb 11. Die Konzertvorträge werden mit einem Expertisengespräch oder einer Punktebenotung (Wettbewerb) bewertet. 12. Der Wettbewerb ist fakultativ und findet nur in einem Kreis statt. Er wird in den Kreisen alternierend durchgeführt. Die interessierten Vereine müssen sich zur Teilnahme anmelden. 13. Der OAMV erfasst mittels Anmeldeformular (Voranmeldung) bis zur Delegiertenversammlung des Vorjahres bei den Vereinen die Art der Teilnahme. (Expertisengespräch oder Wettbewerb) 14. Nach der DV nimmt der Ausschuss Musik die Aufteilung der Expertisenvereine auf die zwei Kreise vor. Die Vereine haben im eigenen Kreis Vorrang. An beiden Musiktagen sind ausgeglichene Teilnehmerzahlen anzustreben. 15. Aus organisatorischen Gründen dürfen Wettbewerbs- und Expertisenvorträge nicht vermischt werden. 16. Die Konzertvorträge und die Marschmusik dürfen nicht gleichzeitig stattfinden. 2/15
17. Der Veranstalter kann eine Gesamtchoraufführung einplanen. Diese ist im Zeitplan so anzusetzen, dass alle Vereine teilnehmen können. Die Teilnahme ist für die Vereine obligatorisch. 18. Die Literatur des Gesamtchors bestimmt der Ausschuss Musik. Vorschläge der durchführenden Vereine werden im Ausschuss Musik geprüft. Die Kosten der Noten für die teilnehmenden Vereine übernimmt der durchführende Verein. 19. Das OK (Chef Musikkomitee) führt am Schluss des Kreismusiktages eine Rangverkündigung von den einzelnen Wettbewerben durch. Pro Verein wird ein Exemplar der Ranglisten abgegeben. 20. Die Vereine, Ehrengäste, zu ernennende Veteranen und weitere geladene Gäste sind gebührend zu empfangen. 21. Folgende Ehrengäste sind an die Kreismusiktage einzuladen: - Präsident des BKMV - Ehrenmitglieder des BKMV aus dem Verbandsgebiet OAMV - Vorstandsmitglieder OAMV - Ehrenmitglieder des OAMV des eigenen Kreises - Zweierdelegation des AMFU 22. Der Landesteilvertreter BKMV nimmt die Veteranenehrung vor. Der festgebende Verein spendet den Ehrentrunk. Findet kein Musiktag statt, erfolgt die Veteranenehrung an der Delegiertenversammlung OAMV. 23. Das OK hat auch ein Schlechtwetterprogramm aufzustellen. 24. Alle Informationen des BKMV und des OAMV müssen kostenlos in den Festführer aufgenommen werden. Vor dem Druck müssen dem Vertreter OAMV die musikrelevanten Seiten (OAMV, BKMV und Festablauf) unterbreitet werden. Dieser prüft mit dem Ausschuss Musik die Seiten und gibt das Gut zum Druck. Alle Vorstandsmitglieder BKMV und OAMV, alle Musikkommissionsmitglieder BKMV sowie die Ehrenmitglieder OAMV sind mit dem Festführer zu bedienen. 3/15
25. Zu den Konzert-, Jugendmusik- und Marschmusikvorträgen haben freien Eintritt: - alle kantonalen und eidgenössische Veteranen (mit Abzeichen) - alle Vorstandsmitglieder des OAMV - alle Vorstands- und Musikkommissionsmitglieder des BKMV - alle aktiv teilnehmenden Musikanten und Ehrendamen - alle Ehrenmitglieder des OAMV und Ehrengäste Der Festkartenpreis muss vom Vorstand OAMV genehmigt werden. Dazu ist die Festkartenkalkulation offen zu legen. Maximal 10% der bezogenen Festkarten dürfen am Fest zurückgegeben werden. Hierzu erfolgt eine Preisrückerstattung von 50 %. 26. Der durchführende Verein organisiert den Kreismusiktag auf eigene Rechnung. Der OAMV übernimmt keine Defizitgarantie. Bei finanziell erfolgreichem Festabschluss darf dem OAMV eine Bar-Spende gemacht werden. II Bewertung der Vorträge 1. Konzertwettbewerb 27. Der Wettbewerb wird in zwei Kategorien durchgeführt: - Kategorie A: schwere Kompositionen (Höchst-, 1. + 2. Klasse) - Kategorie B: mittelschwere bis leichte Kompositionen (3. + 4. Klasse) 28. Die Besetzungstypen Harmonie, Brass Band und Fanfare mixte/blech werden zusammengenommen. 29. Pro Kategorie braucht es mindestens zwei Vereine, sonst findet in dieser Kategorie kein Wettbewerb statt. 4/15
30. Die Vereine melden sich nach eigenem Ermessen in einer der beiden Kategorien an. 31. Werke, die nicht in der Wettstückliste des SBV aufgeführt sind, dürfen vorgetragen werden. Solche Stücke werden vom Ausschuss Musik gemeinsam mit den Musikverlagen klassiert. 32. Der Ausschuss Musik prüft nach Erhalt der Partituren die Klassierungen. 33. Im Konzertlokal ist eine Akustikprobe von maximal einer Minute erlaubt. 34. Der OAMV fragt und verpflichtet die Experten. Er bezahlt sie wie folgt: - 2 Experten für Expertise/Wettbewerb - 4 Experten für Marschmusik 35. Die Jury setzt sich zusammen aus: - 2 Musikexperten - Der Jury wird ein vom OK bestimmter Vertreter als Betreuer zugewiesen 36. Das Selbstwahlstück wird nach folgenden Kriterien beurteilt: - Stimmung und Intonation - Rhythmus und Metrum - Dynamik und Klangausgleich - Tonkultur, Technik und Artikulation - Musikalischer Ausdruck - Interpretation 37. In einer offenen Bewertung gibt jeder Experte unmittelbar nach dem Vortrag für jeden Faktor eine Note von 5 bis 10 (nur ganze Noten). Pro Faktor sind so maximal 20 Punkte möglich. Addiert ergibt sich eine maximal mögliche Punktzahl von 120 Punkten. Zu jedem Kriterium gibt jeder Experte einen kurzen schriftlichen Kommentar ab. 5/15
38. Bedeutung der Punktzahlen 10 Punkte herausragende Leistung 9 Punkte sehr gute Leistung 8 Punkte gute Leistung 7 Punkte ziemlich gute Leistung 6 Punkte genügende Leistung 5 Punkte ungenügende Leistung 39. Die erreichte Totalpunktzahl wird in die Rangliste aufgenommen und an der Rangverkündigung bekannt gegeben. Das Bewertungsblatt wird dem Verein abgegeben. 40. Das Wettbewerbsstück wird auf Tonträger aufgezeichnet und den Vereinen zugestellt. 2. Expertisengespräch 41. Ein Experte beurteilt den Vortrag nach den in Ziffer 36 beschriebenen Kriterien. Er gibt unmittelbar nach dem Vortrag einen mündlichen Bericht ab, der auf einen Tonträger aufgezeichnet wird. Zusammen mit der Aufnahme des Konzertstücks wird der Tonträger dem Verein abgegeben. 42. Der Experte ist als Fachperson zu akzeptieren. Sein Bericht erfolgt mündlich. Vereinsmitglieder können dem Gespräch beiwohnen. 3. Marschmusik 43. Die Marschmusik hat auf einem geeigneten Strassenabschnitt zu erfolgen, welcher den Anforderungen der Musizierenden sowie den Zuschauern gerecht wird. 44. Die Länge und Breite der Strecke ist den teilnehmenden Vereinen an der DV des vorhergehenden Jahres mitzuteilen. 6/15
45. Die Marschmusik wird als Wettbewerb durchgeführt. Es bestehen 2 Varianten: - traditionelle Marschmusik - Marschmusik mit Evolutionen Für beide Varianten wird je eine Rangliste geführt. 46. Die Jury beurteilt und bewertet den Marschmusikvortrag nach folgenden Kriterien: Traditionell 1. Meldung / Präsentation / Kommandi 2. Marschbeginn / Trommelmarsch / Spielwechsel 3. Spielwechsel am Schluss mit Anhalten 4. Intonation / Tonkultur 5. Rhythmik / Metrik 6. Dynamik / Klangausgleich / Artikulation 7. Marschdisziplin 8. Gesamteindruck Evolutionen 1. Meldung / Präsentation / Kommandi 2. Marschbeginn / Trommelmarsch / Spielwechsel 3. Spielwechsel am Schluss mit Anhalten 4. Intonation / Dynamik / Klangausgleich 5. Rhythmik / Metrik / Artikulation 6. Programmvielfalt / Originalität / Choreographie 7. Marschdisziplin 8. Gesamteindruck Die Kriterien werden mit Noten von 5-10 bewertet. Die Bedeutung der Punkte ist in Ziffer 38 geregelt. Die Jury setzt sich aus vier Experten zusammen. Die Experten teilen die Marschmusikstrecke in vier Sektoren auf. Jeder Experte beurteilt und bewertet den Marschmusikvortrag mit den Bewertungsblättern in seinem Sektor. Melden Start Marschmusikstrecke Verein Sektor 1 Sektor 2 Sektor 3 Sektor 4 Experte 1 Experte 2 Experte 3 Experte 4 7/15
In jedem Sektor steht ein Bistrostehtisch zur Verfügung. Das ausgefüllte Beurteilungsblatt wird dort von einem Kurier nach jedem Vortrag eingesammelt. Die Zuteilung der Punkte ist auf den Bewertungsblättern ersichtlich. Ein Vortrag kann maximal 120 Punkte erreichen. 47. Besammlung: Das Musikkorps stellt sich auf, sobald das vorangegangene Korps abmarschiert ist. Der Leiter meldet das Korps dem Experten in einheitlicher und geordneter Formation. 48. Vor dem Abmarsch kommandiert der Leiter: "Tambourbeginn Tambour(en) vorwärts marsch!" Er kann auch dem Kommando entsprechende Zeichen geben (Neue Spielführung SBV) 49. Spielwechsel: - 2 x 8 Takte Trommelmarsch - auf Takt 9 erfolgt das Vorbereitungszeichen zum Spielwechsel - auf Takt 13 gehen die Instrumente hoch - auf Takt 17 erfolgt der Spielwechsel 50. Marschmusik mit Spielbeginn ist erlaubt 51. Das Mitmarschieren von Trachtenfrauen, Ehrendamen und Majoretten ist erlaubt. 8/15
III Jugendmusikwettbewerb 52. Der Jugendmusikwettbewerb soll in den Kreismusiktag integriert werden. Ist dies aus logistischen Gründen nicht möglich, kann er eine Woche vorher oder nachher stattfinden. Der Wettbewerb muss gebührend in den Musiktag integriert werden. Wenn der Jugendmusikwettbewerb am Musiktag Wochenende integriert ist, muss ein Tonträger mit den Wettbewerbsstücken gemacht werden. Für die Teilnahme am Jugendmusikwettbewerb ist ein Startgeld zu entrichten. Dieses wird beim Einspielen durch den durchführenden Verein eingezogen. Im Gegenzug erhalten alle Jungmusikanten einen Imbissbon, der jederzeit am Fest individuell einlösbar ist. 53. Der Jugendmusikwettbewerb wird immer als Wettbewerb durchgeführt. 54. Der Jugendmusikwettbewerb findet alternierend mit dem Tambourenwettspiel in einem der zwei Kreise statt. Findet im Kreis Ost das Tambourenwettspiel statt, wird der Jugendmusikwettbewerb im Kreis West organisiert. Im darauf folgenden Jahr wird gewechselt. 55. Die Einladung des Jugendmusikwettbewerbs übernimmt der Vertreter des OAMV. 56. Die Durchführung übernimmt der Veranstalter zusammen mit dem OAMV Vertreter. 57. Der Wettbewerb findet in einem Konzertlokal statt. Es wird nur in einer Kategorie gespielt. 58. Die Alterslimite für Bläser ist das 22. Altersjahr. Im Jugendmusikcorps dürfen höchstens 2 Bläser die Alterslimite übersteigen. 59. Es besteht die Möglichkeit, ausser Konkurrenz teilzunehmen. Auf Wunsch der Jugendmusik, kann ein Bericht durch die Experten verfasst werden. 60. Die Dirigenten müssen zwei Sätze Direktionsstimmen dem OAMV Vertreter zustellen. 9/15
61. Alle Jugendmusiken treffen sich vor Beginn des Wettbewerbs zum Auslosen der Startreihenfolge. Die Jugendmusikcorps werden ca. einen Monat vorher in zwei Startblöcke eingeteilt. Innerhalb der Startblöcke wird dann ausgelost. Der OAMV versucht die Einteilungen jedes Jahr zu wechseln. 62. Den Jugendmusiken stehen nach Möglichkeit zwei Einspiellokale zur Verfügung. 63. Die reine Spielzeit auf der Bühne beträgt maximal 15 Minuten. Bei Überschreitung gibt es drei Punkte Abzug. Die Ansage erfolgt vor dem Auftritt. Die Uhr läuft vom ersten bis zum letzten Ton, der gespielt wird. Die Zeit läuft auch während dem Applaus und zwischen den Vorträgen weiter. 64. Im Konzertlokal ist eine Akustikprobe von maximal einer Minute erlaubt und zählt nicht zur Spielzeit. 65. Der OAMV fragt die Experten an, verpflichtet sie und übernimmt die Kosten. Das Expertenteam soll jedes Jahr neu zusammengesetzt werden. 66. Das örtliche OK bestimmt einen Betreuer für die Experten. 67. Zwei Experten beurteilen nachfolgende Kriterien: - Stimmung / Intonation - Metrum / Rhythmus - Klangausgleich / Dynamik - Gesamteindruck / Originalität / Spielfreude 68. Jeder Experte bewertet den Vortrag mit ganzen Punkten zwischen 5 bis 10 bei jedem Kriterium (nur ganze Noten). Pro Experte beträgt das Maximum 40 Punkte. Ein Vortrag kann im Maximum 80 Punkte erhalten. 69. Jeder Experte schreibt zusätzlich zu den Noten einen kleinen Bericht. Dieser wird zusammen mit den Partituren, dem Tonträger und der Rangliste dem Dirigenten abgegeben. 10/15
70. Nach den Vorträgen erstellen die Experten eine Gesamtrangliste. Anschliessend findet die Rangverkündigung statt. Angefangen bei Platz 4 abwärts und dann 3, 2, 1. Der Wettbewerbssieger gewinnt den Wanderpokal für ein Jahr. Die Ränge 1 3 erhalten einen Preis. Für die Preise und den Wanderpokal ist der OAMV zuständig. 71. Wer den Wanderpokal drei Mal gewinnt, kann ihn behalten. IV Tambourenwettspiel 72. Das Tambourenwettspiel findet alternierend mit dem Jugendmusikwettbewerb in einem der zwei Kreise statt. Findet im Kreis Ost der Tambourenwettkampf statt, wird der Jugendmusikwettbewerb im Kreis West organisiert. Im darauf folgenden Jahr wird gewechselt. 73. Zur Koordination und Organisation des Wettspiels ist das Pflichtenheft für Tambourenwettspiele der Kreismusiktage Ost/West und die Checkliste Kreismusiktage zu benützen. 11/15
V Schlussbestimmungen 74. Anpassungen und Änderungen am Reglement müssen durch die Delegiertenversammlung OAMV genehmigt werden. 75. Änderungen und Anpassungen der Anhänge und Checklisten fallen in die Kompetenz des Vorstandes OAMV. An der nächstfolgenden Delegiertenversammlung orientiert der Vorstand OAMV die Delegierten diesbezüglich. 76. Das vorliegende Reglement wurde durch die Delegiertenversammlung des OAMV vom 16.10.2009 in Attiswil genehmigt und tritt per 1.1.2010 in Kraft. Das vorliegende ersetzt das alte vom 21.10.2005. Genehmigt am: 16.10.2009 Oberaargauischer Musikverband Präsident Sekretärin M. Roth U. Brunner 12/15
VI Anhänge 1. Checkliste Kreismusiktag 2. Konzertwettbewerb 3. Muster Konzertwettbewerb (ausgefüllt 4. Marschmusik traditionell 5. Muster Marschmusik traditionell (ausgefüllt) 6. Marschmusik Evolutionen 7. Muster Marschmusik Evolutionen (ausgefüllt) 8. Voranmeldung Kreismusiktag 9. Definitive Anmeldung Kreismusiktag 10. Pflichtenheft für Tambourenwettspiele 13/15